Beratung
Frau H. führt zu TOP 5 die ihr aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Ausweisen von Windenergiegebieten aus und möchte wissen, ob der Bezirksvertretung Aachen-Richterich bewusst ist, dass es sich bei der Beschlussvorlage der Verwaltung zu TOP 5 um ein komplett neues Planverfahren handelt.
Hierzu erklärt Herr Bezirksbürgermeister Kehr, dass die bisherigen Mängel im Vorgehen bekannt seien und Ziel des Vorhabens die Heilung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 ist. Der Regionalplan weise keine weiteren Windenergiegebiete aus, es besteht jedoch der politische Auftrag, dass mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 2,3 % der Fläche als Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Er weist darauf hin, dass letztlich der Rat der Stadt Aachen über das weitere Vorgehen entscheidet. Aus Sicht der Bezirksvertretung Aachen-Richterich bestehe noch Beratungs- und Informationsbedarf. Weiterhin werde am 17.04.2026 eine Visualisierungssoftware zur Verfügung gestellt, die die Planungen veranschaulichen soll. Darüber hinaus sei ein Gespräch von Herrn Oberbürgermeister Dr. Ziemons initiiert, mit der Fachverwaltung, den Bezirksbürgermeister*innen, dem Planungsausschussvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz geplant. Des Weiteren gibt es den Auftrag an den Fachbereich Klima und Umwelt, einen erneuten Gesprächstermin mit der BI Horbach Wind und Vertreter*innen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich zu den noch offenen Fragen zu koordinieren.
Frau M. fragt zu TOP 5, ob in der Zwischenzeit bereits Windkrafträder errichtet werden könnten.
Hierzu bittet Herr Bezirksbürgermeister Kehr um Verständnis, dass für nähere Auskünfte zunächst die geplanten Gesprächstermine und die Bereitstellung der Visualisierungssoftware abgewartet werden müssen.
Herr H. stellt zu TOP 5 die Offenheit des Verfahrens in Frage und bezieht sich auf den immissionsrechtliche Genehmigungsantrag der Stawag zur Errichtung von drei Windkrafträdern. Er möchte wissen, warum zum jetzigen Zeitpunkt eine Bescheidung der Anfrage durch die Verwaltung erfolgte und ob die Beteiligung der Öffentlichkeit und Politik überhaupt noch Relevanz habe.
Herr Bezirksbürgermeister Kehr ist über den Zeitpunkt des immissionsrechtlichen Genehmigungsantrags und der eingereichten Bauvoranfrage durch die Stawag ebenfalls überrascht, da die Änderung der Gesetzeslage bereits absehbar war. Zukünftig sei damit eine Abwägung der öffentlichen Belange für den Bereich der bundesimmissionsrechtlichen Prüfung nicht mehr möglich. Auch dieses Anliegen werde in den kommenden Gesprächen mit der Fachverwaltung thematisiert.
Frau R. möchte zu TOP 5 wissen, ob die Visualisierungssoftware auch die bereits vorhandene Lärmbelastung durch die Bundesautobahn und die Horbacher Straße abbildet.
Herr Bezirksbürgermeister Kehr betont, dass über die genauen Funktionen der Software derzeit keine genauen Angaben durch die Bezirksvertretung Aachen-Richterich gemacht werden können und hierfür zunächst die Bereitstellung der Software abgewartet werden müsse. Er gehe davon aus, dass sowohl eine visuelle als auch eine akustische Geräuschentwicklung darstellbar sein wird.
Er betont, dass ohne die Bereitstellung aller notwendigen Informationen, hierzu zählt auch die Beantwortung der Fragen der Bürgerinitiative Horbach Wind, keine Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Aachen-Richterich erfolgen werde.
Herr B. weist zu TOP 5 auf den bestehenden Stollen und die Zeche Willem-Sophia hin. Er bemängelt den Vorgang und die Informationsbeschaffung der Fachverwaltung in dieser Hinsicht, da maßgebliche Unterlagen hierzu bei der Verwaltung in Kerkrade angefragt werden könnten. Er fragt, ob die Stadtverwaltung Aachen nicht zu einer vollständigen Ermittlung unter Berücksichtigung aller Belange verpflichtet sei. Für Herrn Bezirksbürgermeister Kehr stellt dies einen Fehler im laufenden Verfahren dar und er sagt zu, dass dies durch die Politik hinterfragt werde.
Frau E. möchte zu TOP 5 wissen, wieso die untere Immissionsschutzbehörde die durch die Stawag beantragte Errichtung von Windkrafträdern an der betroffenen Stelle aus immissionsschutzrechtlicher Sicht als unbedenklich eingestuft hat, während gemäß dem ergangenen Planungsverfahren die Fläche 3 für die Errichtung von Windkrafträdern bereits als bedenklich eingestuft wurde.
Hierzu teilt Herr Bezirksbürgermeister Kehr mit, dass ihm die Hintergründe der jeweiligen fachlichen Prüfung derzeit nicht bekannt seien und ausschließlich von der bearbeitenden Stelle mitgeteilt werden können. Bei der Bauvoranfrage handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, das nicht durch die Politik geheilt werden kann. Er halte mit Blick auf das laufende Verfahren die Art und Weise des Vorgehens für unangebracht. Er weist darauf hin, dass die Windenergiegebiete 2 und 3 noch nicht politisch beschlossen wurden und somit noch nicht existieren.
Frau D. fragt zu TOP 5 nach, ob der Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich bekannt sei, dass nach der neuen Gesetzeslage die Möglichkeit bestehe, innerhalb von Beschleunigungsgebieten Maßnahmen zum Artenschutz zugunsten der Rentabilität von Windenergieanlagen durch einmalige Strafzahlungen zu umgehen.
Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay (Grüne) zeigt sich entsetzt über die Beeinflussbarkeit der Prüfung durch monetäre Mittel. Er weist darauf hin, dass noch entscheidende Gesprächstermine anstehen und wünscht sich das Finden einer Kompromisslösung.
Herr Bezirksvertreter Willsch (SPD) bestätigt den Hinweis der Einwohnerin unter Verweis auf die europäische Rechtsprechung.
Herr B. möchte zu TOP 5 unter Bezugnahme auf den Ausschluss einer Golfplatzfläche als Windenergiegebiet wissen, warum der Schutz von Sportflächen höher wiege, als die der angrenzenden Anwohnenden.
Herr Bezirksvertreter Stoffel (Grüne) sagt zu, die Inhalte der Prüfung der Geeignetheit von Sportflächen bei der Verwaltung erneut zu hinterfragen. Herr Bezirksbürgermeister Kehr erläutert, dass die Verwaltung erklären muss, warum bestimmte Flächen im Rahmen der Prüfung herausgefallen sind.
Herr Bezirksbürgermeister Kehr verneint auf Nachfrage von Herrn H., dass ein vollständig neues Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Herr H. bemängelt, dass seitens der Fachverwaltung keine Ansprechperson an der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich teilnimmt. Er möchte weiter wissen, welche weiteren Schritte seitens der Bezirksvertretung Aachen-Richterich zur Informationsbeschaffung geplant sind.
Hierzu erklärt Herr Bezirksbürgermeister Kehr, dass die Vorlage zur Änderung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 vertagt wurde, um bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich die notwendigen Informationen durch die Fachverwaltung zu erhalten. Ohne entsprechende Nachweise über die erfolgte dezidierte Prüfung und Bearbeitung sowie die Klärung des Beratungsbedarfs werde keine Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Aachen-Richterich erfolgen.
Frau v. R. hinterfragt zu TOP 5, warum zusätzliche Flächen als Windenergiegebiete ausgewiesen werden sollen, wenn bereits die geforderten 2,3% eingehalten werden.
Herr Bezirksbürgermeister Kehr führt aus, dass seitens der Stadt Aachen das Ziel bestehe, bis 2030 klimaneutral zu sein. Dieses Ziel soll durch zusätzliche Windenergiegebiete besser erreicht werden.
Auf weitere Nachfrage von Frau v. R. erklärt Herr Bezirksbürgermeister Kehr, dass Windkrafträder laut Aussage der Stawag bei Defekten oder mangelnder Synchronität des Stromnetzes zeitweise abgeschaltet werden müssen. Die Möglichkeit der Pufferung von Windenergie sei entsprechend angefragt worden.
Herr F. führt an, dass die neuen Windkrafträder eine Höhe von 280 m erreichen und damit viel höher als die Anlagen im Umfeld seien. Er zweifelt, ob die Bodenbeschaffenheit aufgrund des vorhandenen Stollensystems die Standhaftigkeit gewährleisten kann.
Auf Nachfrage von Herrn S. erklärt Herr Bezirksbürgermeister Kehr zu TOP 5, dass für den Flächennutzungsplan Aachen*2030 ausschließlich Flächen des Stadtgebietes Aachen berücksichtigt werden können und eine städteregionale Verlagerung nicht umsetzbar ist. Grundsätzlich sei auch die Bauantragstellung von Windkrafträdern außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten möglich. Die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags seien jedoch nicht absehbar, da grundsätzlich die Errichtung ausschließlich in Windenergiegebieten erfolgen solle.
Herr Bezirksbürgermeister bittet noch nicht gestellte Fragen zu TOP 5, die aufgrund des zeitlichen Rahmens nicht mehr zugelassen werden können, der Bezirksvertretung Aachen-Richterich in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen.
Frau S., Vertreterin des Seniorenrats, bringt zu TOP 7 ihre Zufriedenheit zum erarbeiteten Demografiekonzept zum Ausdruck. In Richterich und Horbach existiert eine Vielzahl an Angeboten für Seniorinnen und Senioren, es werden jedoch noch Personen gesucht, die bei der Umsetzung ehrenamtlich unterstützen. Sie betont die Bedeutsamkeit des sog. Bauturbos, um den Bau von bezahlbarem Wohnungsbau für Senior*innen zu beschleunigen.
Herr W., Vertreter des Seniorenrats, bedankt sich zu TOP 9 für die schnelle Erarbeitung von Lösungsansätzen. Er betont, dass die Querung des Vetschauer Wegs insbesondere für Senior*innen sehr schwierig sei und möchte wissen, wann die Umsetzung des Umbaus der Haltestelle erfolgen wird.
Hierzu erklärt Herr Larscheid, dass der Verwaltung bereits ein Mietangebot für die Bauelemente vorliegt. Zunächst müsse die Rechtskraft des städt. Haushaltes abgewartet werden und anschließend die Einebnung der umliegenden Fläche durch den Landesbetrieb Straßenbau.NRW erfolgen. Die Baumaßnahme soll so schnell wie möglich umgesetzt werden, weshalb bereits eine intensive Vorarbeit erfolgt ist.
Herr W. möchte zu TOP 9 wissen, wie die Verkehrssicherheit bei den Bauelementen aus Metall auch während der kalten Jahreszeiten gewährleistet wird. Herr Larscheid führt hierzu aus, dass die Elemente aus Riffelblech bestehen und eine städtebauliche Umsetzung mit beispielsweise Pflastern eine deutliche Verzögerung der Umsetzung bedeuten würde.
Die Sitzung wurde von 19:13 Uhr bis 19:15 Uhr unterbrochen.
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Technische Details
ID: 1022339
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Grunddaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 15.04.2026
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- gemischt