25. März 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 9Öffentlich

Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 29.10.2025 sowie Tagesordnungsantrag der Grüne-Fraktion vom 11.03.2026

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Oberbürgermeister Dr. Ziemons erläutert, dass die Kommunen Ende letzten Jahres mit dem Kommunal- Infrastruktur-Finanzierungsgesetzt ein Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen beschert wurde. Nun sei auch die Verteilung auf die Bundesländer sowie die dahinterliegende Verteilung auf die Kommunen klar und es sei nun bekannt, dass die Stadt Aachen aus diesem Förderprogramm, welches bis zum 31.12.2036 gilt, ca. 110,3 Mio. Euro an Fördermitteln erhält. Hiervon bereits herausgerechnet seien Fördermittel, die von der StädteRegion Aachen verwalten werden. Die Stadt Aachen zähle in diesem Konstrukt nicht als kreisfreie Stadt. Insgesamt stehen den Kreisen beziehungsweise der StädteRegion 20% vom ermittelten Anteil der kreis- beziehungsweise regionsangehörigen Kommunen laut Gesetz zu. Förderfähig sind grundsätzlich alle investiven Vorhaben seit dem 01.01.2025 mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro. Das Besondere an diesem Gesetz sei, dass es keinen Eigenanteil vorsieht.

Wie bereits im Vorbericht des Haushaltsplans ausgeführt, sind die Fördermittel bereits in der Haushalts- und Mittelfristplanung berücksichtigt, mit einer jährlichen pauschalen Investitionseinzahlung von etwa 10,03 Mio. Euro. Die Mittel können flexibel abgerufen werden, auch über oder unter dieser jährlichen Summe hinaus, entscheidend sei die vollständige Ausschöpfung bis 2036. Aus haushalterischer Sicht macht es, wie von den Fachbereichen 20 und 60 bereits mitgeteilt, Sinn, diese Mittel für Projekte einzusetzen, die bereits geplant sind jedoch bislang an keinem Förderprogramm partizipieren oder insgesamt einen großen Bedarf verursachen.

Die Anträge von SPD und Grünen beinhalten den Auftrag, die Mittelverwendung darzustellen.

Dieser Prozess wurde bereits im Januar 2026 verwaltungsseitig begonnen und mit einer Gesamtbetrachtung investiver Maßnahmen auch außerhalb der Fördermöglichkeiten des LuKIFG verknüpft. Aktuell liegen etwa 400 gemeldete Maßnahmen vor, die bereits verwaltungsseitig verfolgt würden und nun hinsichtlich Förderfähigkeit und Priorisierung geprüft werden.

Das Förderprogramm umfasse folgende Bereiche:

  • Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur
  • Sanierung von Liegenschaften (insbesondere energetisch/Klimaschutz)
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Digitalisierung und digitale Resilienz
  • Sportinfrastruktur
  • Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz

Oberbürgermeister Dr. Ziemons teilt mit, dass zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05. ein konkreter Vorschlag zur Mittelverwendung vorgelegt würde und die Anträge daher noch nicht als erledigt angesehen werden.

Ratsherr Dr. Nositschka (Die Linke) fragt, ob bei bereits geförderten Projekten, bei denen ein Eigenanteil zu tragen ist, ebenfalls die Möglichkeit bestehe, Fördermittel unschädlich aus dem Sondervermögen zu benutzen oder ob sich das ausschließe.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons erklärt, dass sich genau das im Einzelfall angeschaut werden müsse. Dies müsse man sehr genau prüfen, damit man da nicht einfach etwas macht, was nachher eine Schädlichkeit hervorbringt.

Es könne beispielsweise sein, dass man Projekte zu diesem Zwecke aufteilt.

Ratsfrau Dr. Michulitz (Die Grünen) bedankt sich für den Bericht und erläutert, dass das Thema auf die Tagesordnung gehoben wurde, weil Bürgerinnen und Bürger wissen möchten, wofür das Geld verwendet wird. In dem was nun durch den Oberbürgermeister Dr. Ziemons ausgeführt wurde, fehlt die Frage, nach welchen Kriterien das Geld nun verteilt wird. 400 Projekte ist eine wahnsinnig hohe Zahl und es sind natürlich auch mehr Projekte als finanzielle Mittel da, aber hier müsse man nun genau auf die Kriterien der Verteilung achten, damit nicht das passiert, was gerade auf Bundesebene passiere. Damit mit dem Geld nicht die Haushaltslöcher gestopft werden und es am Ende nur so aussieht, als hätte man mit dem Sondervermögen was getan. Hierzu müsste eine entsprechende Diskussion geführt werden und da stellt sich die Frage, ob diese dann am 20.05.2026 geführt werden wird.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons betont, dass dies selbstverständlich politische Hoheit sei und die Verwaltung lediglich Vorschläge einreicht. Dies wird also nicht von der Verwaltung alleine entschieden, sondern wird dann Teil der Debatte sein, die am Ende von der Politik im Rat zu führen sei. Die Dinge, die von der Verwaltung als priorisiert vorgeschlagen werden, können von der Politik immer noch geändert werden. Die Vorschläge werden aber dennoch gut begründet hier eingereicht und die dabei angelegten Kriterien, werden derzeit im Verwaltungsvorstand erarbeitet.

Ratsherr Linden (SPD) bedankt sich für den Zwischenbericht zu diesem Thema. Er begrüßt die Klarstellung, dass der Antrag der SPD damit nicht als erledigt gilt, sondern lediglich auf Wiedervorlage gelegt wurde.

Er führt aus, dass das Thema die Politik weiterhin beschäftigen werde. Gleichzeitig äußert er, dass er kein Befürworter sei, aus dem kommunalen Rat heraus Kritik pauschal an Land oder Bund zu richten, da dies nicht zielführend sei. Dennoch hält er es für bemerkenswert, dass der Antrag bereits im Oktober gestellt wurde, also zu einem Zeitpunkt, als noch viele Fragen zur Umsetzung des Bundesgesetztes auf kommunaler Ebene offen waren.

In diesem Zusammenhang beschreibt er, dass die Diskussionen insbesondere in Düsseldorf stark durch große Zahlen und Ankündigungen geprägt gewesen seien, was teilweise zu einem verzerrten Eindruck geführt habe. Nach einer Sachverständigenanhörung im Landtag sei die anfängliche Dynamik jedoch schnell abgeflacht.

Seiner Einschätzung nach werden nur rund 47% der Mittel tatsächlich pauschal an die Kommunen weitergegeben. Im Gegenzug leisteten die Kommunen eine Investitionsquote von rund 80 %. Daraus folgert er, dass die bereitgestellten Mittel nicht kostendeckend im Verhältnis zur tatsächlichen Investitionstätigkeit der Kommunen seien.

Er bewertet zudem den vom Land gewählten Ansatz kritisch, da große Teile der Mittel in eigene Förderprogramme überführt werden. Dies schränke die kommunale Entscheidungsfreiheit ein, da Kommunen stärker von Förderbedingungen und inhaltlichen Vorgaben abhängig seien, anstatt eigenständig Prioritäten setzen zu können.

Unabhängig von der Kritik am Bund sei entscheidend, dass die Mittel nun zur Verfügung stünden. In Aachen sei dieses von Ratsfrau Dr. Michulitz angesprochene Szenario somit bereits eingetreten. Er betont jedoch, dass bereits zahlreiche sehr gute Projekte im Investitionsplan vorhanden seien, die auf Umsetzung warten. Er begrüßt daher die angekündigte Vorlage und die damit verbundene Diskussion darüber, wie die Mittel optimal eingesetzt werden können, um eine spürbare Umsetzung vor Ort durch eine erhöhte Investitionsquote zu erreichen.

Ratsherr Pilgram (Die Grünen) fragt, wie die finanzielle Abwicklung läuft und ob das

Geld im Voraus oder erst mit Beantragung der Projekte gezahlt wird. Zudem möchte er wissen, ob die Liste mit den priorisierten Projekten nach Fertigstellung durch alle Fachausschüsse geht.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons erläutert, dass er bei 400 Projekten aus allen Dezernaten eine Diskussion in allen Fachausschüssen für nicht sinnvoll erachtet. Er hält es für sinnvoller das im bündelnden Haupt- und Finanzausschuss zu besprechen und dann damit in den Rat zu gehen, denn die Projekte seien sehr breit gefächert.

Ratsfrau Dr. Michulitz (Die Grünen) erläutert, dass sie genau um diese Liste mit den 400 Projekten mit über 50.000 € Investitionsvolumen bittet, damit man sich davon ein entsprechendes Bild machen könne.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons betont, dass eine Liste zum LUKIFG bis zum 20.05.2026 vorliegen wird.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Datum
Mi., 25.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt