Beratung
Frage 1:
Frau H. möchte an ihre Frage an Ratsherrn Dopatka aus der Ratssitzung am 17.09.2025 erinnern. Sie schildert, dass sich beim Befahren der Maria-Theresia-Allee aus Richtung Schillerstraße eine große Gefahrensituation für die Fahrradfahrer*innen ergebe, da ein sicherer Überholvorgang nicht gewährleistet sei. Dies begründe sich in zwei auf der Fahrbahn befindlichen Parkbuchten im Bereich der Kreuzung Maria-Theresia-Allee und Weißhausstraße. Sie fragt, ob die Möglichkeit bestehe, vor den Häusern Nr. 43-65 beidseitig das Verkehrsschild 2771 aufzustellen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen zu erhöhen.
Ratsherr Dopatka (SPD) teilt mit, dass er in dieser Angelegenheit bereits in Kontakt mit der Fachverwaltung getreten sei und er diese nun zeitnah um einen gemeinsam Erörterungstermin bitten werde.
Frage 2:
Herr H., Mitglied der Bürgerinitiative „Horbach Wind“, bezieht sich auf eine Mitteilung des Fachbereichs Klima und Umwelt bezüglich eines Bauantrages der STAWAG für drei Windräder auf der alten Fläche drei. Er führt aus, dass mit Inkrafttreten des Regionalplans Köln und der Erreichung der festgelegten Flächenziele die Privilegierung von Windenergievorhaben außerhalb der ausgewiesenen Gebiete entfalle. Somit sei der aktuell vorliegende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag für drei Windenergieanlagen nicht privilegiert. Öffentliche Belange, unter anderem der Denkmalschutz, stehen dem Vorhaben entgegen. Die Rechtslage sei somit eindeutig. Zum jetzigen Zeitpunkt dürfen die drei WEA`s nicht gebaut werden. Nur mit Ausweisung als Windenergiefläche werden diese Anlagen wieder genehmigungsfähig. Er wendet sich an Ratsherrn Stettner als Aufsichtsratsmitglied der STAWAG und fragt, wie ernst es der Stadt Aachen mit der behaupteten „völlig offenen Ausgangslage“ bei den geplanten Windenergieflächen sei, wenn sie gleichzeitig zulasse, dass ein eigenes städtisches Unternehmen wie die STAWAG genau diese Offenheit konterkariere und bereits einen immmissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantragt stelle. Er hinterfragt, ob dies noch politische Entscheidungsfreiheit sei oder bereits eine Inszenierung von Beteiligungen, während die wesentlichen Fakten im Hintergrund geschaffen werden und wer die Entscheidungen treffe.
Ratsherr Stettner (GRÜNE) dankt für die Frage. Er betont, dass er in seiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied der STAWAG selbstverständlich keine nichtöffentlichen Informationen preisgeben dürfe, sondern lediglich seine politische Einschätzung formulieren könne. Die STAWAG habe die Aufgabe, erneuerbare Energien auszubauen. Dieses Geschäftsfeld begründe sich auch in den durch den Stadtrat formulierten Klimazielen und werde bereits erfolgreich durch das Unternehmen umgesetzt. Aus diesem Grund sei es ein übliches Verfahren, dass die STAWAG Energie auch vor Abschluss eines Flächennutzungsplanes und noch während laufender politischer Beratungen Flächen und Potenziale auf dem Aachener Stadtgebiet sowie deutschlandweit betrachte und bereits in die vorbereitenden Planungen einsteige. So laufen zu dem angesprochenen Verfahren aktuell die politischen Beratungen und er sei optimistisch, dass das Verfahren zeitnah seinen Abschluss finde. Das Ergebnis hierbei bleibe abzuwarten.
Herr H. zeigt sich darüber verwundert, dass die Anträge nur für die Fläche drei und keine anderen Flächen gestellt worden seien.
Ratsherr Stettner (GRÜNE) kann zu den Gründen hierfür keine genaue Auskunft geben. Hinsichtlich des Repowering als einen möglichen ersten Schritt teilt er mit, dass hierzu in der Zwischenzeit diverse Gespräche geführt worden seien, nach seinem Kenntnisstand in dieser Angelegenheit Einigkeit bestehe und die Anträge sich in der Vorbereitung befinden.
Frage 3:
Frau E., Mitglied der Bürgerinitiative „Horbach Wind“, hat ebenfalls eine Frage bezüglich des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrags der STAWAG für die Errichtung von drei Windenergieanlagen, die sie an Ratsherrn Schaadt richten möchte. Das Bauvorhaben liege exakt im geplanten Beschleunigungsgebiet Nr. 3. Laut Analyse der Stadtverwaltung handelt es sich bei dieser Fläche um ein höchst kritisches Gebiet. Anders als andere geplante Flächen sei diese nur bedingt geeignet und maßnahmenabhängig. Trotzdem bewerte die untere Immissionsschutzbehörde die Vorprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) als unkritisch und erachte eine Vorprüfung als nicht notwendig. Wie sei es möglich, dass keine Vorprüfung vorausgesetzt werde, obwohl aus dem Planungsverfahren bereits seit drei Jahren bekannt sein, dass die Fläche 3 aus sämtlichen relevanten Gesichtspunkten für die Errichtung von Windenergieanlagen als bedenklich einzustufen sei. Sie fragt, ob hierbei außer Acht gelassen werde, dass mit höchster Sorgfalt vorzugehen sei.
Ratsherr Schaadt (GRÜNE) gibt die Frage weiter an Ratsherrn Stettner zur Beantwortung.
Ratsherr Stettner (GRÜNE) weist darauf hin, dass die Beratungen noch nicht abgeschlossen seien und er diesen nicht vorweggreifen möchte. Allerdings möchte er korrigieren, dass die Fläche nicht in allen Aspekten als nicht geeignet dargestellt werde. Denn gemäß den Vorprüfungen sei die Fläche in Teilaspekten unter Bedingungen geeignet, die nun im weiteren Verfahren erfüllt werden müssen. Eine mögliche Genehmigung von Windenergieanlagen könne somit mit Auflagen verbunden sei, wie beispielswiese im Hinblick auf den Artenschutz, Schlagschatten oder das Immissionsschutzrecht. Dies sei kein ungewöhnlicher Vorgang und deutschlandweit üblich.
Frau E. zeigt sich darüber verwundert, dass keine Vorprüfung vorausgesetzt werde.
Ratsherr Stettner (GRÜNE) verweist auf die Ausführungen in der Vorlage, aus denen das bisherige sowie das folgende Verfahren ersichtlich sei und betont, dass kein Baurecht geschaffen werde.
Frage 4:
Frau D. von der Bürgerinitiative „Horbach Wind“ berichtet, dass die Verwaltung in diversen Gesprächen mit der Bürgerinitiative betont habe, dass man mit höchster Planungssorgfalt vorgehe und dass selbst im Falle, dass der gesetzliche Minimalabstand von zweifacher Höhe eines Windrades gesetzlich möglich wäre, aufgrund der Lärmimmissionen und der Begutachtung von Schall und Schattenwurf, keine Windenergieanlagen nahe der Bebauung errichtet werden. Aus ihrer Sicht werde diese zugesagte Sorgfalt nicht eingehalten, wenn im Rahmen des Verfahrens zum nun vorliegenden Bauantrag der STAWAG eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Vorfeld als nicht notwendig erachtet werde. Sie fragt Beigeordneten Thomas, wie die Bürger an die Zusage der Verwaltung glauben könne, wenn die untere Immissionsschutzbehörde keine Umweltverträglichkeitsprüfung verlange.
Beigeordneter Thomas dankt für die Frage und führt aus, dass man zwischen dem Verfahren FNP Wind und der BimSchG-Genehmigung unterscheiden müsse. Zuerst genanntes Verfahren befinde sich aktuell in der politischen Diskussion. So sei die Umweltverträglichkeitsprüfung bereits im Umweltausschuss beraten worden und werde im weiteren Planungsprozess insbesondere auch im Planungsausschuss thematisiert. Das BimSchG-Genehmigungsverfahren zum Antrag der STAWAG, die wie jeder andere Investor auch einen solchen Antrag einreichen könne, werde durch die Verwaltung nach Recht und Gesetz geprüft werden, natürlich einschließlich der Umweltauflagen. Wie Herr Meiners der Bürgerinitiative bereits erläutert habe, werde eine anlagenspezifische Prüfung im Einzelfall durchgeführt. Dies sei ein übliches Vorgehen und sofern nicht alle Vorgaben eingehalten werden, werde auch keine Genehmigung erteilt.
Frau D. verweist auf die neue rechtliche Grundlage, wodurch sämtliche Auflagen zum Naturschutz im Falle eines Beschleunigungsgebietes sowie durch eine einmalige Entschädigungszahlung seitens des Betreibers ausgehebelt seien. Die durch die Verwaltung zugesagten Maßnahmen können somit nicht eingehalten werden.
Beigeordneter Thomas bestätigt, dass sich die rechtlichen Grundlagen in den vergangenen Jahren verändert haben, beispielsweise zu den Abstandsregeln zu bestimmten Bruten oder Habitaten, und mit einem klaren Vorrang für erneuerbare Energien. Trotzdem werde die Verwaltung eine mögliche Genehmigung mit bestimmten Auflagen versehen, wie beispielsweise einer Abschaltung der Anlage zu bestimmen Zeiten. Dies sei eine im Einzelfall zu treffende und zu begründende Entscheidung. Die Verwaltung werde dies gewissenhaft prüfen.
Oberbürgermeister Dr. Ziemons ergänzt, dass sich die Fachverwaltung aktuell gemeinsam mit dem Bezirksamt sowie dem Bezirksbürgermeister in den Vorbereitungen für eine Bürgerinformationsveranstaltung in Horbach befinde. Hierbei bestehe die Möglichkeit zu einer umfangreichen Diskussion in dieser Angelegenheit.
Frage 5:
Herr E. von der Bürgerinitiative „Horbach Wind“ möchte seine Frage an Ratsherrn Szagunn richten. Im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses sei mitgeteilt worden, dass das Einstein-Teleskop erst für das Jahr 2050 geplant sei. Nach seinem Kenntnisstand sollten bis zur Entscheidung über den Standort des Einstein-Teleskops keine Genehmigungen von Windrädern erteilt werden. Allerdings erfolge aktuell durch die Verwaltung die Prüfung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrages für drei Windräder. Diese Prüfung sei öffentlich zugänglich und könne somit einen großen Schaden bewirken, wenn die Entscheidungsträger zur Standortwahl den Eindruck erhalten, dass Vereinbarungen nicht eingehalten werden und dieser für die Region finanziell wie wirtschaftlich äußerst wichtigen Forschungseinrichtung keine Priorität eingeräumt werde.
Ratsherr Szagunn (Volt) teilt mit, dass sich die Inbetriebnahme des Einstein-Teleskops im Falle einer Zusage nach seinem Kenntnisstand bis in den vom Fragesteller genannten Zeitraum verzögern werde. Aus seiner Sicht sei dies durchaus mit einem Betrieb von Windkraftanlagen in ihrer üblichen Lebensdauer verträglich.
Herr E. fragt nach, woher diese Informationen stammen. Ihm selbst sei es nicht gelungen, nähere Informationen hierzu zu verifizieren. Er bittet Ratsherrn Szagunn um Nachprüfung dieser Daten.
Ratsherr Szagunn sagt zu, dies zu prüfen und den Fragesteller entsprechend zu informieren.
Frage 6:
Herr S., ebenfalls Mitglied der Bürgerinitiative „Horbach Wind“, fragt Ratsfrau Brinner, wie sie unter Berücksichtigung ihrer Funktionen im Rat der Stadt Aachen, im Aufsichtsrat der STAWAG sowie ihrer Tätigkeit bei der Trianel GmbH sicherstelle, dass bei Beratungen und Entscheidungen zur Ausweisung von Windenergiegebieten keine Befangenheit vorliege. Insbesondere vor dem Hintergrund des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrags für Windenergieanlagen in Horbach und des erkennbaren Interesses der STAWAG an einer Realisierung von Windenergieanlagen an diesem Standort, obwohl die kommunale Planung der Windenergiegebiete noch nicht abgeschlossen sei. Er fragt, wie Ratsfrau Brinner eine in diesem Zusammenhang vollständig unabhängige und ausschließlich dem öffentlichen Interesse verpflichtete Entscheidungsfindung gewährleiste.
Ratsfrau Brinner (GRÜNE) zeigt sich über die Unterstellung des Fragestellers irritiert. Sie erklärt, dass ihre Tätigkeiten im Rat der Stadt Aachen und im Aufsichtsrat der STAWAG von Natur aus miteinander verknüpft seien, da sie dem Aufsichtsrat in ihrer Funktion als Ratsmitglied angehöre. Somit ergebe sich hieraus kein Befangenheitsverhältnis. Im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bei der Trianel GmbH habe sie keinerlei Berührungspunkte zu dem Bereich der Windenergieanlagen, so dass auch diesbezüglich keine Befangenheit vorliege. Weiterhin möchte sie betonen, dass der Rat der Stadt keine Windenergieanlagen genehmigt, sondern diese Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch die Verwaltung erteilt werde. Stattdessen befasse sich der Rat mit der FNP-Planung, was dem Fragesteller aufgrund der Teilnahme an diversen Informationsveranstaltungen auch bekannt sei. Wie Oberbürgermeister Dr. Ziemons soeben mitgeteilt habe, werde auch in Kürze wieder eine solche Veranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger in Horbach stattfinden. Abschließend verweist sie darauf, dass die STAWAG die Aufgabe und den Auftrag des Rates zum Bau von Windenergieanlagen habe, was sie persönlich sehr befürworte.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1022389
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1022389
Grunddaten
- TOP
- Ö 2
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 22.04.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- gemischt