22. April 2026 um 17:00, Rathaus
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Geprüfter Jahresabschluss 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2024

E 46/47/0003/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen stellt den geprüften Jahresabschluss 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2024 fest, nimmt den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 zur Kenntnis und beschließt die Verrechnung des Jahresüberschusses von 836.226,08 Euro über das Eigenkapital – Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die Entlastung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen gem. § 4 EigVO NRW.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS:

Der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS nimmt den geprüften Jahresabschluss 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2024 einschließlich des Lageberichts zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW

  • den Jahresabschluss 2023/2024 per 31.07.2024 festzustellen,
  • den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 zur Kenntnis zu nehmen
  • und die Verrechnung des Jahresüberschusses von 836.226,08 Euro über das Eigenkapital – Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung zu beschließen.

Weiterhin beschließt der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS die Entlastung der Betriebsleitung von Stadttheater und Musikdirektion Aachen für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW.

Darüber hinaus beantragt der Betriebsausschuss Kultur, Theater uns VHS seine Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen durch den Rat der Stadt gem. § 4 EigVO NRW.

Beschlussvorschlag Rat der Stadt Aachen:

Der Rat der Stadt Aachen stellt den geprüften Jahresabschluss 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2024 fest, nimmt den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 zur Kenntnis und beschließt die Verrechnung des Jahresüberschusses von 836.226,08 Euro über das Eigenkapital – Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung.

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die Entlastung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen gem. § 4 EigVO NRW.

Erläuterungen


Nach § 16 Nr. 5 der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen ist der jeweilige Jahresabschluss von der Betriebsleitung nach den Vorschriften der §§ 21 ff. der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufzustellen und nach Prüfung dem Betriebsausschuss vorzulegen, der ihn mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.

Dem Rat der Stadt obliegt gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Kenntnisnahme des geprüften Lageberichts sowie der Beschluss über den Umgang mit dem Jahresergebnis.

Der Jahresabschluss 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2024 einschließlich des Lageberichts wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf geprüft. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von 836.226,08 Euro, der gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung über das Eigenkapital – Rücklagekapital zu verrechnen ist.

Den Mitgliedern des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS, den Vorsitzenden der Fraktionen im Stadtrat sowie der Stadtkämmerin wurde der Prüfbericht der vorbezeichneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorab als gedruckte Ausfertigung zugesandt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 5 Enthaltungen

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-11 E 46_47_0003_WP19 Gepruefter Jahresabsc SAO.pdf

12.2.2026

133.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 22.04.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Geändert
27.4.2026
Inhalt abgerufen
19. Mai 2026 um 15:43