Städtepartnerschaftsgesuch der guineischen Stadt Lélouma (Republik Guinea)
FB 01/0058/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Das Partnerschaftsgesuch der Stadt Lélouma wird abgelehnt, da die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Erläuterungen
I. Aktueller Stand der bestehenden Städtepartnerschaften
Die Stadt Aachen unterhält derzeit formell geschlossene Städtepartnerschaften mit insgesamt elf Städten:
- Reims, Frankreich (seit 1967)
- Halifax-Calderdale, Vereinigtes Königreich (seit 1979)
- Toledo, Spanien (seit 1985)
- Ningbo, Volksrepublik China (seit 1986)
- Naumburg, Sachsen-Anhalt (seit 1988)
- Arlington, USA (seit 1993)
- Kapstadt, Südafrika (seit 2000)
- Kostroma, Russland (seit 2005)
- Sarıyer (Istanbul), Türkei (seit 2013)
- Chernihiv, Ukraine (seit 2026, zuvor Solidaritätspartnerschaft seit 2022)
- Montebourg, Frankreich, bereits im Jahr 1960 hatte die ehemals selbstständige Gemeinde Walheim eine Partnerschaft mit Montebourg (Frankreich) geschlossen. Mit der Eingemeindung nach Aachen im Jahr 1972 wurde diese Verbindung in die städtische Partnerschaftsstruktur integriert.
Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ruht die Partnerschaft mit Kostroma seit dem Jahr 2022.
Ergänzend zu den bestehenden Städtepartnerschaften wurde am 14. Dezember 2022 eine Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Chernihiv begründet. Der Rat der Stadt Aachen beschloss am 17. September 2025, diese in eine reguläre Städtepartnerschaft zu überführen. Ein kleiner Festakt zur Unterzeichnung wird am 11. Mai 2026 stattfinden und wird derzeit vorbereitet.
II. Organisation und Engagement
Die Pflege und Weiterentwicklung der Städtepartnerschaften basiert in Aachen auf einem starken bürgerschaftlichen Engagement.
Zahlreiche Partnerschaftsvereine fördern den interkulturellen Austausch und tragen wesentlich zur Realisierung vielfältiger Projekte bei. Dazu zählen insbesondere:
- Schüler- und Studierendenaustausche
- Städte- und Delegationsbesuche
- Kulturelle Initiativen
- Gemeinsame Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Bildung und Integration
Jeder Städtepartnerschaftsverein erhält eine jährliche Förderung in Höhe von 1.000 Euro. Zudem steht ein ergänzender Zuschuss im Jahr eines Jubiläums von weiteren 1.000 Euro pro Verein zur Verfügung. Die weiteren Kosten der Jubiläen werden über das Budget der Abteilung Protokoll und Städtepartnerschaften finanziert.
Die protokollarische Betreuung der Partnerschaften obliegt der Abteilung FB01/400 (Protokoll/Städtepartnerschaften) des Fachbereichs Verwaltungsleitung,Grundsatzund Dialog. Dort liegt auch die inhaltliche Zuständigkeit für die Partnerschaften mit Kapstadt und Chernihiv, sowie anlassbezogen für weitere Städte.
III. Voraussetzungen für neue Städtepartnerschaften
Grundvoraussetzung für die Begründung einer regulären Städtepartnerschaft sind bürgerschaftliches Engagement und das Vorliegen einer belastbaren und auf Dauer angelegten Zusammenarbeit zwischen beiden Kommunen.
Diese sollte sich widerspiegeln in:
a) einem kontinuierlichen Austausch auf Verwaltungsebene,
b) einer aktiven inhaltlichen Kooperation,
c) der der Gründung eines lokalen Partnerschaftsvereins.
Ein solcher Verein sollte über eine Satzung, gewählte Vertreter (z. B. Vorstand) und eine funktionierende organisatorische Struktur verfügen.
Darüber hinaus gilt, dass Partnerstädte möglichst vergleichbare Strukturen aufweisen (z. B. Einwohnerzahl, Hochschullandschaft) oder dass historische Verbindungen zu Aachen bestehen.
IV. Partnerschaftsgesuch der Stadt Lélouma (Republik Guinea)
Im November 2025 wurde der Stadt Aachen durch die Botschaft der Republik Guinea ein Partnerschaftsgesuch der Stadt Lélouma, Hauptstadt der gleichnamigen Präfektur in der Region Lélouma, unterbreitet.Die Stadt zählt rund 5.420 Einwohnerinnen und Einwohner.
Nach Prüfung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die wesentlichen Kriterien für eine Städtepartnerschaft nicht erfüllt sind:Das Gesuch stammt nicht aus der Bürgerschaft, sondern von der guineischen Botschaft. Die Größe und Struktur Léloumas weist keine Vergleichbarkeit mit Aachen auf. Eine vorbestehende Zusammenarbeit oder zivilgesellschaftliche Grundlage ist derzeit nicht erkennbar.
Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, dem Botschafter der Republik Guinea eine höflich formulierte, ablehnende Antwort zu übermitteln.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1022413
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1022413
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-23 FB 01_0058_WP19 Staedtepartnerschafts SAO.pdf
8.4.2026
356.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 22.04.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 27.4.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Mai 2026 um 15:43