28. April 2026 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 999S „Altstadtquartier Büchel Süd“

FB 36/0031/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Brinner führt aus, dass das Projekt in vielen Sitzungen vorgestellt wurde.

Hier geht es nun um den Umweltbericht. Sie führt aus, dass das Gelände schon zu großen Teilen entsiegelt wurde. Sie möchte gerne wissen, warum der Anteil der Versiegelung im Bericht noch so hoch sei.

Herr Dr. Merbitz / FB 36/200 erläutert hierzu, dass bei der Versiegelungsbilanz für den Ist - Zustand der derzeit baurechtlich zulässige Wert angenommen wurde. Siehe hierzu Erläuterungen im Umweltbericht, Kap. 2, S. 10:

"Die Erfassung und Beschreibung des Bestandes geben den Zustand vor Abriss des Parkhauses wieder. Gemäß § 34 BauGB ist eine Bebauung im Plangebiet derzeit zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Eine Blockrandbebauung entlang der vorhandenen Straßen ist somit baurechtlich zulässig. Der vorhandene Park wurde nur als Zwischennutzung angelegt und wird somit nicht berücksichtigt."

Der Ausschussvorsitzende liest den Beschlussentwurf vor und lässt abstimmen.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt den Umweltbericht und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 999S zur Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt den Umweltbericht und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 999S zur Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung.

Erläuterungen

Die Städtische Entwicklungsgesellschaft Aachen GmbH & Co. KG (SEGA), die von der Stadt Aachen für die Entwicklung am Büchel gegründet wurde, beabsichtigt im östlichen Innenstadtbereich mit dem Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 999 "Altstadtquartier Büchel" die planungsrechtlichen Grundlagen zur Umgestaltung des östlichen Altstadtbereiches in ein qualitätvolles Altstadtquartier zu schaffen. Für die schrittweise Umsetzung wird das ca. 2,8 ha große Gebiet in einen nördlichen und einen südlichen Bereich geteilt. Gegenstand des hier vorliegenden Berichtes ist der Bebauungsplan Nr. 999S "Altstadtquartier Büchel Süd" zwischen Nikolausstraße, Antoniusstraße, Mefferdatisstraße und Büchel. Das Plangebiet umfasst derzeit 22 Flurstücke und weist eine Größe von ca. 0,8 ha auf. Es ist derzeit fast vollständig versiegelt.

Lage des Plangebietes und Rechtsplan:

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Umgestaltung des östlichen Altstadtbereiches in ein qualitätvolles Altstadtquartier Büchel. Durch Sicherung einer Grünfläche zwischen Büchel und Antoniusstraße soll das "steinerne" Stadtzentrum aufgelockert und der Stadtgesellschaft ein vielfältiges "grünes" Aufenthaltsangebot gemacht werden. Angrenzend an die neue Grünfläche sieht die Planung die Entwicklung eines Quartiers mit Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen vor, ein Teilgrundstück soll einer Nutzung aus dem Bereich "Wissen" vorbehalten werden. Das Wohnangebot soll die Schaffung von preisgedämpftem Wohnungsbau ermöglichen. Die Planungen erfolgen unter der Maßgabe des Erhalts des historischen Gebietscharakters. Das städtebauliche Konzept "offene Wiese", das dem B-Plan zugrunde liegt, wurde unter umfangreicher Beteiligung der Stadtgesellschaft partizipativ entwickelt. Die Erstellung des B-Plans erfolgt als Angebotsbebauungsplan im Normalverfahren gemäß § 2 BauGB.

Gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und gemäß § 2a BauGB in Verbindung mit Anlage 1 in einem Umweltbericht darzulegen.

Es sind für alle Schutzgüter positive Auswirkungen infolge der durch den Bebauungsplan möglich werdenden Entwicklung zu erwarten. Die Verbesserung des derzeitigen Zustands ist vor allem auf eine großflächige Entsiegelung und Schaffung einer qualitativ hochwertigen Grünfläche zurück zu führen. Die Aufenthaltsqualität für Besucher und lokale Anwohner wird deutlich gesteigert werden; die Anpflanzung zahlreicher neuer Bäume im Bereich der geplanten Grünfläche sowie die festgesetzte intensive und extensive Dachbegrünung tragen zu einer Verbesserung des Mikroklimas und zur Klimaanpassung innerhalb eines klimatisch stark belasteten Teils der Aachener Innenstadt bei. Die Ausführungsplanung sieht die Schaffung von Mulden zur Retention und Zisternen zur Regenwassernutzung für die Bewässerung der Neuanpflanzungen vor. Das Ortsbild wird deutlich aufgewertet und es wird eine neue Wegeverbindung zur Integration angrenzender Quartiere geschaffen. Die historische städtebauliche Struktur wird vom Bebauungsplan aufgegriffen, die Höhenentwicklung der geplanten Gebäude fügt sich in die vorhandene Umgebung ein. Somit wird die Sichtachse auf den Dom nicht verstellt. Stattdessen wird über die neue Straßenverbindung eine Sicht auf den Dom von der Mefferdatisstraße aus geschaffen.

Anlagen:

Umweltbericht B-Plan 999S

Ausführungsplanung Freianlagen (beschlossen vom PLA am 11.09.2025)

Baumbilanzplan B-Plan 999S

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-11 FB 36_0031_WP19 Umweltbericht zum Be SAO.pdf

15.3.2026

10.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 28.04.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
29.4.2026
Inhalt abgerufen
31. August 2026 um 01:32