14. April 2026 um 17:00, Rathaus
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Bürgerantrag zur Verbesserung der allgemeinen Parksituation auf der West-Seite des Aachener Hauptbahn-hofs Hier: Umgestaltung des öffentlichen Parkplatzes „Zollamtstraße“

FB 68/0074/WP19 · Kenntnisnahme

Bürgerantrag zur Verbesserung der allgemeinen Parksituation auf der West-Seite des Aachener Hauptbahn-hofs Hier: Umgestaltung des öffentlichen Parkplatzes „Zollamtstraße“

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Lürken begrüßt den Antragsteller und die Expertin der Fachverwaltung. Sie bitten den Antragsteller sein Anliegen vorzutragen.

Herr H. erläutert den Bürgerantrag und stellt die Problemlage anhand einer Präsentation dar. Diese Präsentation wird der Niederschrift in Allris beigefügt. Er führt aus, dass der benannte Parkplatz aufgrund seiner Lage am Hauptbahnhof eine hohe Nachfrage aufweise und zugleich über eine sehr beengte Ein- und Ausfahrt verfüge. Dies führe regelmäßig zu Konfliktsituationen, da ein- und ausfahrende Fahrzeuge sich gegenseitig blockierten. In der Folge komme es zu Rückstaus bis in die Zollamtstraße sowie zur Blockierung von Rettungswegen und Zufahrten, insbesondere auch im Bereich der Bundespolizei. Zudem würden Fahrradwege und Bewegungsflächen eingeschränkt. Anhand von Beispielbildern verdeutlicht er die Problematik und stellt mögliche Lösungsansätze vor.

Die Verwaltungsvorlage wird durch die Verkehrsplanerin Frau Kirchbach vom Fachbereich Mobilität und Verkehr (FB 68) erläutert. Sie führt aus, dass sich die Fläche nicht im Eigentum der Stadt Aachen befinde, sondern der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gehöre. Ein Teil der Fläche werde durch die Bundespolizei genutzt, während ein anderer Teil durch die Stadt Aachen für Kurzzeitparkende angemietet sei. Die Ein- und Ausfahrt sei mit etwa 5,80 m Breite grundsätzlich normgerecht, führe jedoch bei hoher Auslastung zu Konflikten.

Weiter erläutert sie, dass bauliche Veränderungen nur in Abstimmung mit den Eigentümern möglich seien und derzeit keine entsprechenden Vereinbarungen vorlägen. Zudem verweist sie auf die geplanten Entwicklungen im Umfeld des sogenannten „BlueGate“-Projekts, in dessen Zuge die Verkehrssituation vor Ort grundlegend neu geordnet werden solle. Insbesondere sei die Einrichtung eines Kreisverkehrs mit einer Kiss-&-Ride-Zone vorgesehen. Sie empfiehlt die Wirkung auf Entzerrung der Hol- und Bringsituation zunächst abzuwarten.

In der anschließenden Diskussion äußert Herr Hilgers, dass die Problembeschreibung nachvollziehbar sei, weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der Eigentumsverhältnisse sowie der topografischen Situation mit erheblichen Kosten zu rechnen wäre. Zudem seien derzeit keine entsprechenden Mittel im Haushalt vorgesehen. Er unterstützt daher den Vorschlag der Verwaltung, zunächst die Entwicklungen im Zuge des BlueGate-Projekts abzuwarten. Sollte sich die Situation nicht verbessern, könne das Thema erneut aufgegriffen werden.

Frau Nüttgens schließt sich der Einschätzung der Verwaltung an und spricht sich ebenfalls dafür aus, zunächst die geplanten baulichen Maßnahmen abzuwarten. Gleichzeitig regt sie eine aktive Berichterstattung der Verwaltung, beispielsweise im Mobilitätsausschuss, an. Zudem erkundigt sie sich nach möglichen Unfallhäufungen und kurzfristigen Lösungsansätzen.

Herr H. verweist in diesem Zusammenhang auf ihm bekannte Vorfälle, unter anderem im Zusammenhang mit Fahrerflucht.

Herr Schaadt bestätigt die geschilderte Problemlage am Aachener Hauptbahnhof und hebt insbesondere die schwierige Höhensituation hervor. Er spricht sich dafür aus, kleinere bauliche Anpassungen etwa durch ein Entfernen oder Verkleinern der vorhandenen Mauer oder die Einrichtung einer Rampe zu prüfen, sofern diese ohne großen Aufwand umsetzbar seien. In diesem Zusammenhang richtet er die Frage an Frau Kirchbach, ob entsprechende Maßnahmen grundsätzlich realisierbar wären. Gleichzeitig äußert er Bedenken hinsichtlich einer Kiss-&-Ride-Zone, da diese erfahrungsgemäß auch zu längeren Parkvorgängen führen könne.

Frau Kirchbach antwortet, dass derzeit keine konkreten Gespräche zu baulichen Anpassungen wie einer Verbreiterung oder einer Rampe mit dem Eigentümer geführt würden. Zudem weist sie darauf hin, dass entsprechende Maßnahmen Richtlinien erfüllen müssten und unter Umständen Stellplätze entfallen würden.

Herr Tobolik erkundigt sich nach einer möglichen Dokumentation von Blockadesituationen, insbesondere im Hinblick auf die Bundespolizei. Herr H. erklärt, dass hierzu keine systematische Dokumentation vorliege. Herr Tobolik regt an, entsprechende Vorfälle künftig zu erfassen, um die Dringlichkeit besser belegen zu können.

Frau Kirchbach ergänzt, dass dem Ordnungsamt keine außergewöhnlichen Häufungen von Vorfällen bekannt seien und regelmäßige Kontrollen stattfinden würden. Ein verstärkter Abschleppbedarf sei bislang nicht festgestellt worden.

Frau Klostermann zeigt sich irritiert darüber, dass keine konkreten Einschränkungen für die Bundespolizei dokumentiert seien. Sie regt an, im Rahmen zukünftiger Maßnahmen insbesondere Rettungswege und Zufahrten deutlicher zu kennzeichnen.

Herr H. bekräftigt abermals die regelmäßige Problematik des Zuparkens, wenn auch nicht dokumentiert. Er hält ein systematisches Monitoring für sinnvoll. Und bietet an dieses selbstständig durchzuführen. Die Ergebnisse werde er anschließend an Frau Stärk-Meuser, die Geschäftsführerin des Bürgerforums weitergegeben.

Abschließend stellt die Vorsitzende fest, dass die Ausführungen zur Kenntnis genommen wurden.

Erläuterungen

Erläuterungen

1.Anlass

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Antrag wird eine Verbesserung der Parkplatzsituation auf der Westseite des Aachener Hauptbahnhofes angeregt und um Prüfung von drei im Antrag näher beschriebenen Umgestaltungsvarianten des öffentlichen Parkplatzes „Zollamtstraße“ gebeten.

Zur Begründung wird auf die hohe Parkraumnachfrage, die überregionale Bedeutung des Parkplatzes sowie die beengte Ein- und Ausfahrtsituation verwiesen, die regelmäßig zu Behinderungen und Rückstaus bis in die Zollamtstraße führe.

Die Umgestaltungsvariante 1 sieht eine Verbreiterung der Parkplatzzufahrt von ein bis zwei Meter vor. Variante 2 beinhaltet zusätzlich eine Versetzung der Grundstücksmauer in Richtung Norden. Die dritte Variante sieht eine getrennte Ein- und Ausfahrt mit einer Einbahnstraßenregelung auf der Parkplatzfläche vor (siehe Anlage 1).

2.Sachstand

Die Fläche des Parkplatzes befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Aachen, sondern im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die BImA hat das Gebäude einschließlich eines Teils der Parkplatzfläche an die Bundespolizei vermietet. Der verbleibende Teil der Parkplatzfläche konnte von der Stadt Aachen angemietet werden und steht für die kurzzeitige An- und Abreise am Hauptbahnhof öffentlich zur Verfügung. Um dies zu ermöglichen musste die Stadt im Gegenzug der Bundespolizei 28 Stellplätze im Parkhaus Lagerhausstraße zur Verfügung stellen

Die beiden Parkplatzflächen (öffentlich und Bundespolizei) sind durch eine Zaunanlage mit Tor voneinander getrennt und somit unabhängig nutzbar. Die Nutzung der öffentlichen Parkplatzflächedurch die Stadt Aachen beruht auf einer befristeten vertraglichen Regelung mit der BImA, deren Verlängerung in regelmäßigen Abständen erfolgt. Eine Verlängerung steht derzeit aus. Der öffentliche Parkplatz umfasst 17 Parkstände für Kfz sowie zwei Behindertenparkplätze. Die Erschließung erfolgt über eine etwa 5,80 m breite Ein-/Ausfahrt von der Stichstraße Zollamtstraße, die zum Seiteneingang des Hauptbahnhofs führt. Beidseitig der Zufahrt begrenzt eine massive, teilweise gemauerte Zaunanlage die Ein- und Ausfahrt. Über diesen Zugang erfolgt zugleich die Erschließung der Bundespolizei und deren Parkplatz (Anlage 2).

Zwischen dem öffentlich nutzbaren Parkplatz und den angrenzenden Straßen (Lagerhausstraße und Zollamtstraße) besteht ein deutlicher Höhenunterschied; im hinteren Bereich des Parkplatzes beträgt dieser etwa zwei Meter.

Die Abmessungen der Senkrechtparkstände sowie der mittig angeordneten Fahrgasse entsprechen den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 2023) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Dennoch kann es insbesondere zu Zeiten hoher Nachfrage, z.B. bei stark frequentierten Zugverbindungen, in Zusammenhang mit einer unpräzisen Fahrzeugführung in Form einer mittigen Befahrung im Zufahrtsbereich zu Konfliktsituationen kommen.

Seitens der Bundespolizei liegen der Verwaltung keine Eingaben vor, dass die Erreichbarkeit ihres Grundstücks durch parkende oder sich gegenseitig blockierende Fahrzeuge wesentlich eingeschränkt ist. Das Ordnungsamt führt regelmäßige Kontrollen auf dem Parkplatz durch und kontrolliert dabei auch die Berechtigungen der Parkausweise auf den Behindertenparkplätzen.

3.Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung erkennt den bestehenden Handlungsdruck grundsätzlich an. Gleichwohl wird empfohlen, die vorgeschlagenen baulichen Varianten zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen.

Für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen wäre zunächst der Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit der BImA erforderlich. Vorausgesetzt einer positiven Übereinkunft müssten sodann Planungen erarbeitet und Haushaltsmittel eingeplant werden, sodass sich nach derzeitiger Einschätzung eine Neuanordnung des Parkplatzes nicht kurzfristig realisieren ließe.

Stattdessen verweist die Verwaltung auf die absehbaren strukturellen Verbesserungen im Zuge der Fertigstellung des Gebäudekomplexes (BlueGate) in 2026 / 2027. In der finalen Ausbauphase wird auch die verkehrliche Situation im Bereich der Stichstraße zum Nebeneingang des Hauptbahnhofes neu geordnet. Insbesondere durch die Einrichtung eines kleinen Kreisverkehrs mit integrierter Kiss-&-Ride-Fläche wird ein neues Angebot für die Abhol- und Bringverkehre entstehen.

Die Wirkung dieser Maßnahme soll zunächst abgewartet werden. Sollten sich dann weitere Bedarfe ergeben, kann die Umgestaltung des bestehenden Parkplatzes aufgegriffen werden.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-19 FB 68_0074_WP19 Buergerantrag zur Ver SAO.pdf

30.3.2026

19.3 MB

Betroffene Straßen

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Ö 4.1
Sitzung
Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 14.04.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Status
öffentlich
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
20.4.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:28