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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in bezirklichen Angelegenheiten

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Beratung

Der Vorsitzende eröffnet die Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner und erläutert die diesbezüglichen Regularien.

Herr P. erkundigt sich, welche Wohnungen vom Wegfall der Mietpreisbindung betroffen sein werden.

Herr Hübner von der gewoge AG führt aus, dass in Kullen rund 600 Wohnungen zum geförderten Wohnraum gehören und somit der Mietpreisbindung unterliegen. Vom Wegfall der Mietpreisbindung seien ca. 500 Wohnungen betroffen. Zudem führt Herr Hübner aus, dass die Mieten aktuell im Bereich bei 5,91 €/m² liegen würden. Er erklärt, dass bereits bei Wohnungen in der Hans-Böckler-Allee ein Auslaufen der Bindung erfolgt sei. Dort sei die Grundmiete einmalig um 13 % erhöht worden. Weitere Erhöhungen erfolgten nicht jährlich, sondern nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Maßgeblich seien insbesondere Mietspiegel, Kappungsgrenze sowie die Angemessenheitsgrenzen im Sozialleistungsrecht. Auch nach einer Erhöhung lägen die Mieten weiterhin deutlich unterhalb der einschlägigen Grenzen, sodass die Mieten bei Erhöhungen aus Sicht der gewoge AG immer noch angemessen und finanzierbar seien.

Herr P. weist auf eine hohe Nachzahlung hin und merkt an, dass die Miete für Geringverdienende bereits jetzt eine erhebliche Belastung darstelle. Zudem kritisiert er, dass manche größeren Wohnungen günstiger seien als kleinere. Herr Hübner weist darauf hin, dass die Miethöhen aufgrund unterschiedlicher Wohndauer und Förderkulissen variierten. Ziel bleibe es, die Wohnungen weiterhin zu günstigen Konditionen anzubieten. Zudem wird auf die Sozialarbeit der gewoge AG und die Möglichkeit von Einzelfallbetrachtungen hingewiesen. Er betont, dass es bereits Einzelfallentscheidungen zugunsten der Mieter*innen gegeben habe.

Frau K. fragt nach, ob die genannte Erhöhung von 13 % jährlich erfolge. Durch Herrn Hübner wird klargestellt, dass es sich um eine einmalige Erhöhung gehandelt habe. Im Übrigen seien Anpassungen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich, regelmäßig frühestens nach drei Jahren. Bei Mieterwechseln würden Wohnungen teilweise saniert und anschließend zu höheren Mieten weitervermietet. Herr Hübner weist zudem darauf hin, dass die Gewinne nur zu einem kleinen Anteil an die Aktionäre ausgeschüttet würden.

Frau N. fragt, wie früh Mieter*innen darüber informiert werden würden, wenn eine Wohnung aus der Mietpreisbindung falle und damit eine Mieterhöhung einhergehe. Herr Hübner erläutert, dass ein Mieterhöhungsverfahren durchgeführt gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werde. Die Mieter*innen würden drei Monate vor der Erhöhung informiert. Mieter*innen müssten der Erhöhung in der Zeit zustimmen. Wenn keine Zustimmung erfolge, werde das Gespräch gesucht. Es wird darauf hingewiesen, dass auch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der gewoge AG möglich sei.

Frau H. äußert, dass sie seit vielen Jahren im Viertel wohne und sich dort engagiere. Mit Blick auf die kommenden Jahre fragt sie nach den wohnungspolitischen Perspektiven sowie danach, was die Politik für bezahlbaren Wohnraum unternehme. Herr Hübner begrüßt das Engagement und verweist auf die Neubau- und Modernisierungstätigkeit der gewoge AG. Es wird ausgeführt, dass die gewoge AG aktuell bis zu 200 Millionen Euro in Neubau und Modernisierung investieren werde und nach Möglichkeit Wohnungen wieder in Förderkulissen zurückgeführt werden sollen.

Der Vorsitzende erläutert ergänzend, dass bei Bebauungsplänen regelmäßig ein Anteil von 40 % gefördertem Wohnraum angestrebt werde. Zugleich weist er auf die grundsätzlichen politischen Zielkonflikte hin, insbesondere zwischen Wohnungsbau, Flächenverbrauch und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Herr M. fragt im Hinblick auf die künftige Linienführung in der Keltenstraße und Püngelerstraße nach der grundsätzlichen Eignung der Straße, insbesondere auch für den Fußverkehr. Er weist darauf hin, dass Busse bei Begegnungsverkehr teilweise auf Gehwege auswichen. Zudem bittet er darum, im weiteren Verfahren darauf zu achten, dass die Linie 25 auf dem Rückweg nicht durch die Keltenstraße geführt werde.

Herr B. erkundigt sich, wann eine Modernisierung seiner Wohnung vorgesehen sei. Die Wohnung habe einen sehr alten Standard. Herr Hüber und Frau Ramadani erläutern, dass Modernisierungen im Wesentlichen energetische Maßnahmen beträfen. Laufende Instandhaltungsmaßnahmen wie etwa Badmodernisierungen erfolgten überwiegend im Zusammenhang mit Mieterwechseln. Bei bewohnten Wohnungen seien derartige Maßnahmen für die Betroffenen häufig nur schwer zumutbar. Eine Ausnahme gelte, wenn eine Nutzung, etwa des Badezimmers, nicht mehr möglich sei.

Frau B. fragt, an wen sich ein Nachbar wenden könne, wenn ein Badezimmer etwa aus Gründen fehlender Barrierefreiheit nicht mehr nutzbar sei. Herr Hübner und Frau Ramadani führen aus, dass in solchen Fällen gegebenenfalls über die Krankenkasse oder andere Stellen ein behindertengerechter Umbau gefördert werden könne. Hierzu sei ein schriftlicher Antrag erforderlich; Mieter*innen könnten in solchen Fällen Unterstützung über die Sozialarbeit der gewoge AG erhalten.

Frau W. spricht ein Gerücht an, wonach eine Wohnung für Monteure umgebaut und entsprechend vermietet werden solle und möchte wissen, ob es mehr als ein Gerücht sei. Herr Hübner und Frau Bange erklären, dass es zahlreiche Modernisierungsprojekte gebe und Wohnungen in Einzelfällen als Ersatzwohnungen freigehalten würden, in denen vorübergehend Mieter*innen untergebracht würden. Eine Vermietung an Monteure erfolge nicht.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

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Ö 4
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 15.04.2026
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt