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Neumarkierung der Roermonder Straße zwischen Schurzelter Straße und Rathausstraße in Laurensberg nach einer Regionetzmaßnahme

FB 68/0079/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes unterbricht der Vorsitzende die Sitzung für eine Pause von 20:40 Uhr bis 20:46 Uhr.

Im Anschluss eröffnet der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt und begrüßt Herrn Engels vom Fachbereich Mobilität und Verkehr.

Herr Engels stellt die Planungen anhand der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Präsentation zur Markierung vor. Er erläutert die aktuelle Situation sowie die rechtlichen Vorgaben. Es handele sich um eine Weiterführung bzw. Neuordnung der Markierungen; bauliche Änderungen seien insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Fernwärmemaßnahmen derzeit nicht vorgesehen.

Herr Bezirksvertreter Kusch (CDU-Fraktion) führt aus, dass er den Bereich gemeinsam mit seiner Fraktion vor Ort besichtigt habe. Problematisch sei insbesondere der vorgesehene Wegfall von Stellplätzen. Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre es vorzugswürdig, zunächst die bisherige Markierung wiederherzustellen und eine umfassendere Neuplanung nach Abschluss der Fernwärmemaßnahmen vorzunehmen. In der vorliegenden Form sei die Planung nicht zustimmungsfähig.

Herr Bezirksvertreter Triebels (SPD-Fraktion) erklärt ebenfalls, dass ihm die Beschlussvorlage Schwierigkeiten bereite. Die Verweise auf Rechtsvorschriften seien aus seiner Sicht nicht hinreichend konkret erläutert. Zudem fehle eine nachvollziehbare Vorher-Nachher-Darstellung. Auch der Gehweg im Bereich des Taxistandes sei aus seiner Sicht zu eng. Es stelle sich die Frage, ob dieser Standort beibehalten werden müsse oder auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt werden könne, zumal Patient*innen des dortigen Ärztehauses für einen kurzen Weg zum Taxistand dankbar wären. Zudem sollten für die Zeit nach Abschluss der Fernwärmemaßnahme Planungsvarianten vorgelegt werden.

Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob eine Zwischenlösung möglich sei. Sie verweist insbesondere auf die Gefährdung des Radverkehrs. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne die Zielrichtung grundsätzlich mittragen, halte die Situation im Bereich der Bushaltestelle jedoch für unbefriedigend aufgrund der hohen Busfrequenz. Sie regt an zu prüfen, ob dort der Gehweg angepasst werden könne, um den Radverkehr sicher bis zur Ampel zu führen.

Herr Engels führt aus, dass bei der Planung versucht worden sei, unter Berücksichtigung der anstehenden Fernwärmemaßnahmen und der bestehenden Situation die bestmögliche Lösung zu finden. Würde man die Gehwege verschmälern, entstünden Nachteile für den Fußverkehr. Er erläutert die einschlägigen rechtlichen und technischen Vorgaben sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Zahl der Stellplätze. Eine Wiederherstellung der bisherigen Markierung sei nicht möglich, da diese nicht mehr den straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen entspreche.

Herr Bezirksvertreter Dr. Peters (CDU-Fraktion) fragt, ob derzeit eine Verpflichtung bestehe, Schutz- oder Trennstreifen herzustellen. Zudem fragt er nach dem genauen räumlichen Geltungsbereich der Planung, nach dem Kostenanteil der Rotmarkierung sowie danach, was im Bereich zwischen Schloss-Rahe-Straße und Schurzelter Straße vorgesehen sei und welche Kosten hierdurch entstünden. Ferner weist er darauf hin, dass sich die Vorlage auf einen Beschluss aus dem Jahr 2024 beziehe, nach seiner Erinnerung jedoch lediglich eine Kenntnisnahme erfolgt sei.

Frau Bezirksvertreterin Schleiden-Hecking (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass sie die Sorge um den Wegfall von Stellplätzen nur eingeschränkt nachvollziehen könne, da die Sicherheit der Radfahrenden im Vordergrund stehen müsse.

Frau Bezirksvertreterin Perschon-Adamy (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist darauf, dass es im Bereich Kackertstraße seit dem Jahr 2022 keine sichere Radverkehrsführung gegeben habe. Mit Blick auf die Schulen in der Nähe sei eine sichere Markierung dringend erforderlich. Sie bittet zudem um Auskunft zu den Kosten der Rotmarkierung.

Herr Engels erläutert, dass die Verpflichtung zur Rotmarkierung auf einem politischen Beschluss beruhe und insoweit gegebenenfalls erneut politisch zu entscheiden sei. Er empfehle gleichwohl, die Rotmarkierung im Einmündungsbereich vorzusehen. Die genauen Kosten müssten noch nachgereicht werden.

Zum Beschlussstand führt Herr Engels aus, dass in der Vergangenheit eine Kenntnisnahme unter Darstellung verschiedener Varianten erfolgt sei, die Umsetzung aufgrund der Baumaßnahme jedoch nicht weiterverfolgt worden sei. Im Falle eines entsprechenden Beschlusses könne der Aachener Stadtbetrieb zeitnah mit der Ausführung beginnen; zuvor seien noch kleinere Ausbesserungsmaßnahmen erforderlich.

Der Vorsitzende merkt an, dass in beiden Planabschnitten voraussichtlich mehr Stellplätze wegfallen würden, als sich aus der Vorlage unmittelbar ergebe. Er regt an, einen Kompromiss zu prüfen.

Frau Bezirksvertreterin Epstein (Fraktion Die Linke) hebt hervor, dass die Führung des Radverkehrs derzeit unklar und gefährlich sei. Sie fragt zudem nach der Gehwegbreite im Bereich des Taxistandes.

Herr Bezirksvertreter Dr. Peters (CDU-Fraktion) stellt klar, dass alle Beteiligten das Ziel einer sicheren Lösung teilten. Offen seien jedoch weiterhin insbesondere Fragen zum Bereich vor der Bushaltestelle, zum Abschnitt zwischen Schloss-Rahe-Straße und Schurzelter Straße, zur Zahl der betroffenen Stellplätze und zu den Kosten des deutlich größeren Planungsbereichs.

Herr Engels erläutert hierzu noch einmal die planerischen Zielkonflikte zwischen ausreichenden Gehwegbreiten und einer sicheren Führung des Radverkehrs.

Der Vorsitzende stellt fest, dass Einigkeit über die Zielrichtung bestehe, im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung jedoch noch erheblicher Klärungsbedarf vorhanden sei. Er schlägt daher eine Vertagung vor, um der Verwaltung Zeit zu geben, die Vorlage zu überarbeiten.

Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich ebenfalls für eine Vertagung aus.

Herr Bezirksvertreter Triebels (SPD-Fraktion) schließt sich dem an und regt an, die Kommission Barrierefreies Bauen einzubeziehen.

Herr Bezirksvertreter Kusch (CDU-Fraktion) bittet darum, den vollständigen Plan zur Verfügung zu stellen.

Der Vorsitzende stellt sodann die Vertagung des Tagesordnungspunktes auf die Sitzung am 27.05.2026 zur Abstimmung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vertagt den Tagesordnungspunkt ohne Beschluss auf die Sitzung am 27.05.2026.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Planungs- und Ausführungsbeschluss auf Grundlage der vorgelegten Planung gemäß dem Plan der Anlage 2 zu fassen und die Verwaltung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026 mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen.

Der Mobilitätsausschuss fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung gemäß dem Plan der Anlage 2 den Planungs- und Ausführungsbeschluss und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026 mit der Umsetzung der Maßnahme.

Erläuterungen

Hintergrund

Im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK 2.0) wurde im Handlungsfeld Mobilität die infrastrukturelle Maßnahme „Ausbau des Umweltverbundes“ beschlossen. Dieser wird im Rahmen der vorliegenden Planungen durch die richtlinienkonforme Anpassung einer Radverkehrsanlage an einer Hauptstraße und durch die Verbesserung der Zuverlässigkeit des Busverkehrs berücksichtigt.

Die Regionetz hat in 2025 auf der Roermonder Straße im Abschnitt zwischen Schurzelter Straße und Rathausstraße einen Lamellenklärer eingebaut. Hierzu waren auch großflächige Leitungsumlegungen erforderlich. Im Zuge der Arbeiten wurde die Fahrbahn aufgebrochen, hierdurch Markierungen entfernt und eine neue Fahrbahndecke eingebracht.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und der Mobilitätsausschuss haben sich bereits früher mit der Optimierung der vorhandenen Radverkehrsanlagen im Zuge einer Straßenunterhaltungsmaßnahme des Stadtbetriebes auseinandergesetzt (vgl. Vorlage FB61/0352/WP18). Eine Bürger*innenbeteiligung wurde im Frühjahr 2024 durchgeführt (vgl. Vorlage FB 61/0794/WP18) und darauf aufbauend wurde eine Beschlussfassung für eine Straßenraumanpassung eingeholt!

Auf dieser Grundlage wurden wirksame Verbesserungen in der Radverkehrsinfrastruktur und insbesondere für die Verkehrssicherheit der Radfahrenden bis Höhe der Hausnummer 294 bereits umgesetzt. Aufgrund der Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung im Kontext der Baumaßnahme „Lamellenklärer“ konnte die Markierung noch nicht vollständig bis zur Schurzelter Straße neu aufgebracht werden. Diese Arbeiten sollen dieses Jahr beendet werden.

Im Abschnitt Schurzelter Straße bis Rathausstraße müssen die fehlenden Markierungen, die aus der Baumaßnahme „Lamellenklärer“ resultieren, zusätzlich mit aufgebracht werden. Da hier im Bestand (vgl. Fotos in Anlage 1) nicht mehr regelkonforme und die Verkehrssicherheit gefährdende Markierungen vorhanden waren, sind neue, richtlinienkonforme Markierungen aufzubringen. Diese werden im Rahmen dieser Vorlage erläutert und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Planung

Im Abschnitt Kohlscheider Straße bis in Höhe Hausnummer 274 wurde regelkonform Radfahr- bzw. Schutzstreifenmarkierung in Fahrtrichtung Richterich im Bereich der Asphaltmaßnahme aus 2022 umgesetzt.

Für den restlichen Abschnitt bis zur Rathausstraße im Anschluss der Baumaßnahme „Lamellenklärer“ wird die richtlinienkonforme Wiederherstellung der Fahrbahnmarkierung zwischen Schurzelter Straße und Bushaltestelle Laurensberg in gleicher Weise empfohlen (vgl. Lageplan in Anlage 2). Zur Berücksichtigung der breiteren Fahrzeugmaße werden die Parkstände in Fahrtrichtung Innenstadt auf ca. 2,15 m verbreitert, sodass die Reifen einer Fahrzeugseite vollständig auf der Fahrbahn neben dem Flachbord stehen können. In diesem Zuge muss gemäß der aktuellen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung in Fahrtrichtung stadteinwärts zwischen dem Radfahrstreifen und dem Parkständen ein 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen ergänzt werden. Die Fahrbahn der Hauptverkehrsstraße ist in einer Breite von 6,50 m zu markieren. Im restlichen zur Verfügung stehenden Fahrbahnraum wird in Fahrtrichtung Richterich der Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen wieder hergestellt und entsprechend markiert. Die Parkstände in Fahrtrichtung Richterich können infolge der Zielsetzung einer richtlinienkonformen Fahrbahnmarkierung nicht länger aufrechterhalten werden, sodass eine Reduktion von ca. 7 Parkständen hieraus resultiert. In Fahrtrichtung Aachen-Zentrum bleibt die Anzahl der Park- und Taxistände erhalten. Der Taxistandbereich ist im Bestand ca.19 m lang. Da hier nur 3 vollwertige Parkstände möglich sind, kann die Länge auf ca. 16,50 m begrenzt werden, so dass die Sichtverhältnisse aus der Zufahrt Walkmühlenweg bzw. von der Tankstelle verbessert werden können. Zur Verdeutlichung der Situation werden 3 Fahrradbügel im Zufahrtsbereich entsprechend platziert werden.

Parken

Für den Abschnitt zwischen der Schurzelter Straße und Rathausstraße wurde folgende Anzahl an öffentlichen Parkständen und privaten Stellplätze im Bestand festgestellt:

  • etwa 21 öffentliche Parkstände, davon 3 für Taxen
  • etwa 121 private offene Stellplätze
  • etwa 21 private Garagen

Hierzu wurde am 2.2.2026 eine Stichprobenerhebung zwischen 11 und 12 Uhr im fußläufigen Umfeld von ca. 500 m durchgeführt. Dies entspricht der zumutbaren Entfernung für notwendige Stellplätze für Nichtwohngebäude in Analogie zur Aachener Stellplatzsatzung. Es wurden noch ca. 40 freie öffentliche Parkplätze festgestellt. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund von Bauarbeiten auf der Roermonder Straße und im Bereich der Schlossparkstraße / Adele-Weidtmann-Straße ca. 55 Parkstände im öffentlichen Raum nicht zur Verfügung standen.

Zusätzlich sieht die Planung vor, nach Abstimmung mit der ASEAG, die Haltestelle für den Netliner mittels des Verkehrszeichens 299 StVO deutlicher zu kennzeichnen, da dieser Bereich regelmäßig widerrechtlich beparkt wird. Darüber bietet sich in diesem Zusammenhang die Gelegenheit, einen Ladebereich neu herzustellen. Aufgrund der erforderlichen Längenmaße und des vorhandenen Bereichs ohne Zufahrten wird im Bereich der heutigen Haltestelle der Ladebereich installiert und die Betriebshaltestelle des Netliners vorgelagert. Der Radverkehr muss (im Rahmen dieser reinen Markierungsmaßnahme) aufgrund der baulich vorgezogenen Bushaltestelle (Haltestellenkap) in die Mischverkehrsführung mit dem Kfz geleitet werden. Dazu wird die Radverkehrsanlage im Vorlauf auf die Netliner-Haltestelle als Schutzstreifen ausgeführt und die weitere Fortsetzung der Radverkehrsführung soll hier über eine Piktogrammkette gekennzeichnet werden.

In Fahrtrichtung Aachen-Zentrum bleibt die Beibehaltung und der Übergang in den nichtbenutzungspflichtigen Radweg im Seitenraum zwischen Schurzelter Straße und Kohlscheider Straße erhalten.

Für die Markierung ist der Einsatz von weißer Kaltplastikmarkierung mit Roteinfärbung vorgesehen, um eine möglichst gut sichtbare Markierung herzustellen. Die Umsetzung kann entsprechend der Witterung und der Dispositionen über den Rahmenvertrag des Aachener Stadtbetriebes, möglichst zeitnah im Frühjahr | Sommer 2026 erfolgen.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für die Herstellung der Markierung an der Roermonder Straße inklusive Roteinfärbung gemäß Anlage 2 belaufen sich auf ca. 30.000 €.

Im PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/ 4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ sind im Haushaltsplanentwurf 2026 ausreichende Mittel für die Umsetzung eingeplant. Der Ausführungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft dieses Haushalts.

Fazit

Im Kontext der Wiederherstellung nach einer Regionetzmaßnahmen sieht die Verwaltung vor, die Radverkehrsanlagen in einem ersten Schritt als regelkonforme Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen wiederherzustellen. Hierbei sind aufgrund der veränderten gesetzlichen Vorgaben zwingend Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr herzustellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

350.000

350.000

1.050.000

1.050.000

0

0

Ergebnis

350.000

350.000

1.050.000

1.050.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026*

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Abschreibungen

100.000

100.000

300.000

300.000

0

0

Ergebnis

140.000

140.000

420.000

420.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* gemäß dem am 07.12.2025 in den Rat der Stadt eingebrachten Haushaltsplanentwurf


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Ziel der Vorlage ist die Umsetzung einer StVO-konformen Straßenraumaufteilung im Anschluss einer Regionetzmaßnahme unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Bürger*innenbeteiligung aus 2022.

Die Markierungen dienen vorwiegend der Verkehrssicherheit. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz lassen sich nicht qualifizieren.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-25 FB 68_0079_WP19 Neumarkierung der Ro SAO.pdf

31.3.2026

5.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 15.04.2026
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
6.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:25