15. April 2026 um 17:00, Rathaus
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Lintertstraße – Umbau der Haltestelle „Forster Linde“ Fahrtrichtung stadteinwärts zur barrierefreien Fahrbahnhaltestelle hier: Planungs-, Bau- und Ausführungsbeschluss

FB 68/0078/WP19 · Entscheidungsvorlage

Lintertstraße – Umbau der Haltestelle „Forster Linde“ Fahrtrichtung stadteinwärts zur barrierefreien Fahrbahnhaltestelle hier: Planungs-, Bau- und Ausführungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Lindemann erkundigt sich, ob die Haltestelle in den Bereich, wo sich die Container befinden, verlegt und der Radverkehr vor dem Haltestellenbereich geführt werden könne. Hierdurch könnte die Konfliktsituation zwischen wartenden Fahrgästen und dem Radverkehr entschärft werden.

Herr Zwick weist auf die alternative Möglichkeit für Radfahrer hin, in der Nebenanlage fahren zu können. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme sei nicht zu erwarten, dass es hier Konflikte geben werde. Es gebe aktuell auch keine Erkenntnisse, dass es hier zu Problemen kommen werde.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss auf Grundlage der vorliegenden Planung, den Planungs-, Bau- und Ausführungsbeschluss für den Umbau der Haltestelle „Forster Linde“ in Fahrtrichtung Innenstadt zur barrierefreien Fahrbahnrandhaltestelle vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026 zu fassen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss auf Grundlage der vorliegenden Planung, den Planungs-, Bau- und Ausführungsbeschluss für den Umbau der Haltestelle „Forster Linde“ in Fahrtrichtung Innenstadt zur barrierefreien Fahrbahnrandhaltestelle vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026 zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung, den Planungs-, Bau- und Ausführungsbeschluss für den Umbau der Haltestelle „Forster Linde“ in Fahrtrichtung Innenstadt zur barrierefreien Fahrbahnrandhaltestelle vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026.

Erläuterungen

Anlass

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) schreibt die Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätseinschränkung bei der Ausgestaltung öffentlicher Infrastruktur fest. Des Weiteren wird im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 8 Abs. 3 verlangt, dass der Nahverkehrsplan des ÖPNV-Aufgabenträgers die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen berücksichtigt und die Nutzung des ÖPNV vollständig barrierefrei ermöglicht. Im Lichte der vorgenannten gesetzlichen Verpflichtungen wird nachfolgend der barrierefreie Umbau der Haltestelle Forster Linde FR Innenstadt anvisiert.

Der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen wird durch go.Rheinland gefördert. Es handelt sich dabei um ein zweistufiges Förderverfahren, in dem die Stadt als Antragstellerin zuerst mit einem Einplanungsantrag die zu fördernden Haltestellen durch die Stadt Aachen beim Fördergeber anmeldet. Inzwischen sind 17 Einplanungsanträge mit rund 180 Bushaltestellen zum barrierefreien Ausbau beim Fördergeber eingereicht worden. Nachdem die Planung der Haltestellen beschlossen wurde (Bau- und/oder Ausführungsbeschluss), wird im zweiten Schritt zu jedem Einplanungsantrag ein Finanzierungsantrag beim Fördergeber eingereicht. Nach der Bearbeitung und Bewilligung des Finanzierungsantrags durch den Fördergeber kann mit dem geförderten Umbau der im Finanzierungsantrag dargestellten Haltestellen begonnen werden.

Die hier vorgestellte Haltestelle gehört zum Einplanungsantrag 2022 des Programms "Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen". In diesem Antrag werden weitere verkehrswichtige und stark frequentierte Haltestellen sowie Haltestellen, die Bestandteil einer Straßenbaumaßnahme sind, gebündelt. Es ist geplant, den barrierefreien Umbau der Haltestelle Forster Linde Fahrtrichtung (FR) stadteinwärts, im Zusammenhang mit dem für Herbst 2026 geplanten Umbau der Lintertstraße (siehe FB 61/0492/WP18) umzusetzen. Damit werden zusätzliche Belastungen für die Bevölkerung durch eine erneute Baustelle und Kosten für beispielsweise zusätzliche Baustelleneinrichtung eingespart. Aus diesem Grund ist eine separate und zeitnahe Beschlussfassung für diese Haltestelle erforderlich.

Vorbemerkung

Der barrierefreie Ausbaustandard für die Haltestelle orientiert sich an der DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen-Planungsgrundlagen – Teil 3: öffentliche Verkehrs- und Freiraum und der DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.

Die Kategorisierung der Haltestelle basiert auf der Fahrgastfrequenz an der Haltestelle (siehe FB 61/0162/WP17).

Ausgangssituation

Die Haltestelle Forster Linde FR Innenstadt befindet sich auf der Lintertstraße gegenüber der katholischen Grundschule Forster Linde in einer langgezogenen Linkskurve und ist mit einem 3-feldrigen Fahrgastunterstand ausgestattet, der nahezu die gesamte Gehwegbreite beansprucht. Bereits heute ist sie als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebildet. Zwischen dem 1,90 m breiten Wartebereich im Gehweg und der Fahrbahn verläuft ein nicht benutzungspflichtiger Radweg als sogenannter „Angebotsradfahrstreifen“ oder „anderer Radweg“ durch einen Bordstein von der Fahrbahngetrennt in Richtung Innenstadt. Der Natursteinhochbord der die Nebenanlage von der Fahrbahn abgrenzt hat lediglich eine Höhe von ca. 6 cm und liegt damit deutlich unter dem Mindestmaß von 16 cm bzw. der Regelhöhe von 18 cm, um ein barrierefreies Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.

Die Fahrbahnhaltestelle wird von den Linien 10, 16 und 46 insgesamt 31-mal pro Tag angefahren und von ca. 90 Ein- und Aussteigenden genutzt.

Planung

Die Planung sieht vor, die Bushaltestelle Forster Linde FR Innenstadt in heutiger Lage barrierefrei umzubauen. Dazu wird innerhalb der langgezogenen Linkskurve ein 20 m langer Haltebereich mit einem in gerader Linie verlaufenden Busbordstein (H=18 cm) für einen barrierefreien Einstieg in die Niederflurbusse gebaut. Dieser Bereich liegt zukünftig genau gegenüber dem, der bereits für die Gegenhaltestelle im Zuge der im Herbst 2026 beginnenden Umbaumaßnahmen in der Lintertstraße (siehe FB 61/0492/WP18) hergestellt wird.

Im Bereich der Bushaltestelle werden Radweg und Gehweg in einer gemeinsamen Fläche zusammengeführt. Diese Fläche wird als „Gehweg, Radverkehr frei“ ausgeschildert. Dies ist an dieser Haltestelle aufgrund der überschaubaren Fahrgast- und Radverkehrszahlen möglich. Der Wartebereich wird durch anthrazitfarbene Gehwegplatten eindeutig vom übrigen Bereich zu unterscheiden sein. Gegenüber dieser Fläche setzen sich sowohl das taktile Leitsystem, als auch der Busbordstein in weißer Farbe deutlich kontrastierend ab. Im übrigen Bereich werden graue Gehwegplatten und das taktile Leitsystem in Anthrazit, ebenfalls kontrastierend zum umgebenden Material, verlegt. An den Übergangsstellen zum verbleibenden Angebotsradweg werden 60 cm breite Aufmerksamkeitsfelder mit Noppenplatten eingebaut, die auf die sich ändernde Verkehrssituation aufmerksam machen. 10 Meter vor dem von Geh- und Radverkehr gemeinsam nutzbaren Bereich wird der Radweg zusätzlich durch Kugelplatten taktil vom Gehweg getrennt.

Der Fahrgastunterstand verbleibt an der bisherigen Position, wird aber um 30 cm nach hinten verschoben um genügend Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende im Bereich zwischen Fahrgastunterstand und Einstiegsbereich zu schaffen. Die Fahrbahnmarkierung wird an die sich geringfügig ändernde Straßengeometrie angepasst.

Entwässerung

Die Fahrbahnentwässerung kann unverändert erhalten bleiben. Die Querneigungen in der Nebenanlage werden aufgrund des höheren Busbordsteineses beim Einbau des neuen Belags angepasst.

Straßenbeleuchtung

Es ist keine Veränderung der Straßenbeleuchtung erforderlich.

Kommission Barrierefreies Bauen

Der Kommission für Barrierefreies Bauen wurde die Haltestellenplanung am 20.02.2026 zur Verfügung gestellt und im Sitzungstermin der Kommission am 16.03.2026 erläutert. Fragen wurden beantwortet und Eingaben werden bei der Ausführungsplanung berücksichtigt, sofern diese durch die geltenden Richtlinien/DIN-Normen und abgestimmten Aachener Standards begründet sind und aufgrund der zwingenden Rahmenbedingungen vor Ort möglich ist.

Kosten, Finanzierung

Für den Haltestellenumbau ergeben sich nach aktueller Kostenberechnung Ingenieur- und Baukosten in Höhe von insgesamt 72.000,- EUR, brutto. Auf PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 "Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen" sind im Haushaltsplanentwurf 2026 Mittel in ausreichender Höhe für die Umsetzung eingeplant.

Die Haltestelle Forster Linde FR Innenstadt ist Teil eines Einplanungsantrags von 2022 mit insgesamt 20 Haltestellen. Mit Datum vom 02.07.2024 erging eine Einplanungsmitteilung seitens des Zuwendungsgebers über zuwendungsfähige Gesamtkosten von 889.700,- EUR. Nach aktuellen Förderbedingungen ist von einer Förderquote von 100% auszugehen. Der konkretisierende Förderantrag ist noch zu stellen, sobald der Baubeschluss vorliegt.

Bauablauf und weiteres Vorgehen

Der Bauanfang der Umbaumaßnahmen in der Lintertstraße ist nach Abschluss der Arbeiten der Regionetz (Verlegung von Fernwärmeleitungen) gegen Ende des 3. Quartals 2026 vorgesehen. Geplant ist im Bereich der Adenauer Allee zu beginnen. Von dort schreitet der Straßenbau in stadtauswärtiger Richtung fort, bis er mit dem Umbau im Bereich der beiden Bushaltestellen Forster Linde endet.

Für die Gesamtmaßnahme wird mit einer Bauzeit von ca. 12 Monaten gerechnet. Daher ist unter Berücksichtigung von Witterung und allgemeinem Baufortschritt mit dem Umbau der Haltestellen voraussichtlich im 4. Quartal 2027 zu rechnen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 "Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen"

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026*

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.*

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

-500.000

-500.000

-5.600.000

-5.600.000

0

0

Auszahlungen

500.000

500.000

6.000.000

6.000.000

0

0

Ergebnis

0

0

400.000

400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* gemäß Haushaltsplanentwurf 2026, in den Rat eingebracht am 17.12.2025


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

Nicht

nicht bekannt

Die geplanten Maßnahmen zum Barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als voraussichtlich positiv zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 - Emissionen. Eine Abmilderung erfolgt jedoch beispielsweise durch den Einsatz recycelter Materialien als Tragschicht (sofern im Straßenaufbau vorgesehen). Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.

Durch die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen sieht die Verwaltung vor allem langfristig betrachtet eine Möglichkeit zur CO2 – Einsparung durch „Umsteiger“ vom Pkw auf den ÖPNV, die aber hier nicht weiter quantifiziert werden kann.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-24 FB 68_0078_WP19 Lintertstrasse _ Umba SAO.pdf

30.3.2026

419.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 15.04.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
21.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:26