16. Juni 2026 um 17:01, Kurhaus
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Beratung

Herr Hissel erläutert beginnend die Problematik „Vorsteuerabzug“ im Kurhaus, bevor Frau Hennefeld das Thema vertieft und Lösungsmöglichkeiten aufzeigt. Das Instrument des „Vorsteuerabzugs“ ist in Abstimmung mit Dez. II im Kurhaus genutzt worden, um einen Steuervorteil von 11 Millionen Euro in Anspruch nehmen zu können. Das bedeutet allerdings auch, dass über 10 Jahre ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Veranstaltungen durchgeführt werden können. Veranstaltungen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, beispielsweise städtische Veranstaltungen vom Theater oder vom Kulturbetrieb, wären bei einer Durchführung im Kurhaus, umsatzsteuerschädlich. Diese Einschränkung gilt für die nächsten 10 Jahre, danach entfällt sie.

Frau Hennefeld fährt fort und erklärt, dass die Investitionen in das Kurhaus insgesamt Gesamtkosten in Höhe von 69.615.000 EUR brutto verursacht haben. Durch die Nutzung des Instruments des „Vorsteuerabzugs“ konnten die Bruttokosten um 11.115.000 EUR reduziert werden, so dass die Nettokosten 58.500.000 EUR betragen.

Mit den Beschlüssen des Rates vom 19.09.2018 und vom 10.07.2019 wurde die umsatzsteuerpflichtige Nutzung, dem Gutachten durch VBR Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbB (VBR) folgend, für das Kurhaus festgelegt.

Sollten im genannten Zeitraum dennoch städtische Veranstaltungen durchgeführt werden, müssten diese gegenüber der Finanzbehörde ausgeglichen werden, d.h. der bereits in Anspruch genommene Steuervorteil müsste korrigiert werden. Der Korrekturzeitraum für das Gebäude liegt bei 10 Jahren, für die Ausstattung bei 5 Jahren. Die laufenden vorsteuerbehafteten Kosten fallen jährlich an. Am Beispiel einer fiktiven Rechnung zeigt sie auf, dass das jährliche Vorsteuerrisiko bei 1.539.125 EUR liegen könnte. Die Berechnung der Kosten ist sehr arbeitsaufwendig, für Gebäude und Ausstattung wird ein Zeitanteil ermittelt, für die laufenden Kosten ein quotaler Umsatzanteil. Somit ergäbe sich ein jährlicher Vorsteuerschaden zwischen 153.913 EUR und 76.956 EUR, der an die Finanzbehörde zurückgezahlt werden müsste.

Als weitere Unsicherheiten benennt sie:

  • Korrektur erst zum Jahresende (Jahressteuererklärung) bekannt  nicht planbar
  • bisherige Verwendungsabsicht (100% umsatzsteuerpflichtige Nutzung) wird

- gefährdet, wenn im unmittelbaren Anschluss an Inbetriebnahme bereits steuerfreie Ausgangsumsätze (Stadttheater / Kulturbetrieb) generiert werden

- mögliche Folge  sofortige Korrektur auf den gesamten Korrekturzeitraum  sofortige hohe Rück-zahlungen

  • Korrekturschlüssel nicht beeinflussbar

- zeitliche Rahmenbedingungen und Umsätze nicht beeinflussbar / nicht bekannt

- exakte und stundengenaue Ermittlung der Nutzung aller Räume erforderlich

- Leerzeiten werden quotal verteilt

- sehr hohes Arbeitsaufkommen, weiterer Personalbedarf

  • Höhe des Vorsteuerabzugsvolumen aus den laufenden Kosten nie genau planbar

Das Risiko, bei einer Überprüfung durch die Finanzbehörde, etwas zurückzahlen zu müssen, schätzt sie sehr hoch ein. Der Haushalt würde zudem mit einem unplanbaren Risiko behaftet.

Die beratende Steuerkanzlei empfiehlt, in den ersten ein bis zwei Jahren keine städtischen Veranstaltungen durchzuführen. Falls doch solche Veranstaltungen stattfinden sollen, könnte über die Zwischenschaltung einer Agentur, die Möglichkeit einer unschädlichen Durchführung bestehen.

Sie merkt weiterhin an, dass es ab dem 01.01.2027 eine neue Rechtslage beim Umsatzsteuergesetz gibt, danach könnten zumindest Veranstaltungen aus dem städtischen Hoheitsbereich durchgeführt werden, wenn für diese z.B. Eintrittskarten verkauft oder Teilnahmegebühren erhoben würden.

Die Betriebsausschussmitglieder bedanken sich für die Darstellung des Sachverhaltes, bitten aber darum, die Erläuterungen in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Frau Hennefeld erklärt, dass das Thema in der nächsten Betriebsausschusssitzung auf der Tagesordnung stehen wird. Eine entsprechende Vorlage wird dazu erarbeitet. Auf Nachfrage bestätigt sie nochmals, dass Veranstaltungen von Theater oder Kulturbetrieb nur mit Zwischenschaltung einer Agentur durchführbar wären, andernfalls wären sie steuerschädlich. Der Fall der Musikmuschel ist anders gelagert, diese ist nicht vorsteuerbelastet.

Herr Hissel ergänzt, dass Privatpersonen eine Rechnung mit Umsatzsteuer erhalten. Das Standesamt kann keine Trauungen im Kurhaus durchführen, da dies in den städtischen Hoheitsbereich fällt. Ein Brautpaar könnte aber im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung einen Standesbeamten auf eigene Rechnung mitbringen. Er merkt weiter an, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass in den nächsten 2-3 Jahren eine Steuerprüfung stattfindet und dass daher sehr sauber gearbeitet werden muss.

Frau Hennefeld fügt an, dass die Veranstaltungen der Musikdirektion im Eurogress (Sinfoniekonzerte) jährlich Kosten zwischen 20.000 EUR – 30.000 EUR für Aachen Event verursachen, die nicht von der Musikdirektion getragen werden. Diese Kosten sind, wie dargelegt, Korrekturzahlungen an die Finanzbehörde, die durch umsatzsteuerschädliche Veranstaltungen verursacht werden.

Im Folgenden geht Frau Hennefeld auf die durch die Haushaltssperre notwendig gewordenen Einsparungen ein.

Für 2026 sind Einsparungen in Höhe von ca. 60.000 EUR vorgesehen:

  • Instandsetzung Leuchtreklame am Dach Eurogress: 10.000 EUR
  • Dienstkleidung: ca. 4.400 EUR
  • Maler- und Parkettarbeiten Gebäude Eurogress: ca. 42.000 EUR
  • Programm Tag der offenen Tür Kurhaus: keine weiteren kostenpflichtigen Leistungen
  • Verzicht auf Teilnahme an Messebesuchen/Fachtagungen: ca. 2.600
  • Reduzierung der Werbemaßnahmen auf das Nötigste
  • Pauschale Reduzierung des Betriebskostenzuschuss

Für das Jahr 2027 sind Einsparungen in Höhe von ca. 200.000 EUR geplant:

  • Verzicht auf Digital Signage über Haupteingang Eurogress

Herr Hissel fügt an, dass in der Vorlage zur Ratssitzung am 17.06.2026 nur ein Teilbetrag in Höhe von 2.600 EUR genannt wird, tatsächlich seien von Aachen Event an FB 20 ca. 60.000 EUR gemeldet worden.

Auf die Frage, ob die Senkung des Betriebskostenzuschuss Auswirkungen auf die Liquidität hat, antwortet sie, dass Aachen Event zurzeit über ein Eigenkapital von etwa 60% verfügt. Da der Jahresfehlbetrag jeweils mit der Rücklage verrechnet wird, ist es wichtig, die Liquidität zu sichern, um handlungsfähig zu bleiben. Würde der Betriebskostenzuschuss auf 0 EUR gesenkt, wäre in 2 Jahren keine Liquidität mehr vorhanden.

Sie erklärt auf Nachfrage, dass die Kapazität der Fahrradständer beobachtet wird, ggfls. werden die Kapazitäten erhöht.

Aus dem Betriebsausschuss kommen noch folgenden Anmerkungen:

  • Reduzierung der Werbemaßnahmen evtl. kontraproduktiv
  • Anbringen von Haken für Jacken und Taschen in den Toiletten im Kurhaus
  • Prüfung, ob Verkehrsschilder vor dem Kurhaus so versetzt werden können, dass sie nicht genau in der Sichtachse sind

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18.16 Uhr.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses Aachen Event
Gremium
Betriebsausschuss Aachen Event (ehem. Eurogress)
Datum
Di., 16.06.2026
Uhrzeit
17:01
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt