5. Mai 2026 um 17:00, AGIT mbH, A COWORK
TOP 6Öffentlich

Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Nicht-schulischen Reparaturprogramm 2026

E 26/0020/WP19 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Dipl. Ing. Stephan Ganser, Abteilungsleitung Hochbau - Instandhaltung - berichtet im Rahmen der Vorlage zu nicht-schulischen Objekten zum Sachstand der Abhangdecken in städtischen Schwimmbädern mittels Präsentation.

Er legt zunächst eine Übersicht über die Akustikdecken in Schwimmbädern der Stadt Aachen dar; diese Übersicht umfasst die einzelnen Objekte, die Objektanschrift, das Baujahr, Art der Deckenkonstruktion, den Zustand – soweit einsichtig – sowie auch Anmerkungen zu Daten erfolgter Sanierungsmaßnahmen oder Gutachtenerstellung:

Im Weiteren legt er detailliert – anschaulich unterlegt mittels entsprechender Fotos - je Schwimmhalle die jeweilige Vorgehensweise, Bestanderhebung, Feststellung(en) bezogen auf die jeweilige Schwimmhalle sowie den jeweiligen Fokus sich anschließender erforderlicher respektive geplanter Maßnahmen mit jeweiligen Bearbeitungsstand dar.

Er teilt mit, dass bezogen auf die Schwimmhalle Süd, Amyastraße, ein Förderantrag „Sanierung kommunaler Sportstätten“ leider erfolglos gestellt worden ist; nun jedoch eine Anmeldung für das Förderprogramm „Schwimmbäder“ in Vorbereitung ist.

Bezogen auf die Schwimmhalle Mitte, Elisabethstraße, teilt er mit, dass zum Förderantrag „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eine Förderzusage vorliegt.

Mit Blick auf die Schwimmhalle Brand, wo im Januar dieses Jahres der Schadenfall des Absturzes der Abhangdecke im Nicht-Schwimmerbereich eingetreten ist, weist er auf das erstellte Gutachten hin und teilt mit, dass nach gutachterliche Aussage zur Schwimmerhalle keine Bedenken hinsichtlich Standsicherheit vorliegen, jedoch die Lamellendecke im Außenbereich erneuert werden muss. Er weist darauf hin, dass die Erneuerung der Decke im Bereich Nichtschwimmerbecken im Sommer 2026 und auch dann der Rückbau der Lamellen im Dachaußenbereich erfolgen soll.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt dankt für den Vortrag und fragt nach, inwieweit bei dieser Datenerhebung zu den Schwimmhallen das in Einführung befindliche CAFM-System genutzt werden konnte.

Herr Ganser antwortet, dass die Datenerhebung auf Basis händischer Unterlagen und bestehender Dateien erfolgt ist. Er betont, dass nun alle Daten in eine Datenbank aller Objekte einfließen und ein Modul „Prüfung und Wartung“ mit bzw. je Bauteilen erstellt wird; damit einhergehend können dann Prüfergenehmigungen oder Instandhaltungen je Moduleinheit hinterlegt werden.

Ratsherr Jacoby fragt nach, ob für alle städtischen Gebäude die Daten erfasst sind und vorliegen.

Herr Ganser antwortet, dass der alte Datenbestand auf Basis der vorliegenden alten Daten in das neue System CAFM soweit migriert werden.

Frau Dipl. Ing Bruns, Techn. Betriebsleitung, ordnet korrigierend ein, dass eine erforderlicher Zeitraum von ca. 2 Jahren zu Grunde zu legen ist, den Datenbestand vollständig in das System zu migrieren und aufzubereiten, damit die Prozesse belastbar ablaufen können.

Ratsherr Jacoby meint, dass es dennoch eine gute Basis ist, einen systemtechnischen Datenbestand zu haben und diesen weiter systemtechnisch aufbereiten zu können.

Ratsherr Dr. Breuer fragt nach, ob dann in ca. 2 Jahren, abrufbar bzw. ausgewertet werden kann, welche Maßnahmen einhergehend mit Planung und Budget erforderlich sind.

Frau Bruns teilt mit, dass das CAFM-System die Betreiberverantwortung abbildet und die darüber hinausgehende interne Bearbeitung erfolgt.

Herr Hauschild ergänzt, dass die Übernahme des Altdatenbestandes in das System einen hohen Zeitaufwand und Mehrbelastung für die Beschäftigten neben den regulären Aufgaben bedeutet. Er teilt mit, dass mittels System andere Auswertemöglichkeiten dem Grunde nach zur Verfügung stehen, sobald wie dargelegt Prozesse belastbar auf-/ respektive abgerufen werden können, die Strategie, welche Abbildungen möglich sein sollen dabei jedoch klar definiert ist.

Der Beigeordnete Herr Thomas, Dezernat VII, stellt klar, dass es zunächst Kernaufgabe ist, eine gute systemtechnische Basis zu schaffen, bevor dann Auswertungen vorgenommen werden.

Er hebt hervor, dass die Baufachlichkeit ein wesentlicher Punkt ist, der dann hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen in die politische Beratung und Entscheidung einzubringen ist, um u.a. die Berücksichtigung von gesetzlichen Vorgaben wie bspw. die Rückkehr von G8 zu G9 oder auch politisch gewünschte Vorgaben abzubilden.

Er betont, dass dies jeweils der Haushaltslage unterworfen ist und dies für alle Bereiche der städtischen Maßnahmen gelte.

Herr Thomas zeigt weiterhin auf, dass hierbei neben den finanziellen auch die personellen Ressourcen zu betrachten sind und weist auf die Bauinvestitionskonferenz (BIK) hin, die verstärkend in diese Richtung wirken soll.

Dies gelte für das Gebäudemanagement (E 26) wie auch für den Bereich des Aacher Staatsbetriebes (E 18).

Er achtet es als dringend erforderlich, eine Priorisierung – aus fachlicher Sicht - vornehmen zu können, die Entscheidung jedoch der Politik obliegt.

Er merkt bedauernd an, dass Ergebnis auch sein kann, dass manche Projekte nicht realisierbar sein können.

Herr Thomas hebt hervor, dass der Aufbau eines solchen Bauinvestitionscontrollings zunächst Zeit, finanzielle Mittel und insbesondere Arbeitszeit der Fachkollegen in Anspruch nimmt, E 26 sich dieser Aufgabe jedoch angenommen hat.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Erläuterungen

Das Nicht-schulische Reparaturprogramm (NSR)

Bis zum Jahr 2010 konnten Arbeiten an nicht-schulischen Gebäuden ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden konsumtiven Mittel im Erfolgsplan für die laufende Instandhaltung erfolgen. Dies ermöglichte lediglich Maßnahmen zur Erfüllung von sicherheitstechnischen Auflagen sowie akut notwendige Arbeiten. Größere, zusammenhängende Instandsetzungsarbeiten waren nur in Ausnahmefällen möglich.

Aus der Differenz zwischen den für die Instandhaltung städtischer Gebäude erforderlichen Mitteln - angesetzt wurden diese seinerzeit mit dem KGSt-Wert (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % der Wiederherstellungswerte aus 1984 - und den in der Vergangenheit de facto zur Verfügung stehenden erheblich geringeren Mitteln resultierte ein Instandhaltungsstau an städtischen Gebäuden.

Der Arbeitskreis “Kommunale Gebäudewirtschaft“, Städtetag NRW, empfiehlt, diesen Wert auf 1,5 % anzuheben.

Dieser Instandhaltungsstau wurde im Rahmen der Betriebsgründung des Gebäudemanagements und der damit zusammenhängenden Vermögensbewertung objektbezogen per Stichtag erfasst und bilanziell wertmindernd berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung von Abgängen/Verkäufen in der Folgezeit sind letztlich insgesamt rd. 23 Mio. Euro aufzuarbeiten.

Dieser Instandhaltungsstau wird im Bereich der Schulgebäude bereits seit 2004, im Bereich der nicht-schulischen Gebäude seit 2010 im Rahmen von Programmen (Sondermittel im Investitionsprogramm) systematisch abgebaut. Berücksichtigung finden in diesen Programmen Maßnahmen bis zur Höhe der insgesamt pro Objekt getätigten Wertkorrekturen.

Bis Ende 2025 konnten insgesamt rd. 13,7 Mio. Euro (Ist-Ausgaben) abgearbeitet werden, so dass noch rd. 9,3 Mio. Euro verbleiben. Davon befinden sich rd. 1,9 Mio. Euro in der laufenden Bearbeitung aus Vorjahren. In 2026 werden weitere 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Gesamtüberblick (Werte gerundet)

Insgesamt abzuarbeiten im Rahmen des NSR

23,0 Mio. EUR

Im NSR abgearbeitet (Ist-Ausgaben)

13,7 Mio. EUR

Noch im NSR umzusetzen

9,3 Mio. EUR

Davon bereits in laufenden Maßnahmen gebunden (Reste)

1,9 Mio. EUR

Priorisierung und Vorgehensweise im NSR

Wie auch in den Vorjahren ist die Grundlage für die jährliche Priorisierung die sich aus den Schadensanalysen ergebenden Dringlichkeiten, sowie die von den jeweiligen Objektmanagern und den Nutzern rückgemeldeten akuten Notwendigkeiten.

Gliederung nach Objekt- und Kostengruppen

Aus den Schadensanalysen, kombiniert mit den fachlichen Einschätzungen der Objektmanager aus den Begehungen, ergibt sich für 2026, dass erneut Schwerpunkte im Bereich der Gebäudehüllen (Dach, Fenster, Fassadenarbeiten) zu setzen sind.

Schon zu Beginn des Programms lagen die Schwerpunkte in den Bereichen „soziale Einrichtungen“ und „Kindertagesstätten“.

Diese Arbeiten sind in den Vorjahren bereits in größerem Umfang umgesetzt worden bzw. werden teilweise auch im Rahmen von U3-Maßnahmen oder umfassenden Gebäude-Sanierungen weitergeführt.

Auch in 2026 hat die Objektgruppe „Verwaltung“ und „Jugend“ den größten monetären Anteil an den neu zur Verfügung stehenden Mitteln.

Anlage 1 gibt einen Überblick über die Objekte, die Art der Maßnahme und die jeweilige Objektkategorie.

Weitere Dokumente (1)

NSR 2026
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-30 E 26_0020_WP19 Sachstandsbericht de SAO.pdf

30.3.2026

140.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 05.05.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
6.5.2026
Inhalt abgerufen
24. Juli 2026 um 01:23