Schulstraßen in Aachen hier: Verstetigung einer Schulstraße an der GGS Brühlstraße
FB 68/0083/WP19 · Entscheidungsvorlage
Schulstraßen in Aachen hier: Verstetigung einer Schulstraße an der GGS Brühlstraße
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Die Polizei empfehle versenkbare Poller, so Herr Nositschka. Er würde gerne wissen, wie die Verwaltung die Sperrungen über das eine Jahr hinaus gewährleisten wolle.
Herr Hecker kündigt an, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
Die Verkehrssicherheit habe höchste Priorität, so Herr Fischer. Es werde sich automatisch einpendeln, welche Maßnahmen man sinnvollerweise einrichten soll. Man müsse derzeit noch das praktische wie rechtliche ausloten. Natürlich wollten alle gerne eine möglichst schnelle Umsetzung, allerdings müsse man schauen, dass man hier lieber gründlich als schnell vorgehe.
Frau Strack erkundigt sich, ob bei einem Anlieger frei Schild die Durchfahrt für Menschen mit Behinderungen möglich sei und ob es in der Nähe der Zonen Behindertenparkplätze gebe.
Man werde die Sperrung zunächst einmal durch entsprechende Beschilderungen einführen, so Herr Larscheid und hier mit den Schulen das ganze begleiten. Natürlich sei eine dauerhafte Betreuung schwierig, man suche noch nach Möglichkeiten, wie man das eventuell mit Unterstützung von Menschen aus der Schulgemeinschaft handeln könne. Auch die Polizei sei regelmäßig involviert.
Für Menschen, die mobilitätseingeschränkt seien, fänden sich mit Sicherheit immer Lösungen. Außerdem sei die Sperrzeit ja nur zur morgendlichen Bringzeit eingerichtet.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt der Bezirksvertretung Eilendorf, die Verwaltung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026 mit der Durchführung des vorgeschlagenen Verkehrsversuchs für die Schulstraße in der Brühlstraße zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Eilendorf, die Verwaltung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026 mit der Durchführung des vorgeschlagenen Verkehrsversuchs für die Schulstraße in der Brühlstraße zu beauftragen.
Die Bezirksvertretung Eilendorf beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026, den vorgeschlagenen Verkehrsversuch für die Schulstraße in der Brühlstraße durchzuführen.
Erläuterungen
Anlass
Im Zeitraum der Europäischen Mobilitätswoche 2024 hat die Verwaltung unterstützt durch viele Fachbereiche die Veranstaltung "Schulstraße erleben!" durchgeführt. An vier Aachener Grundschulen (GGS Brühlstraße, KGS Hanbruch, GGS Höfchensweg, GGS Am Höfling) wurde die Einrichtung einer Schulstraße erprobt und entsprechende Erkenntnisse gesammelt.
Nach Vorstellung der ersten gewonnenen Erkenntnisse, haben der Mobilitätsausschuss am 16.01.2025 und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 06.02.2025 die Verwaltung beauftragt, an den vier Standorten Schulstraßen dauerhaft einzurichten und die Einrichtung an weiteren Grundschulstandorten zu prüfen.
Beschluss des Mobilitäsausschusses am 16.02.2025:
"Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung unter Einbeziehung der entsprechenden Bezirksvertretungen, die Einrichtung von Schulstraßen zu prüfen und -überall wo es verkehrlich, technisch und rechtlich möglich ist- in dieser Reihenfolge zu errichten:
1. An den vier Grundschulen, die an der Veranstaltung der Mobilitätswoche teilgenommen haben
2. An allen Schulen, die bereits Bedarf angemeldet haben
3. An allen weiteren Grundschulen
4. Flächendeckend an allen Aachener Schulen"
Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 06.02.2025:
„Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Er unterstützt den Beschluss des Mobilitätsausschusses, die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung der entsprechenden Bezirksvertretungen, die Einrichtung von Schulstraßen zu prüfen und -überall wo es verkehrlich, technisch und rechtlich möglich ist- in dieser Reihenfolge zu errichten:
1. An den vier Grundschulen, die an der Veranstaltung der Mobilitätswoche teilgenommen haben
2. An allen Schulen, die bereits Bedarf angemeldet haben
3. An allen weiteren Grundschulen
4. Flächendeckend an allen Aachener Schulen“
Daraufhin hat sich die Verwaltung – auch im Austausch mit Kommunen, die bereits Schulstraßen eingesetzt haben – intensiv mit der Umsetzung des Prozesses beschäftigt. Rechtliche Fragestellungen wurden mit den oberen Straßenverkehrsbehörden erörtert, ein Kriterienkatalog für ein Screening aller Aachener Grundschulen entwickelt und die Realisierung der ersten dauerhaften Schulstraße geplant.
Kriterien zum Screening aller städtischen Schulen in Aachen
Im Anschluss an die Veranstaltung „Schulstraßen erleben!“ im Jahr 2024 hat die Verwaltung fünf Kriterien erarbeitet, anhand derer die Schulstandorte in Aachen hinsichtlich ihrer Eignung zur Einrichtung einer Schulstraße bewertet bzw. priorisiert werden sollen (s. Vorlage FB 68/0140/WP18, Mobilitätsausschuss 16.01.2025). Zwischenzeitlich wurde die Analyse zunächst für die Grundschulen begonnen. Sie zeigt: Die fünf Kriterien werden nicht von allen 37 städtische Grundschulen in Aachen gleichermaßen erfüllt:
Kriterium 1: Schule hat an einem Mobilitätsprojekt teilgenommen bzw. mit ihr wurde der Prozess einer vergleichbaren verkehrsplanerischen Maßnahme bereits eingeleitet
25 Grundschulen haben an einem Mobilitätsprojekt (oder vergleichbarem), bei dem die Umfeldsituation der Schule bzgl. der Schulwege analysiert, sicherheitstechnische Defizite formuliert und Maßnahmen beschrieben wurden, teilgenommen. Da die ersten Projekte bis ins Jahr 2008 zurückreichen, ist das Datum der Durchführung und die damit verbundenen Inhalte individuell zu betrachten. Faktoren, wie z.B. Wechsel des beteiligten Schulpersonals/der -leitung, die inhaltliche Ausrichtung des Projektes u.v.m. machen mit dem Ziel einheitlicher Rahmenbedingungen für alle Grundschulen und einer zeitgemäßen inhaltlichen Ausrichtung ggf. eine Auffrischung erforderlich.
Kriterium 2: Schule verfügt bereits über Elternhaltestellen
26 Grundschulen haben bereits Elternhaltestellen
Kriterium 3: Schule hat an der Veranstaltung der Mobilitätswoche 2024 teilgenommen.
Vier Grundschulen haben an der Veranstaltung "Schulstraße erleben!" 2024 teilgenommen.
Kriterium 4: Schule hat ein Interesse an der Einrichtung einer Schulstraße geäußert?
Für 13 Grundschulen wurde bisher aktiv ein Interesse an einer Schulstraße bekundet.
Kriterium 5: Für die Schule wurde nach verkehrsplanerischer und rechtlicher Prüfung die Einrichtung einer Schulstraße aufgrund ihrer Lage im Straßennetz als vertretbar eingeschätzt.
Diese Einschätzung ist in Arbeit und erfolgt für jede potenzielle angedachte Schulstraße individuell unter dem Aspekt der örtlichen Gegebenheiten.
Auf Grundlage der Kriterien wird die weitere Reihenfolge für die Einrichtung von Schulstraßen festgelegt.
Einstieg: Einrichtung einer Schulstraße an der GGS Brühlstraße
Gemäß Auftrag der politischen Gremien soll die Verwaltung an einer der vier Grundschulen aus der Veranstaltung „Schulstraßen erleben“ mit der Prüfung und Einrichtung einer Schulstraße starten. Die Verwaltung hat sich entschieden, die Schulstraße zuerst an der GGS Brühlstraße umzusetzen. Die Gründe dafür waren im Vergleich mit den drei anderen Grundschulen:
- Lage und Funktion der Brühlstraße im allgemeinen Straßennetz: Netzunterbrechung ist möglich, da parallele Straßen genutzt werden können,
- Parkstände für Lehrkräfte befinden sich außerhalb der Brühlstraße,
- es gibt wenige Gewerbebetriebe und andere Nutzungen als Wohnnutzung in der Straße: eine Eisdiele, ein Ingenieurbüro und 26 Haushalte
- Bereitschaft der Schule, die Umsetzung in der Anfangszeit tatkräftig zu unterstützen.
Die Grundschule Brühlstraße hat ihren Haupteingang im Abschnitt der Brühlstraße zwischen Severinstraße und Karlstraße. Dieser Abschnitt ist knapp 200 m lang. Mit der Suttnerstraße und der Kaiserstraße gibt es in unmittelbarer Nähe Straßen, die parallel verlaufen und ohne größere Umwege statt der Brühlstraße genutzt werden können.
Variantendiskussion
Es wurden vier alternative Varianten für den Verkehrsversuch an der GGS Brühlstraße diskutiert:
- Variante 0: Status quo mit ausschließlich Tempo 30-Zone,
- Variante 1: ausschließlich Brühlstraße wird Schulstraße,
- Variante 2: Brühlstraße wird Schulstraße und Nebeneingang wird in den Morgenstunden geschlossen, um einer Verlagerung des Bringverkehrs dorthin entgegen zu wirken
- Variante 3: Brühlstraße und Severinstraße (Abschnitt Brühlstraße bis Kaiserstraße) werden Schulstraße
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile soll die Variante 2 "Brühlstraße wird Schulstraße und Nebeneingang wird in den Morgenstunden geschlossen" (s. Anlage 1) im Rahmen des Verkehrsversuchs weiterverfolgt werden, da
- in der Abwägung "erwünschter Effekt (Sicherheit der Kinder)" versus "Konsequenzen für den Quell/Ziel- und Durchgangsverkehr" die größte Akzeptanz bei den Betroffenen für die Maßnahme zu erwarten ist,
- die Bereitschaft der Schule formuliert wurde, den Nebeneingang Severinstraße in den Morgenstunden zu sperren und somit einer Verlagerung des Bringverkehrs dorthin entgegen zu wirken.
Verkehrsversuch
Aufgrund der Rechtslage und aufbauend auf den Erkenntnissen der Veranstaltung "Schulstraßen erleben!" schlägt die Verwaltung ein zweistufiges Vorgehen vor. Zunächst soll über einen Zeitraum von etwa 12 Monaten ein straßenverkehrsrechtlich begründeter Verkehrsversuch durchgeführt werden.
Darauf aufbauend soll – unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Versuchs – eine straßenrechtliche Teileinziehung erfolgen, auf dessen Grundlage dann eine dauerhafte Einrichtung einer Schulstraße möglich wird. Der erforderliche Zeitrahmen für eine Teileinziehung wird auf 6 bis 12 Monate geschätzt.
Für die Brühlstraße wurden ergänzend zum Verkehrsversuch auch die Anordnungsvoraussetzungen für ein Verkehrsverbot gemäß § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO geprüft, so dass das Verkehrsverbot auch basierend auf straßenrechtlichen Gründen im engeren Sinne regelkonform angeordnet werden kann. Hierzu
- wurden Geschwindigkeitserfassungen am 17.04. - 22.04.2025 und am 28.04. - 06.05.25 durchgeführt. Hier waren keine Auffälligkeiten zu beobachten.
- wurde die Polizei um eine schriftliche Stellungnahme gebeten:
„Aus polizeilicher Sicht wird die Einrichtung einer Schulstraße grundsätzlich als positiv bewertet, da sie zur Verkehrssicherheit für die Kinder beitragen wird. Jedoch sind Kontrollen bzw. physische Sperren durch Absperrgitter und eine Person zwingend notwendig, um das bestehende Verkehrsverbot dauerhaft zu untermauern. Da dies jedoch nur eine kurzfristige Lösung darstellen kann, sollte bereits bei Einrichtung einer Schulstraße geprüft werden, ob ein Schrankensystem oder ggf. der Bau von versenkbaren Pollern an der Örtlichkeit umsetzbar sind.“
- wurde eine Ortsbesichtigung durch die Verwaltung durchgeführt. Die Situation wurde als zeitweilig durchaus unübersichtlich bewertet. Es wurden Wendemanöver und Versperren und Auffahren von Kfz auf den Gehweg beobachtet und als konfliktträchtig eingeschätzt. Diese Verstöße wurden in der Regel von Eltern begangen, die ihre Kinder möglichst nah am Schuleingang absetzen wollten.
Weitere Maßnahmen neben der Einrichtung der Schulstraße
Neben der Sperrung der Schulstraße an sich, müssen auch im Umfeld Maßnahmen ergriffen werden, damit die Schulstraße funktionieren und sich nicht unerwünschte Effekte auf angrenzende Bereiche verlagern können. Dazu gehören neben den Elternhaltestellen auch Verbesserungen auf den Schulwegen im direkten Umfeld der Schule, um die sichere Erreichbarkeit der Schule z.B. durch Verbesserungen bei den Sichtbeziehungen zu gewährleisten.
Elternhaltestellen
Für die Einrichtung einer Schulstraßen muss das Konzept der Hol- Bringverkehre überarbeitet werden. Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, brauchen immer Ausstiegspunkte, die sogenannten Elternhaltestellen.
Die Standorte der Elternhaltestellen wurden diskutiert und sind dem Lageplan (Anlage 2) zu entnehmen.
Die Verwaltung beabsichtigt, an folgenden Stellen Elternhaltestellen einzurichten
- Karlstraße 36/38 (Fahrbahnrand, neu)
- Severinstraße 85 (Fahrbahnrand, neu),
- Suttnerstraße 2 (Fahrbahnrand, modifiziert),
- Moritz-Braun-Straße (entfällt), da diese Elternhaltestelle von den Eltern nicht angenommen wurde
Geplant ist die Beschilderung der Elternhaltestellen mit
- VZ286 (eingeschränktes Haltverbot) standortabhängig mit Zusatz VZ "auf dem Seitenstreifen"
- Zusatz-VZ "Mo-Fr 7.30-8.15 Uhr",
- farbige Aachener Beschilderung "Elternhaltestelle".
Dieses ist auch an der Severinstraße entsprechend anzupassen (aktuell Zusatz-VZ "Mo-Fr 7.00-8.15 Uhr").
Eine Beschränkung für den Nachmittag wird aufgrund der zeitlich stark streuenden Abholzeiten (Unterricht/OGS) nicht als zielführend bewertet.
Die angepassten Lagen der Elternhaltestellen wurden mit der Schulleitung und der Polizei abgestimmt und finden deren Zustimmung.
Verbesserung der Sichtfelder auf den Schulwegen im unmittelbaren Bereich der Schule
Die Betrachtung der Sichtfelder im Kontext einer Schulstraße ist besonders wichtig, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Durch die Schulstraße werden die Kinder nicht mehr unmittelbar vor der Schule rausgelassen, sondern müssen mindestens das letzte Stück von den Elternhaltestellen zu Fuß gehen. Daher sollte besonders in diesem Bereich das direkte Schulumfeld im Bezug auf Sichtfelder überprüft werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung im Rahmen einer Ortsbesichtigung gezielt Stellen im unmittelbaren Umfeld der GGS Brühlstraße identifiziert, aufgesucht und die Querungssicherheit für Kinder mit dem Fokus auf Sichtbeziehungen an diesen im Schulwegplan ausgewiesenen Überquerungsstellen bewertet. Nach Einschätzung der Verwaltung sind an solchen Stellen grundsätzlich geeignete Maßnahmen an Einmündungen und ausgewiesenen Überquerungsstellen z.B.
- Unterbindung des ruhenden Kfz-Verkehrs unmittelbar angrenzend an eine Querungsstelle,
- Prüfung/Entfernung von sichtbehindernden festen Einbauten, z.B. Pflanzkübeln, Sperrpfosten statt Warnbaken,
- Prüfung des hochwachsenden straßenbegleitenden Grüns, z.B. Sicherheitsrückschnitt von Büschen/Hecken, Umwandlung in Rasen o.ä.,
- Prüfung von Schleppkurven und ggf. Markierung engerer Kurvenradien, z.B. durch Schraffuren oder Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote.
Hierzu ist z.B. die zeichnerische Konstruktion der Sichtfelder gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zweckdienlich. Die Verwaltung wird im weiteren Prozess – da wo notwendig und verhältnismäßig – entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit zur Einrichtung einer Schulstraße sind transparente Information und aktive Kommunikation entscheidend. Zu der geplanten Maßnahme wird ein Informationsflyer entwickelt. Dieser Flyer dient als Kommunikationsmittel für die Elternschaft und wird von der Schule aktiv genutzt. In der Schule werden die Kinder im Unterricht über die Änderungen informiert, um sie frühzeitig auf die neue Situation vorzubereiten. Alle Anwohnenden und Gewerbetreibenden erhalten vorab eine Hauswurfsendung, um auch sie über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Zusätzlich wird eine spezielle Internetseite erstellt und eine Pressemitteilung veröffentlicht, um die Öffentlichkeit in Aachen umfassend zu erreichen.
Evaluation
Die Maßnahme wird gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein‑Westfalen vom 06.09.2024 nach einer zunächst sechsmonatigen Laufzeit evaluiert. Dabei erfolgt eine Analyse der erfassten Verkehrsdaten vor, während und nach der Schulzeit hinsichtlich Verkehrsgeschwindigkeit, Verkehrszusammensetzung sowie Verkehrsdichte und -fluss, einschließlich der Anteile von Personen-, Kfz-, Rad- und Fußverkehr sowie des Durchsatzes. Darüber hinaus wird das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden in Bezug auf die Verkehrsmittelwahl – insbesondere von Eltern und Schüler*innen – sowie die allgemeine Nutzung von Fahrrad- und Gehwegen und die Akzeptanz der Maßnahme untersucht. Ergänzend wird Feedback zur Akzeptanz und Wirkung der Maßnahme von Schulleitung, Kindern, Eltern, Anwohnenden, anliegendem Gewerbe sowie weiteren Beteiligten wie beispielsweise Pflegediensten eingeholt. Außerdem fließen Rückmeldungen der zuständigen Baulastträger und Behörden – Fachbereich 32 Sicherheit und Ordnung, Fachbereich 68 Mobilität und Verkehr, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Polizei – sowie die Anzahl und Bearbeitung beantragter Ausnahmegenehmigungen in die Bewertung ein; bei positivem Ergebnis wird anschließend das Verfahren der Teileinziehung eingeleitet.
Kosten und Finanzierung
Für die Umsetzung der Maßnahme werden nach aktueller Kostenberechnung insgesamt Kosten in Höhe von 19.100€ entstehen. Davon entfallen rd. 12.300€ auf die Beschilderung, 6.800€ sind für Markierungsarbeiten anzusetzen.
Bei den PSP-Elementen 5-120102-900-12200-300-1/ 4-120102-959-1 „Einrichtung von Schulstraßen“, 5-120102-900-02400-300-1/ 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen in Straßenraum“ und 5-120102-900-07900-300-1/ 4-120102-970-4 „Beschilderung“ sind im Haushaltsplanentwurf 2026 Mittel in ausreichender Höhe für die Umsetzung eingeplant.
Fazit
Der rechtliche Rahmen zur Durchführung eines Verkehrsversuchs "Schulstraße" an der GGS Brühlstraße ist definiert.
Die erforderlichen Analysen und Planungen wurden erstellt.
Aus Sicht der Verwaltung, der Schulleitung und der Polizei kann der Verkehrsversuch durchgeführt werden.
Eine positive Entscheidung der politischen Gremien vorausgesetzt, wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Schule den Verkehrsversuch realisieren.
Außerdem wird die Verwaltung das erläuterte Screening der Schulen nach den beschriebenen Kriterien zur Prüfung und Einrichtung von Schulstraßen durchführen. Daraus wird eine Liste mit Schulen erstellt werden, die für Schulstraßen nicht geeignet sind. Darüber hinaus wird eine Liste zur Reihenfolge der weiteren Einzelfallprüfung für die Einrichtung von Schulstraße erstellt und den politischen Gremien zur Bestätigung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1022898
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1022898
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-03-30 FB 68_0083_WP19 Schulstrassen in Aach SAO.pdf
7.4.2026
9.5 MB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 30.04.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 4.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Mai 2026 um 15:39