Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramms „Demokratie leben“ für die dritte Förderphase 2025-2032
E 42/0007/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
1. Der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS nimmt gem. § 7 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, dass die Stadt Aachen die Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und den entsprechenden Antrag der Volkhochschule Aachen unterstützt und zur Fortführung des Projektes ab 01.06.2026 für 2026 einmalig 4.016,00 € und für 2027-2032 jährlich 9.516 € aus dem Betriebskostenzuschuss (BKZ) der Volkshochschule zur Verfügung stellt.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, dass die Stadt Aachen die Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und den entsprechenden Antrag der Volkhochschule Aachen unterstützt und zur Fortführung des Projektes ab 01.06.2026 für 2026 einmalig 3.500,00 € und von 2027-2032 jährlich 6.040,00 € aus Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus von FB 45 zur Verfügung stellt.
3. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS und des Kinder- und Jugendausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen gem. § 8 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, dass die Stadt Aachen die Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und den entsprechenden Antrag der Volkhochschule Aachen unterstützt und zur Fortführung des Projektes ab 01.06.2026 für 2026 einmalig 7.516 € und für 2027-2032 jährlich 15.556 € an kommunalen Eigenmitteln zur Verfügung stellt.
Finanzaufstellung des nachzuweisenden Eigenanteils:
20264.016 € aus BKZ von E 42
3.500 € aus Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus von FB 45
Gesamt:7.516 €
2027 bis9.516 € aus BKZ von E 42
2032 jährlich6.040 € aus Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus von FB 45
Gesamt:15.556 €
(Dr. Ziemons)Dez.IVFB 45E42
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Die Volkshochschule Aachen hat sich von 2011 bis 2024 an den Programmen des damaligen Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Förderung der Demokratie, der Gestaltung von Vielfalt in der Gesellschaft und der Vorbeugung gegen Extremismus in den Kommunen beteiligt. Die Beantragung der Fortführung einer „Partnerschaft für Demokratie“ in Aachen im Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ in der Förderperiode 2025-2032 blieb 2024 ohne Erfolg. Auf Einladung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) erfolgt nun ein neuer Antrag für eine „Partnerschaft für Demokratie“ in der laufenden Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ mit einem anvisierten Projektbeginn zum 01.06.2026. Der Verein Arbeit und Leben DGB/VHS NRW e.V. (AuL NRW) war von 2011 bis 2024 Kooperationspartner der vhs im Bundesprogramm „Demokratie Leben!“. Diese langjährige Kooperation hat sich bewährt und soll auch zukünftig fortgesetzt werden. Auch für den neuen Förderzeitraum soll AuL NRW die Einrichtung der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) von „Demokratie Leben!“ mit 0,6 VZÄ übernehmen; ihren Arbeitsplatz wird die KuF in den Räumen der Volkshochschule Aachen haben.
Ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundesprogramms liegt in der Vernetzung von zivilgesellschaftlichen Initiativen und in der (finanziellen) Unterstützung ihrer Vorhaben. Dies soll einerseits durch die Förderung von Angeboten, die zum Austausch einladen, Demokratie fördern und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegentreten, und anderseits durch Beratungsangebote der Koordinierungs- und Fachstelle für zivilgesellschaftliche Initiativen erfolgen. Die Koordinierungs- und Fachstelle stellt zudem durch regelmäßige Teilnahme an Netzwerkgremien sicher, dass der lokale und regionale Austausch mit relevanten Akteuren gewährleistet bleibt. Beispiele hierfür sind das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus des Landes NRW und die Netzwerktreffen der Partnerschaften für Demokratie. Ein Bündnis (ehemals Begleitausschuss) sichert zudem die Vernetzung zur Lokalpolitik, Verwaltung und zu wichtigen Akteuren der Zivilgesellschaft. Die Volkshochschule Aachen führt darüber hinaus niederschwellige, kostenfreie Bildungsangebote für die allgemeine Öffentlichkeit durch: Jedes Semester finden mehrere Vorträge, Workshops oder auch Ausstellungen zu den Themen des Bundesprogramms im Programm der Volkshochschule statt. In den letzten Jahren lag ein besonderer Schwerpunkt auf der antisemitismuskritischen Bildungsarbeit. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Veranstaltungen im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus.
In Übereinstimmung mit den Zielen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“, zu einem friedlichen und respektvollen Zusammenleben in Deutschland beizutragen, die demokratische Teilhabe zu fördern und gegen jede Form von Demokratiefeindlichkeit, Extremismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einzutreten, setzt sich die Partnerschaft für Demokratie der Stadt Aachen das Ziel, für Demokratie und demokratische Teilhabe einzutreten, die Stadtbevölkerung für die Themen des Bundesprogramms zu sensibilisieren und zur Teilhabe zu befähigen. Insbesondere sollen zivilgesellschaftliche demokratiepolitische Akteurinnen und Akteure in ihrem lokalen Wirken gestärkt werden. Basierend auf den Zielen des Bundesprogramms geht es dabei vor allem um die Vermittlung von Wissen über die Demokratie und die Befähigung zur Teilhabe, um die Schaffung eines breiten Netzwerks an Akteurinnen und Akteuren, die die Ziele der PfD teilen und sich für sie einsetzen.
Der Ratsbeschluss über die Beantragung von Fördermitteln im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in der Förderperiode 2024-2032 und die Bereitstellung von kommunalen Eigenmitteln in Höhe von 7.516 € für den Bewilligungszeitraum 2026 (4.016 € aus dem Betriebskostenzuschuss der Volkshochschule und 3.500 € als Zuwendung des FB 45) und jeweils 15.556 €/Jahr für die Bewilligungszeiträume 2027 bis einschließlich 2032 (9.516 € aus dem Betriebskostenzuschuss der Volkshochschule und 6.040 € als Zuwendung des FB 45) ist notwendiger Teil des Antrags der Volkshochschule Aachen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Auf Basis dieses Ratsbeschlusses kann die Volkshochschule jeweils Anträge auch für die jährlichen Bewilligungszeiträume 2027-2032 stellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1022995
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1022995
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-03-10 E 42_0007_WP19 Beantragung von Foerd SAO.pdf
17.3.2026
138.8 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 42 - Volkshochschule
- Geändert
- 29.4.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Mai 2026 um 15:42