Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe nach SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
FB 45/0023/WP19 · Kenntnisnahme
Erläuterungen
Der Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Entwicklung der Leistungen und Finanzen für das Jahr 2025 und einen Ausblick für 2026 dar.
Dabei werden relevante Entwicklungen, Herausforderungen sowie bestehende und geplante Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt. Ziel ist es, einen Überblick über die wichtigsten Themen und Maßnahmen zu geben und die Situation von Kindern, Jugendlichen und deren Familien in Aachen zu skizzieren.
- Leistungen für das Jahr 2025 - Anlage 1
Die Anlage 1 beschreibt die Entwicklung der Leistungen für den gesamten Bereich der HzE / EGH für das Jahr 2025.
Die Leistungen für den klassischen und für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) werden differenziert. Ergänzend hierzu werden die Jahre 2023 und 2024 zum direkten Vergleich aufgeführt.
Berichtsjahr | Gesamt | Klassischer Bereich | UMA |
2023 | 4.164 | 3.212 | 952 |
2024 | 3.963 | 3.230 | 733 |
2025 | 4.178 | 3.302 | 876 |
- Gesamtzahl der kostenrelevanten Leistungen (2025):
- 4.178 Leistungen der HzE / EGH
- Zuwachs von +4% im Vergleich zum Vorjahr (fast ausschließlich durch UMA)
- Verteilung der Leistungen auf ambulant und stationär (2025):
- Ambulant: 2.253 Leistungen
- Stationär:1.925 Leistungen
- Entwicklung der HzE-Leistungen:
- Ambulant: +1%
- Stationär: +7%
- Entwicklung der EGH-Leistungen:
- Ambulant: +9%
- Stationär: -7%
Wie auch in den Jahren 2023 und 2024 ist eine deutliche Verlagerung zu den individuellen und intensiven Begleitungen Jugendlicher und junger Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu beobachten. Des Weiteren ist zu benennen, dass weiterhin jeder dritte Antrag auf EGH ein Antrag auf Schulbegleitung darstellt. Vor allem für den Bereich Jugendhilfe an Schule gilt es bewährte Angebote zu erweitern und neue Konzepte zu implementieren.
Schuljahr 20/21: 104 Schulbegleitungen
Schuljahr 21/22: 129 Schulbegleitungen
Schuljahr 22/23: 148 Schulbegleitungen
Schuljahr 23/24: 169 Schulbegleitungen
Schuljahr 24/25: 167 Schulbegleitungen
Diese Entwicklung geht einher mit einer Kostensteigerung von Schuljahr 20/21 (1.355.740,69 €) bis Schuljahr 24/25 (3.614.646,13 €) von 166%.
Die EGH gemäß § 35a SGB VIII stellt mit 1044 Leistungen ca. 25% der Gesamtleistungen dar. Somit ist das Verhältnis der EGH-Leistungen im Hinblick auf die Gesamtleistungen des Fachbereichs identisch zum Vorjahr.
Die Anzahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen gem. § 8a SGB VIII hat sich wie folgt entwickelt:
2023 | 2024 | 2025 | |
Gesamtzahl der Hinweise | 1.027 | 1.136 | 1.044 |
Wohingegen in 2024 sowohl die Hinweis- bzw. Meldungseingänge als auch die tatsächlich durchgeführten Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII gestiegen sind, zeigen sich in 2025 leicht gesunkene Gesamtzahlen.
In 2025 sind im Vergleich zum Vorjahr hingegen die Hinweis- bzw. Meldungseingänge um 8% und die tatsächlich durchgeführten Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII um 4% gesunken.
Bei den vorläufigen Inobhutnahmen der unbegleiteten minderjährigen Ausländer gem. § 42a SGB VIII ist ein drastischer Anstieg von 318 auf 456 Leistungen (42%) zu verzeichnen.
Durch diese erhebliche gegensätzliche Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr ist nunmehr wieder das Niveau von 2023 erreicht.
- Finanzen für das Jahr 2025 mit Stand: 01.04.2026 - Anlage 2
Die in diesem Bericht dargestellten finanziellen Kennzahlen sind noch nicht in allen Punkten endgültig, da die Wertaufhellungsmaßnahmen zum 31.03.2026 abgeschlossen ist und noch vereinzelte Korrekturbuchungen (u.a. UMA-Erträge) erfolgen werden. Gleichwohl vermittelt der Bericht mit dem Stand vom 01.04.2026 bereits ein weitgehend abschließendes und verlässliches Bild der finanziellen Situation des Jahres 2025.
2.1 Ausgaben
Der fortgeschriebene Haushaltsansatz inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden beträgt für 2025 insgesamt 77.304.250 Euro.
Klassische HzE / EGH
Entsprechend der Anlage 2 ist im Bereich der klassischen HzE / EGH in 2025 ein Aufwand in Höhe von 61,1 Mio. Euro entstanden. Durch die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 3,2 Mio. Euro wurde der Ansatz von 58,2 Mio. Euro im Haushaltsansatz auf 61,4 Mio. Euro aufgestockt. Siehe Absatz „2.2 Überplanmäßiger Bedarf“
Der Ausgabenanstieg zwischen 2024 und 2025 für die klassischen Hilfen zur Erziehung, die Eingliederungshilfe sowie der Hilfen für junge Volljährige beträgt 6,7%
Der Anstieg ist einerseits auf Tarif- und Inflationsentwicklungen zurückzuführen. Darüber hinaus führen steigende fachliche Anforderungen in der Jugendhilfe zu höheren Personalschlüsseln, die zwischen dem LVR und den Trägern konzeptionell vereinbart und anschließend von den Kommunen verhandelt werden müssen. Ein weiterer Faktor ist die Ausweitung von Intensivangeboten, insbesondere durch die Umwandlung stationärer Regelangebote in intensivere Betreuungsformen. Hintergrund sind zunehmend komplexe Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen, die eine intensivere und häufig auch längerfristige Unterstützung erfordern.
Zudem ist eine höhere Anzahl erbrachter Fachleistungsstunden festzustellen, verbunden mit steigenden Fall- und Leistungszahlen in den Hilfen zur Erziehung nach §30 SGB VIII (Erziehungsbeistandschaft) und §31 SGBVIII (Sozialpädagogische Familienhilfe).
Ergänzend tragen auch die Zunahme der Fachleistungsstunden in der Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a SGBVIII sowie eine steigende Anzahl von Belegungstagen im Bereich der Hilfen für junge Volljährige (§41 SGBVIII), insbesondere in Maßnahmen nach §34 SGBVIII (Heimerziehung) und §35a SGBVIII, zu dieser Entwicklung bei.
UMA – Unbegleitete minderjährige Ausländer
Im Bereich der UMA wurden in 2025 rund 8,8 Mio. Euro verausgabt, welche einem Ansatz in Höhe von 8,9 Mio. Euro entgegenstehen. Seit der zweiten Jahreshälfte 2025 steigen die Fallzahlen bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) an. Die Entwicklung dürfte auf verschiedene gesellschaftliche und migrationsbezogene Faktoren zurückzuführen sein. Hinzu kommen längere Betreuungszeiten bis zur Volljährigkeit sowie Übergänge zu Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII.
Kostenerstattung an Gemeinden
Im Bereich der Kostenerstattung an Gemeinden wurden 2025 bis Ende Dezember rund 7 Mio. Euro verausgabt und damit der angesetzte Ansatz erreicht.
2.2 Überplanmäßiger Bedarf
Im HzE-Sachstandsbericht vom Oktober 2025 (Vorlage FB 45/0044/WP18) wurde für das Haushaltsjahr 2025 zunächst ein Mehrbedarf von rund 1,2 Mio. € prognostiziert, der im Dezember auf 1.285.000 € konkretisiert wurde.
Mitte Januar 2026 zeigte sich jedoch, dass die verfügbaren Haushaltsmittel für den anstehenden Rechenlauf nicht ausreichen. Dass der Fehlbedarf erst zu diesem Zeitpunkt ersichtlich wurde, ist u.a. auf zeitverzögerte Buchungen im Jahresübergang zurückzuführen
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass die angewandte Prognosemethode aufgrund von buchhalterischen Sondereffekten (vorgezogene Rechnungsstellungen in 2024, eine Fehlbuchung in relevanter Höhe) zu Prognoseverzerrungen geführt hat. Darüber hinaus führten einzelne kostenintensive Hilfefälle, insbesondere zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen, zu einem zusätzlichen Ausgabenanstieg, der die Höhe des Mehrbedarfs weiter verschärfte.
Der Mehrbedarf wurde daraufhin Mitte Januar 2026 auf insgesamt rund 3,2 Mio. € (inklusive einer Ansatzanpassung um 2 Mio. €) fortgeschrieben.
Durch die vollständige Ausschöpfung des Ansatzes im Bereich der Kostenerstattungen an Gemeinden zum Jahresende 2025 standen für den Werteaufhellungszeitraum keine Mittel mehr zur Verfügung. Gemäß § 9 Ziffer 1 Satz 3 der Haushaltssatzung 2025 werden zeitnahe zusätzliche Mittel in Höhe von 3,3 Mio. Euro bereitgestellt. Diese werden wertaufhellend berücksichtigt und führen somit zu einer Entlastung des Ansatzes für das Jahr 2026.
2.3 Erträge
Im Bereich unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) sanken die Erträge (Sollstellungen) 2025 um rund 17% auf 5,2 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Dieser Rückgang resultierte aus geringeren Kosten in 2024 und der ersten Hälfte 2025, verursacht durch eine rückläufige Fallentwicklung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA).
Im „klassischen Bereich“ stiegen die Kostenerstattungen von Gemeinden (Sollstellungen) um 19 % auf 3,9 Mio. Euro, welche einem Ansatz in Höhe von 3,5 Mio. Euro gegenüberstehen.
Die Differenz der Beträge im UMA-Bereich zu der Anlage 2 2025 ergibt sich aus Mitte des Jahres 2025 erfolgter Jahresabgrenzungsbuchung in SAP.
Für das Jahr 2025 ergibt sich gemäß Anlage 2 durch die Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein vorläufiger Ertrag in Höhe von 9 Mio. Euro.
| 5.906.906 Euro |
| 3.151.228 Euro |
| * 2.471.451 Euro |
| 679.777 Euro |
Gesamt | 9.058.134 Euro |
* inkl. Buchungskorrektur aufgrund der jährlichen Abgrenzung 2024
Inhaltliche Gesamtentwicklung
Durch das in 2025 verankerte zweite Spezialteam der Eingliederungshilfe (s. Vorlage FB 45 n/0027/WP18) ist es über das gesamte Jahr hinweg gelungen, auf die steigenden Fallzahlen im Rahmen der EGH, insbesondere der wie oben dargestellte stetige Anstieg an Schulbegleitungen, adäquat zu reagieren.
Vor einer erneuten erheblichen Fallzahlsteigerung stand im Jahr 2025 erneut das Team der UMA. Im Gegensatz zu den vorherigen Jahren, gab es im Jahr 2025 insbesondere bei den vorläufigen Inobhutnahmen gem. § 42a SGB VIII einen drastischen Anstieg um 42 %.
Diese begrenzte Vorhersehbarkeit der Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, dauerhaft genügend UMA-Gruppen in den Einrichtungen vorzuhalten, um auf entsprechende Spitzen an Zuströmen reagieren zu können.
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung wird zunehmend beobachtet, dass junge Menschen komplexe und vielschichtige Bedarfe entwickeln, die eine umfassendere Unterstützung erfordern. Eine erhebliche Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen erhält mittlerweile mehr als eine Leistung gleichzeitig.
Diese Entwicklung verdeutlicht, dass die Anforderungen an die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen deutlich gestiegen sind, was sich nicht nur in der Zunahme der Fallzahlen, sondern auch in der Komplexität der Fälle widerspiegelt. Im Ergebnis müssen regelmäßig, über das standardisierte Maß hinaus (mehr als eine Leistung pro Kind/junger Mensch), individuelle Maßnahmen ergriffen werden, um den spezifischen Bedarfen des jungen Menschen pädagogisch zu begegnen.
Die psychischen Auffälligkeiten der jungen Menschen werden, wie in den vergangenen Vorlagen berichtet, häufiger als schwerwiegend und komplex diagnostiziert. Zunehmend leiden junge Menschen an depressiven Störungen, Angststörungen, posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) sowie schweren Verhaltensauffälligkeiten, welche oft mit einer deutlichen Einschränkung der sozialen und schulischen Teilhabe einhergehen.
In diesem Zusammenhang werden weitere spezialisierte therapeutische Angebote notwendig sein, die eine flexible Anpassung der Hilfeleistungen auf die spezifischen Bedürfnisse des Einzelfalls möglich machen.
- Ausblick - Haushalt
Der Haushalt 2026 bleibt von den Tarifverhandlungen 2025 im TVöD geprägt. Ab Mai 2026 steigen die Gehälter um 2,8% und die Jahressonderzahlung für kommunale Beschäftigte wird einheitlich auf 85% angehoben. Diese Tarifanpassungen belasten die Entgeltverhandlungen mit freien Jugendhilfeträgern zusätzlich und verschärfen die finanzielle Lage durch höhere Kosten und Leistungssteigerungen – insbesondere im ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung.
Aufgrund der oben genannten Kostensteigerungen wurde der Haushaltsansatz 2026 im klassischen Bereich, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026, auf dem stationären Konto um 2 Mio. € erhöht. Damit beträgt der Gesamtansatz 2026 für den klassischen Bereich einschließlich der Kostenerstattungen an Gemeinden insgesamt 78 Mio. €.
Ein Bericht zur weiteren Kostenentwicklung sowie eine erste belastbare Prognose der Gesamtkosten für das Jahr 2026 wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 unter Berücksichtigung der bisherigen Jahresentwicklung vorgelegt.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1023044
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023044
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-04-08 FB 45_0023_WP19 Sachstandbericht fuer SAO.pdf
16.4.2026
355.4 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Geändert
- 6.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Mai 2026 um 15:42