Einrichtung eines Jugendrats für die Stadt Aachen gem. § 27a GO NRW
FB 01/0071/WP19 · Kenntnisnahme
Beratung
Ines Alberding erklärt den Konzeptvorschlag für einen Jugendrat anhand einer Präsentation. Diese wird der Niederschrift in Allris beigefügt.
Frau Alberding erläutert zusätzlich die derzeit laufende Umfrage „Mitreden in Aachen“, die sich an junge Aachener*innen richtet. Interessierte können noch bis zum 15. Mai 2026 online unter www.aachen.de/jugendumfrage teilnehmen. Alle 11- bis 19-Jährigen haben bereits eine Einladung zur Jugendumfrage per Post erhalten. Darüber hinaus sind auch junge Erwachsene über 19 Jahren herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.
Die Umfrage erfasst, welche Themen jungen Menschen in Aachen am wichtigsten sind, welche Angebote und Projekte sie sich für eine aktive Mitwirkung wünschen und welche Hürden eine Beteiligung noch erschweren. Die Themen sind vielfältig: Es geht zum Beispiel um den eigenen Wohnort, den Stadtbezirk oder um Themen, die ganz Aachen betreffen. Auch Fragen zu Busverbindungen, die Gestaltung öffentlicher Plätze oder die Gründung einer Jugendvertretung für Aachen sind Teil der Umfrage.
Herr Dopatka bedankt sich für die ausführliche Erläuterung und bestätigt, dass sich die SPD-Fraktion eine geregelte Jugendpartizipation schon seit langem wünscht. Bzgl. der heutigen Vorlage hätte sich die SPD sogar weit mehr vorstellen können, aber der derzeitige Plan entspricht den Vorstellungen. Das geplante Gremium kann ein ganz besonderes werden. Perspektiven für junge Menschen schafft man vor allem mit Beteiligung, daher wünscht er sich, dass die Verwaltung den Plan unbedingt weiterverfolgt. Die SPD-Fraktion steht hinter den Plänen der Verwaltung und befürwortet die zukünftige Ankopplung der Wahl zum Jugendrat an politische Wahlereignisse (z.B. Europawahl 2029). Bei aller Vorfreude möchte er die angedachte Alterspanne (derzeit 11-15- Jahre) allerdings kritisch hinterfragen. Könnte man diese noch erweitern? In der Lebenswirklichkeit der jungen Leute wird die Schulzeit im Ganzen gesehen, daher machte eine Erweiterung auf mindestens 18 Jahre seiner Meinung nach Sinn.
Herr Dopatka macht deutlich, dass er es für das Recht der Jugend hält Dinge zu beschließen, die Erwachsene nicht ausschließlich gut finden. Er plädiert dafür, den jungen Leuten das Vertrauen, im Rahmen des rechtlich möglichen, auszusprechen die zur Verfügung stehenden Gelder dann auch selbst zu verwalten. Er sieht den Jugendrat als richtiges Projekt zur richtigen Zeit.
Herr Deumens bestätigt die Einschätzung der Verwaltung, dass offene Fragen noch im Verlauf geklärt werden können. Ein rechtlich verankertes Gremium sei genau das richtige. Überzeugungsarbeit für die Demokratie sei derzeit nötiger als je zuvor. Es entspricht auch seiner Ansicht, dass mit der Reform des § 27a GO NRW aus einem „kann“ ein „soll“ geworden ist. Jedoch muss man transparent kommunizieren, dass die derzeitige Haushaltssituation das Projekt noch stoppen könnte.
Frau Hoenen erklärt daraufhin, dass die Verwaltung die Konzeption aktuell weiterverfolgt und den Vorschlag agil ausarbeitet. Man ginge davon aus, dass sich die Haushaltssituation entweder entspannt oder die Politik die Einführung des Jugendrates priorisieren könnte. Die Mittel für einen Jugendrat sind im Haushalt für dieses Jahr bereits veranschlagt, allerdings haben wir eine Haushaltssperre. Ob und in welchem Umfang Mittel bewirtschaftet werden können, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Herr Wiedau bestätigt die Wichtigkeit einer funktionierenden Jugendbeteiligung. Seiner Meinung nach fehlen Infos in der Vorlage die heute mündlich gegeben wurden. Für ihn ergibt sich nach Frau Alberdings Vorstellung bereits ein anderes Bild. Er hinterfragt dennoch warum die Verwaltung bereits so intensiv an einer Konzeption arbeite ohne politische Legitimation. Generell empfindet Herr Wiedau Menschen unter 25 schlecht repräsentiert in Entscheidungsprozessen der Stadt Aachen, weshalb er die Altersspanne ebenfalls kritisch hinterfragen möchte. Eine ältere Vorlage von FB 45 und FB 01 (Jugendbeteiligung stärken - Vorbereitung auf die Neuregelung des § 27a GO NRW, Vorlagennummer: FB 01/0686/WP18) widerspricht seiner Meinung nach der derzeitigen Vorlage. Warum wird der Jugendrat als so alternativlos dargestellt? Wie wurden Jugendliche bei der vorliegenden Konzeptgestaltung eingebunden? Des Weiteren wird, seiner Meinung nach, in der Jugendumfrage deutlich klar, dass die Jugendlichen kein erweitertes Interesse daran haben in dem angedachten Format mitzuarbeiten. Die Mehrheit hat angegeben weniger interessiert an einer Mitarbeit in der Jugendvertretung zu sein, eventuell lediglich zu speziellen Themen.
Frau Nüttgens widerspricht der Einschätzung des Herrn Wiedau. Laut der Auswertung von Frau Alberding haben über 30% der Teilnehmer*innen gesagt interessiert und eher interessiert an einer Mitarbeit zu sein. Das muss man zur 30%igen Mehrheit, die sich lediglich zu speziellen Themen interessiert, dazurechnen.
Herr Tillmanns resümiert, dass augenscheinlich alle Fraktionen Interesse an Kinder- und Jugendpartizipation haben. Umso mehr erstaunt zeigt er sich über die Einwände der Grünen Fraktion. Ein Beteiligungsformat kann nur funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen. Nach dem Redebeitrag des Herrn Wiedau scheint es als würde die Grüne Fraktion dies nicht wollen. Entscheidend ist seiner Meinung nach ein lernendes Format. Nichts von dem was in der derzeitigen Vorlage steht sei in Stein gemeißelt. Die CDU-Fraktion steht gesammelt hinter dem Jugendrat als lernendes und wachsendes Format. Natürlich kann niemand voraussehen, ob das geplante Projekt ein Erfolg wird, aber in Anbetracht der Tatsache, dass seit 2020 ein Antrag der SPD-Fraktion vorliegt, eine entsprechende Jugendvertretung einzurichten, sollte man dem Ganzen eine Chance geben. Es liegt jetzt ein durchdachter Plan vor. Diesen sollte man weiterverfolgen in dem Wissen, dass man jederzeit Prozesse verändern kann. Auch die Grüne Fraktion kann doch nicht voraussehen, dass andere Formate besser funktionieren würden. Er bestätigt jedoch, dass man sich nochmals über die angedachte Alterspanne unterhalten solle.
Herr Wiedau erklärt, dass sein Problem vor allem darin läge, dass die Politik augenscheinlich gar nicht entscheiden soll. Alle nachgelagerten Ausschüsse sind nur mit „Kenntnisnahme“ gekennzeichnet.
Frau Klostermann gibt zu bedenken, dass es darum gehen muss, dass die Mitwirkenden eine gewisse Wirksamkeit aus Ihrer Arbeit zu spüren bekommen. Aus diesem Grund empfindet sie den vorliegenden Vorschlag als viel zu bürokratisch. Dies sei dem Alter des geplanten Teilnehmendenkreises nicht angemessen. Sie betont, dass sie dies aus der Praxis heraus, als ehemalige Politiklehrerein, bestens beurteilen kann. Gerade Kinder und Jugendliche müssen Selbstwirksamkeit erfahren. Wie solle eine Wahl des Gremiums aussehen? Ihre Befürchtung ist, dass am Ende ausschließlich Kinder aus bildungsnahmen Familien gewählt werden, denen bei der Kandidatur durch das Elternhaus Hilfe zu teil wurde. Das scheint den Querschnitt der Gesellschaft nicht repräsentativ abzubilden. Jugendliche müssen, ihrer Erfahrung nach, sehr eng geführt und begleitet werden. Dies klappt nur zu Themen die die jungen Leute wirklich interessieren. Sie bittet darum nochmals in die Prüfung zu gehen. Der derzeitige Vorschlag ist kein Weg der wirksame Jugendbeteiligung schafft.
Frau Schmidt-Promny ergänzt, dass die Grünen Fraktion absolute Befürworterin der Kinder- und Jugendbeteiligung ist. Das was heute seitens der Verwaltung vermittelt wurde ist nicht das, was im letzten Jahr bzgl. einer Stärkung der Jugendbeteiligung versprochen wurde. In der heutigen Vorlage ist zu lesen, dass in Vorbereitungstreffen jugendrelevante Vorlagen gesichtet und beraten werden und das Verfassen notwendiger Stellungnahmen für die betreffenden Ausschusssitzungen angedacht ist. Wie soll das in der Praxis aussehen mit 24 jungen Leuten? Wer übersetzt den Kindern denn das in den Vorlagen geschriebene „Politikdeutsch“ und ermöglicht es ihnen überhaupt einen Zugang zu den Themen zu bekommen. Sie wünscht ebenfalls keine so starre parlamentarische Struktur zu bilden, denn diese sichert keineswegs den Erfolg für erfolgreiche Jugendbeteiligung. Als Best Practice Beispiel nennt Sie das Kinder- und Jugendbüro Neukölln in Berlin. Dort werden die Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk auf allen Ebenen unterstützt und begleitet, ohne formalisiertes System. Hierzu arbeiten man mit Schulen und Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen genauso zusammen wie mit Jugendverbänden und selbstorganisierten Jugendinitiativen. Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit werden bei der Ideenfindung zur Partizipation unterstützt, sowie bei der Umsetzung von Beteiligungsmethoden und Projekten. Des Weiteren empfindet sie das angedachte Wahlverfahren als nicht überzeugend und unterstützt in dieser Hinsicht die Ausführungen von Frau Klostermann. Ferner kritisiert Frau Schmidt- Promny die verwaltungsseitige Interpretation der Jugendumfrage. Mit Sicherheit haben nur junge Leute auf die Umfrage geantwortet, die die entsprechende Unterstützung des Elternhauses haben. Alle anderen werden schlichtweg übergangen. Die Grünen Fraktion möchten eine belastbare Jungendpartizipation aber eben nicht als Abbild der Kommunalverfassung. Sie spricht sich klar gegen den vorgestellten formalistischen Stil aus. Im KJA in Juli 2027 wurde etwas anderes versprochen als wir heute zu sehen bekommen. Dass man die Altersspanne auf 11-15 Jahre festgelegt hat, kann sie außerdem nicht nachvollziehen. Nur weil Jugendliche ab 16 Jahren wählen können? Das hält sie für sinnlos, denn dies können die jungen Leute ja nur alle 5 Jahre. Jugendliche, die zu einzelnen städtischen Projekten zuarbeiten, gibt es bereits heute, siehe Skateranlagen. Ein solches Prozedere 0führt zum Erfolg und sollte ausgeweitet werden.
Herr Tobollik stellt keine Befürwortung eines Jugendrates seitens der AfD Fraktion in Aussicht. Schon alleine die Haushaltslage ließe dies nicht zu. Er wünscht der Jugend ihren Lauf zu lassen und nicht immer mehr unnötige Ausschüsse zu bilden. Der Stadtrat hat die Jugend zu vertreten. Die Aufblähung des Ausschussapparates, sei es nun im Sinne von Jugendrat oder auch Integrationsrat, sei nutzlos. Gezielte Projektarbeit mit jungen Leuten sei allerding sehr zu befürworten.
Herr Dopatka beschreibt wie lange die SPD bereits für eine zielgerichtete Jugendbeteiligung kämpft. Demnach ist der Startschuss, der nun in Aussicht gestellt wird, sehr zu befürworten, sei auch die Vorlage heute noch nicht perfekt. Dennoch können endlich Fakten geschaffen werden. Niemandem sei geholfen an dieser Stelle wieder zurückzurudern. Es ergibt sich eine Chance endlich anzufangen die sollte man unbedingt nutzen. Den jungen Leuten nichts Derartiges zuzutrauen empfindet er als den völlig falschen Ansatz. Was genau wünscht sich die Grünen Fraktion? Dass Jugendliche gerne mitarbeiten dürfen, aber nicht zu viel? Seiner Meinung nach hat die Jugend ein eigenes Gremium verdient.
Herr Wiedau stellt abermals klar, dass die Grünen Fraktion nicht per se gegen eine Jugendvertretung ist. Es ist aber absolut falsch die Politik nicht mitbestimmen, sondern in der Beratungsfolge nur zur Kenntnis nehmen zu lassen. Nachfolgend legt er einen geänderten Beschlussvorschlag vor. Dieser lautet wie folgt:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Vorlage über den Jugendrat zur Beratung und Empfehlung in den Kinder- und Jugendausschuss sowie in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und zur Beschlussfassung in den Rat der Stadt Aachen einzubringen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung mögliche, mit § 27a GO NRW konforme Alternativen der Jugendbeteiligung erarbeiten und zusammen mit der Vorlage zum Jugendrat in den oben genannten Ausschüssen vorstellen.
Frau Lürken weist daraufhin, dass derzeit 8 Ratsleute und 8 Sachkundige Bürger*innen im Gremium sitzen. Demnach müsste zur Beschlussfassung eine Sachkundige Bürgerin/ein sachkundiger Bürger das Gremium verlassen um Beschlussfähig zu sein. Dementsprechend bittet Sie zu hinterfragen ob eine heutige Kenntnisnahme nicht zielführender wäre. Die Ausschüsse in der Beratungsfolge können immer noch anders beschließen, wenn dies gewünscht ist.
Herr Tillmanns zeigt sich dankbar für die Ausführungen des Herrn Dopatka. Er wünscht ebenfalls unseren Jugendlichen mehr zuzutrauen und glaubt nicht, dass der vorgestellte Jugendrat die jungen Leute überfordert. Vielmehr kann man ihnen durchaus zutrauen einen gut geplanten Jugendrat mit Leben zu füllen. Selbstverständlich wäre es auch ihm lieb nicht ausschließlich Schülersprecher*innen der Gymnasien im Gremium sitzen zu haben, allerdings könne derzeit auch niemand die Frage beantworten wie man denn alle anderen zur Mitarbeit motiviert bekäme. Vielmehr solle man sich glücklich über die Zeigen, die Engagement mitbringen. Sie haben ein Recht auf Mitsprache auch wenn sie einer privilegierten Zielgruppe angehören. Bzgl. des Beschlussvorschlages der Grünen Fraktion kann die CDU-Fraktion den ersten Teil sehr gerne mitgehen, letzteren allerdings nicht. Dies würde den Prozess deutlich verzögern.
Frau Lürken bittet um schriftliche Eingabe der Fragen und Anmerkungen des Herrn Wiedau zu Beginn der Aussprache. Die Verwaltung kann dann nochmal konkret antworten so dass die Fraktionen im Kinder- und Jugendausschuss (dieser ist in der Beratungsfolge der nächste) nicht über dieselben Dinge diskutieren müssen.
Frau Schmidt-Promny gibt zu bedenken, dass die Grüne Fraktion lediglich die Vorlage verbessern und nichts verhindern möchte. Abermals geht sie auf Ihre Unsicherheit bzgl. der ungerechten und nicht repräsentativen Verteilung der Jugendlichen im Gremium ein. Selbstverständlich können junge Leute mitarbeiten. Dies ist ihnen durchaus zuzutrauen, aber nicht in der beschriebenen Form. Die Belastungen die den jungen Leuten aufgedrückt würde sei gemäß derzeitiger Vorlage viel zu hoch.
Das Gremium spricht sich für eine Beschlussfassung aus. Die sachkundige Bürgerin Frau Klostermann verlässt den Saal zur Abstimmung.
Frau Lürken lässt den Beschlussvorschlag der Grünen Fraktion in zwei Teilen abstimmen.
Beschluss
Erläuterungen
Einleitung und Ausgangslage
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist kein freiwilliger Zusatz, sondern ein zentraler Baustein einer lebendigen kommunalen Demokratie. Mit der Implementierung eines Jugendrats in der Stadt Aachen wird jungen Menschen das direkte Kennenlernen und Erlernen demokratischer Abläufe praxisnah ermöglicht. Durch diese strukturierte, wirksame Möglichkeit zur Mitbestimmung an der kommunalen Selbstverwaltung erfahren sie Selbstwirksamkeit, übernehmen Verantwortung und stärken ihre sozialen Kompetenzen.
Ein solches institutionalisiertes Gremium gibt ihnen eine verlässliche Stimme und Wirkung in der Stadtverwaltung und Kommunalpolitik. Zugleich profitiert die Stadt Aachen maßgeblich von den innovativen Perspektiven der jungen Generation, um politische Entscheidungen adressatengerecht zu treffen und eine moderne, zukunftsfähige Stadt zu entwickeln.
Dieser Wunsch nach einer starken, institutionalisierten Jugendbeteiligung wird in der Aachener Politik bereits seit Längerem fraktionsübergreifend verfolgt. So liegt der Verwaltung unter anderem der Antrag „Transparenz – Einführung eines Kinder- und Jugendparlaments“ der SPD-Fraktion vom 06.11.2020 vor, der die Schaffung eines durch Wahl mandatierten und mit eigener Finanzkompetenz ausgestatteten Gremiums forderte. Darauf aufbauend hat die CDU-Fraktion mit ihrem Ratsantrag vom 25.02.2025 explizit die zeitnahe Einführung eines ständigen Jugendrats mit Anlass der Novellierung des § 27a GO NRW für Aachen beantragt.
Die Verwaltung hat diese politischen Vorstöße in der Vorlage FB 01/0686/WP18 („Jugendbeteiligung stärken“) begrüßt. Befördert und rechtlich untermauert wird dieser Prozess nun durch die finalisierte Novellierung des § 27a GO NRW, welche zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist. Demnach sind Gemeinden verpflichtet, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen.
Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, die genannten politischen Anträge umzusetzen und die Jugendpartizipation in Aachen dauerhaft zu verankern, wird die Einrichtung eines ständigen Jugendrats vorgeschlagen. Dieser wird bewusst als, „lernendes Format“ konzipiert, das Raum für kontinuierliche Weiterentwicklung bietet. Nach Ablauf der ersten Amts- und Wahlperiode wird das Konzept daher umfassend evaluiert und bei Bedarf zielgerichtet angepasst. Dabei ersetzt der Jugendrat die bestehenden strategischen Strukturen im Bereich der Jugendpartizipation keineswegs, sondern soll diese vielmehr als zentrales, mandatiertes Gremium maßgeblich ergänzen. Punktuelle und zielgruppenspezifische Beteiligungsformate werden weiterhin fortgeführt, um ein möglichst breites Spektrum an Teilhabemöglichkeiten für junge Menschen in Aachen sicherzustellen.
Um diese Struktur formalrechtlich zu verankern und den Jugendrat, soll dem Rat der Stadt Aachen am 15.07.2026 das dahinterliegende Regelwerk zum dargelegten Konzept zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dieser zeitliche Vorschlag steht jedoch ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass die bislang im Haushalt veranschlagten Mittel hierfür verwendet werden können. Sollte dies vor dem Hintergrund der Haushaltssituation verwaltungsseitig nicht möglich erscheinen, so wird die Gründung des Jugendrats zunächst zurückgestellt.
Leitbild und Ziele des Jugendrats
Das Leitbild des Jugendrats Aachen ist die direkte Interessenvertretung der jungen Generation. Er arbeitet als das offizielle Sprachrohr der Aachener Jugend gegenüber der Kommunalpolitik und der Stadtverwaltung. Sein zentraler Auftrag ist es, die Meinungen und Vorstellungen junger Menschen aktiv in die Stadtgestaltung einzubringen. Der Jugendrat steht für praxisnahe Mitbestimmung: Es geht darum, jugendliche Perspektiven verbindlich in städtische Entscheidungen einfließen zu lassen und die Lebenswelt der Jugend konkret mitzugestalten.
Um dieses Leitbild in der Praxis umzusetzen, verfolgt der Jugendrat folgende Ziele:
- Strukturelle Mitbestimmung: Regelmäßige Einbringung von jugendrelevanten Themen in die politischen Gremien (z. B. durch Stellungnahmen).
- Eigene Projekte und Aktionen: Initiierung und Umsetzung eigener zielgruppengerechter Formate und Mitmachaktionen. Der Jugendrat wird selbst aktiv, schafft eigene Angebote für Jugendliche in Aachen und motiviert so zur direkten Beteiligung.
- Sichtbare Vernetzung: Aufbau und Pflege einer verlässlichen Zusammenarbeit mit den bestehenden Jugendstrukturen im Stadtgebiet.
- Erlebbare Demokratiebildung: Praktische Förderung der demokratischen Handlungskompetenz der Mitglieder. Sie lernen, wie Verwaltung und Politik funktionieren, und erleben direkte Selbstwirksamkeit durch die Umsetzung eigener Initiativen.
Zielgruppe und Amtszeit
Der Jugendrat richtet sich an Jugendliche im Alter von 11 bis 15 Jahren. Diese Altersspanne umfasst insbesondere die Phase ab dem Eintritt in die weiterführende Schule bis zum Erreichen des kommunalen Wahlalters. Die konkrete Altersberechnung erfolgt dabei stichtagsbezogen bei Erstellung des Wählerverzeichnisses aus dem Melderegister der Stadt Aachen; die genaue Regelung hierzu wird verbindlich in der Wahlordnung festgelegt.
Der Jugendrat setzt sich aus ordentlichen (stimmberechtigten) sowie beratenden Mitgliedern zusammen. Die ordentlichen Mitglieder werden durch Wahl bestimmt. Die Sitzverteilung erfolgt auf Basis eines kombinierten Modells aus bezirklicher Repräsentation und gesamtstädtischer Stimmenverteilung; die konkrete Ausgestaltung wird in der Wahlordnung rechtsverbindlich geregelt. Die Wahlordnung konkretisiert dabei die Zuordnungs- und Berechnungsmechanismen der Mandatsvergabe und Nachrückregelungen, um eine flexible, aber rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten.
Derzeit ist für den Jugendrat eine Größe von 24 ordentlichen Mitgliedern vorgesehen. Die Zusammensetzung ergibt sich aus den Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen. Darüber hinaus sollen zehn weitere Personen – in der Reihenfolge der weiteren Stimmergebnisse – als beratende Mitglieder fungieren. Um die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu gewährleisten, rücken diese bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds entsprechend nach. Zudem ist geplant, aus der Mitte der ordentlichen Mitglieder einen vierköpfigen Vorstand beziehungsweise eine Sprecher*innenrunde zu wählen.
Die Amtszeit des Jugendrats beträgt für die erste Amts- und Wahlperiode zwei Jahre. Sie beginnt mit der konstituierenden Sitzung nach der Wahl und endet mit der konstituierenden Sitzung des nachfolgenden Jugendrats. Abweichungen hiervon sind im Rahmen der Pilotphase zulässig und verbindlich festzulegen.
Organisationsstruktur und Arbeitsweise
Um eine kontinuierliche und strukturierte Arbeit sicherzustellen, führt der Jugendrat mindestens vier Vollversammlungen in Form von Plenumssitzungen pro Kalenderjahr durch. In diesen zentralen Sitzungen werden das anstehende Ausschussgeschäft, mögliche Stellungnahmen an Politik und Verwaltung sowie die inhaltliche Projektarbeit vorbereitet. Ein erarbeitetes Schaubild zur Arbeitsweise des Jugendrats ist Anlage 1 zu entnehmen.
Die Plenumssitzungen folgen einer festen Tagesordnung, die den verbindlichen Rahmen für die inhaltliche Arbeit des Jugendrats bildet. Neben der Behandlung von offiziellen Anfragen und Mitteilungen aus Stadtverwaltung, Politik und Zivilgesellschaft fokussiert sich das Gremium hier auf die Planung eigener Projektmaßnahmen. Darüber hinaus dienen die Sitzungen dem Austausch über besuchte Veranstaltungen und der aktiven Netzwerkarbeit mit anderen Gremien und Jugendgruppen.
Die inhaltliche Ausschussvorbereitung erfolgt bedarfsorientiert: Sobald die offizielle Tagesordnung eines Fachausschusses veröffentlicht ist, kommen die entsandten und zeitlich verfügbaren Mitglieder des Jugendrats in flexiblen Formaten (als digitales, hybrides oder Vor-Ort-Treffen) zusammen. In diesen Vorbereitungstreffen sichten und beraten sie die jugendrelevanten Vorlagen, verfassen notwendige Stellungnahmen und bereiten gezielte Fragen oder Redebeiträge für die betreffenden Ausschusssitzungen vor.
Ein Anspruch auf Teilnahme oder Rederecht besteht nur im Rahmen der geltenden Regelwerke der Stadt Aachen. Unterstützt wird das Gremium bei all diesen Schritten stets durch die vorgesehene Personalstelle der Verwaltung (siehe unten).
Politische Legitimation und Ausschussbeteiligung
Die Einrichtung des Jugendrats erfolgt durch Beschluss des Rates der Stadt Aachen. Die nähere rechtliche Ausgestaltung wird durch entsprechende Regelwerke verbindlich festgelegt.
Die rechtliche Detailausgestaltung erfolgt durch die Geschäftsordnung und Wahlordnung des Gremiums, die derzeit rechtssicher erarbeitet werden. Diese Regelwerke werden als Ergänzungsvorlage in die nachfolgende Beratungsfolge eingebracht und bilden die verbindliche Grundlage für die Umsetzung des Jugendrats.
Im Rahmen der kommunalen Gremienarbeit wird dem Jugendrat eine Beteiligung an politischen Beratungsprozessen ermöglicht. Art und Umfang der Beteiligungsrechte – insbesondere Anhörungs-, Rede- und Anregungsrechte – werden durch den Rat im Rahmen seiner Organisationshoheit festgelegt und in den einschlägigen Regelwerken (Zuständigkeitsordnung und Gemeindeordnung) verankert. Um diese Rechte verbindlich auszugestalten, bedarf es entsprechender Anpassungen in den städtischen Geschäftsordnungen, welche dem Rat zeitgleich mit der Geschäftsordnung und Wahlordnung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Beteiligungsrechte ergibt sich nicht unmittelbar aus § 27a GO NRW. Vorbehaltlich dieser Regelungen ist nach entsprechender Prüfung vorgesehen, dem Jugendrat im Bürgerforum, im Kinder- und Jugendausschuss sowie im Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen; für den Rat der Stadt Aachen ist ein Anhörungsrecht vorgesehen. Der Jugendrat ist darüber hinaus berechtigt, zu jugendrelevanten Themen Stellungnahmen gegenüber Politik und Verwaltung abzugeben und berichtet mindestens einmal jährlich im Bürgerforum über seine Tätigkeit.
Ein weiteres Instrument der politischen Mitwirkung stellt die Einbringung von Jugendanträgen dar.
Zur Ergänzung der repräsentativen Beteiligungsstruktur des Jugendrats wird ein Beteiligungsformat für nicht gewählte Jugendliche entwickelt. Dieses ermöglicht es jungen Aachenerinnen und Aachenern, insbesondere unterhalb des kommunalen Wahlalters, eigene Anliegen in strukturierter Form in den politischen Prozess einzubringen.
Hierzu ist vorgesehen, einmal jährlich eine thematische Sondersitzung des Bürgerforums mit Schwerpunkt Jugend durchzuführen. In diesem Rahmen stellt der Jugendrat seine Jahresarbeit vor; zugleich werden ausgewählte Anliegen aus der Aachener Jugend beraten. Die Auswahl dieser Anliegen erfolgt über ein geeignetes Beteiligungsverfahren. Die in diesem Verfahren priorisierten Anträge werden durch die zuständigen Fachverwaltungen geprüft und im Bürgerforum beraten.
Die konkreten Verfahrensregelungen, insbesondere zu Zulässigkeit, Zuständigkeiten, Auswahlverfahren und Verfahrensablauf, werden unter Beachtung der bestehenden Geschäftsordnung des Bürgerforums gesondert festgelegt.
Wahlverfahren
Die Wahl des Jugendrats erfolgt als organisierte Beteiligungswahl außerhalb des Kommunalwahlrechts. Dabei sind die allgemeinen Wahlgrundsätze, insbesondere die Freiheit, Gleichheit und Geheimheit der Wahl, zu wahren.
Um eine möglichst breite Beteiligung zu ermöglichen und Zugangshürden zu reduzieren, wird die Wahl als hybrides Verfahren ausgestaltet. Die zur Wahl berechtigten Jugendlichen im definierten Altersspektrum erhalten hierzu postalisch ein Informationsschreiben, das neben grundlegenden Informationen zur Wahl einen individualisierten Wahlschein enthält. Dieser dient der Authentifizierung im Wahlprozess.
Die Stimmabgabe erfolgt auf dieser Grundlage digital über ein hierfür bereitgestelltes Online-System. Der Zugang wird über individuelle Zugangsdaten, insbesondere einen personalisierten QR-Code sowie ein Passwort, ermöglicht. Auf diesem Wege werden sowohl die Identifikation der Wahlberechtigten als auch die Durchführung und Auszählung der Wahl sichergestellt. Das eingesetzte System gewährleistet dabei technisch und organisatorisch die Trennung zwischen personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten und den abgegebenen Stimmen, sodass eine Zuordnung der Stimmabgabe zu einzelnen Personen ausgeschlossen ist.
Die konkrete technische Umsetzung erfolgt unter Einbindung der zuständigen Stellen für IT-Sicherheit und unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger.
Ein Verfahren zur Wahlprüfung sowie zur Behandlung von Wahlanfechtungen wird verbindlich in der Wahlordnung geregelt, um die Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit des Wahlverfahrens zu gewährleisten. Die Ausgestaltung dieser Regelungen wird bewusst in die Wahlordnung ausgelagert, um eine flexible, zugleich aber rechtssichere und anpassungsfähige Handhabung komplexer Einzelfragen zu ermöglichen.
Perspektivisch wird angestrebt, die Durchführung der Wahl organisatorisch an bestehende Wahlereignisse anzulehnen, sofern hierdurch Synergieeffekte erzielt werden können und die eigenständigen Anforderungen an das Wahlverfahren des Jugendrats gewahrt bleiben.
Personelle Unterstützung und Begleitung
Da die Mitglieder des Jugendrats ehrenamtlich tätig sind, ist eine verlässliche und intensive hauptamtliche Begleitung zwingend erforderlich.
Um diese Betreuung und die Verstetigung des Gremiums zu gewährleisten, wird hierfür eine bestehende 0,5 VZÄ eingesetzt, die im Fachbereich 01 – Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog in der Abteilung Bürgerbeteiligung und Ehrenamt angesiedelt ist. Diese Stelle bündelt die im Konzept beschriebenen Aufgaben der Geschäftsführung sowie der pädagogischen Begleitung in einer Hand, um eine kontinuierliche und zentral gesteuerte Betreuung sicherzustellen.
Zu den administrativen Aufgaben zählen die Pflege von Satzung und Wahlordnung, das Finanzmanagement, die Organisation des Wahlverfahrens sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Auf inhaltlicher Ebene übernimmt die Personalstelle die jugendgerechte Vor- und Nachbereitung der Plenumssitzungen und leistet fachliche Beratung im Ausschussgeschäft sowie Unterstützung bei der Projektentwicklung und -umsetzung. Flankierend stärkt sie die jungen Menschen durch gezielte Teambildung und wirkt bei gruppendynamischen Prozessen bedarfsorientiert und mediativ.
In der Phase der Konzeptentwicklung und des Aufbaus des Gremiums übernimmt die notwenigen Arbeiten die Stelle Projektmanagement Jugendpartizipation (FB 01/300). Diese Stelle wird die Stelle der Geschäftsführung und operative Begleitung kontinuierlich strategisch und punktuell operativ unterstützen, insbesondere in der Konzeptionsphase sowie bei der Weiterentwicklung der Beteiligungsstrukturen.
Kommunikation, Sichtbarkeit und Öffentlichkeitsarbeit
Eine verlässliche, zielgruppengerechte interne und externe Kommunikation ist ein zentraler Bestandteil für den Erfolg des Jugendrats und dessen Legitimation in der Stadtgesellschaft. Zur Gewährleistung von Transparenz und einer durchgängigen Erreichbarkeit werden für das Gremium entsprechende Strukturen aufgebaut.
Nach außen wird der Jugendrat durch eine eigene Webseite (angelehnt an den Arbeitsbereich Jugendpartizipation) und eine offizielle städtische E-Mail-Adresse sowie über einen Social-Media-Kanal sichtbar gemacht.
Für die zielgruppengerechte interne Kommunikation sowie den direkten Austausch zwischen den Gremienmitgliedern und der Geschäftsführung wird ein Messenger-Dienst genutzt.
Um die Implementierung des Jugendrats im Jahr 2026 von Beginn an erfolgreich zu begleiten und Akquise von Kandidatinnen und Kandidaten zu betreiben, wird der Start zudem durch eine Werbekampagne flankiert.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO).
Finanzielle Auswirkungen
Für die Implementierung des Jugendrats im Jahr 2026 entsteht ein finanzieller Bedarf in Höhe von rund 25.000 Euro. Getragen werden diese Aufwendungen aus dem Haushaltsansatz im Arbeitsbereich Projektmanagement Jugendpartizipation (FB 01/300), angesiedelt im PSP-Element 4-010205-902-2 mit einem Gesamtbudget von 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026.
Der finanzielle Bedarf von 25.000 Euro umfasst die im Einführungsjahr erforderlichen Aufwendungen für die organisatorische Vorbereitung, die Durchführung des Wahlverfahrens sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Etablierung des Gremiums.
Gemäß § 27a GO NRW sind der Jugendvertretung angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Für den dauerhaften Betrieb wird ab dem Haushaltsjahr 2027 ein regelmäßiger jährlicher Kostenaufwand von 25.000 Euro eingeplant. Dieser Betrag deckt die anfallenden Sach-, Raum- und Materialkosten sowie Produkte der Öffentlichkeitsarbeit (5.000 Euro) und ein eigenes Projektbudget in Höhe von 20.000 Euro für eigenständige Maßnahmen des Jugendrats ab.
Die Bewirtschaftung sämtlicher Haushaltsmittel erfolgt ausschließlich durch die zuständige Verwaltungseinheit unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben. Eine eigenständige Mittelbewirtschaftung durch den Jugendrat ist ausgeschlossen. Nicht verausgabte Mittel werden am Jahresende dem Haushalt wieder zugeführt; eine Übertragung oder Ansparung der Projektmittel ist nicht vorgesehen.
Der Jugendrat erhält im Rahmen des bereitgestellten Projektbudgets ein Vorschlagsrecht zur Umsetzung eigener Projekte und Maßnahmen im Sinne der Aachener Jugend. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um ein zweckgebundenes Vorschlagsbudget, über dessen konkrete Verwendung die zuständige Verwaltungseinheit im Rahmen der haushaltsrechtlichen Zuständigkeiten entscheidet. Eine eigenständige Mittelbewirtschaftung durch den Jugendrat ist ausgeschlossen. Diese sollen insbesondere der Förderung von Teilhabe, politischer Bildung und sozialer Vernetzung dienen, öffentlich zugänglich und barrierearm ausgestaltet sein sowie im Einklang mit den strategischen Zielen der Stadt Aachen und bestehenden Ratsbeschlüssen stehen.
Die Umsetzung der Projekte erfolgt in enger Abstimmung mit der Verwaltung. Hierzu ist eine fristgerechte Einreichung standardisierter Projektvorschläge bei der Geschäftsführung erforderlich, die insbesondere eine Projektbeschreibung, Zieldefinition, Zielgruppen, Zeitplanung sowie den erforderlichen Ressourceneinsatz umfassen. Die Prüfung und Entscheidung über die Mittelverwendung erfolgen ausschließlich durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der Vorschläge des Jugendrats sowie unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben. Das anschließende Projektmanagement wird durch die Verwaltung begleitet, insbesondere im Hinblick auf finanzielle Auswirkungen, organisatorische Rahmenbedingungen und die Einhaltung vergabe- und haushaltsrechtlicher Vorschriften.
Ausblick und Implementierung
Die konkrete Umsetzung der einzelnen Implementierungsschritte erfolgt in enger Abhängigkeit von der rechtzeitigen Beschlussfassung der rechtlichen Regelwerke sowie der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Kritische Abhängigkeiten bestehen insbesondere im Bereich der IT-technischen Umsetzung des Wahlverfahrens, der datenschutzrechtlichen Freigaben sowie der organisatorischen Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit. Diese Faktoren bilden einen wesentlichen Teil der zeitkritischen Projektplanung.
Zur Umsetzung der ersten Wahl im Jahr 2026 verfolgt die Verwaltung einen strukturierten Implementierungsprozess (vgl. Anlage 2). Im zweiten Quartal liegt der Fokus auf der Schaffung der administrativen, datenschutzrechtlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen. Daran schließt sich im dritten Quartal die aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Kandidat*innen an. Im vierten Quartal folgt schließlich die Durchführung der digitalen Wahl sowie die konstituierende Sitzung des Jugendrats.
Mit der Einrichtung des Jugendrats verankert die Stadt Aachen die kommunale Jugendbeteiligung strukturell, führt junge Menschen praxisnah an demokratische Prozesse heran und stellt sicher, dass ihre Perspektiven systematisch in politische Entscheidungen einfließen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1023163
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023163
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-03-30 FB 01_0071_WP19 Einrichtung eines Ju SAO.pdf
21.4.2026
793.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 05.05.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Zusätze
- Unterlagen werden nachgereicht
- Geändert
- 26.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:18