Östliche Innenstadt: Bauvorhaben - Adalbertstraße / Reihstraße - hier: Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens
FB 61/0037/WP19 · Kenntnisnahme
Östliche Innenstadt: Bauvorhaben - Adalbertstraße / Reihstraße - hier: Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens
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Herr Auler führt aus, die Adalbertstraße sei eine der wichtigsten Straßen in Aachen. Der neue Impuls sei besonders wünschenswert. Die Nachverdichtung verspreche eine besondere Qualität. Die optische Grenze von der Adalbertstraße aus betrachtet, sollte die Höhe von Galeria Kaufhof nicht übersteigen. Die planungsrechtlichen Fragen sollten erst bei konkreten Entwürfen debattiert werden.
Herr Hucke wünscht sich einen guten Nutzungsmix. Die Kommune selbst müsse Wohnungsbau forcieren. Eine künftige Bürgerbeteiligung müsse über eine reine Informationsveranstaltung hinausgehen.
Herr Plum erklärt, das nun geplante Vorhaben sei wünschens- und unterstützenswert. Wesentliche Fragen sollten vor einem Wettbewerbsverfahren geklärt sein, beispielsweise die Geschossanzahl. Der dortige Bebauungsplan sehe nur drei bis fünf Geschosse vor. Der Bauturbo fände wegen der geplanten Gewerbenutzung keine Anwendung.
Herr Tobollik freut sich über ein innovatives Konzept und die modulare Innenraumgestaltung sowie die geplante zügige Zeitschiene.
Erläuterungen
1.Ausgangslage
Das ca. 2.995 m² umfassende Plangebiet in der östlichen Innenstadt von Aachen umfasst den sogenannten „Wehmeyerblock“ sowie angrenzende Parzellen der Adalbertstraße 34-46 und der Reihstraße 43-55 (Gemarkung Aachen, Flur 80, Flurstücke 1824, 1825, 1496, 1252, 1909, 854, 1908 und 1737).
Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit seit jeher für Handel, Dienstleistungen und Wohnen genutzt. Die kleinteiligen Parzellen im Dreieck zwischen Siederstraße, Reihstraße und Adalbertstraße sind eines der wenigen ursprünglichen Strukturen des mittelalterlichen Stadtgrundrisses. In der Nachbarschaft der Adalbertstraße hat sich großflächiger Einzelhandel angesiedelt, wodurch in den kleinteiligen Strukturen der Leerstand sukzessive zugenommen und seine Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten längst verloren hat. Aufgrund des Leerstandes ist an der für die Innenstadt sehr präsenten Lage eine funktionale und städtebauliche Neuordnung gefordert, in der die Nutzung zwischen monostrukturiertem Einzelhandel und dem Wohnquartier, sowie die Körnigkeit zwischen Groß- und Kleinstrukturen geklärt wird.
Seit 2024 erwirbt ein Vorhabenträger die oben genannten Grundstücke sukzessive, um dort ein nutzungsgemischtes Areal mit Einzelhandel, Gastronomie und Wohnen zu entwickeln. Ein vom Vorhabenträger initiierter Studierendenwettbewerb an der RWTH Aachen wurde im Jahr 2025 durchgeführt und hat erste konzeptionelle Ansätze für die Entwicklung des Standortes aufgezeigt.
Um eine hohe gestalterische Qualität zu gewährleisten, führt der Vorhabenträger ein Qualifizierungsverfahren als Mehrfachbeauftragung im kooperativen Verfahren durch. Im Folgenden sind die wesentlichen organisatorisch und inhaltlich zu berücksichtigenden Aspekte aufgeführt.
2.Verfahren
Auslober des Wettbewerbs ist Lysiros Aachen. Betreut wird das Verfahren durch ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH aus Kassel. Das Qualifizierungsverfahren wird in Form einer Mehrfachbeauftragung im kooperativen Verfahren mit 4 Planungsbüros durchgeführt. Im Werkstattverfahren wird ein hochbaulicher Entwurf für die Plangebietsfläche entwickelt.
Begleitet wird das Verfahren von einem Preisgericht. Dieses besteht aus Vertreter*innen des Vorhabenträgers, der Politik, der Verwaltung sowie externen Expert*innen.
Der Start des Verfahrens ist für das II. Quartal 2026 vorgesehen. Nach einer Bearbeitungszeit für die aufgeforderten Büros von voraussichtlich insgesamt 12 - 16 Wochen und der Vorprüfung wird das Verfahren in einem Abschlusskolloquium münden, in dessen Rahmen das Preisgericht dem Auftraggeber Empfehlungen für das weitere Vorgehen und mögliche Folgeaufträge aussprechen wird. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist vor dem Preisgericht vorgesehen.
Auf Basis des Ergebnisses beabsichtigt der Auslober unter der Berücksichtigung der Empfehlungen der Jury eine Beauftragung eines Preisträgers mit der weiteren Bearbeitung der Leistungsphasen 2-4 im Hochbau gem. § 34 HOAI. Die Inhalte der Auslobung werden mit der Verwaltung abgestimmt. Im Anschluss an das Qualifizierungsverfahren werden die politischen Gremien über die Ergebnisse und das weitere geplante Vorgehen in Kenntnis gesetzt.
3.Aufgabenstellung / Anforderungen
Übergeordnetes Ziel
Ziel des Qualifizierungsverfahrens ist die Entwicklung eines zukunftsfähigen, gemischt genutzten innerstädtischen Areals, das zur Belebung der östlichen Innenstadt beiträgt. Durch eine qualitätsvolle Verbindung von Nutzungsmischung und Architektur soll ein attraktiver Ort mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen.
Raumprogramm des Vorhabenträgers
Im Erdgeschoss ist eine Nutzung für Einzelhandel vorgesehen. Das erste Obergeschoss soll Gastronomie sowie wohnungsbezogene Nutzungen aufnehmen, beispielsweise Fitness- und Aufenthaltsbereiche. In den darüberliegenden Geschossen soll das Wohnen in Form von Apartments platziert werden. Insgesamt sind ca. 325 Einheiten vorgesehen, überwiegend als Einzimmer-Apartments, teilweise auch als Zweizimmer-Einheiten. Auf den Dachflächen werden Terrassen, Gärten und PV- Anlagen vorgeschlagen. Für den Gebäudekomplex werden 6 Geschosse, punktuell 7-8 Geschosse vorgeschlagen. Die Anfahrbarkeit der Anlage ist über die Reihstraße gegeben.
Städtebauliche, kommunale und planungsrechtliche Vorgaben
Planungsrechtlich liegt das Gebiet im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 774 „Reihstraße“, der ein Kerngebiet (MK) festsetzt. Wohnnutzungen sind oberhalb des Erdgeschosses zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung ist nicht festgesetzt und daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die zulässige Höhe der baulichen Anlage ist noch zu prüfen.
Das Plangebiet liegt im Bereich der - mittlerweile abgeschlossenen - vorbereitenden Untersuchungen „östliche Innenstadt“ und wurde in diesem Rahmen als Teil einer sogenannten Baublockuntersuchung betrachtet. Die Ziele der Voruntersuchung VU Östliche Innenstadt (Vorlage -FB61/1079/WP18) werden zum Teil in die Auslobung übernommen.
In Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration sollen bei zukünftig veränderten Bedarfen mehrere Apartments baulich zu größeren Wohnungen zusammengelegt werden können, um eine langfristige Anpassungsfähigkeit der Wohnnutzung zu gewährleisten.
Zur Verbesserung der innerstädtischen Vernetzung soll eine öffentlich zugängliche, fußläufige Durchwegung zwischen Adalbertstraße und Reihstraße vorgesehen werden, die durch eine hohe Aufenthaltsqualität und geeignete Nutzungen belebt wird.
Das Plangebiet befindet sich nur wenige hundert Meter vom Aachener Dom entfernt und liegt daher innerhalb der Pufferzone des UNESCO-Welterbes und unterliegt den Anforderungen der Denkmalbereichssatzung.
Die Berücksichtigung der allgemein gültigen Gesetze, Verordnungen und Satzungen obliegt dem Vorhabenträger und wird sowohl bei der Auslobung als auch bei den planenden Büros vorausgesetzt.
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 1023172
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023172
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-03-31 FB 61_0037_WP19 Oestliche Innenstadt_ SAO.pdf
19.4.2026
2.2 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 07.05.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 1.6.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:15