7. Mai 2026 um 17:00, Rathaus
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Richtericher Dell; hier: Die Neuausrichtung der Planung – Exposé zur Entwicklung eines städtebaulichen Rahmens

FB 61/0032/WP19 · Entscheidungsvorlage

Richtericher Dell; hier: Die Neuausrichtung der Planung – Exposé zur Entwicklung eines städtebaulichen Rahmens

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Burgdorff präsentiert das weitere Vorgehen in der Richtericher Dell. Es solle ähnlich wie im Altstadtquartier Büchel regelmäßig der Planungsstand präsentiert werden. Das Projekt werde mit angrenzenden Projekten in Richterich verknüpft werden. Zunächst folge nun die Erarbeitung der nächsten Planungsphasen. Dabei sei die Planung aus der Landschaft heraus zu entwickeln.

Im Jahre 2026 stehe man in der Phase 0, welche mit der Erstellung einer Leistungsbeschreibung und einem Auswahlverfahren für Planungsbüros enden wolle. Die Phase 0 solle möglichst schnell durchlaufen werden und auch die Thematik Abwasser beleuchtet und eingeplant werden. Die Planungsbüros sollen über ein Vergabeverfahren gefunden werden. Der Planungsausschuss solle dazu Eckpunkte beschließen. Die Büros sollten Testentwürfe einbringen. Diese würden ausgewertet und in Bietergespräche münden.

Der erste Vorentwurf solle 2027 präsentiert werden, sodass 2028/29 die Bauleitplanung beginnen könne.

Bei der Gesamtplanung werde insbesondere die dörfliche Struktur einbezogen.

Herr Auler lobt den Ansatz, den Städtebau aus der Landschaft heraus zu entwickeln. Die Landschaft mache Richterich aus. Der Schwerpunkt auf dörfliche Strukturen würde eine besondere Planung benötigen. Fraglich sei, wie viel Bebauung und Infrastruktur vor Ort verträglich und finanzierbar seien.

Herr Hucke ist der Ansicht, Dichte, Landschaft und Dörflichkeit stünden sich nicht entgegen. Er lobt die Idee von einer gezielten Büro-Auswahl statt der Durchführung eines Wettbewerbes.

Herr Triebels bedankt sich für das weitere Vorankommen. Relevant sei die Rechtssicherheit für den Rahmen zur Realisierung.

Beschluss

Der Planungsausschuss beschließt das beiliegende Exposé (Anlage 02) als Grundlage zur Entwicklung einer konkreten Leistungsbeschreibung für die Erarbeitung des städtebaulichen Rahmens.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

Weitere Dokumente (4)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-05 FB 61_0032_WP19 Richtericher Dell_ h SAO.pdf

25.3.2026

1.9 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 07.05.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
1.6.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:15