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Bebauungsplan - Sportpark Soers / Hubert-Wienen-Straße -; hier: - Aufstellungsbeschluss, - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 266

FB 61/0033/WP19 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Sportpark Soers / Hubert-Wienen-Straße -; hier: - Aufstellungsbeschluss, - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 266

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Auler hinterfragt zum Beschlusstext, ob die Reihenfolge korrekt sei.

Frau Steffens erläutert, die Reihenfolge sei korrekt und rechtssicher. Der neue Aufstellungsbeschluss werde beschlossen und danach der alte Aufstellungsbeschluss aufgehoben.

Beschluss

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung Schaffen von Flächen und Anlagen für Sport, Freizeit und Kultur Sichern der Erschließung und Schaffen von Parkrauminfrastruktur Sichern und Entwickeln von Freianlagen und Grünstrukturen Einbinden klimatischer Aspekte Schaffen von Aufenthaltsqualitäten und öffentlicher Durchwegung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Sportpark Soers / Hubert-Wienen-Straße - für den Planbereich zwischen Eulersweg und Hubert-Wienen-Straße im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg. Außerdem beschließt er gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 266 - Eulersweg / Hubert-Wienen-Straße -.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

  • Schaffen von Flächen und Anlagen für Sport, Freizeit und Kultur
  • Sichern der Erschließung und Schaffen von Parkrauminfrastruktur
  • Sichern und Entwickeln von Freianlagen und Grünstrukturen
  • Einbinden klimatischer Aspekte
  • Schaffen von Aufenthaltsqualitäten und öffentlicher Durchwegung

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Sportpark Soers / Hubert-Wienen-Straße - für den Planbereich zwischen Eulersweg und Hubert-Wienen-Straße im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zu beschließen.

Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 266 - Eulersweg / Hubert-Wienen-Straße - zu beschließen.

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

  • Schaffen von Flächen und Anlagen für Sport, Freizeit und Kultur
  • Sichern der Erschließung und Schaffen von Parkrauminfrastruktur
  • Sichern und Entwickeln von Freianlagen und Grünstrukturen
  • Einbinden klimatischer Aspekte
  • Schaffen von Aufenthaltsqualitäten und öffentlicher Durchwegung

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Sportpark Soers / Hubert-Wienen-Straße - für den Planbereich zwischen Eulersweg und Hubert-Wienen-Straße im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg.

Außerdem beschließt er gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A266 - Eulersweg / Hubert-Wienen-Straße -.

Erläuterungen

  1. Planungsanlass

Die Stadt Aachen hat im Jahr 2022 beschlossen, einen städtebaulichen Masterplan zur Weiterentwicklung des Sportparks Soers aufzustellen. Hierfür wurde im Februar 2023 das Büro Karres en Brands (Hilversum, Niederlande) beauftragt. Die Mobilitäts- und Lärmthemen wurden vom Büro PGT Umwelt und Verkehr (Hannover) bearbeitet. Der Abschlussbericht wurde dem Planungsausschuss der Stadt Aachen im März 2024 vorgelegt und die Verwaltung wurde beauftragt, für die „Lupe Nord“ die Planrechtschaffung im Wege der Bauleitplanung zu forcieren (FB 61/0868/WP18).

Das übergeordnete Ziel des Masterplans ist die Schaffung eines „Sportparks für alle“, da erkannt wurde, dass der Sportpark derzeit seine Möglichkeiten in Bezug auf die Deckung der Bedarfe von Aktivitätsflächen und Verweilmöglichkeiten für die gesamtstädtische Bevölkerung nicht ausschöpfen kann. Weiterhin sollen auch die bereits im Sportpark vorhandenen Vereine gestärkt und neue Flächen für Vereine geschaffen werden. Es wird beabsichtigt, Spitzensport und Breitensport jeweils in herausragender Weise zu fördern. Um eine hohe Aufenthaltsqualität innerhalb des Sportparks zu schaffen, sollen die motorisierten Verkehre weitgehend aus dem Gebiet herausgehalten werden. Bisher zum dezentralen Abstellen von Fahrzeugen genutzte Flächen sollen durch die Arrondierung der Stellplätze einer attraktiveren Nutzung für den Sport zugeführt werden. Die Haupterschließung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist somit über die Krefelder Straße und den Eulersweg vorgesehen.

Das städtebauliche Konzept aus dem Masterplan wurde fortgeschrieben und soll die planerische Grundlage für den Bebauungsplan sein. In seiner Sitzung am 22.01.2026 wurde dem Planungsausschuss das städtebauliche Konzept vorgelegt. Dieser hat die Verwaltung beauftragt, für das Bauvorhaben - Sportpark Soers / Hubert-Wienen-Straße - einen Bebauungsplan zu erarbeiten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung durchzuführen. (FB61/0008/WP19).

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird derzeit der Flächennutzungsplan geändert, sodass anstelle der derzeitigen Weißfläche die Darstellung als Sondergebiet für den Sportpark Soers tritt. Innerhalb des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes wird die Art der baulichen Nutzung konkretisiert.

Für das Grundstück des ehemaligen Polizeipräsidiums wurde am 21.04.2016 ein Aufstellungsbeschluss (A 266) zur Ein-leitung eines Bebauungsplanverfahrens gefasst. Als Ziel wurde formuliert, hier eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen“ festzusetzen und sowohl den Bau von Sporthallen, als auch die Anlage von Flächen sowie die jeweiligen Nebenanlagen, z. B. für das Parken, zu ermöglichen.

Entsprechend der geplanten Darstellung im Flächennutzungsplan sollen die Flächen im Plangebiet des Bebauungsplanes -Sportpark Soers / Hubert-Wienen-Straße - voraussichtlich als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen“ und nicht als Grünflächen festgesetzt werden. Dementsprechend soll der Aufstellungsbeschluss A 266 aufgehoben werden undein neuer Aufstellungsbeschluss mit aktualisierten städtebaulichen Zielen gefasst werden.

  1. Ziel und Zweck der Planung

Ziel des Bebauungsplanes - Sportpark Soers / Hubert-Wienen-Straße - ist es, auf Grundlage der neu formulierten Planungsziele (gemäß Beschlussvorschlag) die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Multifunktionssporthalle, Parkrauminfrastruktur, einer Reitsporthalle, eines Para- und Jugendstadions sowie den zugehörigen Erschließungs- und Freiflächen zum Aufenthalt sowie für Freizeitsportnutzungen zu schaffen.

  1. Klimanotstand

Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutzaspekte und die Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels dargestellt werden, um die Gremien bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird durch die Definition von städtebaulichen Zielen eine Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung ermöglicht.

Die Flächen sind derzeit zu einem großen Anteil versiegelt und bebaut. Das Plangebiet befindet sich innerhalb beider Klima-Signaturen (Schutzbereich Stadtklima und Belüftungsbahn Stadtklima) im Flächennutzungsplan der Stadt Aachen. Gemäß Anlage 6 (Hinweise für die Bauleitplanung in Flächendarstellungen mit Klimasignaturen) zum FNP ist in Sondergebieten eine Begrenzung der Versiegelung auf 60 % anzustreben. Es wird eine Teilentsiegelung innerhalb des Plangebietes angestrebt. Allerdings ist zu prüfen, in welchem Ausmaß diese aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsansprüche (Multifunktionssporthalle, Parkrauminfrastruktur, Reithalle, Jugend- und Parastadion, Sportflächen im Außenbereich, Erschließungsflächen etc.) realisierbar ist.

Die Auswirkungen der Planung auf das Klima und die Maßnahmen zur Klimaanpassung werden im Rahmen der Bauleitplanung anhand der Klima-Checkliste geprüft und bewertet.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Sportpark Soers / Hubert-Wienen-Straße - zur Sicherung folgender städtebaulicher Ziele zu fassen:

  • Schaffen von Flächen und Anlagen für Sport, Freizeit und Kultur
  • Sichern der Erschließung und Schaffen von Parkrauminfrastruktur
  • Sichern und Entwickeln von Freianlagen und Grünstrukturen
  • Einbinden klimatischer Aspekte
  • Schaffen von Aufenthaltsqualitäten und öffentlicher Durchwegung

Die Verwaltung empfiehlt zudem, den Aufstellungsbeschluss A 266 - Eulersweg / Hubert-Wienen-Straße - aus dem Jahr 2016 aufzuheben.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

Weitere Dokumente (7)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-12 FB 61_0033_WP19 Bebauungsplan - Spor SAO.pdf

27.3.2026

9.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 07.05.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
1.6.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:15