5. Mai 2026 um 17:00, AGIT mbH, A COWORK
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Wirtschaftsplan 2026 des Gebäudemanagements der Stadt Aachen - angepasst an das Investitionsprogramm zum Haushalt 2026 -

E 26/0017/WP19 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Dipl. Betriebswirt (FH) Hauschild, führt aus, dass er in Ergänzung zur eingebrachten Vorlage mittels Präsentation fokussiert die Veränderungen abbilden wird.

Er erläutert weiter, dass der zur Beratung und Entscheidung eingebrachte Wirtschaftsplan 2026nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen am 28.01.2026 und mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 15.04.2026 und der öffentlichen Bekanntmachung des Haushaltplans 2026 am 18.04.2026 ist nun die Rechtskraft des Haushaltes gegeben ist und damit der Wirtschaftsplan rechtswirksam ist.

Er hebt hervor, dass aufgrund seitens der Kämmerin am 23.04.2026 mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre nach § 25 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) angeordnet wurde und weitere Veränderungen des Wirtschaftsplans zu prüfen sind und entsprechende Schranken für das laufende Handeln bestehen; dennoch gelte der Wirtschaftsplan.

Herr Hauschild stellt den ursprünglichen Vermögensplan den nun angepassten Vermögensplan des Wirtschaftsplanes 2026 im Vergleich darstellend gegenüber:

ursprünglicher Vermögensplan 2026

2026

Vorjahr

Volumen Investitionsplan

30,58 Mio. €

49,36 Mio. €

Zuzüglich Neues Kurhaus

_5,00 Mio. €

7,78 Mio. €

Summe

35,58 Mio. €

57,14 Mio. €

Zzgl. zu verarbeiten aus Vorjahren

130,84 Mio.

113,29 Mio. €

Zzgl. Neues Kurhaus aus Vorjahren

9,33 Mio. €

(Prognosen)

14,25 Mio. €

angepasster Vermögensplan 2026

2026

Vorjahr

Volumen Investitionsplan

40,58 Mio. €

49,36 Mio. €

Zuzüglich Neues Kurhaus

5,00 Mio.€

7,78 Mio. €

Summe

45,58 Mio. €

57,14 Mio. €

Zzgl. zu verarbeiten aus Vorjahren

130,84 Mio.

113,29 Mio. €

Zzgl. Neues Kurhaus aus Vorjahren

9,33 Mio.

(Prognosen)

14,25 Mio. €

In den Summen enthalten:

Schulisches Reparaturprogramm

Nicht-schulisches Reparaturprogramm

Brandschutz

Herr Hauschild legt die wesentlichen Änderungen bei folgenden Maßnahmen / Programmen wie folgt dar:

Reduzierung Brandschutzansatz - 200 T€

Energetische Sanierung städt. VG (IKSK) + 5 Mio. €

neue Maßnahme Löschwasser Theater + 1,5 Mio. €

Barrierefreie Erschl. Schloss Schönau + 1,2 Mio. €

div. neue FW-Maßnahmen + 1,35 Mio. €

PV-Anlagen auf komm. Gebäuden + 2 Mio. €

Bau OGS-Maßnahmen Erhöhung Ansatz + 2,5 Mio. €

Streichung Ansatz Schulreparaturprogramm - 4 Mio. €

Veränderung Ansatz G8/G9 - 2,7 Mio. €

Kaiserstr. Ansatz neu + 938 T€ wg. Üpl. Bereitstellung

div. neue Maßnahmen in Verw. + Betrieb von Unterkünften + 1,45 Mio. €

Herr Hauschild hebt hervor, dass keine Änderung bei den Strukturdaten im Vergleich zur Sitzung des BAG am 13.01.2026 vorliegen.

Im Weiteren erläutert Herr Hauschild, dass die Position „Streichung Ansatz Schulreparaturprogramm“ bedeutet, dass im Wirtschaftsjahr 2026 das Schulreparaturprogramm für 1 Jahr ausgesetzt wird und in 2026 noch nicht verausgabte Mittel zunächst abgearbeitet werden.

Im weiteren weist er darauf hin, dass neue investive Maßnahmen - neue Maßnahme Löschwasser Theater und die barrierefreie Erschließung Schloss Schönau – hinzugekommen sind.

Herr Hauschild resümiert, dass der angepasste Wirtschaftsplan 2026 für das Volumen des Investitionsplanes eine Erhöhung um rund 10 Mio Eur bedeutet.

Er weist darauf hin, dass die angeordnete Haushaltssperre maßgebend ist für den konsumtiven Bereich, der investive Bereich davon ausgenommen ist.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt, fragt nach, ob dies bedeutet, dass durch das Gebäudemanagementein Volumen von 10 Mio Eur mehr im Bereich der investiven Maßnahmen abzuarbeiten sind und befindet, dass dies im Kontext der angeordnet Haushaltsperre schwierig nach zu vollziehen ist.

Herr Hauschild bestätigt dies und ergänzt, dass das Gebäudemanagement hinsichtlich der zu berücksichtigenden Maßgaben auch in Bezug auf die Umsetzung von investiven Maßnahmen einen Fragenkatalog an Dezernat Finanzen (Dezernat II) gesandt hat.

Er zeigt auf, dass investive Maßnahmen nach Abschluss der Leistungsphase 0 (LPh 0) aus Gründen der Vertragsbindung(en) durchgeführt werden; darüber hinaus sind investive Maßnahmen bis zur LPh 0 nochmals zu prüfen, wobei Vertragsbrüche in jedem Fall zu vermeiden sind.

Er betont, dass das Gebäudemanagement bei der Maßnahmenprüfung mit dem Dezernat II im Austausch sein wird.

Der Ausschussvorsitzende fragt nach, ob das Gebäudemanagement den Wirtschaftsplan autark bewirtschaften kann.

Herr Hauschild bestätigt dies und benennt als zu Grunde liegendes Recht die Eigenbetriebsverordnung NW (EigVO NW).

Herr Thomas, Dezernat VII, betont ergänzend, dass im Rahmen der Haushaltssperre immanent eine Prüfung vorzunehmen ist. Zu prüfen sei dabei z. B. ob möglicherweise die Priorisierung bei der Umsetzung erfolgt ist;.

Er betont auch, dass mit hoher Priorität auch stets zu prüfen ist, ob Förderungen generiert werden können; zu klären und abzustimmen ist stets, was dann umsetzbar ist.

Es liegen verschiedene Wortmeldungen vor.

Frau Schlierkamp bittet um Auskunft, welche Auswirkungen die Haushaltssperre auf Maßnahmen der energetischen Sanierung hat, da diesbezüglich investive Mittel sich auf Folgekosten im konsumtiven Bereich auswirken können.

Herr Hauschild legt dar, dass dies in Abhängigkeit zum jeweiligen Energieträger zu analysieren ist und im Weiteren in Abhängigkeit der jeweiligen Maßnahme , z. B. Hüllsanierung, etc. zu betrachten ist.

Herr Thomas ergänzt, dass das System der Regionalen Direktvermarktung (RDV) sich positiv auswirke, da dadurch Strom, der in einem Objekt gewonnen aber nicht verbraucht werde, dann an anderer Stelle z.B. bei Objekten mit hohem Energiebedarf eingesetzt werden kann.

Frau Bruns merkt an, dass stets geprüft und analysiert wird, bei welchen Energiemanagement-Maßnahmen es sinnvoll ist, auch die Hülle zu sanieren.

Sie zeigt auf, dass aktuell die Abteilungsleitungen verstärkt interdisziplinär zusammenarbeiten, um den Vorteil der Betrachtung einer Maßnahme aus verschiedenen Blickwinkeln zu nutzen und so eine optimierte Sanierung zu planen.

Herr Gilles erkundigt sich nach den investiven Maßnahmen in Bezug auf die Umstellung von G8 zu G9 nach dem Umsetzungsstand und meint, dass diese bis zu den Ferien abgeschlossen sein müssten.

Herr Hauschild antwortet, dass hierzu bereits Gespräche mit dem Dezernat Finanzen (Dez. II) geführt wurden und in einer Absprache voraussichtlich nicht verausgabte Mittel aus der G8/G9 Umstellung übertragen werden können und für die gleiche Schule für den Bereich der OGS der entsprechenden Schule eingesetzt und in diesem Wege vollständig abgetragen werden.

In einem weiteren Austausch mit Beteiligung von Frau Schlierkamp, Ratsfrau Dr. Oidtmann, Herrn Lauven und Herrn Hauschild werden Fragen zu Einsparpotentialen im konsumtiven Bereich wie z. B. Einsatz von Eigenreinigungskräften oder auch die Umsetzung durch kleinere Maßnahmen, z. B. zentrale Müllsammlung besprochen.

Herr Hauschild weist darauf hin, dass im Bereich des Reinigungsmanagement und hier thematisiert der zentralen Müllsammlung bereits Umfassendes veranlasst wurde und verweist hierzu auf die Informationsmail im April 2026, die an den gesamtstädtischen Verteilter versandt wurde.

Herr Thomas verweist ergänzend auf den detaillierten Sachstandbericht zum Reinigungsmanagement, der diese Fragestellungen ausführlich aufbereitet beantwortet hat.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Erläuterungen

Gebäudemanagement

der Stadt Aachen

- abschließend an den Haushalt 2026 angepasst -

Vorbemerkungen

Der Wirtschaftsplan 2026 wurde – mit Ausnahme des Investitionsbereichs – vom Betriebsausschuss Gebäudemanagement in der Sitzung am 13.01.2026 beraten und am 28.01.2026 vom Rat unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung beschlossen.

Im Bereich der Investitionen basierte dieser Wirtschaftsplan auf dem Haushaltsplan 2025 bzw. der Mittelfristplanung des Haushalts 2025 und stand unter dem Vorbehalt, dass die Ergebnisse der politischen Beratungen abschließend eingearbeitet werden.

Die sich auf der Basis des abschließend politisch beschlossenen Haushaltsplans für 2026 ergebenden Auswirkungen wurden in den Wirtschaftsplan Gebäudemanagement eingearbeitet, der nachfolgend in Gänze abschließend dargestellt wird.

A) Entwicklung von Transferzahlungen und maßgeblicher Kennzahlen

Entwicklung der Transfer - Zahlungen des Haushalts an den Betrieb (in Euro)

2025 (Plan)

2026 (Plan)

2027 (Plan)

2028 (Plan)

2029 (Plan)

54.714.500

59.095.900

59.885.600

60.246.200

63.001.600

Die Transfer-Zahlung an den Betrieb setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen:

-Erstattung von Zinsaufwand für Investitionen (Gesellschafterdarlehen)

-Erstattung des gesamtstädtischen Aufwands für den Betrieb (Verwaltungskosten)

-Erstattung der Gebäude - Abschreibung (in Teilen)

-jährliche Einmalzahlung („Zuschuss“) zur Abdeckung der nicht durch unmittelbare interne oder externe Erträge erstatteten gebäudewirtschaftlichen Kosten

Die Transfer-Zahlung ist in ihrer Summe von verschiedenen Faktoren (z.B. Investitionshöhe, Entwicklung des Zinsniveaus, aber auch von Flächenveränderungen, Zunahme von Dienstleistungen für die Stadt und Preis- und Tarifsteigerungen) abhängig. Diese sind größtenteils nicht vom Betrieb zu beeinflussen. Vom Betrieb beeinflussbar ist die wirtschaftliche Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben.

Entwicklung der Eigenkapital-Quote in Prozent (einschließlich Sonderposten)

2024 (Ist)

2025 (Plan)

2026 (Plan)

2027 (Plan)

2028 (Plan)

2029 (Plan)

33,8

32,0

30,0

28,0

26,0

24,0

Die Sonderposten sind der Stadt Aachen überwiegend ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt worden, so dass sie de facto wie Eigenkapital zu werten sind.

Laut Beschluss des Finanzausschusses vom 26.02.2008 soll das Rücklagenkapital nicht unter 15 % der Bilanzsumme sinken. Gemäß Vereinbarung mit der städtischen Finanzsteuerung wird die Berechnung der Eigenkapital-Quote unter Einbezug der Sonderposten festgelegt.

Entwicklung der durch den E 26 zu betreuenden Flächen (BGF / m2)

2024 (Ist)

2025 (Plan)

2026 (Plan)

2027 (Plan)

2028 (Plan)

1.329.734

1.340.000

1.340.000

1.340.000

1.340.000

DavonAnmietungen:

150.000

In die Planung wurden lediglich die Flächen aufgenommen, die aufgrund des städtischen Investitionsprogramms und / oder absehbarer Veränderungen (z.B. politische Beschlüsse) verbindlich planbar sind. Eine darüberhinausgehende Prognose ab 2025, insbesondere auch für den Bereich der Anmietungen, wurde aufgrund der damit verbundenen Planungsunsicherheit nicht getroffen.

In der Regel sind zusätzliche Anmietungen durch die Fachbereiche („Bedarfsträger“) einzuplanen und werden dem Betrieb erstattet, so dass dies zumindest für die Sachaufwendungen im Wirtschaftsplan einen neutralen Vorgang darstellt.

Die Serviceleistungen haben weiterhin Auswirkung auf den erforderlichen Personaleinsatz (siehe dazu die nachfolgende Tabelle Entwicklung der Serviceleistungen für die Stadt Aachen und die Erläuterungen zur Stellenübersicht).

Entwicklung der Serviceleistungen für die Stadt Aachen in Euro

2025 (Plan)

2026 (Plan)

2027 (Plan)

2028 (Plan)

2029 (Plan)

16.963.000

17.339.000

17.426.000

17.513.000

17.602.000

Die Serviceleistungen bewegen sich auch weiterhin auf hohem Niveau.

Entwicklung des umzusetzenden Investitionsvolumens in Euro

2025 (Plan)

2026 (Plan)

2027 (Plan)

2028 (Plan)

2029 (Plan)

Investitionen

37.113.600

34.944.600

29.900.300

32.769.700

20.617.200

Incl. Zuweisungen

49.358.400*

40.583.700

31.625.200

32.769.700

20.617.200

Incl.

Kurhaus

57.133.400

45.583.700

31.625.200

32.769.700

20.617.200

*Werte ohne Neues Kurhaus (Dienstleistung für den E 88)

B) Detaillierte Erläuterungen zur Wirtschaftsplanung 2026

Erläuterungen zum Erfolgsplan 2026 (Anlage 1)

Der Erfolgsplan 2026 wurde am 13.01.2026 vom Betriebsausschuss beraten und am 28.01.2026 vom Rat der Stadt Aachen beschlossen. Der Erfolgsplan 2026 wurde vollständig ohne Änderungen in den angepassten Erfolgsplan 2026 eingearbeitet.

Der im Rahmen der mittelfristigen Planung 2025 fürdas Wirtschaftsjahr 2026 ursprünglich ausgewiesene operative Verlust in Höhe von 5,352 Mio. Euro reduziert sich nunmehr auf 3,597 Mio. Euro.

Die Ertragsstruktur ist im Wesentlichen durch die sog. Einmalzahlung („Zuschuss“) an den Betrieb geprägt, der zur Abdeckung der nicht durch unmittelbare interne oder externe Erträge erstatteten gebäudewirtschaftlichen Kosten dient.

Erläuterungen zu den einzelnen Ertrags-Positionen

Die externen Erträge reduzieren sich in 2026 um 167 T Euro.

Die Erträge Städteregion Fremdverwaltung reduzieren sich saldiert um -113 T Euro und bilden eine neutrale Position dar, da in gleichlautender Höhe den Erträgen Aufwendungen gegenüberstehen.

Die internen Erstattungen steigen um rd. 799 T Euro. Im Wesentlichen resultiert die Erhöhung aus der Position „Kostenerstattungen für andere Fachbereiche“ und Eigenbetriebe.

Seit 2020 werden, um die durch den E 26 umzusetzenden Volumina vollständig darzustellen, Aufgaben für andere Bereiche der Verwaltung nicht mehr nach der Beauftragung und Prüfung der Rechnungen zur Anweisung weitergeleitet, sondern auch die Buchung und Auszahlung durch den E 26 vorgenommen. Die Auftraggeber erhalten im Nachgang eine quartalsweise oder maßnahmenbezogene Abrechnung.

Die direkten Verrechnungen mit dem Haushalt reduzieren sich um 196 T Euro.

Die Einmalzahlung des Haushalts an den Betrieb erhöht sich in 2026 um 4.091 T Euro. Die Erstattung des Verwaltungskostenbeitrags steigt um 174 T Euro; parallel dazu steigt auf der Aufwandsseite der Verwaltungsbeitrag gleichlautend. Weiterhin erfolgten erfolgsneutrale Anpassungen im Bereich der Zinsen. Der sonstige Ertrag wird für den WPL 2026 um 1 Mio. Euro gemäß Absprache mit Dezernat II erhöht.

Der Ertrag aus der Auflösung der Sonderposten erhöht sich in 2026 um 100 T Euro auf 5,5 Mio. Euro.

Das Diagramm zeigt die Ertragsstruktur in 2026 (Anlage A):

Die Ertragsstruktur ist im Wesentlichen von der sog. Einmalzahlung geprägt. Wird diese nicht ansteigende Aufwendungen angepasst, ergeben sich – neben den Verlusten aus nicht erstatteter Abschreibung – Verluste auch im operativen Bereich.

Das Diagramm zeigt die Aufwandsstruktur in 2026 (Anlage B):

Im Bereich der betrieblichen Aufwendungen ergeben sich Veränderungen (Erhöhungen/Reduzierungen) zum Vorjahr im Wesentlichen durch höhere Aufwendungen für:

-Bewirtschaftung

-Personalausgaben

-Instandhaltung

Im Bereich des Bewirtschaftungsaufwandes Städteregion reduzieren sich die Aufwendungen um 138 T Euro. Den Minderausgaben stehen im Ertragsbereich gleichlautende Mindererträge gegenüber.

Im Energiebereich sind rd. 1,351 Mio. Euro bei den Heizkosten sowie rd. 1,170 Mio. Euro Mehraufwendungen im Strombezug zu erwarten. Die Steigerungen im Wärmebereich sind auf die Preisanstiege im Fernwärmebereich zurückzuführen. Der Strompreis für das Jahr 2026 ist durch die in 2025 durchgeführte Stromausschreibung festgeschrieben.

Weiterhin steigen im Bereich der Fremdreinigung die Aufwendungen aufgrund von Mindestlohnanpassungen um 881 T Euro.

Im Instandhaltungsbereich ist die Erhöhung von rd. 1,2 Mio. Euro auf Preissteigerungen und die Übernahme der Unterhaltung zusätzlicher Objekte zurückzuführen.

Den größten Kostenblock der betrieblichen Aufwendungen stellen die Bewirtschaftungsausgaben (Energie, Grundbesitzabgaben, Reinigung etc. exkl. Städteregion) mit rd. 24,63 % dar, gefolgt von den Kapitalkosten (Zinsen und Abschreibung) mit insgesamt rd. 22,61 %.

Die pauschale Erstattung der Gebäudeabschreibung der Stadt an den Betrieb wurde ab 2016 von 1,5 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro erhöht. Der planmäßige Verlust setzt sich aus nicht erstatteter Abschreibung unter Berücksichtigung der Sonderposten und unter Berücksichtigung des operativen Verlustes in Höhe von 3,597 Mio. Euro zusammen und ergibt für 2026 einen Verlust von insgesamt rd. 15,597 Mio. Euro.

Erläuterungen zum Vermögensplan 2026 (Anlage 2)

Der angepasste Vermögensplan basiert auf dem Haushaltsplan 2026.

Laut Haushaltsplan 2026 sind in 2026 insgesamt rd. 40,584 Mio. Euro (einschließlich Zuweisungen / Investitionszuschüsse) neue Haushaltsmittel durch den Betrieb zu verarbeiten.

In Dienstleistung für den Eurogress sind darüber hinaus weitere 5 Mio. Euro für das Neue Kurhaus umzusetzen.

Zusammen mit den Mitteln aus bereits laufenden Vorhaben aus Vorjahren ist somit auch in 2026 ein erheblicher Investitionsumfang gegeben.

Erläuterungen zum angepassten Investitionsprogramm 2026 (Anlage 3)

Das angepasste Investitionsprogramm basiert i.W. auf dem Haushaltsplan / Mittelfristplanung für 2026:

2025

2026

2027

2028

2029

37.113.600

34.944.600

29.900.300

32.769.700

20.617.200

Incl. Zuweisungen:

49.358.400*

40.583.700*

31.625.200

32.769.700

20.617.200

*Werte ohne Neues Kurhaus (Dienstleistung für den E 88)

Incl. Neues Kurhaus

57.133.400

45.583.700

31.625.200

32.769.700

20.617.200

Erläuterung zur Mittelfristigen Ergebnisplanung 2025 – 2029 (Anlage 4)

Folgende Annahmen / Steigerungen / Veränderungen wurden der Planung vorgegeben:

-1,5 % im Bereich der Sachausgaben

-2,0 % im Bereich der Personalausgaben ab 2027 ff

-im Bereich der Heizkosten gem. Ausschreibungsergebnis

-im Bereich der Stromkosten Reduzierung gem. Umsetzung PV-Anlagen

Die steigenden Aufwendungen resultieren auf Preis- und Tarifsteigerungen, umzusetzendem Volumen, Flächenveränderungen und Serviceleistungen für die Stadt.

Erläuterungen zur Finanzplanung 2026 (Anlage 5)

Die angepasste Finanzplanung 2026 basiert auf dem Haushaltsplan 2026. Die Drittmittel bzw. Zuweisungen basieren auf qualifizierten Schätzungen. Änderungen können sich – auch in Abhängigkeit von der Disposition im städtischen Haushalt – in erheblichem Umfang ergeben.

Mittelfristige Finanzplanung 2026 - 2029 (Anlage 6)

Die angepasste mittelfristige Finanzplanung basiert auf der Mittelfristplanung im Haushaltsplan 2026.

Stellenübersicht 2026 (Anlage 7)

Das umzusetzende Volumen – bei gleichbleibenden zu betreuenden Bruttogeschossflächen – und zahlreiche Zusatzaufgaben haben sich weiter erhöht.

Die Aktualisierung der Personalbemessung bleibt - auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Arbeitsbelastung im Rahmen der Unterbringung von Geflüchteten und der Bewältigung der anhaltenden Krisen am Bau sowie aufgrund der Überalterung der im Eigentum befindlichen Gebäude (mehr als 50 % der Gebäude stammen aus den 60er bzw. 70er Jahren, oder älter) - Daueraufgabe.

In diesem Zusammenhang wurden in den Bereichen Reinigungsmanagement und Personalwesen

Organisationsuntersuchungen durchgeführt, bei denen Personalbedarfsberechnungen zu höheren Bedarfen geführt haben. Weitere Organisationsuntersuchungen erfolgen in den Teams Mieten und Pachten sowie im Rechnungswesen.

Nach wie vor stellt die Zahl der in den kommenden Jahren ausscheidenden langjährigen

Mitarbeiter*innen eine besondere Herausforderung der nächsten Jahre dar, teilweise auch in Führungsfunktionen (Kaufmännische Abteilungsleitung, Abteilungsleitung Neu-/Um- und Erweiterungsbau).

Auch der Paradigmen-Wechsel der Bauwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit, Ressourcen-schonendem Materialverbrauch, Kreislaufwirtschaft, Urban Mining, gesundheitsverträglichem Bauen und ähnliche Aspekte eines „Neuen Bauens“ wird weiter in den Folgeauswirkungen zu beobachten sein.

Prognose zur Entwicklung Stellenübersicht

Nach aktuellem Kenntnisstand ergeben sich - unter der Prämisse, dass sich keine Veränderungen im Aufgabenumfang/beim umzusetzenden Volumen ergeben - in Folgejahren folgende Stellenkontingente:

2025

2026

2027

2028

2029

230*

235*

234**

234**

234**

*Sperrvermerk:Existenz einer Planstelle EG 15 AT ab 01.01.2025 nur, sofern die -gegenwärtige Beamtenstelle mit einer*m Tarifbeschäftigten besetzt wird / Sperrvermerk weggefallen ab WP 2027

** Sperrvermerk: Existenz einer Planstelle EG 14 ab 01.01.2026 nur, sofern die -gegenwärtige Beamtenstelle mit einer*m Tarifbeschäftigten besetzt wird

Planmäßiges Ausscheiden von MitarbeiterInnen:

2025

2026

2027

2028

2029

2

7

3

1

6

Sofern sich in Folgejahren z. B. durch die sukzessive Einführung des CAFM-Systems oder der elektronischen Rechnungen eine erhebliche Reduzierung von Aufgabenumfang und/ oder umzusetzendem Volumen ergeben sollte, könnte darauf flexibel reagiert werden.

Die Wiederbesetzung mit qualifiziertem Personal stellt auch weiterhin eine hohe Herausforderung dar. Diese konnte über verschiedene Aktivitäten (u.a. Teilnahme an Recruiting-Messen, Einsatz vorn Werkstudenten, Möglichkeit zur Hospitation und Begleitung von Bachelor- und Masterarbeiten) zumindest in den letzten Jahren mit gutem Ergebnis bewältigt werden. Gleichwohl sind für einzelne Qualifikationen (Elektro- und Versorgungsingenieure) Dauerausschreibungen geschaltet, da Recruitingmaßnahmen mit Bewerbungsfristen oft ins Leere gelaufen sind.

Kennzahl Personalintensität Gebäudemanagement in Prozent

2025 (Plan)

2026 (Plan)

2027 (Plan)

2028 (Plan)

2029 (Plan)

17,02

17,30

17,47

17,60

17,71

Haushalt*

21,60

22,05

21,89

22,02

*Haushalt = HPL 2025

Angepasste Kapitalflussrechnung (Anlage 8)

Auf Wunsch des Finanzdezernates wird seit 2018 eine prospektive Rechnung auf der Basis des vorgegebenen gesamtstädtischen Musters erstellt. Diese dient der besseren Übersicht über den Finanzmittelabfluss und somit zur Unterstützung der städtischen Liquiditätsplanung.

Der aktuelle Stand der Sonderkasse deutet darauf hin, dass sich am Jahresende 2026 - wie im Vorjahr - ein positiver Finanzmittelbestand ergeben wird.

Gemäß Vereinbarung mit dem Finanzdezernat wurde die Erhöhung der Tilgungsleistung des

Gründungsdarlehens ab Wirtschaftsjahr 2020 von 1,5 Mio. Euro auf 3,0 Mio. Euro in der Kapitalflussrechnung berücksichtigt.

Deckblatt zum angepassten Wirtschaftsplan (Anlage 9)

Das Deckblatt basiert auf den Angaben des Wirtschaftsplans 2026.

Produktblatt zum angepassten Wirtschaftsplan (Anlage 10)

Das Produktblatt basiert auf den Angaben des Wirtschaftsplans 2026 und im Bereich der Investitionen auf der Mittelfristplanung im Haushaltsplan 2026.

Weitere Dokumente (13)

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-30 E 26_0017_WP19 Wirtschaftsplan 2026 SAO.pdf

30.3.2026

1.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 05.05.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
6.5.2026
Inhalt abgerufen
24. Juli 2026 um 01:23