22. April 2026 um 17:00, Rathaus
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Stellenausschreibung für die Position der Stadtdirektorin und Beigeordneten für Finanzen, Recht und Ordnung (Dezernat II); hier: Tagesordnungsantrag der Grüne-Fraktion vom 08.04.2026

FB 01/0075/WP19 · Kenntnisnahme

Stellenausschreibung für die Position der Stadtdirektorin und Beigeordneten für Finanzen, Recht und Ordnung (Dezernat II); hier: Tagesordnungsantrag der Grüne-Fraktion vom 08.04.2026

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Dr. Michulitz (GRÜNE) betont, wie wichtig eine bestmögliche Besetzung der auszuschreibenden Stelle sei. Die GRÜNE-Fraktion habe diverse Fragen, die sie bis zur Ausschreibung geklärt wissen möchte. Laut Vorlage könne man die Position der Kämmerin und die der allgemeinen Vertreterin voneinander trennen. Der Thematik des Dezernatszuschnitts sowie der Struktur der Kämmerei müsse man sich nun annehmen. Aus Sicht der GRÜNE-Fraktion sollte man die Struktur in dieser anspruchsvollen Zeit möglichst unverändert lassen, denn jede Transformation benötige Zeit und Ressourcen. Die Stadtgesellschaft habe sicherlich auch einen Anspruch, angemessen an dem Prozess beteiligt zu sein. Somit benötige man ein transparentes und faires Verfahren. Damit eine gute politische Beratung sichergestellt sei. Aus diesem Grund stelle die GRÜNE-Fraktion den Antrag, dass die Stellenausschreibung vor der Beschlussfassung im Rat im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten werde.

Der entsprechende Beschlusstext soll wie folgt lauten:

„Der Rat möge beschließen, dass der Personal- und Verwaltungsausschusses in der übernächsten Sitzung über die Stellenausschreibung für die Position der/des Stadtdirektor*in und Beigeordneten für Finanzen, Recht und Ordnung berät.“

Ratsherr Kiemes (CDU) bestätigt, dass es sich bei der zu besetzenden Stelle um die zweitwichtigste Aufgabe in der Stadt handelt und die Besetzung somit einer guten Vorbereitung bedarf. Aus diesem Grunde möchte er einen erweiterten, gemeinsamen Beschlussvorschlag von CDU, SPD, Volt und FDP zu Abstimmung einbringen, der wie folgt lautet:

Der Rat der Stadt Aachen trifft folgende Entscheidungen:

1.Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellenausschreibung für die Leitung des Dezernates II (Kämmerei) vorzubereiten und dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung und Empfehlung an den Hauptausschuss vorzulegen.

2.Zugleich wird die Verwaltung beauftragt, die bestehenden Dezernatszuschnitte zu prüfen und in diesem Zusammenhang einen Vorschlag zur Position der Stadtdirektorin bzw. des Stadtdirektors zu erarbeiten. Die Ergebnisse sind dem Hauptausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Ratsfrau Dr. Michulitz (GRÜNE) teilt mit, dass sich die GRÜNE-Fraktion dem gemeinsamen Beschlussvorschlag von CDU, SPD, Volt und FDP anschließen werde.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons lässt sodann über den weitergehenden Beschlussvorschlag von CDU, SPD, Volt und FDP abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen trifft folgende Entscheidungen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellenausschreibung für die Leitung des Dezernates II (Kämmerei) vorzubereiten und dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung und Empfehlung an den Hauptausschuss vorzulegen. 2. Zugleich wird die Verwaltung beauftragt, die bestehenden Dezernatszuschnitte zu prüfen und in diesem Zusammenhang einen Vorschlag zur Position der Stadtdirektorin bzw. des Stadtdirektors zu erarbeiten. Die Ergebnisse sind dem Hauptausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Erläuterungen

Mit Tagesordnungsantrag vom 08.04.2026 beantragt die Grüne-Fraktion, die Stellenausschreibung für die Position der Stadtdirektorin und Beigeordneten für Finanzen, Recht und Ordnung (Dezernat II) kurzfristig auf die Tagesordnung zu nehmen.

Der Rat der Stadt Aachen hatte zuletzt mit einstimmigem Beschluss vom 19.11.2025 den – ursprünglich zum 31.07.2026 vorgesehenen - Eintritt von Frau Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Grehling in den Ruhestand bis zum 31.12.2026 herausgeschoben.

Nach § 71 Abs. 4 GO NRW muss in kreisfreien Städten eine Beigeordnete/ein Beigeordneter zur Stadtkämmerin/zum Stadtkämmerer bestellt werden. Die Beigeordneten werden gemäß § 71 Abs. 1 GO NRW vom Rat der Stadt für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Wahl oder Wiederwahl darf nach § 71 Abs. 2 GO NRW frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Die Stellen der Beigeordneten sind dabei grds. auszuschreiben. Die Wahl eines/einer Kämmer*in durch den Rat ist damit frühestens ab dem 01.07.2026 zulässig.

Die Grüne-Fraktion regt an, die Stelle der/des Beigeordneten für Finanzen gemeinsam mit der Position der allgemeinen Vertreterin/des allgemeinen Vertreters auszuschreiben.

Die allgemeine Vertretung des Oberbürgermeisters wird nach § 68 Abs. 1 GO NRW vom Rat der Stadt bestellt. Eine Verbindung der Position der allgemeinen Vertreterin/ des allgemeinen Vertreters mit der Funktion der Kämmerin / des Kämmerers ist in der Gemeindeordnung NRW nicht vorgeschrieben. So waren bspw. bis zur Bestellung von Frau Stadtkämmerin Grehling zum 01.08.2013 zur Stadtdirektorin diese beiden Funktionen bei der Stadt Aachen auch nicht vereint.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-04-14 FB 01_0075_WP19 Stellenausschreibung SAO.pdf

15.4.2026

265.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 22.04.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
27.4.2026
Inhalt abgerufen
19. Mai 2026 um 15:43