Beschluss über eine Veränderungssperre - An den Wurmquellen - für den Bereich zwischen Grindelweg, Zweiweiherweg, Eupener Straße, An den Wurmquellen in der Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstücke 335, 343, 419, 1499, 2410 und 1910 im Stadtbezirk Aachen-Mitte
FB 61/0034/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Pabst bezieht sich auf die vorherigen Ausführungen zur Wohnungssituation in Aachen und merkt im Hinblick auf die Veränderungssperre an, man greife jetzt hier zu einem Instrument, um eine Bebauung zu verhindern.
Im vorliegenden Falle handele es sich um eine andere Form von Wohnungsbau. Er spricht sich gegen den
Vorschlag der Verwaltung aus und gibt zu überlegen, die Bebauung zuzulassen.
Herr Klingebiel weist darauf hin, dass hier Flächen im Quellbereich der Wurm betroffen seien und stimmt der Veränderungssperre zu.
Herr Stepken schließt sich im Hinblick auf die mit einer Bebauung verbundenen erheblichen Auswirkungen auf das Klima und die landwirtschaftlichen Flächen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an.
Frau Weineck betont die Bedeutung des Erhalts der Kaltluftschneise, die für die Innenstadt sehr wichtig sei,
und ist ebenfalls für die Veränderungssperre.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat, für die Flurstücke 335, 343, 419, 1499, 2410 und 1910, Flur 74, Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen – Mitte, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Flurstücke 335, 343, 419, 1499, 2410 und 1910, Flur 74, Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen – Mitte, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 335, 343, 419, 1499, 2410 und 1910, Flur 74, Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen – Mitte.
Erläuterungen
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
In seiner Sitzung am 11.02.2026 hat der Rat der Stadt Aachen eine Veränderungssperre für das Grundstück am Grindelweg, Gemarkung Aachen, Flur 74 , Flurstück 1489 beschlossen (VorlagenFB 61/0002/WP19 und FB 61/0002/WP19-1. Diese wird bekanntgemacht am 13.03.2026.
Der Bereich dieser Veränderungssperre liegt innerhalb des Plangebietes von einem Bebauungsplan (Nr. 534) und einem Fluchtlinienplan (Nr. 373), die aufgehoben werden sollen (Vorlage FB 61/0229/WP18). Die frühzeitige Beteiligung zu beiden Verfahren hat stattgefunden.
Als Ersatz für den Bebauungsplan und den Fluchtlinienplan im Aufhebungsverfahren wird derzeit der Bebauungsplan Nr. 919 - Eupener Straße / An den Wurmquellen – aufgestellt (Programmberatung PLA 11.09.2025, BV Aachen-Mitte 08.10.2025, Vorlage FB 61/1134/WP18). Im Dezember 2025 / Januar 2026 wurde die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt. Voraussichtlich Mitte 2027 soll der Bebauungsplan Nr. 919 zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Der Anlass und die Ziele der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sind in den genannten Vorlagen dargelegt
- Erläuterungen
Mit der nun empfohlenen Veränderungssperre soll für den Innenbereich im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 919 -Eupener Straße / An den Wurmquellen – die beabsichtigte Planung gesichert werden. Dieser Bereich ist in dem derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 534 als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit überbaubaren Flächen in Teilbereichen festgesetzt. Auch der Fluchtlinienplan Nr. 373 setzt für diesen Bereich bebaubare Bereiche fest (siehe Anlage 3).
Es ist zu erwarten, dass für die noch unbebauten Bereiche im Zentrum des Plangebiets des künftigen Bebauungsplanes Nr. 919 Bauanträge gestellt werden, um auf der Basis des noch rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 534 eine Baugenehmigung zu erlangen. Für einen Bereich am Grindelweg liegt bereits ein Bauantrag vor, auf den mit der Veränderungssperre – Grindelweg – bereits reagiert wurde.
Das Gebiet der Veränderungssperre umfasst gemeinsam mit dem Flurstück am Grindelweg eine ca. 1,12 ha große Fläche im Innen- und Randbereich der heutigen Bebauung zwischen Grindelweg, Eupener Straße, Zweiweiherweg und An den Wurmquellen.
Diese Fläche war unter der Bezeichnung „AM-WO-15 – Grindel“ bereits bei der Flächennutzungsplan (FNP)-Neuaufstellung Teil der Alternativenprüfung. Der FNP 1980 stellte diese Fläche noch als Wohnbaufläche dar. Diese Darstellung wurde aufgrund der Bewertungen im Umweltbericht im Rahmen der Neuaufstellung des FNP in landwirtschaftliche Fläche geändert.
Bei einer Beibehaltung der Darstellung dieser Gesamtfläche als Wohnbaufläche im FNP wurden im Umweltbericht u. a. folgende Auswirkungen festgestellt:
Die Planung ist mit sehr erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen verbunden, weil bei einer Bebauung feuchte ggf. gem. § 30 BNatSchG geschützte Grünlandflächen verloren gehen.
Die Planung ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft verbunden, weil durch eine Bebauung der Fläche die Fortsetzung und Verdichtung des Siedlungsbereiches sowie der Verlust von Grünlandflächen im Übergang zum Freiraum zu erwarten sind.
Im Westen der Prüffläche liegen wertvolle Archivböden (höchste Schutzwürdigkeit) vor. Daher ist die Planung mit sehr hohen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden verbunden. Der Verlust von Böden mit Archivfunktion ist nicht ausgleichbar.
Die Planung ist mit sehr erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächengewässer verbunden. Ausgelöst wird dies bei einer Bebauung durch das Heranrücken von Bauflächen an einen Wurmnebenarm sowie die Inanspruchnahme von Flächen im Quellbereich der Wurm (siehe in Anlage 4 Auszug aus dem Geodatenportal der Stadt Aachen).
Die Planung ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima verbunden. Eine klimatische Ausgleichsfläche würde bei einer Bebauung der Prüffläche beansprucht und das Siedlungsklima weiter ausgedehnt. Es handelt sich um die bauliche Inanspruchnahme einer Fläche in einem großräumigen System, welches zur Kaltluftversorgung und damit zur nächtlichen Abkühlung der Innenstadt dient. Kumulierte Auswirkungen auf diese zur Innenstadt gerichtete Kaltluftströmung im Zusammenhang mit weiteren geplanten Bauflächen sind wahrscheinlich.
Das Fazit im Umweltbericht zur FNP-Neuaufstellung ist, dass die Bebauung der o. g. Fläche mit sehr erheblichen Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, Oberflächengewässer und ggf. auf den Boden sowie erhebliche Auswirkungen auf das Klima und die Landschaft verbunden ist. Der Empfehlung zur Rücknahme der Baufläche im Flächennutzungsplan ist der Rat der Stadt gefolgt (siehe in Anlage 3 Auszug aus dem Flächennutzungsplan AACHEN*2030).
- Empfehlung der Verwaltung
Eine Bebauung entsprechend den Festsetzungen des derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 534 steht den städtebaulichen Zielen des in 2021 aktualisierten Aufstellungsbeschlusses A 173 (insbesondere maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung und Erhalt Kaltluftbahn Talkessel, siehe Anlage 5) entgegen. Weiter widerspricht eine Bebauug den planerischen Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 919, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf die oben genannten Schutzgüter. Aus Gründen des Klima- und Naturschutzes sollen somit die noch unbebauten Flurstücke von Bebauung freigehalten werden. Die Verwaltung empfiehlt, für den Bereich zwischen Grindelweg, Zweiweiherweg, Eupener Straße, An den Wurmquellen in der Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstücke 335, 343, 419, 1499, 2410 und 1910 im Stadtbezirk Aachen – Mitte die Veränderungssperre - An den Wurmquellen – zu beschließen. Bis zum Ablauf der Veränderungssperre soll der Bebauungsplan Nr. 919 – Eupener Straße / Grindelweg – zur Rechtskraft gebracht werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (5)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1023274
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023274
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-03-24 FB 61_0034_WP19 Beschluss ueber eine SAO.pdf
19.4.2026
14.2 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 06.05.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 2.6.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:17