Sachstand zur Umstrukturierung des Fachbereichs Kultur (FB 49)
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Ratsfrau Reuß unterstreicht die Wichtigkeit der Umstrukturierung.
Folgende Änderungen werden angeregt:
§ 1
Name, Rechtsform, Rechtsgrundlagen
(1)Die Einrichtung führt den Namen „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“.
§ 2
Gegenstand, Zweck der Einrichtung
(1)Gegenstand und Zweck der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ ist der Betrieb und die Unterhaltung von Kunst- und Kultureinrichtungen der Stadt und die Mitgestaltung und Förderung des städtischen Kulturlebens.
(2)Dieser Satzungszweck wird besonders verwirklicht durch
- die Unterhaltung der städtischen Museen und des Stadtarchivs
- das Sammeln, Bewahren, Pflegen, Ergänzen und Erschließen sowie
Präsentieren vonKulturgütern und Archivbeständen
- die Erforschung und Dokumentation der Stadtgeschichte
- durch Bildungsangebote, Veranstaltungen und Ausstellungen,
pädagogische Angeboteund Begegnungsmöglichkeiten, Preise
und Förderungsprogramme, touristische Angebote
- die Pflege von Theater, Musik, Tanz, Literatur, Bildender Kunst, Film
und Volksbildung
- die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen sowie den freien
Kulturschaffenden
- die Förderung von Kulturaktivitäten außerhalb städtischerEinrichtungen
- die Bereitstellung von Medien für Wissenschaft, Bildung, Arbeit undFreizeit
§ 3
Gliederung der Einrichtung
(1)Der Kulturbetrieb der Stadt Aachen wird aus dem bisherigen Fachbereich Kultur, d.h. den Museen der Stadt Aachen, dem Ludwig Forum für Internationale Kunst, dem Stadtarchiv Aachen, dem Kulturbüro und dem Servicebereich Kultur gebildet.
Dies beinhaltet auch die Barockfabrik, das Alte Kurhaus (Ballsaal und Klangbrücke) sowie die Puppenbühne. Weitere Verwaltungseinheiten und Einrichtungen der Stadt Aachen können aufgenommen werden. Die Aufgaben werden innerhalb des Kulturbetriebs nach Geschäftsbereichen neu organisiert.
§ 6
Zuständigkeiten des Rates
c) die Bestellung der Betriebsleitung und der Geschäftsbereichsleitungender Städtischen Museen, des Ludwig Forums für Internationale Kunst sowie des Stadtarchivs.
§ 7
Betriebsausschuss
(1)Auf derGrundlage der GO NW, der EigVO NRW, der Hauptsatzung der Stadt Aachen bildet der Rat der Stadt für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ den „Betriebsausschuss Kultur“ (im folgenden: Betriebsausschuss).
f) die Beratung und Empfehlung an den Rat über die Ausschreibung,
Einstellung und Besetzung der Betriebsleitung und der Geschäftsbereichsleitungen der städtischen Museen, des Ludwig
Forums für Internationale Kunst sowie des Stadtarchivs.
§ 11
Personalangelegenheiten
(3)DieBetriebsleitung trifft alle arbeits- und tarifrechtlichen Entscheidungen, einschließlich der Einstellungen, im Rahmen der tariflichen Vorschriften. Davon ausgenommen sind die Entscheidungen über die Ausschreibung, Einstellung und Besetzung der Leitung der Geschäftsbereiche gemäss § 7 (1) f dieser Satzung.
Ratsherr Bruynswyck begrüßt ebenfalls die Bildung des Kulturbetriebs.
Ratsfrau Dr. Schmeer weist auf die dringende Einhaltung der getrennten künstlerischen Leitung für die städtischen Museen und für das Ludwig Forum für Internationale Kunst hin.
Ratsherr Pilgram unterstreicht die Wichtigkeit der zu erstellenden Leitbilder und bittet um zeitnahe Fertigung der Zielvereinbarungen mit den Hauptzielen “Erhöhung der Attraktivität“ sowie der “Effektivität beim Einsatz der Finanzen“.
Frau Crumbach-Trommler äußert ihre Bedenken bezüglich des Termins und bittet darum, die Abstimmung mit dem neuen Dezernenten vorzunehmen.
Sie bittet um Prüfung im Hinblick auf den Einsatz vorhandener Ressourcen im Marketingbereich.
Herr Bruynswyck stellt für die Fraktion nochmals die Frage, warum das Inkrafttreten der Satzung bereits zum 01.01.2006 erfolgen soll.
Herr Dr. Linden erklärt hierzu folgendes: Beim Inkrafttreten des Eigenbetriebes Kultur zum 01.01.2006 handelt es sich um den erklärten Willen der Verwaltung.
Des übrigen ist ein Geschäftsjahr in dieser Form besser abzurechnen.
Die notwendigen organisatorischen Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit der Eigenbetrieb arbeitsfähig ist.
Er geht davon aus, dass eine Stelle aus dem Marketing mit externen Kräften besetzt werden soll.
Beim Controlling geht er davon aus, dass dies eigene Kräfte aus der Stadtverwaltung übernehmen können.
Auch der Kulturbetrieb müsse im Jahre 2006 bereits konsolidieren.
Nach eingehender Diskussion folgt folgender Beschluss:
Beschluss
Technische Details
ID: 10233
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=10233
Grunddaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- außerordentliche Sitzung (des Kulturausschusses)
- Gremium
- Betriebsausschuss Kultur
- Datum
- Di., 06.12.2005
- Uhrzeit
- 15:30
- Anlass
- Außerordentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- Kulturservice
- Status
- gemischt