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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frau T. merkt an, dass es leider zu mehr Kriminalität und Vandalismus in dem Viertel rund um die Montessori Schule in der Karlstraße gekommen ist und ihre Bitte wäre, wieder einen Hausmeister auf dem Gelände der Schule wohnen zu lassen.

Frau Bezirksbürgermeisterin Eschweiler erklärt, dass es nicht mehr möglich ist, einen Hausmeister dort wohnen zu lassen. Einerseits betreuen die Hausmeister heute z.T. mehrere Objekte, andererseits gibt es dort keine Hausmeisterwohnung. In der Bezirksverwaltung gibt es keine Hinweise auf die erhöhte Kriminalität oder den Vandalismus. Man nehme diesen Hinweis aber sehr ernst und bittet die Anwohnenden sofort Ordnungsamt und Polizei zu informieren, sollten derartige Vorfälle bekannt werden. Auch das Bezirksamt sei immer ein Ansprechpartner.

Herr Dr. P. fragt nach, wie groß der Einfluss der Kommunalpolitik zum Thema Freiflächen Solarparks ist, die insbesondere auf privilegierten Flächen entlang von Autobahnen und Bahnlinien geplant werden vor dem Hintergrund der geltenden Bundesgesetzgebung. Ferner möchte Herr Dr. P. wissen, welche Ansprüche er bei den kommunalen Betrieben bzw. bei der Politik, die die kommunalen Betriebe kontrolliert, in Bezug auf Informationen anmelden kann. Er verweist auf sein Schreiben an die Bezirksbürgermeisterin.

Frau Bezirksbürgermeisterin Eschweiler erklärt, dass es sich vorliegend um eine privilegierte Fläche entsprechend Bundesgesetzgebung handelt und Sie deshalb diesbezüglich der kommunalen Entscheidung entzogen ist.

Wenn eine Fläche als privilegiert eingestuft wird, können Genehmigungen unter erleichterten Bedingungen erfolgen.

Auf die Frage nach der möglichen Einflussnahme aufgrund des Aufsichtsratsmandats der Bezirksbürgermeisterin bei der STAWAG erklärt diese, dass Sie in der letzten Ratsperiode seitens des Rates in den Aufsichtsrat der STAWAG entsandt worden sei. Die Aufsichtsratstätigkeit endete im Dezember 2025. Unabhängig hiervon greife für alle Aufsichtsratsmitglieder primär die strikte aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 116 AktG. Diese untersagt die Weitergabe von internen Berichten, Abstimmungsverhalten oder vertraulichen Beratungen. Eine Ausnahme bildet § 394 AktG. In Verbindung mit § 113 Abs. 5 GO NRW entfällt diese Verschwiegenheitspflicht dann, wenn die Vertreter Berichte an die entsendende Gebietskörperschaft (die Stadt Aachen) und deren politische Gremien erstatten müssen. Diese rechtliche Befreiung von der Schweigepflicht dient nur der demokratischen Kontrolle innerhalb der kommunalen Organe und erfolgt nichtöffentlich. § 394 Abs. 2 AktG verbietet die Weitergabe explizit dann, wenn dadurch schutzbedürftige Interessen oder vertrauliche Angaben des Unternehmens unbefugt offenbar werden.

Die Bezirksbürgermeisterin erklärt, sich jederzeit an diese Regeln zu halten, auch nach Beendigung des Mandats. Was in etwaigen Verträgen zwischen einer Bürgerenergiegenossenschaft, der STAWAG oder RegioNetz steht, könne hier nicht diskutiert werden. Sie bittet da um Verständnis. Es sei Herrn Dr. P. aber unbenommen, gerne auch seine Fragen direkt an die STAWAG zu richten.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

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Ö 3
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 13.05.2026
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt