19. Mai 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 9Öffentlich

Sportförderung Soziale Teilhabe im Sport

FB 52/0015/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Prömpler betont, im Hinblick auf die Haushaltssperre, dass die Vorlage des TOP 9 eine Vorlage sei, um die die Verwaltung, auch am Tage der Sitzung des Sportausschusses noch gerungen habe. Sie weist daraufhin, dass der Beschlussvorschlag auf Seite 2 der Vorlage noch weitergehe. Dort gebe es einen Einschub, welchen die Finanzverwaltung für sehr wichtig gehalten habe. In Bezug hierauf bemerkt Frau Prömpler in aller Deutlichkeit, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2026 erst beschlossen werde, dass die Stiftungsmittel im Haushaltsjahr 2026 so verwendet werden sollen, wie sie ursprünglich vorgesehen sind. Gerade für die Soziale Teilhabe seien die Stiftungsmittel ein wesentlicher Refinanzierungsteil. Außerdem spricht Frau Prömpler das in der Vorlage beschriebene Landesprogramm Sportplatz Kommune 2.0 an. Hier bestehe eventuell die Möglichkeit, dass das ein oder andere Projekt einen Zuschlag bekommen könne. Dies sei aber nicht planbar.

Die Stiftungsmittel, die dem Fachbereich Sport für die Soziale Teilhabe im Haushalt zur Verfügung stehen, würden nicht reichen. Frau Prömpler sagt aus, dass man aus der Erfahrung der Verwaltung aber sagen können, dass die Projekte der Sozialen Teilhabe besonders wichtig seien und man Gefahr laufe, dass die Projekte nicht lückenlos weiterlaufen können. Des Weiteren habe man sich von der Kämmerei den Zusatz geben lassen, dass man im Laufe des Jahres 2026 noch einmal grundsätzlich darüber sprechen müsse, wie man die der Sportverwaltung zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel aufteile. Dies solle dann auch in der nächsten Sitzung des Sportausschusses am 15.09.2026 geschehen.

Herr Dohmen hebt die Wichtigkeit der Stiftungsmittel hervor. In Bezug auf die eventuell fehlenden Stiftungsmittel weist er auf die Förderung durch die Jugend- und Kulturstiftung der Sparkasse Aachen hin.

Frau Prömpler befürwortet den Vorschlag von Herrn Dohmen und sagt aus, dass die Sportverwaltung versuchen werde, dem ein oder anderen Verein noch mitzugeben einen Antrag zur Förderung durch die Jugend- und Kulturstiftung der Sparkasse Aachen zu stellen.

Herr Hangarter fragt noch, ob alle Vereine, die den Antrag für Soziale Teilhabe gestellt haben, den Zuschuss zugesichert bekommen (im Zweifel auch aus dem städtischen Haushalt)?

Frau Prömpler sagt aus, dass dies der Vorschlag der Sportverwaltung sei, welcher dann so vom Sportausschuss mit dem Wissen, dass es ein gewisses, geringes Risiko gebe, beschlossen werden müsse.

Beschluss

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die folgenden Projekte zu bezuschussen: Aachener Förderverein Integration durch Sport e.V. Open Sunday – Quartier Düppelstraße und Kennedypark 5.000,00 € Quartier Mataréstraße und Schönforst Quartier Rothe Erde Centro Cultural Capoeira Siao e.V. Capoeira Champions Kids 2026 1.500,00 € Rainbow Sports Aachen e.V. Selbstverteidigung für queere Menschen 1.300,00 € Stadtsportbund Aachen e.V. Ausbildung Übungsleiter*in C-Interkulturell 2026 Ausbildung Übungsleiter*in C- Interkulturell 2027 SC GW Lichtenbusch 1949 e.V. Gemeinsam grenzenlos 2.000,00 € Aachener Interkultureller Familiensportverein e.V. Trainingseinheiten Kinderschwimmen, Spiel und Sport Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e.V. Inklusive Tischkicker- Liga Aachener Schwimmverein 06 e.V. Seestern – ein inklusives Schwimmlernangebot 2.500,00 € Gesamtsumme Zuschüsse 42.300,00€ Der Beschluss steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses zur Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2026 am 20.05.2026 (Vorlage FB 20/0026/WP19) sowie der Ausfinanzierung etwaiger Lücken durch Verlagerung der dem Fachbereich Sport grundsätzlich zur Verwendung übertragenen Stiftungsmittel.

Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die folgenden Projekte zu bezuschussen:

Aachener Förderverein Integration durch Sport e.V.

Open Sunday –

Quartier Düppelstraße und Kennedypark

5.000,00 €

Aachener Förderverein Integration durch Sport e.V.

Open Sunday –

Quartier Mataréstraße und Schönforst

5.000,00 €

Aachener Förderverein Integration durch Sport e.V.

Open Sunday –

Quartier Rothe Erde

5.000,00 €

Centro Cultural Capoeira Siao e.V.

Capoeira Champions Kids 2026

1.500,00 €

Rainbow Sports Aachen e.V.

Selbstverteidigung für queere Menschen

1.300,00 €

Stadtsportbund Aachen e.V.

Ausbildung Übungsleiter*in C-Interkulturell 2026

5.000,00 €

Stadtsportbund Aachen e.V.

Ausbildung Übungsleiter*in C- Interkulturell 2027

5.000,00 €

SC GW Lichtenbusch 1949 e.V.

Gemeinsam grenzenlos

2.000,00 €

Aachener Interkultureller Familiensportverein e.V.

Trainingseinheiten Kinderschwimmen, Spiel und Sport

5.000,00 €

Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e.V.

Inklusive Tischkicker- Liga

5.000,00 €

Aachener Schwimmverein 06 e.V.

Seestern – ein inklusives Schwimmlernangebot

2.500,00 €

Gesamtsumme Zuschüsse

42.300,00€

Der Beschluss steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses zur Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2026 am 20.05.2026 (Vorlage FB 20/0026/WP19) sowie der Ausfinanzierung etwaiger Lücken durch Verlagerung, der dem Fachbereich Sport grundsätzlich zur Verwendung übertragenen Stiftungsmittel.

Erläuterungen

Der Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen für die soziale Teilhabe im Sport ist jeweils auf den 15.04. des Antragsjahres festgelegt. Die Anträge von den Sportvereinen und Institutionen wurden anhand der Sportförderrichtlinien geprüft.

Produkt 080202 – Vereinssport

Antragsteller

Projekt-bezeichnung

Projektkurzbeschreibung

Gesamt-kosten

- € -

Zuschuss

- € -

Aachener Förderverein Integration durch Sport e.V.

Open Sunday - Quartier Düppelstraße und Kennedypark

Zielgruppe: Alle Kinder der 1. bis 6. Klassen im Quartier Düppelstraße und Kennedypark.

Inhalt: Offenes, inklusives und niederschwelliges Bewegungsangebot, bei dem Kinder in ihrem unmittelbaren Sozialraum einen bewegungsintensiven Sonntag erleben und so dem Sport nähergebracht werden.

6.240,00

beantragt:

5.000,00

Bewilligung:

5.000,00

Aachener Förderverein Integration durch Sport e.V.

Open Sunday - Quartier Mataréstraße und Schönforst

Zielgruppe: Alle Kinder der 1. bis 6. Klassen im Quartier Mataréstraße und Schönforst.

Inhalt: Offenes, inklusives und niederschwelliges Bewegungsangebot, bei dem Kinder in ihrem unmittelbaren Sozialraum einen bewegungsintensiven Sonntag erleben und so dem Sport nähergebracht werden.

6.240,00

beantragt:

5.000,00

Bewilligung:

5.000,00

Aachener Förderverein Integration durch Sport e.V.

Open Sunday - Quartier Rothe Erde

Zielgruppe: Alle Kinder der 1. bis 6. Klassen im Quartier Rothe Erde.

Inhalt: Offenes, inklusives und niederschwelliges Bewegungsangebot, bei dem Kinder in ihrem unmittelbaren Sozialraum einen bewegungsintensiven Sonntag erleben und so dem Sport nähergebracht werden.

6.240,00

beantragt:

5.000,00

Bewilligung:

5.000,00

Centro Cultural Capoeira Siao e.V.

Capoeira Champions Kids 2026

Zielgruppe:Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahren

Inhalt: Capoeira-Wettbewerbe in verschiedenen Alters- und Leistungsklassen; kostenlose Workshops für Neulinge (Schnupperkurse); kostenlose Fachvorträge für Eltern zu Themen wie „Sport und - Entwicklung von Kindern" und „lnterkulturalität durch Capoeira".

3.000,00 €

beantragt: 1.500,00 €

Bewilligung:

1.500,00 €

Rainbow Sports Aachen e.V.

Selbstverteidigungssport für queere Menschen

Zielgruppe: queere Menschen, junge Menschen, die sich noch in der Phase der Identitätsfindung befinden, Menschen, die ihre sexuelle Orientierung und Identität erfolgreich entwickelt haben

Inhalt: Erlernen von Deeskalationsstrategien und Selbstverteidigungstechniken. Umgang mit übergriffigem Verhalten. Theoretische und praktische Inhalte

1.500,00 €

beantragt: 1.300,00 €

Bewilligung:

1.300,00 €

Stadtsportbund Aachen e.V.

Ausbildung Übungsleiter*in-C Interkulturell 2026

Zielgruppen: 12-20 Teilnehmer*innen; Menschen mit Migrationshintergrund und an Integrationsarbeit mit Geflüchteten Interessierte, potenzielle Übungsleiter*innen

Inhalt: Vermittlung der Anforderungen an Leitungen von Gruppen im Sport.

Eine theoretische und praktische Einführung in die Trainingslehre. Erlernen der Ziele und Aufgaben des organisierten Sports in NRW. Schulung in interkulturellen Kompetenzen.

8.568,00 €

beantragt:

5.000,00 €

Bewilligung:

5.000,00 €

Stadtsportbund Aachen e.V.

Ausbildung Übungsleiter*in-C Interkulturell 2027

Zielgruppen: 12-20 Teilnehmer*innen; Menschen mit Migrationshintergrund und an Integrationsarbeit mit Geflüchteten Interessierte, potenzielle Übungsleiter*innen

Inhalt: Vermittlung der Anforderungen an Leitungen von Gruppen im Sport.

Eine theoretische und praktische Einführung in die Trainingslehre. Erlernen der Ziele und Aufgaben des organisierten Sports in NRW. Schulung in interkulturellen Kompetenzen.

8.524,00 €

beantragt:

5.000,00 €

Bewilligung:

5.000,00 €

SC GW Lichtenbusch 1949 e.V.

"Gemeinsam grenzenlos"

Zielgruppe:ca. 200 Kinder und Jugendliche des SC GW Lichtenbusch e.V. aktiv in 10 Jugendmannschaften davon 2 Mädchenmannschaften ca. 12 verschiedene Nationen

Inhalt: Verbesserung der lmpulskontrolle, Kommunikation und Schutzpositionen in Stresssituationen.Teamgeist über kulturelle Grenzen hinweg stärken und der Zusammenhalt im Verein und in den Gruppen.

6.000,00 €

beantragt:

2.000,00 €

Bewilligung:

2.000,00 €

Aachener Interkultureller Familiensportverein e.V.

Trainingseinheiten Kinderschwimmen, Spiel und Sport

Zielgruppe: Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren, überwiegend mit Migrationshintergrund

Inhalt: In insgesamt 3 Projekten sollen mehr Wasservertrauen, Stil- und Ausdauerverbesserung sowie intensive Betreuung von Anfänger*innen und Nichtschwimmer*innen vermittelt bzw. erreicht werden.

Des Weiteren geht es um

Verstärkung der Sozialkompetenzen,

Anbindung der Kinder und Jugendliche an die Sportaktivitäten,

Förderung des Spaßes an sportlichen Aktivitäten sowie Verbesserung von Koordination und Ausdauer durch

nachhaltige sportliche Angebote.

5.800,00 €

beantragt:

5.000,00 €

Bewilligung:

5.000,00 €

Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e.V.

Inklusive Tischkicker-Liga

Zielgruppe: Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren, Erwachsene und Menschen mit Behinderung

Inhalt: von Oktober bis April spielendie Teams an barrierefreien Kickertischen an den jeweiligen Standorten einmal im Monat in einer Gruppenphase. Nach der Gruppenphase findet für alle Teams an einem rotierenden Standort in der StädteRegion Aachen das große Finale statt. Das gesamte Projekt ist für die Teilnehmer*innen kostenfrei.

11.500,00 €

beantragt:

5.000,00 €

Bewilligung:

5.000,00 €

Aachener Schwimmverein 06 e.V.

Seestern – ein inklusives Schwimmlernangebot

Zielgruppe: Kinder (Anzahl bis zu 32), welechen das Schwimmen beigebracht wird.

Inhalt:inklusives Schwimmangebot für Kinder in Kooperation mit der LebenshilfeAachen FeD GmbH

8.314,63 €

beantragt: 2.500,00 €

Bewilligung:

2.500,00 €

Summe

71.926,63 €

42.300,00 €

Aus Sicht der Sportverwaltung sind die aufgeführten Projekte im Bereich des Vereinssports mit einer Zuschusshöhe von insgesamt 42.300,00 € förderwürdig im Sinne der Förderrichtlinie.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssperre kann eine Förderung zur sozialen Teilhabe im Sport ausschließlich für Sportvereine bezuschusst werden, die durch Stiftungsgelder gefördert werden können. Die antragstellenden Sportvereine erfüllen die notwendigen Voraussetzungen, welche von der Finanzverwaltung im Rahmen der Stiftungsmittelverwaltung gefordert werden.

Für einige der aufgeführten Projekte kommt eine anderweitige Fördermöglichkeit durch die Staatskanzlei NRW in Frage, welche prioritär in Anspruch genommen werden soll. Die Staatskanzlei NRW hat nach sieben Jahren ein Nachfolgeprojekt zu Sportplatz Kommune aufgelegt, in dem im Zusammenwirken mit dem Landessportbund NRW auch alle Sportvereine antragsberechtig sind. Gefördert werden Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen sowie vulnerable Zielgruppen, die gemeinsam mit Kitas, Schulen, Kinder- und Jugendzentren oder Einrichtungen für Ältere oder Menschen mit Beeinträchtigungen durchgeführt werden. Die Projekte müssen grundsätzlich für Nicht-Vereinsmitglieder offen sein.

Mit dem Förderprogramm „Sportplatz Kommune 2.0“ unterstützt das Land NRW die kommunale Sportentwicklung in Zusammenarbeit mit Sportvereinen. Ziel ist der Aufbau nachhaltiger Netzwerke zwischen Sportvereinen, Kommunen, Schulen, Kitas und sozialen Einrichtungen.

Auf Grundlage dieser Kriterien hat die Sportverwaltung gemeinsam mit dem Stadtsportbund Aachen die vorliegenden Anträge zur Förderung sozialer Teilhabe im Sport auf deren Antragsberechtigung hin geprüft. Die in Frage kommenden Vereine stellen ebenfalls einen Antrag bei der Staatskanzlei NRW für das Förderprojekt „Sportplatz Kommune 2.0“.

Über eine mögliche Bezuschussung für eine Projektlaufzeit vom 01. Juli 2026 – 31. Dezember 2027 entscheidet die Staatskanzlei NRW in einer Jurysitzung im Juni 2026.

Sollten die antragstellenden Vereine über dieses Förderprogramm einen Zuschuss erhalten, würde die städtische Förderung zur sozialen Teilhabe subsidiär entfallen. Bei einer Absage der Staatskanzlei NRW wären die aufgeführten Projekte der Sportvereine förderwürdig im Sinne der Förderrichtlinie.

Da die Projektlaufzeit beim Förderprogramm „Sportplatz Kommune 2.0“ erst am 01. Juli 2026 beginnen würde, wäre bei vorherigem Projektbeginn eine Teilfinanzierung in der ersten Jahreshälfte weiterhin entsprechend der Förderrichtlinien förderwürdig, um die Finanzierung der Projekte zu gewährleisten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

50.000 €

50.000 €

150.000 €

150.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es stehen 35.000,00 € bei dem Produkt 080202 – „Vereinssport“ – PSP 4-080202-914-6, 53180000 und 15.000,00 € bei dem Produkt 080203 – „vereinsungebundener Sport“ – PSP 4-080203-904-5, 53180000 für die „Förderung sozialer Teilhabe im Sport“ zur Verfügung.

Ein Teil des ungenutzten Betrages beim Produkt 080203 – „vereinsungebundener Sport“ – PSP 4-080203-904-5, 53180000 in Höhe von 7.300,00 € ist auf das Produkt 080202 – „Vereinssport“ – PSP 4-080202-914-6, 53180000 zu verlagern. Die Verlagerung der Mittel wurde beantragt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssperre gilt die Vereinbarung mit der Finanzsteuerung, dass eine Förderung zur sozialen Teilhabe im Sport ausschließlich für Institutionen erfolgen kann, die durch Stiftungsgelder gefördert werden können. Bei den aktuellen Antragsstellern liegt diese Voraussetzung vor. Für die vorliegenden Anträge besteht in Höhe von 20.900,00 € eine direkte Deckung durch Stiftungsmittel. Für einige der aufgeführten Projekte kommt eine anderweitige Fördermöglichkeit durch die Staatskanzlei NRW in Frage, welche prioritär in Anspruch genommen werden soll (s. Erläuterungen). Je nach Entscheidung der Staatskanzlei NRW verbleibt eine weitere Deckungslücke, die aus den demSport insgesamt zur Verfügung gestellten Mitteln des Elisabethspitalfonds bestritten werden müsste. Eine Entscheidung über die gesamte weitere Verwendung und Priorisierung soll durch Vorlage im Sportausschuss im September herbeigeführt werden.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-04-20 FB 52_0015_WP19 Sportfoerderung_Sozia SAO.pdf

19.5.2026

24.7 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Di., 19.05.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
20.5.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:30