Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten
FB 52/0016/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Dohmen betont auch hier noch einmal die Wichtigkeit und Hilfe der Stiftungsmittel.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:
Allgemeiner Turnverein Aachen 1870 e.V.zwei neue Rhönräder1.147,76 €
S.C. Grün-Weiß Lichtenbusch 1949 e.V.mobilen Fußball-Billard-Anlage327,25 €
Erläuterungen
Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.
Die Rhönrad-Abteilung des Allgemeinen Turnvereins Aachen 1870 e. V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung zweier neuer Rhönräder gestellt. Der Grund hierfür ist, dass die zwei neuen Rhönräder zur Ergänzung der Rhönradgeräte und zur Vorbereitung der Turner*innen auf die bevorstehenden deutschlandweiten Wettkämpfe benötigt werden. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der zwei Rhönräder 4.591,02 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den Allgemeiner Turnverein Aachen 1870 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 1.147,76 € ergeben.
Die Fußballsenioren-Abteilung des S.C. Grün-Weiß Lichtenbusch 1949 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Erstellung einer mobilen Fußball-Billard-Anlage in Eigenleistung gestellt. Der Grund hierfür ist, dass diese Fußball-Billard- Anlage für die „Alten Herren“ Ü60 des Vereins eine gute Gelegenheit weiter Sport zu treiben wäre. Aber auch für die Jugendmannschaften des Vereins wäre das eine willkommene Abwechslung im Trainingsbetrieb.
Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der Materialien für die mobilen Fußball-Billard-Anlage 1.309,00 € Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für die Fußballsenioren-Abteilung des S.C. Grün-Weiß Lichtenbusch 1949 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 327,25 € ergeben.
Der Haushaltsansatz 2026 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten 15.000,00 €. Bisher wurde im Jahr 2026 für zwei Anträge ein Betrag in Höhe von 3.984,53 € bewilligt. Für die neuen Anträge sind Mittel in Höhe von 1.475,01 € erforderlich, sodass nach Bewilligung der Anträge noch 9.540,46 € zur Verfügung stehen würden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssperre können ausschließlich Anschaffungenerforderlicher Sportgeräte bezuschusst werden, die zu 100 % durch Stiftungsgelder gefördert werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 10.000 € | 10.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 15.000 € | 15.000 € | 10.000 € | 10.000 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssperre können ausschließlich Anschaffungenerforderlicher Sportgeräte bezuschusst werden, die zu 100 % durch Stiftungsgelder gefördert werden.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1023372
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023372
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-04-20 FB 52_0016_WP19 Zuschuss zur Beschaf SAO.pdf
5.5.2026
134.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- Sitzung des Sportausschusses
- Gremium
- Sportausschuss
- Datum
- Di., 19.05.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 20.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:30