Umwandlung des Tennenplatzes in Kunstrasen auf der Sportplatzanlage Breslauer Straße
FB 52/0013/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Prömpler sagt aus, der Planungsausschuss habe im März schon beschlossen, die Umwandlung so durchzuführen. Auch die Bezirksvertretung habe die Vorlage so weiterempfohlen. Außerdem gibt Frau Prömpler an, dass die Bezirksvertretung beschlossen habe, die 25.000,00 € aus bezirklichen Mitteln zur Verfügung zu stellen.
Herr Offermann dankt der Verwaltungsseite für die Ermöglichung und die gute Kommunikation.
Er fragt, wie es angesichts der Haushaltslage mit der Umwandlung Sportplatz Sonnenscheinstraße aussehe?
Frau Prömpler gibt an, es sei wichtig zu wissen, dass die Vorlage vor der Haushaltssperre entstanden sei.
Daher müssen einige Dinge noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Es ginge in erster Linie darum, aufzuzeigen, dass die Haushaltsmittel überhaupt vorhanden seien.
Herr Hangarter betont, dass er, unabhängig von der Haushaltssituation froh sei, dass die Umwandlung der Sportplatzanlage Breslauer Straße möglich sei. Hiermit sei das Ziel, die Quartiere und die Vereine zu stärken, erreicht worden.
Er hofft, dass man gemeinsam auch eine gute Lösung für den Sportplatz Sonnenscheinstraße finde.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Planungsausschuss:
Der Planungsausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Umwandlung des Tennenplatzes in Kunstrasen sowie der Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf der Sportplatzanlage Breslauer Straße zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme gemäß den in den Erläuterungen genannten Ausführungen.
Bezirksvertretung Aachen-Mitte:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Umwandlung des Tennenplatzes in Kunstrasen sowie der Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf der Sportplatzanlage Breslauer Straße zur Kenntnis.
Sportausschuss:
Der Sportausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Umwandlung des Tennenplatzes in Kunstrasen sowie der Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf der Sportplatzanlage Breslauer Straße zur Kenntnis.
Erläuterungen
Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.10.2024 dafür ausgesprochen, dass der Tennenplatz der Sportplatzanlage Breslauer Straße im Jahr 2025 in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden soll.
Die Besonderheit besteht darin, dass neben dem Fußball auch die Sportarten American Football, Flagfootball und Cheerleading berücksichtigt werden.
Aufgrund der Komplexität und fehlender personeller Ressourcen hat sich die Durchführung der Maßnahme verzögert und wird erst im Jahr 2026 umgesetzt.
Mit vorgenanntem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, ein Bodengutachten in Auftrag zu geben und die darauf aufbauenden Kostenschätzungen und Planungen zu erstellen.
Der durch den Fachbereich Klima und Umwelt erstellten Planung und Kostenrechnung liegen die Ergebnisse des eingeholten Bodengutachtens zugrunde.
Bei der Planung zur Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunststoffrasen mit Kork-Infill wurde Folgendes berücksichtigt:
Unter Beachtung der derzeit gültigen Sicherheitsabstände wird das Spielfeld auf eine Größe von 60 x 92 m (netto, reine Spielfeldmaße) reduziert. Es entspricht damit den gültigen Vorschriften zur Austragung von Wettkampfspielen. Die Sportplatzdrainage wird erneuert. Der Kunstrasenplatz erhält einen befestigten Umgangsweg mit zwei Ausbuchtungen zur Unterbringung von Spielerunterständen und mobilen Fußballtoren, sowie die Erschließung zur Zufahrt des Materiallagers im Umkleidegebäude. Dadurch ist die Möglichkeit des Befahrens mit Fahrzeugen für Pflegearbeiten im Bereich des Sportplatzes sowie für Reparaturarbeiten an der Trainingsbeleuchtungsanlage gegeben, zudem bieten die Flächen Zuschauern Platz zum Aufenthalt. Darüber hinaus werden an den beiden Längsseiten die vorgeschriebenen Zuschauerbarrieren errichtet.
Durch das Gebäudemanagement wurde die vorhandene Trainingsbeleuchtungsanlage überprüft, mit dem Ergebnis, dass diese nicht erhaltungswürdig ist. Es handelt sich um eine Acht-Mast-Anlage aus dem Jahr 1974. Diese befindet sich im Ursprungszustand und weist erhebliche Korrosionsschäden aus. Aus diesem Grund soll die Trainingsbeleuchtungsanlage vollständig erneuert werden und durch eine Sechs-Mast-Anlage in moderner LED-Technik ersetzt werden.
Im Zusammenhang mit der Umwandlung des Spielfeldes und den damit verbundenen umfangreichen Tiefbauarbeiten können für die Erneuerung der o.g. elektrischen Maßnahmen entsprechende Synergieeffekte genutzt werden.
Die Kosten für die Umwandlung des Tennenplatzes in Kunstrasen werden auf rd.800.000,00 € und die Kosten für die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf rd. 225.000,00 € geschätzt. Durch Ermächtigungsübertragungen sowie Mittelverlagerung aus dem Bereich des vereinsungebundenen Sports sind ausreichende Mittel zur Umsetzung der Maßnahme vorhanden.
Für die beabsichtigte Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatzes sowie der Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage an der Sportanlage Sonnenscheinstraße stehen weiterhin ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Vereine ASV-Schwarz- Rot 06 e.V., SC DITIB Aachen e.V. und AFC Vampires e.V. haben einen Eigenanteil in Höhe von 50.000 € zu erbringen. Dieser reduziert sich auf 25.000 €, sofern die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt, einen Betrag in Höhe von 25.000 € aus bezirklichen Mitteln als Zuschuss zu leisten. Die Entscheidung hierüber wird voraussichtlich in der Sitzung der BV-Mitte am 15.04.2026 getroffen. Bereits im Vorjahr hat die BV-Mitte einen entsprechenden Beschluss in Aussicht gestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1.020.000 | 1.990.491,02 * | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 1.020.000 | 1.990.491,02 * | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
*979.491,02 € aus Ermächtigungsübertragungen | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-1 Sachkonto 78310000 stehen für die Umwandlung in Kunstrasen durch Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr 750.000 € zur Verfügung. Verfügbar sind noch 741.930,28 €. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 58.000 € werden durch Mittelübertragung aus den PSP-Elementen 5-080203-900-00100-900-1 SK 78510000 (Sportliche Aufwertung von Spielflächen – 10.000 €) und 5-080203-900-01400-900-1 SK 78310000 (Sport und Bewegung im öffentlichen Raum – 48.000 €) gedeckt.
Beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-2 Sachkonto 78310000 stehen für die Sanierung der Trainingsbeleuchtungsanlage aus Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr 175.000 € zur Verfügung. Darüber hinaus stehen im laufenden Haushaltsjahr Gesamtmittel für Trainingsbeleuchtungsanlagen in Höhe von 240.000 € zur Verfügung. Die Mehrkosten, die die Mittel aus dem Vorjahr überschreiten, werden aus dem Haushaltsansatz 2026 gedeckt.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1023374
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023374
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-24 FB 52_0013_WP19 Umwandlung des Tenne SAO.pdf
16.3.2026
644.3 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Sportausschusses
- Gremium
- Sportausschuss
- Datum
- Di., 19.05.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 20.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:30