5. Mai 2026 um 17:00, Rathaus
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Bürger*innenantrag nach § 24 GO NRW vom 02.06.2025 - Kampagne gegen Zigarettenabfall

E 18/0020/WP19 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Der Antragsteller erklärt, dass seine Idee für den Bürgerantrag ihren Ursprung am Elsassplatz nahm. Dort ist ihm vor einer Kneipe das Ausmaß des Zigarettenmüll überhaupt erst aufgefallen. Seitdem geht er mit offenen Augen durch die Stadt, wobei ihm erst bewusst wurde wieviel Vermüllung durch achtlos weggeschnippte Zigarettenkippen entsteht. Sein Wunsch ist es, dass die Gastronomen verpflichtet werden den Zigarettenmüll vor ihren Betrieben zu entsorgen. Tun sie dies nicht, solle dies mit einer Geldbuße geahndet werden. Dies führt seiner Meinung nach dazu, dass die Gastronomie mehr Außenaschenbecher aufstellt und die Vermüllung deutlich reduziert wird. Sein zweiter Ansatz sieht vor im Rahmen einer Werbekampagne Taschenaschenbecher zu verteilen und Rauchende bzgl. der eigens verursachten Vermüllung zu sensibilisieren. Ferner hat er kürzlich einen Bericht zu einer Kippensammelaktion beim WDR gesehen, die er ganz toll fand. Aachen sollte sich durch so etwas triviales wie Zigarettenmüll nicht das Stadtbild verschandeln lassen. Offensichtlich, so fasst er zusammen, ist die Bestrafung von Zigarettenwegwerfen auf öffentlichen Straßen und Plätzen ebenfalls noch sehr viel zu günstig.

Frau Balsam, die Leiterin des Aachener Staatsbetriebs bedankt sich für das Engagement des Antragstellers. Sie beschreibt die Situation um weggeworfene Zigarettenkippen als Gemeinschaftsprojekt. Eine Marketingkampagne fiele im städtischen Zusammenhang dem Fachbereich 13 (Kommunikation und Stadtmarketing) zu, während die Entsorgung des Mülls natürlich beim Aachener Stadtbetrieb (E18) liegt. Eine groß angelegte Marketingkampagne kann sie leider aufgrund der Haushaltssperre erst einmal nicht in Aussicht stellen. Auch kleinere Posten wie Plakate müssen voraussichtlich zunächst zurückgestellt werden. In Reaktion auf den Antrag hat der FB 13 in Kooperation mit dem Aachener Stadtbetrieb bereits, anlässlich des International World Cleanup Days am 20. September 2025, auf den städtischen Social Media-Plattformen ein Video zur Stadtsauberkeit veröffentlicht. Der Fokus lag dabei auf der Problematik achtlos weggeworfener Zigarettenkippen.

Frau Balsam verspricht, dass die heute getätigten Anregungen in die weitere Planung mit einbezogen werden. Sie spricht außerdem darüber, dass ein Thema zur Stadtsauberkeit derzeit für den kommenden Bürger*innenrat ausgewählt werden kann. Die Abstimmung läuft noch ein paar Tage. Des Weiteren führt sie aus, dass die Sondernutzungsgenehmigung für Außengastronomie bereits eine Vorschrift zur täglichen Reinigung der in Anspruch genommen Fläche enthält. Die Gastronomen aber abermals zu sensibilisieren, nimmt sie mit in einen Austausch mit dem Ordnungsamt (FB 32).

Herr Dauber, der Antragsteller plädiert abermals für Geldstrafen für Gastronomen aus. Eine Sensibilisierung wird ohne Bestrafung bei Nichteinhaltung nicht wirksam werden.

Frau Lürken erklärt, dass es, um eine juristische Handhabe zu bekommen, zunächst bspw. ein Schreiben an die Gastronomen geben muss, auf dessen Grundlage im späteren Verlauf ein Ordnungsgeld angekündigt werden kann.

Frau Vallot fragt ob man in der Nutzungsgenehmigung Außenaschenbecher bereits als verpflichtenden Einrichtungsgegenstand aufnehmen kann. Sie pflichtet dem Antragsteller bei, es sei bedauerlich wie viele Zigarettenstummel tagtäglich zusammenkommen.

Die Anmerkung einer Raucherin besagt, dass es bereits an vielen Gastronomien Außenaschenbecher gibt. Ihrer Meinung nach müsse man die Mülleimer im öffentlichen Raum, bspw. an Bushaltestellen, konsequent nachrüsten. Hier gibt es noch viel Potenzial. Die wenigsten Mülleimer haben überhaupt die Zigarettenwegwerfvorrichtung.

Herr Hilgers ergänzt, dass achtlos weggeworfener Müll generell ein großes Problem darstellt. Der Stadtbetrieb ist sehr emsig und macht einen tollen Job. Leider kann man gerade beim Thema Stadtsauberkeit lediglich auf Aufklärungsarbeit setzen und hoffen, dass in den Köpfen der Menschen ankommt, dass wir alle selber für ein schönes Stadtbild verantwortlich sind. Die Hemmschwelle kann durch Beschilderung und Aufklärung erhöht werden, weshalb er die Werbekampagne für eine gute Idee hält. Leider fallen derzeit viele tolle Ideen dem Rotstift zum Opfer. In der Zwischenzeit muss man den Uneinsichtigen wirklich mit Kontrolle und Bußgeldern Einhalt gebieten.

Frau Perschon-Adamy betont, dass man die Verantwortlichkeit an die Bürger*innen weitergeben muss. Auch wenn derzeit die Haushaltslage kleinen großen Spielraum zulässt, bedankt sie sich bei dem Antragsteller, denn der Bürgerantrag halte wach und setze einen wichtigen Fokus auf eine beunruhigende Vermüllung, die schon so alltäglich geworden ist, dass man fast die Augen davor verschließt.

Herr Deumens lobt den Stadtbetrieb ebenfalls, dennoch sei noch viel zu tun. Er pflichtet seinen Vorredner*innen bei, dass eine Kampagne sensibilisieren würde, die Gelder dafür aber derzeit nicht zur Verfügung stehen. Seiner Meinung nach sollten kleinere Maßnahmen aber unbedingt angestoßen werden. Der Bürger*innenrat wird – falls das Thema ausgewählt wird – sicherlich weiteren Input bringen. Er fragt Frau Balsam ob sie wisse wie viele Personen täglich beim Zigarettenwegflitschen erwischt werden? Eine Antwort darauf kann nicht gegeben werden, die Geschäftsführung wird dies beim Ordnungsamt erfragen und die Informationen zur Verfügung stellen.

Ein Gast gibt zu bedenken, dass in anderen Ländern das Rauchen in der Öffentlichkeit gänzlich verboten ist. Warum nicht auch in Deutschland so weit gehen? Was kostet denn überhaupt das Vergehen des Kippenwegwerfens? Anmerkung der Schriftführerin - Nachfolgende Informationen wurden nach der Veranstaltung bei den Verantwortlichen des Ordnungsamtes eingeholt: „Wir haben in einem Zeitraum von 12 Monaten rund 120 Feststellungen im Bezug auf weggeworfene Zigaretten. Jede Feststellung wurde mindestens mit einer Verwarnung geahndet. In 7 Fällen wurde sogar ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Höhe des Verwarngeldes richtet sich nach dem Einzelfall (Beurteilung Gesamtsituation, wirtschaftliche Belange des Betroffenen usw.) Grundsätzlich ist jedoch in der Anlage der Aachener Straßenverordnung ein Verwarngeld in Höhe von 30 € vorgesehen. Um die Verunreinigung ahnden zu können, muss der Verursacher / die Verursacherin zweifelsfrei festgestellt werden. Bedeutet, wir müssen die Person beim Wegwerfen der Zigarette sehen.“

Ein weiterer Gast schlägt vor den OSD (Ordnungs- und Sicherheitsdienst) an markanten Plätzen in Zivil einzusetzen und mal ein paar Tage hintereinander lückenlos abzukassieren. Das Signal das die Stadt mit einer solchen Aktion senden würde, wie auch mit der Erhöhung der entsprechenden Bußgelder, ist: „Wir wollen das nicht“. Das gleicht einer erzieherischen Maßnahme und funktioniert vermutlich bestens.

Frau Haupt erzählt, dass sie in der Vergangenheit mal eine Kippensammelaktion aus Initiative ihrer Partei heraus mitgemacht hat. Dies habe enorm niedrigschwellig sensibilisiert und ein neues Bewusstsein geschaffen. Sie hat den Tag in bester Erinnerung. Könnte man den Aktionstag „Frühjahrsputz“ vielleicht einmal speziell für Zigarettenmüll ausrichten?

Frau Nüttgens schlägt vor, dass sich lokale Unternehmen finanziell an einer Kampagne gegen wilden Müll beteiligen könnten. Zigarettenunternehmen, wie Lucky Strike o.ä. verteilen häufig Merchandise bspw. in der Pontstraße. Warum geht man nicht gezielt auf diese Unternehmen zu und findet eine Ebene der Zusammenarbeit zur Sensibilisierung gegen den achtlos weggeworfenen Müll? Für einen Aktionstag speziell gegen Zigarettenmüll spricht sie sich ebenfalls aus.

Frau Balsam erklärt, dass sich Gruppen grundsätzlich das ganze Jahr über beim Stadtbetrieb melden können um Müllsammelaktionen umzusetzen. Sie erhalten dann Beratung, Equipment und selbstverständlich kostenlose Abholung durch die Müllabfuhr. Infos dazu gibt es auf der städtischen Homepage. Man kann sich über das Serviceportal zu einer privaten Müllsammelaktion anmelden: Private Müllsammelaktion Anmeldung - Serviceportal der Stadt Aachen

Frau Lürken fasst das Gesagte zusammen: Die heutige Diskussion ergibt, dass man sich vor allem wünscht die Gastronomen in die Verantwortung zu nehmen. Des Weiteren spricht man sich für eine punktuell intensivierte Kontrolle als auch eine Erhöhung des Bußgeldes aus. Die Sensibilisierung des Einzelnen im Kontext einer Kampagne ist wünschenswert.

Das Gremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Der Antrag für eine Antikippenkampagne enthält folgende Inhalte:

1. Werbeaktion, kostenlose Verteilung von Taschenaschenbecher (Einzelpreis lt. Internet 2,80 €); kann mit dem

Stadtwappen verziert werden.

2. Infoaktion; Werbetafeln; Werbung in den Schulen...

3. Gaststättenbetreiber mit Außengastronomie verpflichten den Bereich täglich von Kippen zu reinigen.

4. Verhängung von Strafen gegen das Kippenwegwerfen auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Ad 1+2:

In Reaktion auf den Antrag hat der Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing in Kooperation mit dem

Aachener Stadtbetrieb anlässlich des International World Cleanup Days am 20. September 2025 auf den

städtischen Social Media-Plattformen ein Video zur Stadtsauberkeit veröffentlicht. Der Fokus lag dabei auf der

Problematik achtlos weggeworfener Zigarettenkippen. Neben den ökologischen Auswirkungen für die Umwelt –

tausende Giftstoffe werden freigesetzt und gelangen durch Regen in das Grundwasser – ist es eine tägliche

Herausforderung für die Mitarbeiter*innen der Stadtreinigung, Zigarettenstummel zu entsorgen. Speziell das

Kopfsteinpflaster in der Aachener Altstadt macht die Reinigung kompliziert.

Der Aachener Stadtbetrieb hat in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten

etabliert. So finden sich im Stadtgebiet unterschiedliche Papierkörbe, teilweise mit inkludierten Aschenbechern,

sowie die „Kippster“, spezielle Abfallbehälter für Zigarettenkippen. Wegen der hohen Nachfrage und der guten

Resonanz hat die Stadtreinigung im September zusätzliche Kippster in den Bezirken installiert und somit die

Gesamtanzahl auf 24 erhöht.

Für eine saubere Stadt müssen alle gemeinsam anpacken. Jede*r Einzelne sollte pfleglich mit seinem Umfeld

und der Natur umgehen und trägt auch selbst für sein Verhalten die Verantwortung. Der „World Cleanup Day“

am 20.September, ein offizieller Aktionstag der Vereinten Nationen, rückt die Thematik in den Fokus.

Achtlos weggeworfener Müll ist eine Gefahr, da er weitreichende ökologische und ökonomische Folgen hat.

Sind die Abfälle einmal in der Umwelt, können sie Schadstoffe freisetzen oder in Kleinteile zerfallen, die für die Tier- und Pflanzenwelt an Land und in Gewässern gefährlich sind.

Die Mitarbeiter*innen der Stadtreinigung des Aachener Stadtbetriebs sind täglich im Einsatz für ein sauberes

Aachen. 138 Mitarbeiter*innen arbeiten im Zweischichtbetrieb, auch am Wochenende, mit Klein- und Groß-kehrmaschinen, Pritschen, Fahrrädern und klassisch zu Fuß mit der Kehrkarre.

Der Stadtbetrieb leistet im Rahmen verschiedener Angebote und Projekte Aufklärungsarbeit im Bereich

Abfalltrennung und -entsorgung. Denn Stadtsauberkeit kann nur funktionieren, wenn alle gemeinsam handeln.

So können Bürger*innen sich im Rahmen privater Müllsammelaktionen engagieren: Vereine, Kitas, Schulen oder

private Gruppen können sich beim Stadtbetrieb melden und erhalten von dort für den ehrenamtlichen Einsatz

Abfallsäcke und Handschuhe. Anmeldungen sind im Serviceportal möglich:

https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/5238760/show

Die Stadt Aachen engagiert sich seit vielen Jahren im Bereich Abfallvermeidung und -verwertung. Sie hat im

Oktober 2021 zudem als zweite deutsche Stadt die „Circular City Declaration“ unterzeichnet und sich dadurch

für eine nachhaltige Ressourcennutzung ausgesprochen.

Grundsätzlich ist eine groß angelegte Werbe- und Aufklärungsaktion wünschenswert, die sich neben Zigaretten

auf alle Arten der mangelhaften und falschen Müllentsorgung durch Verbraucher*innen fokussiert. Aktuell liegt

der Kampagnen-Schwerpunkt des Aachener Stadtbetriebs auf der Fachkräfteakquise. Eine Sauberkeits-kampagne kann in den folgenden Jahren aufgelegt werden, soweit sie mit der Haushaltssituation vereinbar ist.

Ad 3:

Die Sondernutzungsgenehmigung für Außengastronomie enthält bereits folgende Vorschrift: „Die in Anspruch

genommene Fläche ist durch tägliche gründliche Reinigung in sauberen Zustand zu halten. Insbesondere ist

darauf zu achten, dass sich die Platzfläche in den frühen Morgenstunden vor Beginn des Geschäftsbetriebes in

beanstandungslosem Zustand befindet. Die Verschmutzungen mit einem Gebläse auf die Fläche außerhalb der

genehmigten Fläche zu befördern, ist nicht zulässig.“

Ad 4:

Im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog der Stadt Aachen sind schon jetzt Verwarngelder veranschlagt.

Für das Wegwerfen einer Zigarettenkippe fallen 30 Euro an. Wirft man eine Zigarettenschachtel weg, muss

man 40 Euro Verwarngeld zahlen. Wer einen Aschenbecher ausleert, muss mit 55 Euro Verwarngeld rechnen.

Den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog findet man auf aachen.de unter:

https://www.aachen.de/in-aachen-leben/politik-und-verwaltung/stadtrecht/recht-und-ordnung/verwarnungsgeldkatalog-fb-32-2019.pdf?cid=1ep

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-04-20 E 18_0020_WP19 Buerger_innenantrag n SAO.pdf

20.4.2026

562.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 4.1
Sitzung
Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 05.05.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Status
öffentlich
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
26.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:18