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Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen

FB 56/0060/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Wende erklärt, ihn habe die Bitte erreicht, im Beschlussvorschlag das Wort „Ratsresolution“ durch das Wort „Appell“ zu ersetzen. Es gibt dagegen keine Einwände aus dem Gremium.

Herr Frieders betont, dass Sprache der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe sei. Er spricht sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen strukturelle Ausgrenzung und für Chancengerechtigkeit

und Gleichheit aus. Er kritisiert überdies die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Besserstellung ausgewählter Nationen, wie z. B. von Ukrainer*innen, im Rahmen der Kürzungen der Sprach- und Integrationskurse durch die Bundesregierung; dies solle seines Erachtens in dem zu verabschiedenden Text noch aufgenommen werden.

Herr Wende erkundigt sich, ob es seitens der Grünen-Fraktion einen konkreten Umformulierungs- bzw. Ergänzungsvorschlag gäbe.

Herr Frieders ist der Meinung, der Resolutionstext müsse im Hinblick auf die gesetzlichen Neuerungen angepasst werden. Eine Bevorzugung von ausgewählten Nationen sei nicht hinnehmbar.

Herr Wende bittet die Fraktionen, einen entsprechenden Umformulierungs- bzw. Ergänzungsvorschlag zu erarbeiten. Dieser könne in der Ratssitzung abschließend beraten und beschlossen werden.

Am Ende der Aussprache lässt Herr Wende über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den beigefügten Appell - mit gegebenenfalls noch leicht verändertem Text - zu verabschieden und sich gegen die Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen des BAMF auszusprechen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die beigefügte Resolution zu verabschieden und sich gegen die Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen des BAMF auszusprechen.

Der Ausschuss für Soziales und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die beigefügte Resolution zu verabschieden und sich gegen die Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen des BAMF auszusprechen.

Der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die beigefügte Resolution zu verabschieden und sich gegen die Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen des BAMF auszusprechen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, die beigefügte Resolution zu verabschieden und sich gegen die Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen des BAMF auszusprechen.

Erläuterungen

Laut eines Rundschreibens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an die Träger der Sprachkurse vom 9. Februar 2026 werden Integrationskurse für Asylbewerber*innen, Geduldete (nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG), Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürger*innen künftig nicht mehr finanziert. Ukrainer*innen und Personen aus dem EU-Ausland können zwar noch über die Jobcenter eine Zuweisung für einen Integrationskurs beantragen, die Berechtigung ist aber abhängig von Bedingungen, die jeweils geprüft werden müssen. Der Zugang ist damit stärker begrenzt und der bürokratische Aufwand höher.

Bisher konnten Asylbewerber*innen, Geduldete (§ 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger*innen im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden und freiwillig daran teilnehmen. Der Kreis der Berechtigten wird damit auf Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive eingeschränkt. Die Kürzungen betreffen vor allem Geflüchtete aus der Ukraine, aber auch aus Syrien, Afghanistan und der Türkei sowie Unionsbürger*innen.

Der Sprach- und Integrationskurs wurde im Jahr 2005 mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführt. Er umfasst 700 Unterrichtseinheiten, 600 davon entfallen auf den Deutschkurs, 100 auf den Orientierungskurs. Die Teilnehmenden lernen die deutsche Sprache bis zum Niveau A2/B1 und beschäftigen sich mit der deutschen Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Haben die Teilnehmenden den allgemeinen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen, können sie ihre sprachlichen Kompetenzen in den Berufssprachkursen des BAMF erweitern.

Bereits seit Ende November 2025 stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keine Berechtigungsscheine für eine freiwillige Teilnahme an Integrationskursen mehr aus.

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und LINKE sowie die Ratsgruppen Volt und UP beantragten mit einem Schreiben vom 27.03.2026 an den Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Wende, für die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Demographie am 16.04.2026 sowie mit Schreiben vom 16.04.2026 an die Vorsitzende des Betriebsausschusses für Kultur, Theater und VHS, Frau Dr. Schmeer, für die Sitzung des Betriebsausschusses für Kultur, Theater und VHS am 07.05.2026 den Tagesordnungspunkt „Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen und Folgen für Aachen“. Zudem beantragten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke mit Schreiben vom 16.04.2026 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration, Herrn Yenen, für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 03.06.2026 den Tagesordnungspunkt mit dem selbigen Titel aufzunehmen. Von der Verwaltung, Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) und Volkshochschule (E 42) wurden die in den Schreiben formulierten Fragen beantwortet (FB 56/0053/WP19; FB 56/0054/WP19).

Bundesweit zeigen sich Reaktionen und Stellungnahmen, die sich gegen die Kürzungen und den veranlassten Zulassungsstopp des BAMF aussprechen. Im Folgenden sind einige beispielhaft aufgeführt: In einer Stellungnahme weist beispielsweise der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) auf die negativen Folgen der veranlassten Kürzungen hin, die vor allem eine langfristige Arbeitsmarktintegration betreffen. Aktuelle Daten zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zeigen, dass sich der Zugang zu Sprachkursen positiv auf die Beschäftigungsquote auswirkt. Eine langfristige Arbeitsmarktintegration ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam, da sie Zugewanderten eine Unabhängigkeit vom Sozialleistungsbezug ermöglicht und auch die soziale Integration befördert.[1] Auch eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Arbeitsagentur (IAB) zeigt, dass mehr als drei Jahre nach Beginn der Fluchtbewegung aus der Ukraine deutliche Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration in Deutschland zu beobachten sind.[2]

In einem offenen Brief vom 19.03.2026 äußern sich auch 190 namhafte Wissenschaftler*innen von deutschen Hochschulen zu den negativen Folgen der aktuellen Zugangsbeschränkungen bei Integrationskursen. Sie betonen die positiven Auswirkungen des aktuellen Integrationskurssystems auf den Spracherwerb und die Arbeitsmarktintegration.[3]

Vierzehn Landesintegrationsbeauftragte der Bundesrepublik äußern sich ebenfalls in einer Resolution vom 11.03.2026 und fordern, die Integrationskurse im bisherigen Umfang beizubehalten.[4]

Die kommunalen Spitzenverbände und der Deutsche Volkshochschul-Verband fordern am 26.03.2026 das Bundesinnenministerium auf, den Ausschluss freiwilliger Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Integrationskursen unverzüglich zurückzunehmen.[5]

In einer gemeinsamen Stellungnahme zugelassener Sprachkursträger vom 6. Februar 2026 weisen diese auf strukturelle Probleme in Folge des Zulassungsstopps der Integrationskurse hin. Der bereits feststellbare Rückgang der Zulassungen zu Integrationskursen erschwert es den Sprachkursträgern, ausreichend Kurse zu organisieren. In der Stellungnahme weisen sie zudem auf die insbesondere für kleinere Sprachkursträger entstehenden Schwierigkeiten durch die Zahlungsverzögerung seitens des BAMF hin.[6]

In einer Entschließung vom 08.05.2026 fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den verhängten Zulassungsstopp für die Teilnahme an den Integrationskursen zurückzunehmen.[7]

In Aachen gibt es derzeit – neben den neun Sprachkursträgern, die Kurse im Auftrag der BAMF durchführen – eine gut ausgebaute Struktur ehrenamtlich organisierter Sprachlernangebote. So stellte der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Aachen (ehemals Integrationsrat) bisher jährlich 39.000 Euro für niedrigschwellige alltagsorientierte Sprachkurse zur Verfügung. Diese niedrigschwelligen Kurse haben als Zielgruppe förderbedürftige motivierte (erwachsene) Teilnehmende, die aufgrund von gesetzlichen Beschränkungen, individuellen Problemlagen oder schwierigen Lebensumständen keinen Zugang zu den bereits vorhandenen Angeboten haben bzw. dort nicht gefördert werden können.

Die zusätzlichen ehrenamtlichen Angebote sind lediglich eine wichtige und praxisnahe Ergänzung und Unterstützung für die vom BAMF organisierten Integrationskurse. Hier bieten Ehrenamtliche Geflüchteten eine Übungsmöglichkeit für die deutsche Sprache, bereiten auf Prüfungen vor, bieten Lernunterstützung sowie soziale Kontakte. Diese Angebote finden in Vereinen, in der Stadtbibliothek, Kirchengemeinden oder anderen Einrichtungen statt.

Diese Maßnahmen können immer nur ein zusätzliches Angebot sein. Die systematisch aufgebauten und qualitativ geprüften Integrationskurse des BAMF mit einer hohen Stundenzahl, professionellen Lehrkräften, Lehrplänen, Prüfungen usw. bleiben eine Basis der Integration und können durch kommunale Strukturen nicht ersetzt werden.

Auch die im Zusammenhang mit dem Zulassungsstopp oft zitierten Erstorientierungskurse im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten können die entstandene Lücke nicht schließen. Das Sprachniveau, das in diesen Kursen erreicht werden kann, reicht nicht aus, um am Erwerbsleben teilzunehmen, und wird auch nicht durch ein anerkanntes Zertifikat nachgewiesen.

Die Kosten für die Teilnahme an einem „allgemeinen Integrationskurs“ belaufen sich auf mindestens 1.600 Euro pro Person, ist zusätzlich eine Alphabetisierung notwendig, liegen sie bei rund 3.000 Euro. Die jetzt vom Integrationskurs ausgeschlossene Gruppe ist jedoch in der Regel im Leistungsbezug der sozialen Sicherungssysteme und verfügt nicht über die Mittel, ihren Deutschkurs selbst zu zahlen.

Der Integrationskurs ist ein bewährtes Mittel für die Integration in Gesellschaft und Beruf, die Rücknahme des Zulassungsstopps für freiwillige Teilnahmen ist dringend geboten.

[1]Pressestatement des Sachverständigenrates für Integration und Migration, https://www.svr-migration.de/presse/svr-zu-integrationskursen/

[2]Presseinformation IAB, Februar 2026, Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter

[3]20260319 Offener Brief aus der Wissenschaft zu den aktuellen Zugangsbeschränkungen bei Integrationskursen FINAL

[4]2026_Resolution_Integrationsbeauftragte_der_Länder_Integrationskurse.pdf

[5]Integration: Kommunale Spitzenverbände und DVV fordern Rücknahme des Zulassungsstopps

[6]20260206_Schreiben_BAMF_BS.pdf

[7]Bundesrat - BundesratKOMPAKT - 1065. Sitzung

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-13 FB 56_0060_WP19 Kuerzungen bei Sprach SAO.pdf

20.5.2026

208.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales und Demographie
Datum
Do., 18.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.6.2026
Inhalt abgerufen
29. Juli 2026 um 01:18