20. Mai 2026 um 16:00, Rathaus
TOP 7Öffentlich

Verwendung der Stiftungsmittel im Jahr 2026

FB 20/0026/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Stadtdirektorin Gehling weist darauf hin, dass das per Vorlage vorgeschlagene und zu beschließende Verwendungsraster der Stiftungsmittel sich unterjährig an der einen oder anderen Stelle noch bedarfsorientiert verschieben könne. Sie erläutert, dass beispielsweise im Bereich Sport die Stiftungsmittel von einzelnen Projekten abgezogen und gesammelt zur Förderung anderer Punkte verwendet würden, um so Finanzausfälle zu vermeiden. Im Rahmen der Haushaltssperre sei zur Verwendung der Stiftungsmittel eine Ausnahmeregelung getroffen worden, welche eine freie Verwendung gemäß der Stiftungszwecke zulasse.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2026.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2026.

Erläuterungen

In den Satzungen der Stiftungen ist festgelegt, dass über die Vergabe der Mittel im Rahmen des Verfahrens der Haushaltsaufstellung im Sinne von § 78 GO NRW der Rat der Stadt Aachen entscheidet. Unterjährige Entscheidungen werden abhängig von Wertgrenzen durch die Fachausschüsse, die Kämmerin oder die Fachverwaltung getroffen.
Entsprechend hat der Rat der Stadt mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2026, in dem sowohl die Stiftungskonten, als auch die Maßnahmen in den Bereichen FB 45, FB 52 und FB 56 enthalten sind, die grundsätzliche Festlegung der Stiftungsmittel beschlossen. Eine konkrete Verbindung/Zuordnung von Stiftung zu den entsprechenden Maßnahmen steht allerdings noch aus, da eine Abbildung über den Haushaltsplan nicht möglich ist. Diese Konkretisierung der Haushaltsplanung wird nun über diese Vorlage angestrebt. Die Einbringung in den Haupt- und Finanzausschuss erfolgt jährlich, um die Transparenz der geplanten Mittelverwendung in den Stiftungen noch deutlicher zu machen. Um jedoch im Verlauf des Jahres Förderungen verschiedener Projekte dem laufenden Bedarf anpassen zu können, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass nach Rücksprache mit FB 20/301 bei vorliegender Zweckidentität Fördermittel verlagert werden können.
Sofern Mittelvorträge aus Vorjahren in den Stiftungen zur Verfügung stehen, fließen diese zuerst ab.

Die praktische Abwicklung erfolgt über die Fachbereiche Jugend und Schule (FB 45), Sport (FB 52) und Wohnen, Soziales und Integration (FB 56). Das bedeutet, dass weiterhin die Ausfertigung der Zuwendungsbescheide, die Auszahlung, der Verwendungsnachweis und der gesamte Kontakt zu den Trägern/Empfängern über die Fachämter erfolgen. Um die Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu erbringen, werden die Fachbereiche um geeignete Unterlagen gebeten.

Die Zuteilung erfolgt auf der Basis von Planwerten, sodass diese Zuordnung vorbehaltlich des Nachweises der endgültigen Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen und des Nachweises der satzungsgemäßen Verwendung erfolgt. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen geringer ausfallen oder der Nachweis zur satzungsgemäßen Verwendung nicht erbracht werden kann, verringert sich anteilig der Stiftungsmittelzuschuss.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-04-22 FB 20_0026_WP19 Verwendung der Stift SAO.pdf

22.4.2026

1.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Datum
Mi., 20.05.2026
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
16.6.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:12