Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen und Folgen für Aachen - Tagesordnungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke sowie der Gruppen Volt und UP vom 16.04.2026 für den Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS und Tagesordnungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke vom 16.04.2026 für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
FB 56/0054/WP19 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Dr. Blüggel verweist für die Beantwortung von Fragen zu der Vorlage an Karin Rautmann, Programmbereichsleiterin Sprachen der Volkshochschule.
Ratsfrau Schmitt-Promny, Frau Reuß, Herr Stoddon und Ratsherr Pilgram bedanken sich für die Vorlage, verweisen auf die negativen Konsequenzen der Kürzungen für die Stadt und wünschen sich eine Stellungnahme durch den Rat.
Ratsherr Becker regt an, dass eine entsprechende Vorlage aus den demokratischen Parteien kommen sollte.
Ratsfrau Schmitt-Promny befürwortet eine Kooperation zwischen Politik und Verwaltung.
Herr Beigeordneter Brötz schlägt vor, sich den Forderungen des Städtetages anzuschließen.
Frau Dr. Blüggel weist darauf hin, dass bereits von FB56 eine Resolution/Vorlage erarbeitet wird, welche im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (03.06.26), im Ausschuss für Soziales und Demographie (18.06.26), im Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS (14.07.26) und im Rat der Stadt Aachen (15.07.26) behandelt werden soll.
Erläuterungen
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke sowie die Gruppen Volt und UP beantragen mit Schreiben vom 16.04.2026 an die Vorsitzende des Betriebsausschusses für Kultur, Theater und VHS, Frau Dr. Schmeer, für die kommende Sitzung des Betriebsausschusses für Kultur, Theater und VHS am 07.05.2026 den Tagesordnungspunkt mit dem Titel „Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen und Folgen für Aachen“ aufzunehmen.
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke beantragen mit Schreiben vom 16.04.2026 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration, Herrn Yenen, für die kommende Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 03.06.2026 den Tagesordnungspunkt mit dem Titel „Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen und Folgen für Aachen“ aufzunehmen.
Folgende Fragen an die Verwaltung wurden in den beiden genannten Anträgen übereinstimmend formuliert:
- Wie viele Integrationskurse (inkl. Sprach- und Orientierungskurse) werden derzeit im Stadtgebiet angeboten? Wie viele Teilnehmer*innen sind aktuell in entsprechenden Kursen eingeschrieben? Welche Teilnehmenden-Kreise werden besonders betroffen sein?
- Welche konkreten Kürzungen bei Integrationskursen sind der Verwaltung bekannt und ab wann sollen diese wirksam werden? Wie viele und welche Träger von Sprachkursen sind in Aachen vom Wegfall der Kurse betroffen?
- Ist absehbar, dass es infolge der Kürzungen zu einem reduzierten Kursangebot oder zu längeren Wartezeiten kommen wird?
- Welche Auswirkungen werden auf die Integrationsarbeit vor Ort erwartet (z.B. Arbeitsmarktintegration, Schulbegleitung, soziale Teilhabe)?
- Entstehen der Kommune durch die Kürzungen mittelbare Mehrkosten, etwa im Bereich Sozialleistungen, Jugendhilfe oder Arbeitsmarktintegration?
- Welche besonderen Auswirkungen hat die Entscheidung des BAMF auf die Volkshochschule Aachen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung, die Kursplanung und die Beschäftigungssituation der Lehrkräfte?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Wegfall der Kurse hinsichtlich der Integration geflüchteter Menschen aufzufangen?
Aktueller Sachstand:
Laut eines Rundschreibens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an die Träger der Sprachkurse vom 9. Februar 2026 sollen Integrationskurse für Asylbewerber*innen, Geduldete (nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG), Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürger*innen künftig nicht mehr finanziert werden. Ukrainer*innen und Personen aus dem EU-Ausland können zwar noch über die Jobcenter eine Zuweisung für einen Integrationskurs beantragen, die Berechtigung ist aber abhängig von Bedingungen, die erst noch geprüft werden müssen. Der Zugang ist damit stärker begrenzt und der bürokratische Aufwand höher.
Bisher konnten Asylbewerber*innen, Geduldete (§ 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger*innen im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden.
Der Kreis der Berechtigten wird damit auf Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive eingeschränkt. Die Kürzungen betreffen vor allem Geflüchtete aus der Ukraine, aber auch aus Syrien, Afghanistan und der Türkei sowie Unionsbürger*innen.
Der Sprach- und Integrationskurs wurde im Jahr 2005 mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführt. Dieser umfasst 700 Unterrichtseinheiten, 600 davon entfallen auf den Spracherwerb, 100 auf den Orientierungskurs. Die Teilnehmenden lernen die deutsche Sprache bis zum Niveau A2/B1 und beschäftigen sich mit der deutschen Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Haben die Teilnehmenden den allgemeinen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen, können sie ihre sprachlichen Kompetenzen in den Berufssprachkursen des BAMF erweitern.
Bereits seit Ende November 2025 stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keine Berechtigungsscheine für eine freiwillige Teilnahme an Integrationskursen mehr aus.
Zu Frage 1
Wie viele Integrationskurse werden derzeit im Stadtgebiet angeboten?
Laut BAMF-Navi vom 08.04.2026 weist die Stadt Aachen 65 Integrationskurse auf[1].
Wie viele TN sind aktuell in den Kursen eingeschrieben?
Nach Auskunft des BAMF nehmen in der Stadt Aachen aktuell 994 Teilnehmer*innen an Integrationskursen (mit und ohne Alphabetisierung, Kurse für gering Literalisierte) teil.
Welche TN-Kreise werden besonders betroffen sein?
Die Kürzung betrifft diejenigen, die bislang ohne Verpflichtung, also freiwillig an den Kursen teilnehmen konnten; das sind insbesondere Menschen aus der Ukraine, Personen im Asylverfahren, Geduldete sowie EU-Bürger*innen (vgl. Trägerrundschreiben des BAMF vom 09.02.2026[2]). Bezogen auf den aktuellen Kursbetrieb handelt es sich mengenmäßig, laut einer Schätzung des BAMF-Koordinators der Region Aachen, um ca. 40 % der Teilnehmenden. Die größte Gruppe sind nach Schätzung der vhs Aachen die Ukrainer*innen, gefolgt von EU-Bürger*innen und den Geduldeten.
Zu Frage 2
Welche konkreten Kürzungen bei Integrationskursen sind der Verwaltung bekannt und ab wann sollen diese wirksam werden?
Die aktuellen Kürzungen manifestieren sich in einem überraschend verkündeten Zulassungsstopp bestimmter Personengruppen zu Integrationskursen. Bereits seit November 2025 wurden für Personen ohne Verpflichtung zur Teilnahme durch das BAMF keine Zulassungen mehr ausgestellt. Offiziell mitgeteilt wurde das erst im Trägerrundschreiben vom 09.02.2026.
Im Verlauf des Jahres 2025, also im Vorfeld dieser Maßnahme, wurden bereits Teile des Allgemeinen Integrationskurses, die sog. Wiederholerstunden (insgesamt 300 Stunden pro Kurs), gekürzt, die schwächeren Teilnehmenden ermöglicht haben, bestimmte Aspekte zu wiederholen, um dann gestärkt in die Prüfung zu gehen. Außerdem wurden bestimmte Kursarten eingestellt (z. B. Förderkurse, Elternkurse, Jugendintegrationskurse).
Wie viele und welche Träger von Sprachkursen sind in Aachen vom Wegfall der Kurse betroffen?
Betroffen sind alle Aachener Sprachkursträger, die Integrationskurse anbieten: vhs Aachen, Sprachenakademie, Berlitz, DAA, Akademischer Verein zu Euregio, Werkstatt der Kulturen, low-tec, Kolping Bildung, Kolping Bildungszentrum Aachen.
Zu Frage 3
Ist absehbar, dass es infolge der Kürzungen zu einem reduzierten Kursangebot oder zu längeren Wartezeiten kommt?
Aktuell kommt es in der vhs Aachen bereits zu verzögerten Kursstarts, da es nicht immer genügend Teilnehmende mit Berechtigung gibt, um einen Kurs sinnvollerweise starten zu lassen. Für diejenigen, die bereits im Kurs eingeschrieben sind, bedeutet das eine längere Wartezeit. Perspektivisch ist daher absehbar, dass sich das Kursangebot schon allein wegen der späteren Kursstarts reduzieren wird.
Zu Frage 4
Welche Auswirkungen werden auf die Integrationsarbeit vor Ort erwartet (z.B. Arbeitsmarktintegration, Schulbegleitung, soziale Teilhabe)?
Arbeitsmarktintegration: Die neuen Regelungen werden deutliche Auswirkungen auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte haben. Die wissenschaftliche Forschung zeigt, dass gute Deutschkenntnisse die Quote der Arbeitsmarktintegration signifikant erhöhen. Sowohl das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) als auch der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) betonen den kausalen Zusammenhang zwischen dem Besuch eines Integrationskurses und einer nachhaltigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt.[3]
Ohne ausreichende Sprachkenntnisse wird der Zugang zum Arbeitsmarkt grundsätzlich deutlich erschwert.[4] Die weiterführenden und für den Arbeitsmarkt bedeutsamen Berufssprachkurse setzen ein Sprachniveau von B1 voraus. Deutschkenntnisse auf einem erhöhten Niveau von C1 oder C2 vergrößern wiederum die Chance, qualifizierte und gut bezahlte Voll- oder Teilzeittätigkeiten zu erlangen.[5] Geflüchtete, die an weiterführenden Sprachkursen auf dem Niveau C1/C2 teilgenommen haben, gehen im Anschluss daran häufig qualifizierten Tätigkeiten nach, sind zudem häufiger in Voll- oder Teilzeittätigkeiten beschäftigt und verdienen mehr.[6]
Langzeitstudien zeigen, dass sich eine nachhaltigkeitsorientierte Strategie, die mittels intensiver Integrationskurse auf eine gute sprachliche Vorbereitung setzt, langfristig auszahlt. Die Erwerbstätigenquote der Geflüchteten, die zwischen 2013 bis 2019 nach Deutschland kamen, lag acht Jahre später bei 68 Prozent. Länder, die einen „Work-First“-orientierten Ansatz verfolgen, erzielten in dieser Zeit demgegenüber deutlich geringere Beschäftigungszuwächse.[7]
Besonders vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels in Deutschland sind die Konsequenzen des Zulassungsstopps gravierend. Auch die Aachener Unternehmen sind dringend auf Arbeitskräfte angewiesen, die neben einer guten Ausbildung auch gute Sprachkenntnisse mitbringen. Die Stadt Aachen steht beispielsweise an zehnter Stelle in der Rangliste des bundesweiten Pflegekräftemangels – eine Branche, in der oft Migrant*innen arbeiten.[8] Ein Zulassungsstopp könnte die Engpässe direkt verschärfen und zu Versorgungsengpässen hier vor Ort führen.
Durch die Nicht-Zulassung zu Integrationskursen für die genannten Personengruppen wird diesen die Integration massiv erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Die Teilnahme an einem Sprachkurs ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Integration und zur sozialen Teilhabe. Eine erfolgreiche Integration findet im Alltag statt – in der Nachbarschaft, auf der Arbeit, in der Schule oder Kita. Ohne Sprachkenntnisse sind die Personen im Alltag sehr stark auf sich selbst zurückgeworfen. Sie können ihre Kinder nicht angemessen auf ihrem Bildungsweg begleiten, im Gegenteil, ihre Kinder müssen vielfach als Übersetzer*innen fungieren.
Für Personen ohne Sprachkenntnisse mindestens auf B1-Niveau, wie sie im Integrationskurs erworben werden, besteht darüber hinaus das Risiko, in prekären Jobs stecken zu bleiben, viele Berufe erfordern höhere Deutsch-kenntnisse als B1. Sie können später nur bedingt Arbeitsanweisungen oder Sicherheitsvorschriften verstehen, mit Kolleg*innen kommunizieren oder Kundenkontakte wahrnehmen. Sie werden weiterhin auf soziale Sicherungssysteme angewiesen sein.
Keinen Zugang zu Integrationskursen zu haben, führt also nicht nur zu geringeren individuellen Chancen, sondern auch zu höheren kommunalen Ausgaben für die Sicherungssysteme. Auch Lehrkräfte in Integrationskursen, die im Zuge der Sparmaßnahmen keine Aufträge mehr bekommen, belasten im Zweifel die Sicherungssysteme. Kurzfristige Einsparungen des Bundes ziehen langfristig erhebliche Mehrkosten für die Kommune nach sich. Auch mit Blick auf den demografischen Wandel und den steigenden Fachkräftebedarf wird ein Ausschluss bestimmter Personengruppen zu Integrationskursen als kontraproduktiv bewertet. Auf den engen Zusammenhang zwischen Sprachkenntnissen, Arbeitsmarktintegration und gesellschaftlicher Teilhabe weisen auch über 150 Fachwissenschaftler*innen in einem „Offenen Brief aus der Wissenschaft zu den aktuellen Zugangsbeschränkungen bei Integrationskursen“ vom 19.03.2026 hin, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Schulbegleitung: Studien des SVR sowie des Bildungsmonitors 2024[9] zeigen, dass mangelnde Sprachkenntnisse, niedrige Bildungsabschlüsse und damit häufig einhergehend ein niedriger sozioökonomischer beruflicher Status der Eltern eine adäquate Begleitung des Bildungsweges ihrer Kinder erschweren. Dies kann wiederum langfristige Auswirkungen auf die Bildungs- und Berufsperspektiven der Kinder haben.[10]
Soziale Teilhabe: Für alle zugewanderten Menschen, unabhängig von ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus, sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache eine grundlegende Ressource für soziale Teilhabe. Die Möglichkeit, in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz oder über Kinder Kontakte zu knüpfen, die ein Einleben in der neuen Heimat erleichtern, ist an den Erwerb grundlegender Sprachkenntnisse gebunden.
Mangelnde Sprachfähigkeiten gehen daher häufiger mit sozialer und emotionaler Isolation, d.h. weniger Kontakten und zwischenmenschlichen Beziehungen einher, welche wiederum sowohl die individuellen Chancen der Lebensgestaltung, der (psychischen) Gesundheit und der Lebenszufriedenheit als auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt negativ beeinflussen.[11] Der eingeschränkte Zugang zu wichtigen Informationen kann mit zunehmenden Missverständnissen und Konflikten einhergehen, die sich negativ auf das gesellschaftliche Klima auswirken können.
Zu Frage 5
Entstehen der Kommune durch die Kürzungen mittelbare Mehrkosten, etwa im Bereich Sozialleistungen, Jugendhilfe oder Arbeitsmarktintegration?
Eine Kürzung der Integrationskurse wird auch mittelbare Mehrkosten in den oben genannten Bereichen zur Folge haben. Eine realistische Kostenabschätzung ist aber aktuell nicht möglich.
In erster Linie sind Städte, Landkreise und Gemeinden von den Folgen ausgefallener Integrationskurse betroffen.[12] Zugewanderte Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, tragen zur Entlastung der Städte von Sozialausgaben bei. Wie schon ausführlich dargelegt, sind Sprachkenntnisse eine wichtige Voraussetzung für die Bildungs- und Arbeitsmarktintegration.
Wenn Sprachkursträger ihre Angebote deutlich reduzieren müssen, werden auch die Kosten für andere Organisationen vor Ort steigen.[13]
Zu Frage 6
Welche besonderen Auswirkungen hat die Entscheidung des BAMF auf die vhs Aachen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung, die Kursplanung und die Beschäftigungssituation der Lehrkräfte?
Die Entscheidung des BAMF bedeutet einen starken Einschnitt im Vergleich zur bisherigen Finanzierung der Integrationskurse. Neu startende Kurse haben zunehmend geringere Teilnehmer*innen als bisher, während die Fixkosten, z.B. Dozent*innenhonorare, der zu leistende Beratungsaufwand, Einstufungstests und die administrative Abwicklung der Kurse, aber gleichbleiben. Zudem nimmt die Planungssicherheit deutlich ab, die Prozesse werden, da öfter neu geplant werden muss, weniger effizient, auch dies muss in die Kalkulation eingepreist werden.
Im vergangenen Jahr hat der Integrationskursbereich mit einem Anteil von 21 % zum Gesamtumsatz der vhs Aachen beigetragen. Verringert sich dieser Anteil um geschätzte 40 % oder mehr, müsste das vorhandene festangestellte Personal, insgesamt 7 Personen (5,5 Stellen VZÄ), längerfristig zum Teil mit neuen Aufgaben betraut werden.
Was die Beschäftigungssituation der Lehrkräftebetrifft, so handelt es sich bei den Lehrkräften der vhs Aachen um freie Honorarkräfte (derzeit 37). Bereits 2025 ist ein Großteil der Berufssprachkurse weggefallen. Der nun noch einmal deutlich schrumpfende Markt für die freiberuflich tätigen BAMF-Lehrkräfte wird viele zwingen werden, sich ein neues Tätigkeitsfeld zu suchen.
Zu Frage 7
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Wegfall der Kurse hinsichtlich der Integration geflüchteter Menschen aufzufangen?
Die systematisch aufgebauten und qualitativ geprüften Integrationskurse des BAMF mit einer hohen Stundenzahl, professionellen Lehrkräften, Lehrplänen, Prüfungen usw. bleiben eine Basis der Integration und können seitens der städtischen Verwaltung nicht ersetzt werden. Aufgrund begrenzter finanzieller städtischer Ressourcen kann der Wegfall der Kurse nicht aufgefangen werden.
Die in den letzten Jahren aufgebaute Struktur ehrenamtlich organisierter Sprachlernangebote ist lediglich eine wichtige und praxisnahe Ergänzung und Unterstützung. Hier bieten Ehrenamtliche den Geflüchteten eine Übungsmöglichkeit für die deutsche Sprache, bereiten auf Prüfungen vor, bieten Lernunterstützung sowie soziale Kontakte. Diese Angebote finden in Vereinen, in der Stadtbibliothek, Kirchengemeinden oder anderen Einrichtungen statt. Sie können immer nur ein zusätzliches Angebot sein.
Die vhs Aachen beantragt die Durchführung von Erstorientierungskursen, die allerdings kein adäquater Ersatz für Integrationskurse sind. Die vhs Aachen prüft derzeit Möglichkeiten, über andere Finanzierungswege Maßnahmen für berufliche Deutsch-Förderung, z.B. mit der Bundesagentur für Arbeit, auf den Weg zu bringen. Dass die Personen, die jetzt vom Integrationskurs ausgeschlossen sind, ihre Teilnahme am Integrationskurs selbst bezahlen, ist nur für wenige Personen möglich, die über die entsprechenden Ressourcen verfügen. Die vhs Aachen erlebt in ihrem sog. offenen Programm, in dem Teilnehmende ihre Kursgebühr selbst zahlen, einen leichten Zuwachs. Die jetzt vom Integrationskurs ausgeschlossene Gruppe ist jedoch in der Regel im Leistungsbezug der sozialen Sicherungssysteme und verfügt nicht über die Mittel, um ihren Deutschkurs selbst zu zahlen (die Kosten für eine Teilnahme am Integrationskurs belaufen sich auf rund 1.600 EUR mind./700 UE x 2,29 EUR [Eigenanteil der Teilnehmenden]).
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Aachen stellt jährlich 39.000 Euro für niedrigschwellige alltagsorientierte Sprachkurse zur Verfügung. Hier stellen verschiedene Träger aus Aachen, Anträge. Diese niedrigschwelligen Kurse haben als Zielgruppe förderbedürftige motivierte (erwachsene) Teilnehmende, die aufgrund von gesetzlichen Beschränkungen, individuellen Problemlagen oder schwierigen Lebensumständen keinen Zugang zu den bereits vorhandenen Angeboten haben bzw. dort nicht gefördert werden können. Dazu zählen unter anderem:
- Menschen mit Fluchthintergrund ohne BAMF-Berechtigung,
- Menschen, insbesondere auch Alleinerziehende, mit Betreuungsverpflichtungen,
- Menschen mit geringer oder fehlender Bildungserfahrung,
- Personen mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen.
Ziel der Maßnahme ist es, den Teilnehmenden durch die Vermittlung grundlegender Deutschkenntnisse eine erste Orientierung im Alltag zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen positive erste Lernerfahrungen geschaffen und durch das Kursangebot soziale Kontakte gefördert werden, die den Zugang zu weiteren bestehenden Unterstützungsangeboten erleichtern. Die Kursträger berichten, dass die Angebote die erforderlichen sprachlichen und sozialen Grundlagen vermitteln, um im Anschluss erfolgreich an Integrationskursen teilnehmen zu können. Aufgrund ihrer strukturellen Rahmenbedingungen – insbesondere hinsichtlich Umfang, Teilnehmendenzahl und inhaltlicher Ausrichtung – können diese Kurse jedoch keinen Ersatz für Integrationskurse darstellen.
Eine Öffnung dieser Kurse für Personen, die bereits sonst grundsätzlich einen Integrationskurs hätten besuchen können, würde dazu führen, dass die ursprünglich adressierte, besonders benachteiligte Zielgruppe (noch) weniger erreicht wird.
Die Mittel für diese niedrigschwelligen alltagsorientierten Sprachkurse wurden in den vergangenen Jahren gut verausgabt, sodass hier zudem kaum Spielraum für eine Übernahme weiterer Kurse vorliegt.
Weiteres Vorgehen:
Zur Thematik der Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen wird eine ausführliche Vorlage erarbeitet, die im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (03.06.26), im Ausschuss für Soziales und Demographie (18.06.26), im Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS (14.07.26) und im Rat der Stadt Aachen (15.07.26) behandelt werden soll.
[1]https://bamf-navi.bamf.de/de/ (Einstellung: PLZ 52062 + 5 km Radius)
[2] Trägerrundschreiben Integrationskurse 02/26: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/2026/traegerrundschreiben-02_20260209.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Stand: 14.04.2026)
[3] 10 Jahre Fluchtmigration 2015: Haben wir es geschafft? Eine Analyse aus Sicht des Arbeitsmarktes: https://doku.iab.de/kurzber/2025/kb2025-17.pdf, Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten: Verbesserte institutionelle Rahmenbedingungen fördern die Erwerbstätigkeit: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-10.pdf, SVR-Jahresgutachten-2025: https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2025/05/SVR-Jahresgutachten-2025.pdf
[4] Flüchtlingshilfe Wolfsburg e.V. 2026: Kürzung bei Mitteln für Integrationskurse des BAMF: https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2026/02/offener-Brief-Kuerzung-bei-Integrationskursen.pdf
[5] SVR-Jahresgutachten 2025, S. 122, Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten: Verbesserte institutionelle Rahmenbedingungen fördern die Erwerbstätigkeit: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-10.pdf, SVR-Jahresgutachten-2025: https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2025/05/SVR-Jahresgutachten-2025.pdf
[6] SVR-Jahresgutachten 2025, S. 121ff.: https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2025/05/SVR-Jahresgutachten-2025.pdf, IAB-Kurzbericht 10/2024, S.5f.: https://doku.iab.de/kurzber/2025/kb2025-17.pdf
[7] IAB-Forum Oktober 2025: https://iab-forum.de/der-beschaeftigtenanteil-ukrainischer-gefluechteter-hat-sich-binnen-zwei-jahren-verdreifacht/, IAB-Presseinformation April 2024: https://iab.de/presseinfo/iab-presseinformation-arbeitsmarktintegration/
[8] Allgäuer Zeitung 2026: https://www.allgaeuer-zeitung.de/pflege/pflegemangel-in-diesen-staedten-werden-die-meisten-pflegekraefte-gesucht-18-3-26-113745673.
[9] INSM-Bildungsmonitor 2024: https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2024/Bildungsmonitor_2024_INSM.pdf
[10] SVR, Fakten zu ungleichen Bildungschancen 2025: https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2025/01/SVR-Fakten-zu-ungleichen-Bildungschancen-2025.pdf
[11] Soziale Isolation und Einsamkeit bei Geflüchteten in Deutschland (Forschungsbericht des BAMF 2024): https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb50-soziale-isolation-und-einsamkeit-bei-gefluechteten.pdf?__blob=publicationFile&v=8
[12] Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 2026: https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Positionspapiere/2026/461-prae-top-10-anlage-pp-ik-sichern.pdf; Kleine Anfrage Deutscher Bundestag, März 2026: https://dserver.bundestag.de/btd/21/046/2104664.pdf
[13] Bundesverband für Integrations- und Berufssprachkurse, Pressemitteilung-06.02.2025_10022026.pdf
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 1023436
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023436
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-04-22 FB 56_0054_WP19 Kuerzungen bei Sprach SAO.pdf
23.4.2026
823.7 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 23
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS
- Gremium
- Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS
- Datum
- Do., 07.05.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 29.6.2026
- Inhalt abgerufen
- 27. August 2026 um 01:32