12. Mai 2026 um 17:00, Verwaltungsgebäude Maria-Theresia-Allee
TOP 8Öffentlich

Benennung eines/r sachkundigen Einwohner*in sowie eines/r Vertreter*in als beratendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz durch den Naturschutzbeirat

FB 36/0037/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Schäfer schlägt an dieser Stelle ebenfalls noch Herrn Formen als möglichen Kandidaten für die Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK) vor. Die seitens der Verwaltung zur Benennung gesetzte Frist innerhalb von 7 Tagen empfindet er als zu kurz. Er erkundigt sich diesbezüglich, ob derartige Fristen festgelegt seien. Dazu gibt Frau Milobara bekannt, dass dies nicht der Fall sei und die Kurzfristigkeit im vorliegenden Fall daraus resultiere, dass die Abstimmung in dieser Sitzung habe erfolgen müssen und zur Erstellung von Verwaltungsvorlagen entsprechende Fristen einzuhalten seien.

Herr Nießen bringt im Gremium die Frage zur Abstimmung, ob dieses sich an die Empfehlung des AUK halten wolle, einen Schützer und einen Nutzer als sachkundigen Einwohner*in sowie Vertreter*in zu benennen. Das Gremium spricht sich mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung für die Empfehlung des AUK aus. Da sowohl der bereits durch den Naturschutzbeirat benannte Herr Schumacher als auch Herr Formen den Schützern zuzuordnen sind, ist nun zunächst eine Abstimmung zwischen den beiden vorgenannten Personen durchzuführen. An diesem Punkt zieht Herr Formen seine Benennung zurück, so dass eine entsprechende Abstimmung nicht mehr erforderlich ist.

Es kommt daher der durch die Verwaltung formulierte Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Der Naturschutzbeirat benennt entsprechend des auf Anregung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz erfolgten Ratsbeschlusses vom 11.03.2026 Herrn Rolf Schumacher (aus dem Bereich der Schützer) und Frau Elisabeth Jung (aus dem Bereich der Nutzer) als sachkundige*en Einwohner*in sowie Vertreter*in in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.

Beschlussvorschlag

Der Naturschutzbeirat benennt entsprechend des auf Anregung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz erfolgten Ratsbeschlusses vom 11.03.2026 Herrn Rolf Schumacher (aus dem Bereich der Schützer) und Frau Elisabeth Jung (aus dem Bereich der Nutzer) als sachkundige*en Einwohner*in sowie Vertreter*in in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.

Erläuterungen

Gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Rat die Möglichkeit, bei der Zusammensetzung der Ausschüsse beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner*innen) zuzulassen. Durch Ratsbeschluss vom 28.01.2026 entsendet der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Senior*innenrates Mitglieder als sachkundige Einwohner*innen u.a. in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. In der Sitzung des Rates am 11.03.2026 wurde auf Anregung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz beschlossen, dass ergänzend zu den 17 Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz und dem bereits benannten beratenden Mitglieds des Senior*innenrates zusätzlich eine/n sachkundige/n Einwohner*in sowie eine/n Vertreter*in als beratendes Mitglied durch den Naturschutzbeirat benannt werden kann. Es wurde durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz angeregt, dass bei der Benennung jeweils eine Person aus dem Bereich der „Schützer“ und eine Person aus dem Bereich der „Nutzer“ benannt werden soll. Es muss sich nicht zwingend um Personen handeln, die Mitglied des Naturschutzbeirates sind. Sachkundige Einwohner*innen nehmen in beratender Funktion sowohl an den öffentlichen als auch den nichtöffentlichen Ausschusssitzungen teil, sind allerdings nicht stimmberechtigt.

Mit Schreiben der Geschäftsführung des Naturschutzbeirates vom 21.04.2026 wurde den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Naturschutzbeirates die Möglichkeit gegeben, Personen zu benennen, die als sachkundige Einwohner*innen für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in Betracht kommen.

Seitens des Naturschutzbeirates wurden folgende Personen benannt:

  1. Herr Rolf Schumacher

Herr Schumacher war bereits in der Vergangenheit sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. Er ist Mitglied des NABU.

  1. Frau Elisabeth Jung

Frau Jung ist bereits seit 2010 Mitglied des Naturschutzbeirates und vertritt die Interessen der Landwirtschaft.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 3 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-04-23 FB 36_0037_WP19 Benennung eines_r sa SAO.pdf

5.5.2026

133.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 12.05.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
13.5.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:30