Benennung eines/r sachkundigen Einwohner*in sowie eines/r Vertreter*in als beratendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz durch den Naturschutzbeirat
FB 36/0037/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Schäfer schlägt an dieser Stelle ebenfalls noch Herrn Formen als möglichen Kandidaten für die Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK) vor. Die seitens der Verwaltung zur Benennung gesetzte Frist innerhalb von 7 Tagen empfindet er als zu kurz. Er erkundigt sich diesbezüglich, ob derartige Fristen festgelegt seien. Dazu gibt Frau Milobara bekannt, dass dies nicht der Fall sei und die Kurzfristigkeit im vorliegenden Fall daraus resultiere, dass die Abstimmung in dieser Sitzung habe erfolgen müssen und zur Erstellung von Verwaltungsvorlagen entsprechende Fristen einzuhalten seien.
Herr Nießen bringt im Gremium die Frage zur Abstimmung, ob dieses sich an die Empfehlung des AUK halten wolle, einen Schützer und einen Nutzer als sachkundigen Einwohner*in sowie Vertreter*in zu benennen. Das Gremium spricht sich mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung für die Empfehlung des AUK aus. Da sowohl der bereits durch den Naturschutzbeirat benannte Herr Schumacher als auch Herr Formen den Schützern zuzuordnen sind, ist nun zunächst eine Abstimmung zwischen den beiden vorgenannten Personen durchzuführen. An diesem Punkt zieht Herr Formen seine Benennung zurück, so dass eine entsprechende Abstimmung nicht mehr erforderlich ist.
Es kommt daher der durch die Verwaltung formulierte Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Naturschutzbeirat benennt entsprechend des auf Anregung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz erfolgten Ratsbeschlusses vom 11.03.2026 Herrn Rolf Schumacher (aus dem Bereich der Schützer) und Frau Elisabeth Jung (aus dem Bereich der Nutzer) als sachkundige*en Einwohner*in sowie Vertreter*in in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.
Erläuterungen
Gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Rat die Möglichkeit, bei der Zusammensetzung der Ausschüsse beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner*innen) zuzulassen. Durch Ratsbeschluss vom 28.01.2026 entsendet der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Senior*innenrates Mitglieder als sachkundige Einwohner*innen u.a. in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. In der Sitzung des Rates am 11.03.2026 wurde auf Anregung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz beschlossen, dass ergänzend zu den 17 Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz und dem bereits benannten beratenden Mitglieds des Senior*innenrates zusätzlich eine/n sachkundige/n Einwohner*in sowie eine/n Vertreter*in als beratendes Mitglied durch den Naturschutzbeirat benannt werden kann. Es wurde durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz angeregt, dass bei der Benennung jeweils eine Person aus dem Bereich der „Schützer“ und eine Person aus dem Bereich der „Nutzer“ benannt werden soll. Es muss sich nicht zwingend um Personen handeln, die Mitglied des Naturschutzbeirates sind. Sachkundige Einwohner*innen nehmen in beratender Funktion sowohl an den öffentlichen als auch den nichtöffentlichen Ausschusssitzungen teil, sind allerdings nicht stimmberechtigt.
Mit Schreiben der Geschäftsführung des Naturschutzbeirates vom 21.04.2026 wurde den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Naturschutzbeirates die Möglichkeit gegeben, Personen zu benennen, die als sachkundige Einwohner*innen für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in Betracht kommen.
Seitens des Naturschutzbeirates wurden folgende Personen benannt:
- Herr Rolf Schumacher
Herr Schumacher war bereits in der Vergangenheit sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. Er ist Mitglied des NABU.
- Frau Elisabeth Jung
Frau Jung ist bereits seit 2010 Mitglied des Naturschutzbeirates und vertritt die Interessen der Landwirtschaft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1023440
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023440
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-04-23 FB 36_0037_WP19 Benennung eines_r sa SAO.pdf
5.5.2026
133.1 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 12.05.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 13.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:30