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Sachstandsbericht "Umsetzung Maßnahmen IKSK" gemäß Tagesordnungsantrag der Grünen-Fraktion vom 24.11.2020

FB 36/0008/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsfrau Brinner bedankt sich für die kurzfristige Bereitstellung der Informationen, sie sei positiv überrascht gewesen, wie viel bereits in die Wege geleitet worden sei.

Sie bittet darum, den Punkt 1.4 (Entwicklung einer Strategie zum Umgang mit Bestandsgebäuden) nicht aus dem Blick zu verlieren, da dieser aus ihrer Sicht große Auswirkungen habe.

Herr Formen ergänzt dazu, dass aus seiner Sicht das Sanieren von Bestandsgebäuden vor dem Abreißen stehen solle, und er diese Vorgehensweise für den Klimaschutz für unerlässlich halte.

Ratsherr Kiemes ist hier anderer Auffassung und bezieht sich auf die seit 2014 in Passivbauweise errichteten Neubauten. Somit würde er aus energetischer Sicht bei maroden Altbauten oftmals das Abreißen und Neubauen bevorzugen.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu den im Antrag aufgeführten Maßnahmen zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu den im Antrag aufgeführten Maßnahmen zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.1Aktivierung von Baulücken / Flächenmanagement (FB 61, FB 23)

Private und städtische Innenentwicklungspotenziale aktivieren auf Basis des Baulückenkatasters, der städtischen Potentialanalyse und des Siedlungsflächenmonitorings. Ziel ist im Sinne der Nachverdichtung einerseits, die Flächen auf sinnvolle und nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten zu prüfen, andererseits, die Bereitschaft der Eigentümer zu steigern, diese Flächen zur Verfügung zu stellen und zu veräußern. Ergänzt wird dieses Themenfeld um die Information über Dachausbauten und Aufstockungsmöglichkeiten, um flächensparend zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Sachstand:Die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zum Flächenmanagement auf ausgewählte Fallbeispiele hat für städtische Grundstücke begonnen. Die Ausweitung auf die gesamtstädtische Perspektive hat noch nicht begonnen.

1.2Checkliste für städtebauliche Entwürfe und B-Pläne (FB 61, FB 36)

Sachstand: Eine Checkliste mit Kriterien zum klima- und ressourcenschonenden Bauen ist seit einigen Wochen in Arbeit und befindet sich in der internen, fachbereichsübergreifenden Abstimmung. Sowohl Belange des Klimaschutzes als auch zur Anpassung an den Klimawandel werden darin aufgenommen.Die Checkliste wird voraussichtlich dem Umweltausschuss am 26.01.2021 und dem Planungsausschuss am 04.02.2021 zum Beschluss vorgelegt, um sie anschließend anwenden zu können.

1.3Klimaneutrale Neubauten im Rahmen von Grundstückskaufverträgen (FB 23, FB 61, B03, altbau plus)

Entwicklung eines Standards mit Energie- und Nachhaltigkeitskennwerten von der Erstellung bis zum Rückbau: Festlegung als "Aachener Standard" (teilweise in Anlehnung an den Planungsleitfaden des Städt. Gebäudemanagement).

Dadurch werden die bislang klimaschonenden Vorgaben ergänzt um den Aspekt des ressourcenschonenden Bauens. Dadurch werden die energiebedingten Aufwendungen für die Herstellung, Instandsetzung und das Lebensende der Baumaterialien berücksichtigt. Der Einsatz nicht erneuerbarer Energien und die Klimawirksamkeit in Form der äquivalenten CO2-Emissionen gehen in die Beurteilung ein.

Die Vergabe städtischer Grundstücke soll nach Konzeptqualität u.a. unter Berücksichtigung klimarelevanter und sozialer Aspekte erfolgen.

Sachstand: Bei städtischen Grundstücken wird seit dem 1.12.2020 im Grundstückskaufvertrag festgelegt, dass verpflichtend eine Energieberatung (inkl. Nachhaltigkeitsaspekten) in Anspruch zu nehmen ist. Dazu wurde ein Faltblatt mit Informationen über die Energieberatungsstellen und zum Nachweis der Beratung erstellt. Dieses wird Kaufinteressierten ausgehändigt (s. Anlage).

FB 23, Immobilienmanagement, hat einen Grundsatzbeschluss eingeholt, dass die Vergabe von Grundstücken zukünftig in Form einer Konzeptvergabe erfolgt.Die Ausarbeitung neuer Vorgaben als "Aachener Standard" umfasst ein breites Spektrum an Optionen. Um die Bearbeitenden dafür auf einen guten Wissenstand zu bringen, werden in Kürze interne Meetings stattfinden, bei denen externe Expertise in Form von Online-Vorträgen eingeholt wird (Jan. bis April). Danach wird die Ausarbeitung konkreter Kriterien erfolgen.

1.4Entwicklung einer Strategie zum Umgang mit Bestandsgebäuden (FB 61, altbau plus, STAWAG)

Weiterentwicklung der strategischen Einbindung der Bestandssanierung in städtebauliche Quartierskonzepte (Erfahrungenaus dem Hof- und Fassadenprogramm, Projekt Soziale StadtAachen-Nord sollen mit einbezogen werden): Umgang mit Bestandsgebäuden in Hinblick auf Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelange, Energieversorgungsstruktur, Gründächer, Fassadenbegrünung etc.

Sachstand: Die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie auf ausgewählte Fallbeispiele hat noch nicht begonnen. Im IKSK ist als Durchführungszeitraum das Jahr 2021 ff angegeben.

2.6 Klimaneutrale Neubauten (kommunale Gebäude) (E 26, alle Betriebe im Konzern Stadt)

Die Errichtung von Verwaltungsgebäuden und Schulen erfolgt seit 2014 nahezu in Passivhausbauweise.

Ab sofort wird der entsprechende Planungsleitfaden erweitert um Kriterien zur Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Lebenszyklusbeachtung. Die Dokumentation, Nachweisführung, Verfahrens-vereinheitlichung und Nachvollziehbarkeit der Anwendung von bewährten Kriterien des nachhaltigen Bauens wird durch die Zertifizierung nach dem „Bewertungssystem des Bundes für Nachhaltiges Bauen“ (BNB)für öffentliche Bauherrn sichergestellt und verpflichtend eingeführt. Diese Anforderungen an Neubauten sollen zukünftig auf alle Gebäude des Konzerns Stadt (Mehrheitsbeteiligung), inklusive städtischer Wohnungen (s. Maßnahme Nr. 2.4) angewandt werden.

Sachstand: Alle zukünftigen Gebäude werden hinsichtlich der CO2-Emission berechnet und diesbezüglich optimiert (Ökobilanz). Dabei muss die CO2-Emission des Gebäudebetriebes von 50 Jahren ausgeglichen sein. Baumaterialien werden „kreislaufgerecht“, ressourcenschonend, gesundheitsverträglich und abfallvermeidend über das Denk-, Handlungs- und Planungsprinzip „Cradle-to-Cradle“ (C2C = „Von der Wiege bis zur Wiege“) berücksichtigt. Mit der in Planung befindlichen Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Lagerhausstraße als sog. „C2C-inspiziertes“ Gebäude hat die Stadt Aachen bereits ein erstes Pilotprojekt dazu in die Wege geleitet und ist damit Vorreiter eines „Neuen Bauens“.

Ein System zur Verrechnung innerhalb des eigenen Gebäudebestands wird derzeit noch geprüft und soll möglichst in 2021 eingeführt werden: Ist eine CO2-Neutralität nicht möglich (z.B. zu wenig PV-Fläche), so sollen CO2-Zertifikate gekauft werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Finanzielle Auswirkungen lassen sich noch nicht darstellen, weil es sich um einen Sachstandsbericht zu Maßnahmen handelt, mit denen noch nicht begonnen wurde.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

x

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

x

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

x

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

(x ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

x

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-25 FB 36_0008_WP18 Sachstandsbericht _U SAO.pdf

20.11.2024

1.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 08.12.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 00:00