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Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger*innen

FB 23/0001/WP18 · Kenntnisnahme

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 58 Abs. 3 GO NW und § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen

der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse sind die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger bei ihrem

Amtsantritt von der Ausschussvorsitzenden / vom Ausschussvorsitzenden einzuführen und in

feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu

verpflichten.

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die sachkundigen Bürgerinnen

und Bürger ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das

Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze achten und meine Pflichten zum Wohle der

Gemeinde erfüllen werde.“

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-04 FB 23_0001_WP18 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf

20.11.2024

66.3 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 00:07