21. Mai 2026 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, hier: Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs über die Breiniger Straße in Höhe des Schildchenwegs

BA 4/0017/WP19 · Entscheidungsvorlage

Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, hier: Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs über die Breiniger Straße in Höhe des Schildchenwegs

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Beratung

Der Bezirksbürgermeister erklärt eingangs, dass es sich bei dem Antrag um den letzten handele, der zunächst vom Bürgerforum zu behandeln gewesen sei, im Zuge der Änderung der Zuständigkeitsordnung nun aber in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung falle.

In der vergangenen Sitzung habe man bereits die anderen Bürgeranträge qualifiziert, so dass er vorschlagen wolle, auch mit diesem Antrag so zu verfahren.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den eingereichten Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW zur Kenntnis und verweist diesen zur fachlichen Stellungnahme an die zuständige Fachverwaltung. Die Stellungnahme der Fachverwaltung ist der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim zur abschließenden Beratung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den eingereichten Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW zur Kenntnis und verweist diesen zur fachlichen Stellungnahme an die zuständige Fachverwaltung.

Die Stellungnahme ist der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim zur abschließenden Beratung vorzulegen.

Erläuterungen

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.

Nach § 21 Ziffer 35 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 in der Fassung des achten Nachtrages entscheiden unter Beachtung der sich aus § 13 der Hauptsatzung ergebenden Begrenzung die Bezirksvertretungen insbesondere über Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW, die von überwiegend bezirklicher Bedeutung sind. Sofern eine bezirkliche Anregung und Beschwerde überbezirkliche Bedeutung entfalten kann, wird diese nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung an das Bürgerforum überführt.

Die Anregung betrifft die Installation eines Fußgängerüberwegs über eine im Bezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim gelegene Straßenstelle. Eine überbezirkliche Bedeutung und ein daraus resultierender Verweis an das Bürgerforum lassen sich nicht erkennen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-05 BA 4_0017_WP19 Buergerantrag nach _ SAO.pdf

8.5.2026

227.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Do., 21.05.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sondersitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Geändert
26.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:10