Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, hier: Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs über die Breiniger Straße in Höhe des Schildchenwegs
BA 4/0017/WP19 · Entscheidungsvorlage
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, hier: Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs über die Breiniger Straße in Höhe des Schildchenwegs
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Der Bezirksbürgermeister erklärt eingangs, dass es sich bei dem Antrag um den letzten handele, der zunächst vom Bürgerforum zu behandeln gewesen sei, im Zuge der Änderung der Zuständigkeitsordnung nun aber in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung falle.
In der vergangenen Sitzung habe man bereits die anderen Bürgeranträge qualifiziert, so dass er vorschlagen wolle, auch mit diesem Antrag so zu verfahren.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den eingereichten Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW zur Kenntnis und verweist diesen zur fachlichen Stellungnahme an die zuständige Fachverwaltung.
Die Stellungnahme ist der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim zur abschließenden Beratung vorzulegen.
Erläuterungen
Nach Maßgabe des § 24 GO NRW hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.
Nach § 21 Ziffer 35 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 in der Fassung des achten Nachtrages entscheiden unter Beachtung der sich aus § 13 der Hauptsatzung ergebenden Begrenzung die Bezirksvertretungen insbesondere über Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW, die von überwiegend bezirklicher Bedeutung sind. Sofern eine bezirkliche Anregung und Beschwerde überbezirkliche Bedeutung entfalten kann, wird diese nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung an das Bürgerforum überführt.
Die Anregung betrifft die Installation eines Fußgängerüberwegs über eine im Bezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim gelegene Straßenstelle. Eine überbezirkliche Bedeutung und ein daraus resultierender Verweis an das Bürgerforum lassen sich nicht erkennen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1023748
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023748
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-05-05 BA 4_0017_WP19 Buergerantrag nach _ SAO.pdf
8.5.2026
227.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Do., 21.05.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Sondersitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 26.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:10