Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB Nr. 1014 Rathausstraße / Schurzelter Mühle hier: Antrag zur Tagesordnung von Grüne Fraktion vom 05.03.2026: Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB Nr. 1014 Rathausstraße/Schurzelter Mühle
FB 61/0044/WP19 · Kenntnisnahme
Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB Nr. 1014 Rathausstraße / Schurzelter Mühle hier: Antrag zur Tagesordnung von Grüne Fraktion vom 05.03.2026: Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB Nr. 1014 Rathausstraße/Schurzelter Mühle
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Der Vorsitzende begrüßt Frau Hildersperger vom Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung sowie Frau Mesenholl vom Fachbereich Immobilienmanagement. Frau Hildersperger berichtet zum aktuellen Sachstand des Bebauungsplans Rathausstraße / Schurzelter Mühle anhand der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Präsentation.
Im Rahmen der Straßen- und Platzplanung habe bereits im Vorfeld ein Austausch mit Vereinen zur Alltagstauglichkeit des Platzes sowie zur Durchführung von Veranstaltungen stattgefunden. Hinsichtlich der Baumkulisse entlang der Rathausstraße erläutert Frau Hildersperger, dass große Bäume erhalten bleiben und lediglich teilweise kleinere Bäume gefällt werden müssten.
Zum Verkehrskonzept führt sie aus, dass Zufahrten zu den Stellplatzanlagen vorgesehen seien. Zudem solle eine autoarme Wegeführung umgesetzt und zusätzliche fußläufige Zugänge geschaffen werden. Beim Entwässerungskonzept erfolge eine Zusammenarbeit mit RegioNetz. Private Flächen müssten eine Drosselung vornehmen, was gegebenenfalls zu Mehrkosten für den Investor führen könne.
Weiterhin erläutert Frau Hildersperger das Sanierungskonzept. Hierzu gebe es eine Übersicht über die vorhandenen Bodenschichten. Altlasten in Form eines Bauschuttgemisches müssten entsorgt werden. Für den Aushub bestünden mehrere Möglichkeiten. Zusammenfassend erklärt sie, dass aufgrund der hohen Kosten keine Keller und Tiefgaragen vorgesehen seien. Zudem sei ein Lärmschutzgutachten durch den Fachbereich Klima und Umwelt beauftragt worden.
Herr Dr. Peters (CDU-Fraktion) erkundigt sich nach der Bodenqualität. Frau Hildersperger erklärt, dass diese gut sei.
Weiterhin berichtet Frau Hildersperger, dass die Lärmuntersuchung hinsichtlich eines Festzeltes ergeben habe, dass Veranstaltungen aufgrund der nahegelegenen Wohnbebauung nur mit Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz möglich seien.
Die Bebauung solle punktuell viergeschossig erfolgen. Das Konzeptverfahren liege im Bereich des Immobilienmanagements.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Hildersperger für die Ausführungen.
Frau Schmitt-Promny (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) bedankt sich ebenfalls für die umfassende Darstellung und begrüßt insbesondere die vorgesehene Mehrgeschossigkeit, da dringend Wohnraum benötigt werde. Zudem solle geprüft werden, ob genossenschaftliches Bauen möglich sei. Frau Hildersperger erläutert hierzu, dass genossenschaftliches Bauen nachgelagert betrachtet werde.
Frau Mesenholl erklärt, dass ein zweistufiges Konzeptverfahren vorgesehen sei. In der ersten Stufe werde ein städtebauliches Konzept beziehungsweise ein Rahmenkonzept erstellt. In der zweiten Stufe solle mit einer begrenzten Anzahl an Bewerbern weitergeplant werden. Das Konzept werde am 01.07.2026 in der Bezirksvertretung vorgestellt und am 03.07.2026 im Planungsausschuss zur weiteren Entscheidung behandelt.
Herr Kusch (CDU-Fraktion) fragt erneut nach der Bodenqualität, da eine Tiefgarage wünschenswert sei, und erkundigt sich nach der Unterbringung der Fahrzeuge. Frau Hildersperger erklärt, dies müsse vom Investor abgewogen werden. Die in der Präsentation dargestellte Variante 2 sei besser, als Wohnraum zu verlieren. Frau Mesenholl ergänzt, dass sich die Fläche im städtischen Eigentum befinde und es unrealistisch sei, dass ein Investor diese Kosten übernehme.
Herr Kusch (CDU-Fraktion) fragt zudem nach dem Standort des Festzeltes. Frau Hildersperger erläutert, dass dieses direkt am Vereinsheim mit einem 5-m-Abstand (Vermeidung Brandüberschlag) vorgesehen sei, jedoch verschoben werden könne.
Frau Epstein (Fraktion Die Linke) fragt, ob die Unterlagen der Präsentation zur Verfügung gestellt würden. Frau Bezirksamtsleiterin Roosen antwortet, dass die Unterlagen gemeinsam mit der Niederschrift versandt würden. Frau Hildersperger ergänzt, dass es sinnvoller sei, die Unterlagen zur Offenlage abzuwarten.
Auf Nachfrage von Frau Epstein (Fraktion Die Linke) zum Zeitplan erklärt Frau Hildersperger, dass der Offenlagebericht in den Herbst verschoben werden müsse. Der Satzungsbeschluss sei für Ende des Jahres vorgesehen. Frau Mesenholl ergänzt, dass Vorlagen zur Klimaneutralität, zum zweistufigen Konzeptverfahren sowie zum Bebauungsplan für die Beratung der Bezirksvertretung Laurensberg am 01.07.2026 vorgesehen seien.
Frau Hildersperger teilt weiterhin mit, dass der Baubeschluss zur öffentlichen Erschließung maßgeblich dafür sei, abschätzen zu können, wann mit einer Bebauung gerechnet werden könne.
Herr Feron (CDU-Fraktion) bedankt sich bei Frau Hildersperger für die Präsentation. Er hebt die Vorteile der Mehrgeschossigkeit, die gute Anbindung an den Schützenverein sowie die positive Weiterentwicklung des Bereiches hervor.
Frau Hildersperger erklärt, dass noch zahlreiche Besprechungen erforderlich seien und gegebenenfalls auch ein Grundstückstausch notwendig werde.
Herr Dr. Peters (CDU-Fraktion) erkundigt sich nach der Größe des Festzeltes. Frau Hildersperger gibt an, dass mit einer Größe von 15 x 25 Metern geplant wurde. Herr Dr. Peters (CDU-Fraktion) fragt weiter, warum der Bau einer Tiefgarage nicht dem Investor überlassen werde. Frau Hildersperger antwortet, dass eine Tiefgarage grundsätzlich möglich sei, dies jedoch mit erheblichen Kosten verbunden wäre.
Frau Schmitt-Promny (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) erklärt, dass das Festzelt weiterhin wie gewohnt auf dem Sportplatz verbleiben solle. Wichtig sei, dass die Veranstaltungen im Festzelt bei Abschluss der Grundstückskaufverträge ausdrücklich genannt würden. Der Vorsitzende verweist hierzu auf das Beispiel „Am Sandhäuschen“.
Frau Schmitt-Promny (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) fragt ferner nach den Parkmöglichkeiten und verweist auf ein Neubauvorhaben in Freiburg mit zentralen Sammelparkplätzen. Frau Schleiden-Hecking (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) ergänzt, dass im Tuchmacherviertel in Brand jedes Haus über einen versiegelten Stellplatz verfüge, und fragt nach der Anzahl der geplanten Wohneinheiten. Frau Hildersperger und Frau Mesenholl sicherten zu, die Anzahl der geplanten Wohneinheiten zur nächsten Sitzung benennen zu können.
Der Vorsitzende erinnert daran, dass die untere Brunnenstraße bereits vor sechs Jahren verkehrstechnisch gut angeschlossen worden sei und es sich insgesamt um einen guten Wohnbereich handele.
Herr Kusch (CDU-Fraktion) betont abschließend, dass die Fläche als zentraler Punkt für den Bezirk Laurensberg von großer Bedeutung sei.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden und erklärt, dass die Beratungen in vier Wochen fortgesetzt würden.
Erläuterungen
hier: Sachstandsbericht zum Antrag der Grünen zur Tagesordnung vom 05.03.2026
- Bebauungsplanverfahren
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.08.2020 (FB 61/1524/WP17) gefasst. Am 08.12.2022 wurde in nicht öffentlicher Sitzung dem Planungsausschuss sowie am 30.11.2022 der Bezirksvertretung Laurensberg ein Sachstandsbericht zur künftigen Entwicklung des Sportplatzgeländes gegeben(FB23/0148/WP18).
Am 27.04.2023 beschloss der Planungsausschuss die Programmberatung und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung (FB61/0639/WP18). Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 01.08. - 01.09.2023 durchgeführt. Am 09.08.2023 fand eine Bürgeranhörung im Bezirksamt Laurensberg statt.
Am 07.11.2024 hat der Planungsausschuss nach Beratung am 29.10 2024 im WLA, am 30.10.2024 in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und am 05.11.2024 im AUK über die städtebauliche Variante zur Erarbeitung des Bebauungsplanes entschieden (FB 61/1034/WP18).
Nachfolgend wurde 2025 der Bebauungsplanentwurf einschließlich der notwendigen Gutachten wie z.B. Lärmgutachten und Sanierungsuntersuchungen erarbeitet. Grundlage für den Bebauungsplanentwurf war auch die Vorplanung für die öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des öffentlichen Veranstaltungsplatzes. Die Anforderungen an den Platz wurden auch mit den Vereinen aus dem Bezirk in Terminen im Bezirksamt Laurensberg im Juli und im Oktober 2025 abgestimmt.
Der Bebauungsplanentwurf mit Schriftlichen Festsetzungen und Begründung liegt jetzt vor. Dieser kann in einer der nächsten Sitzungen des Planungsausschusses zur Veröffentlichung im Internet beschlossen werden.
- Konzeptvergabe
Gemäß Beschluss des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses aus dem Jahr 2019 werden städtische Grundstücke für den Wohnungsbau mit einer gewissen Größe oder städtebaulichen Relevanz im Wege des Konzeptverfahrens vergeben.
Die Anwendung des Konzeptverfahrens soll mit der Vorgabe qualitativer und inhaltlicher Rahmenbedingungen dazu beitragen, dass den Ideen potenzieller Investierender Spielraum für Kreativität bleibt und gleichzeitig wenige, aber prägnante Themen und Kriterien vorgegeben werden.
Auf der Grundlage des politischen Beschlusses zur Klimaneutralität bis 2030 soll an diesem Standort ein Projekt mit dem thematischen Schwerpunkt „klimaneutrales Wohnquartier“ realisiert werden. Frühzeitig wurde das Vergabeverfahren mit dem übergeordneten Ziel eines klimaneutralen Quartiers verwaltungsintern kommuniziert, damit dieses z.B. bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt wird. Aufgrund der positiven Entwicklung der Standards im Feld des klimafreundlichen Bauens im Lauf des Verfahrens soll der vor vier Jahren gesetzte Schwerpunkt neu bewertet werden. Angesichts der Größe der zu beplanenden Bauflächen sowie der Komplexität der Standorteigenschaften und Anforderungen wird empfohlen, das Konzeptverfahren in zwei Verfahrensstufen aufzuteilen, um so den Planungsumfang für die erste Stufe des Konzeptverfahrens auf den städtebaulichen Entwurf zu begrenzen. Der Bewerberkreis für die zweite Stufe des Konzeptverfahrens soll nach Bewertung durch eine Jury auf maximal 3 – 5 Bewerber*innen begrenzt werden. Durch die Eingrenzung der Anforderungen der ersten Stufe und mehr Transparenz über die Anzahl der Beteiligten der zweiten Stufe soll den Investierenden ein Anreiz zur Beteiligung am Verfahren gegeben und der finanzielle als auch personelle Aufwand bei den Bewerbenden reduziert werden.
Es wird empfohlen, mit der ersten Stufe des 2-stufigen Verfahrens erst zu dem Zeitpunkt zu beginnen, zu dem die Erschließungsmaßnahmen personell und haushalterisch verbindlich und mit entsprechender Priorität eingeplant wurden. Parallel zur Bebauungsplan-Vorlage mit dem Beschluss zur Veröffentlichung im Internet wird eine ausführlichere Vorlage zum Konzeptverfahren in die Bezirksvertretung, den Planungsausschuss und den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss eingebracht.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht in der Sitzung.
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 1023753
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023753
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-04-13 FB 61_0044_WP19 Bebauungsplan gemaess SAO.pdf
4.5.2026
6.1 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Di., 19.05.2026
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Sondersitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 26.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 16. Juli 2026 um 01:24