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Fußgängerbrücke Krefelder Str. II (C008) („alte Tivolibrücke“) - Varianten für die Sanierung bzw. den Rückbau der Brücke

E 18/0023/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Ritzau möchte gerne wissen, wie lange man die Brücke im Zweifelsfalle auf Grund der schwierigen haushalterischen Lage noch stehen lassen könne, wenn die Verwaltung derzeit die Verkehrssicherheit noch als unproblematisch ansehe.

Derzeit habe man diesbezüglich noch keine Bedenken, so Herr Werfling. Eine Sanierung sei sicherlich noch weniger finanziell lukrativ, wenn man noch länger warte. Bezüglich des Abrisses könne er sich vorstellen, dass dies noch 2-3 Jahre aufgeschoben werden könne, wenn man die Brücke regelmäßig kontrolliere und auch die Haushaltsmittel in jedem Jahr anmelde.

Herr Baal bekräftigt, dass niemand eine Sanierung wolle, sondern alle den mittelfristigen Abriss beschließen wollten. Er regt an, sich an dem Beschluss der Bezirksvertretung zu orientieren, der eine zusätzliche Bürgerinfo vorsehe.

Eine erste Bürgerinfo sei bereits erfolgt, berichtet Herr Werfling.

Herr Nositschka möchte gerne wissen, welche zusätzlichen Kosten entstünden, wenn man die Brücke weiterhin kontrollieren müsse.

Hierbei handele es sich um Sowieso-Kosten, antwortet Herr Werfling, weil die Kontrollen mit eigenem Personal durchgeführt würden.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den mittelfristigen Rückbau der Fußgängerbrücke („alte Tivoli-Brücke“ C008) über die Krefelder Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Rückbau der Fußgängerbrücke eine Bürgerinformation durchzuführen, bei der Vorschläge zur Verbesserung der Querungssituation der Krefelder Straße eingebracht werden können.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den mittelfristigen Rückbau der Fußgängerbrücke („alte Tivoli-Brücke“ C008) über die Krefelder Straße.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den mittelfristigen Rückbau der Fußgängerbrücke („alte Tivoli-Brücke“ C008) über die Krefelder Straße.

Erläuterungen

Das vorhandene Brückenbauwerk C008 überspannt die Krefelder Straße auf Höhe des alten Tivoli und stellt

eine Fußgängerverbindung zwischen dem Alten Tivoli (Hit-Sütterlin) und der Alkuinstr. (Porta) her.

Die Brücke Krefelder Straße II (C008) wurde im Jahr 1976 als Stahlbetonbauwerk mit jeweils zwei separaten Treppenaufgängen pro Straßenseite errichtet. Ziel der Brücke war es seinerzeit hauptsächlich, den Schulweg

für die Schüler der Alkuinschule sicherer zu gestalten und die Besucherströme zum alten Tivoli ohne Einschränkungen auf der Krefelder Straße zu lenken.

Mittlerweile wurde der alte Tivoli abgerissen und an versetzter Stelle im Bereich des Sportparks Soers neu gebaut. Für den Sportpark Soers und den neuen Tivoli wurde ca. 800 m nördlich die neue Tivolibrücke errichtet.

Zusätzlich wurde im Bereich der alten Brücke die Möglichkeit geschaffen, die Krefelder Straße an einer Fußgängerampel sicher zu queren. Diese Ampel befindet sich in einem Abstand von unter 50 m (siehe Luftbild).

Die Schule Alkuinstraße nimmt seit Jahren keine neuen Schüler mehr auf und wird den Schulbetrieb im kommenden Jahr ganz einstellen.

Für mobilitätseingeschränkte Personen und für den Fahrradverkehr ist die Brücke wegen der Treppenanlagen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.

Aus all diesen Gründen ist die Brücke heute in der Regel nur noch sehr gering frequentiert.

Die Stahlbetonbrücke stellt ein sehr kompliziertes Tragwerk aus verschieden Einzelbauteilen dar (einstegiger Stahlbetonplattenbalken, vier Schrägstreben, vier Pendelstützen mit Querbalken, Treppenpodeste etc.)

(siehe Grundriss und Ansicht Treppenläufe).

Grundriss

Ansicht Treppenläufe


Durch die komplizierte Konstruktion und insbesondere durch eine fehleranfällige Oberflächenabdichtung sowie den häufigen Einsatz von Streusalz wurden an der Brücke bereits nach wenigen Jahren erste Schäden sichtbar. Dies führte dazu, dass bereits im Jahr 2000 eine erste Sanierung der Brücke vorgenommen werden musste. Leider wurden bei dieser Sanierung nicht alle Probleme beseitigt und es entwickelten sich wieder Schäden an

der Betonkonstruktion. Bei der letzten Prüfung nach DIN 1076 im Jahr 2024 wurden insbesondere an den Treppenaufgängen mit den Pendelstützen signifikante Schäden festgestellt (Zustandsnoten von 2,8 bzw. 3,2). Diese befinden sich vor allem an den Querbalken oberhalb der Pendelstützen. Es zeigen sich großflächige Abplatzungen mit freiliegender Bewehrung und Betonstahlkorrosion sowie Risse und Aussinterungen.

Es wurden erhebliche Durchfeuchtungen und teilweise auch Risse mit freiliegender Bewehrung festgestellt.

Schadensbeispiele

Da sich die Risse und Betonabplatzungen sowie die Durchfeuchtungen/Aussinterungen zunehmend ausweiten, sollen die Pendelstützen und insbesondere die Querbalken oberhalb der Pendelstützen möglichst zeitnah instandgesetzt und ggf. statisch verstärkt werden.

Für die Erstellung eines Instandsetzungskonzepts wurde das Ingenieurbüro Doser Kempen Krause mit folgenden Aufgaben beauftragt:

  • Ist-Zustandserfassung mit Untersuchungen und Messungen am Bauwerk sowie Erstellung einer Schadensdokumentation
  • Aufstellung eines Instandsetzungskonzeptes inkl. Kostenschätzung

Im Ergebnis der Ist-Zustandserfassung wurden erhebliche Bauwerksschädigungen (Betonrisse, Abplatzungen, korrodierte Bewehrung etc.) festgestellt. Durch den Feuchteeintrag in das Bauwerk ist es außerdem zu einer erheblichen Chloridkonzentration bis in tiefere Betonschichten und bis zu den Bewehrungslagen gekommen.

Es muss davon ausgegangen werden, dass ohne eine Instandsetzung zukünftig weitere Risse und Abplatzungen auftreten werden.

Aus dem aktuellen Schadensumfang ergibt sich allerdings keine akute Gefährdung der Standsicherheit.

Damit ist die Verkehrssicherheit derzeit uneingeschränkt gegeben und die Brücke kann zunächst auch über

die Weltreiterspiele hinaus ohne Einschränkungen für den Fußgängerverkehr offengehalten werden.

Für eine längerfristige Nutzung der Brücke (Soll-Restnutzungsdauer von 30 Jahren) müsste die Brücke jedoch zeitnah instandgesetzt werden. Dazu wären folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Betoninstandsetzung der Pendelstützen mit den Querbalken, entweder als klassischer Betonersatz (tiefes Ausstemmen des geschädigten Betons, Bewehrungsergänzung und Neuaufbau Beton) oder unter Einsatz des sogenannten Kathodischen Korrosionsschutzes. Dabei erfolgt nur ein teilflächiger Abtrag von geschädigten Bereichen. Durch den Einbau von sogenannten Opferanoden sowie das Anlegen eines Schutzstromes soll eine weitere bzw. erneute Korrosion der eingebauten Bewehrung verhindert werden.
  • Abschließender Einbau eines Oberflächenschutzsystems (OS-System) auf den Pendelstützen mit den Querbalken
  • Instandsetzung der geschädigten Fugenprofile am Übergang zu den Treppenaufgängen (Neueinbau Profile)
  • Instandsetzung der Bauwerksfugen auf den Treppenpodesten durch den Einbau zusätzlicher geeigneter Fugenprofile
  • Instandsetzung der Bauwerksoberseite des gesamten Bauwerks (Entfernung der geschädigten Bestandsbeschichtung und Applizierung eines neuen OS-System)
  • Instandsetzung vorhandener Trennrisse mittels Injektion

Kostenvergleich

Für einen Kostenvergleich wurde auch ein ersatzloser Rückbau der Brücke mitbetrachtet. In der wirtschaftlichen Betrachtung wurden die Grobkosten des Rückbaus ermittelt und den Instandsetzungsvarianten A und B gegenübergestellt.

Variante

Variante AKathodischerKorrosionsschutz

Variante Bklassischer Betonaustausch

Rückbau der Brücke

Gesamtkosten netto

321.425,50

286.910,50

139.585,00

MwSt.

61.070,85

54.513,00

26.521,15

Gesamtkosten brutto

382.496,35

341.423,50

166.106,15

Empfehlung der Verwaltung

Aus den folgenden Gründen wird aus Sicht der Verwaltung empfohlen, einen ersatzlosen Rückbau der Brücke

zu prüfen:

  • Brücke nur noch wenig genutzt
  • In geringem Abstand sichere Querung der Krefelder Straße an einer Ampel möglich (auch für mobilitätseingeschränkte Personen)
  • Instandsetzung für eine langfristige Weiternutzung vergleichsweise aufwändig

Dabei könnte die Brücke zunächst für einen Zeitraum von voraussichtlich wenigen Jahren weiter unter Verkehr gehalten werden. Die Verkehrs- und Standsicherheit der Brücke müsste in kurzen Abständen geprüft werden. Der ersatzlose Rückbau der Brücke würde nach jetzigem Stand ca. 170.000 Euro brutto kosten.

Wenn ein Abriss nicht in Frage kommt und die Brücke für den Verkehr offengehalten werden soll, muss eine zeitnahe Instandsetzung der Brücke vorgenommen werden. Dabei ist aus den folgenden Gründen der klassische Betonaustausch (Variante B) zu bevorzugen:

  • Wirtschaftlicher als Variante A
  • Erprobtes und bewährtes Sanierungsverfahren
  • Zum KKS-Verfahren liegen in Aachen keine Erfahrungswerte vor
  • Beim KKS-Verfahren entsteht auch zusätzlicher Planungsaufwand und es sind erheblich höhere Unterhaltungskosten erforderlich

Für eine vollständige Instandsetzung der Brücke muss von einem Kostenrahmen von ca. 350.000 Euro brutto ausgegangen werden.

Die für den Rückbau oder die Sanierung notwendigen finanziellen Mittel werden für den konsumtiven Haushalt 2027 oder rechtzeitig eingeplant, da es sich nicht um laufende Unterhaltungsmaßnahmen handelt, die durch den Wirtschaftsplan des E 18 abgedeckt sind.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Text (Seite: 7)


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-04 E 18_0023_WP19 Fussgaengerbruecke Kref SAO.pdf

2.6.2026

3.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 13
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV Beirats der Stadt Aachen
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 11.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
12.6.2026
Inhalt abgerufen
24. Juli 2026 um 01:19