Soerser Weg: Durchgängige Befahrbarkeit des stadteinwärtigen nicht benutzungspflichtigen Radwegs (Planungs- und Ausführungsbeschluss)
FB 68/0070/WP19 · Entscheidungsvorlage
Soerser Weg: Durchgängige Befahrbarkeit des stadteinwärtigen nicht benutzungspflichtigen Radwegs (Planungs- und Ausführungsbeschluss)
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Herr Fischer sieht hier endlich einen Fortschritt zur Radvorrangroute Berensberg.
Frau Wolf erkundigt sich, ob mit den Planungen auch die Gefahren der Dooring Unfälle behoben würden.
Zunächst einmal arbeite man im Bestand, so Herr Müller. Dies sei nicht optimal, aber man wolle natürlich das Optimum für alle herausholen. Genauere Details oblägen dabei dem weiteren Planungsprozess.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Umsetzung der Maßnahmen gemäß Anlage 3 vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026 zu beschließen, um eine durchgängige Befahrbarkeit des stadteinwärtigen nicht benutzungspflichtigen Radwegs zu erreichen.
Der Mobilitätsausschuss beschließt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026 die Umsetzung der Maßnahmen gemäß Anlage 3, um eine durchgängige Befahrbarkeit des stadteinwärtigen nicht benutzungspflichtigen Radwegs zu erreichen.
Erläuterungen
1Anlass
Am 24.06.2025 wurde im Bürgerforum der in Anlage 1 beigefügte Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW beraten (FB68/0240/WP18). Er bezieht sich auf den Soerser Weg im Abschnitt zwischen dem Soerser Winkel und der Krefelder Straße. In diesem Bereich gibt es in stadteinwärtiger Fahrtrichtung einen ehemaligen Radweg auf Gehwegniveau. Größtenteils ist dieser Radweg im Bestand mit dem Fahrrad befahrbar; auf zwei Abschnitten ist er jedoch für Kraftfahrzeuge zum Parken freigegeben (siehe Anlage 2). Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde gefordert, dass das Parken auf dem ehemaligen Radweg nicht mehr erlaubt sein soll. Die Verwaltung stellte zwei Möglichkeiten dar (siehe Abschnitt 4), wie der Radweg wieder durchgängig für den Radverkehr nutzbar gemacht werden könnte. In der Sitzung des Bürgerforums sprachen sich die politischen Vertreter*innen sowie die anwesenden Bürger*innen für die schneller umsetzbare Option 2 aus. Mit dieser Vorlage soll die konkrete Umsetzung beraten werden.
Der Soerser Weg war ursprünglich als Landesstraße klassifiziert. Mit dessen Herabstufung (ab dem Eulersweg) wurde nachfolgend die Einbeziehung in die Tempo-30-Zone diskutiert und beschlossen. Aufgrund des Geschwindigkeitsniveaus waren weitergehende Maßnahmen notwendig, zu denen der Einbau von „Berliner Kissen“ und auch die Anordnung des wechselseitigen Parkens gehörte. Auch die Auflösung der vormals benutzungspflichtigen Radwege ging mit der Einrichtung der Tempo-30-Zone einher.
2Radverkehrsführung im Bestand
Der Soerser Weg ist Teil der in Planung befindlichen Rad-Vorrang-Route (RVR) Aachen – Berensberg. Besonders vor diesem Hintergrund wird eine möglichst durchgängige und intuitive Führung des Radverkehrs angestrebt. Als Teil einer Tempo-30-Zone stellt die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr die Regellösung dar. Aufgrund der vorhandenen Steigung des Soerser Wegs und dem Anspruch der Rad-Vorrang-Routen, auch Ungeübten das Radfahren zu ermöglichen, hält die Verwaltung ein ergänzendes Angebot zur Mischverkehrsführung in stadteinwärtiger Fahrtrichtung (bergauf) für sinnvoll. Die Anlage benutzungspflichtiger Radwege ist gemäß §45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (seit dem 01.02.2001) nicht zulässig. Auch wenn die Radverkehrsanlage im Seitenraum wieder auf voller Länge befahrbar würde, handelt es sich stets um einen sogenannten „anderen Radweg“, der nicht benutzungspflichtig ist. In dieser Vorlage wird jedoch aus Gründen der Einfachheit in den meisten Fällen die Bezeichnung „Radweg“ gewählt.
In stadteinwärtiger Fahrtrichtung haben Radfahrende ab dem Eulersweg die Möglichkeit, in der Nebenanlage (also auf Gehwegniveau, nicht benutzungspflichtig) baulich getrennt vom Kfz-Verkehr zu fahren. Bis ca. 140 m vor der Krefelder Straße gibt es auf diesem rund 1,6 km langen Teilstück der RVR lediglich zwei Ausnahmen: An den in Anlage 2 blau hervorgehobenen Abschnitten muss der Radverkehr auf die Fahrbahn wechseln. In der Praxis kann beobachtet werden, dass Radfahrende zum Teil stattdessen auf den Gehweg ausweichen.
Aufgrund der vorhandenen Steigung wäre aus Sicht der Verwaltung ein durchgängiges Angebot einer baulich getrennten Radverkehrsanlage stadteinwärts anzustreben. Im Zulauf auf die Krefelder Straße fährt der Radverkehr auf einem Schutzstreifen, der es ermöglicht, stehende Fahrzeuge zu passieren.
3Erste Beratung im Bürgerforum und Ortstermin
Im Antrag wird auf eine vorangegangene Beratung im Bürgerforum am 03.09.2024 verwiesen (Vorlage FB 68/0103/WP18). Anlass und Inhalt dieser Vorlage war jedoch die Wiederherstellung der stadtauswärtigen Nebenanlage nach dort durchgeführten Leitungsbauarbeiten. In der Sitzung wurde von gefährlichen Situationen zur morgendlichen Hauptverkehrszeit berichtet. Es wurde vereinbart, einen gemeinsamen Ortstermin mit Bürger*innen, Politik und Verwaltung durchzuführen.
Dieser Ortstermin wurde am 27.11.2024 im Zeitraum von ca. 07:30 bis 08:30 Uhr morgens durchgeführt. Die Gruppe bestand aus etwa zehn Personen. Man beobachtete gemeinsam die Situation an der Kreuzung Soerser Weg/Purweider Weg vor der Bäckerei.
Im Fokus stand nicht die Nebenanlage der stadtauswärtigen Seite, die Gegenstand des vorangegangen Bürgerforums war, sondern vielmehr die Situation in stadteinwärtiger Fahrtrichtung (die nun Gegenstand dieser Vorlage ist). Es konnte beobachtet werden, dass der Radverkehr durch das legale und illegale Halten und Parken auf dem Radweg beeinträchtigt wird. Zu dieser Tageszeit waren viele Schüler*innen unterwegs. Da, wo Fahrzeuge den Radweg blockierten, wichen viele Radfahrende eher auf den Gehweg als auf die Fahrbahn aus.
Es zeichnete sich unter den anwesenden Personen die Mehrheitsmeinung ab, dass eine durchgängige Radverkehrsführung an dieser Stelle wünschenswert wäre, auch wenn dies zulasten von Parkraum gehen würde. Dabei wurden die folgenden zwei Optionen entwickelt:
1.Option 1: Neuordnung des Parkens hin zu alternierendem Parken, sodass mindestens die Nebenanlage des stadteinwärtigen Radwegs vom Parken freigehalten wird
2.Option 2: Entfall der Parkstände auf dem stadteinwärtigen Radweg
Option 1
Option 1 (alternierendes Parken) würde eine ganzheitliche Neuordnung des Parkraums im Soerser Weg bedeuten. Auf der stadtauswärtigen Seite wird der Gehweg durch legales Gehwegparken auf das Maß von 1,50 – 2,00m eingeschränkt. Dieses Defizit würde mit der beschriebenen Neuordnung ebenfalls adressiert und behoben. Diese Option ist jedoch planerisch deutlich aufwendiger, da der Parkraum so angeordnet werden muss, dass der Soerser Weg für die ASEAG gut befahrbar bleibt. Hierfür sind Ausweichflächen für Bus-Pkw- und Bus-Bus-Begegnungen vorzusehen. Vor dem Hintergrund der kurvigen Streckenführung des Soerser Wegs ist diese Aufgabe mit höherem Aufwand verbunden als in anderen Straßen. Gleichzeitig soll der stadtauswärts auf der Fahrbahn fahrende Radverkehr durch parkende Fahrzeuge nicht übermäßig behindert werden. Zusammengefasst ist für Option 1 eine detaillierte Planung notwendig. Es ist vorgesehen, diese Planungsarbeit im Rahmen der Umsetzung der Rad-Vorrang-Route zu leisten (siehe dazu auch Abschnitt 8). Es ist derzeit nicht absehbar, wie viele Parkmöglichkeiten durch die Einrichtung von alternierendem Parken entfallen würden.
Option 2
Option 2 (Entfall des Parkens stadteinwärts) wäre vergleichsweise kurzfristig umsetzbar. Durch Be-/Entschilderung würde das in Anlage 2 dargestellte gestattete Parken auf dem Radweg zurückgenommen. Es würden ca. 21 Parkmöglichkeiten entfallen (Bereiche A und B, siehe Anlage 2). Der ehemalige Radweg auf der gegenüberliegenden Seite vor den Hausnummern 43 - 45 könnte als anteilige Kompensation teilweise zum Parken freigegeben werden. Dadurch könnten ca. fünf zusätzliche Parkmöglichkeiten entstehen, wodurch insgesamt 16 Parkstände entfallen würden. Dieser Radweg ist heute nur auf einem ca. 50 m langen Stück befahrbar und damit als Radverkehrsanlage ohne große Bedeutung. In stadtauswärtige Fahrtrichtung fährt der Radverkehr zwischen der Krefelder Straße und dem Soerser Winkel auf der Fahrbahn.
Bei Option 2 wäre jedoch zu prüfen, wie die Belange des ruhenden Verkehrs berücksichtigt werden können, insbesondere das kurzfristige Halten in Höhe der Bäckerei. Eine adäquate Lösung wäre im Hinblick auf illegales Halten auf dem Gehweg für die Verkehrssicherheit nötig.
Diese Überlegungen wurden im Bürgerforum am 24.06.2025 vorgestellt und diskutiert.
4Zweite Beratung im Bürgerforum
Vor dem Hintergrund der schnelleren Umsetzbarkeit wurde im Bürgerforum Option 2 präferiert. Der Antragsteller teilte jedoch mit, dass es aus seiner Sicht genügen würde, das Parken im Bereich A aufzuheben und den Bereich B unangetastet zu lassen (vgl. Anlage 2). Der Grund hierfür sei, dass die Situation im Bereich A problematischer sei, da sich viele Schulkinder erst im Bereich der Kreuzung träfen und sich dann in Richtung Innenstadt bewegten. Daher sei im Bereich A mehr Fuß- und Radverkehr unterwegs, wodurch es häufiger zu gefährlichen Situationen komme als im Bereich B. Zudem verfügten die Häuser im Bereich B über weniger Kfz-Abstellmöglichkeiten auf Privatgrund, daher würde der Parkraum hier eher gebraucht.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass im Kontext der Rad-Vorrang-Route sowohl der Abschnitt A als auch der Abschnitt B sicher und komfortabel befahrbar sein sollten und eine durchgängige Radverkehrsführung das Ziel sein sollte.
Eine durchgeführte Abstimmung unter den ca. 15 anwesenden Bürger*innen ergab jedoch die einhellige Meinung, dass nur der Bereich A betrachtet werden solle. Auch von Seiten der Politik gab es Unterstützung für diese Anpassung.
Abschließend fasste das Bürgerforum einstimmig folgenden formellen Beschluss: „Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 03. September 2025 die besprochenen Maßnahmen abzustimmen und der B0 vorzustellen“. Das Beratungsergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen: Das Parken im Bereich A solle aufgehoben werden, das Parken im Bereich B solle unangetastet bleiben und der zusätzliche Parkraum gegenüber der Häuser 43 – 45 solle nach Möglichkeit geschaffen werden.
5Planung
Die in diesem Abschnitt vorgestellten Maßnahmen sind als Übergangslösungen zu verstehen, bis eine Planung und Umsetzung der RVR Berensberg stattgefunden hat.
Im Folgenden werden die geplanten Anpassungen der Beschilderung und Markierung beschrieben, die in Anlage 3 dargestellt sind.
Abschnitt Purweider Weg – Karolingerstraße (– Krefelder Straße)
Der stadteinwärtige Radweg wird in regelmäßigen Abständen mit Fahrrad-Piktogrammen versehen, um den Radverkehr auf die Nutzungsmöglichkeit hinzuweisen und dem Kfz-Verkehr zu verdeutlichen, dass der Streifen nicht mehr zum Parken genutzt werden darf. Im Abschnitt Krefelder Straße – Karolingerstraße sind im Bestand bereits einzelne Piktogramme vorhanden.
Das Parken soll in diesem Abschnitt wie folgt angepasst werden: Anstelle des bisher erlaubten Parkens auf dem Radweg wird ein alternierendes Fahrbahnrandparken eingerichtet. Dies entspricht in diesem Abschnitt eigentlich eher der Vorgehensweise gemäß Option 1, allerdings sind die erforderlichen Anpassungen hier sehr überschaubar, sodass dieses Vorgehen gewählt wurde. Durch das alternierende Parken soll die Geschwindigkeit gesenkt werden. Im Bereich zwischen den Häusern 46 und 48 wird eine Ausweichfläche eingerichtet, die das Begegnen von Bussen und Pkw ermöglicht. Dadurch, dass auf der stadteinwärtigen Seite das Parken nicht ersatzlos entfällt, sondern zumindest teilweise in Fahrbahnrandparken umgewandelt wird, wird deutlich erkennbar, dass der Radweg fortan freizuhalten ist. Insgesamt entfallen in diesem Abschnitt rund 14 Parkstände. Im Bürgerforum wurde zumindest der Entfall von 11 Parkständen (ohne die Bus-Ausweichfläche) für das Freihalten des Radwegs als angemessen eingeschätzt.
Vor Haus Nr. 39 wird ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet. Hierdurch soll dem in Abschnitt 4 beschriebenen Bedarf für Pkw-Halte kurzer Dauer im Bereich der Bäckerei Rechnung getragen werden. Durch dieses zusätzliche Angebot soll illegalen Haltevorgängen auf dem Radweg vorgebeugt werden.
Die vorhandenen Poller im Bereich der Fußgängerfurt stellen Hindernisse auf dem Radweg dar und sollen entfernt werden.
Knoten Merowingerstraße/Soerser Weg/Purweider Weg
Im Knotenbereich sollen die Bodenmarkierungen neu strukturiert werden. Der Radweg erhält eine Furt, die den Radverkehr aus dem Seitenraum über den Knoten führt. In Knotenmitte soll der Umfang der Bodenmarkierungen möglichst reduziert werden, da solche in Tempo-30-Zonen nur bei besonderem Bedarf eingesetzt werden.
Soerser Winkel – Purweider Weg
Abweichend zum Diskussionsergebnis im Bürgerforum schlägt die Verwaltung vor, in diesem Abschnitt wie im Bereich zwischen Karolingerstraße und Purweider Weg zu verfahren und auch hier den stadteinwärtigen Radweg für den Radverkehr nutzbar zu machen. Damit ergäbe sich wie eingangs beschrieben ein ca. 1,6 km langer Abschnitt, auf dem der Radverkehr in stadteinwärtiger Richtung vollständig vom Kfz-Verkehr getrennt fahren könnte.
Im Bürgerforum war die Verwaltung noch davon ausgegangen, dass das Parken in der Nebenanlage vor den Häusern Nr. 53a – 63 ersatzlos entfallen müsse. Detailprüfungen haben jedoch gezeigt, dass das Parken zum Großteil an den Fahrbahnrand verlegt werden könnte und lediglich zwei der zehn Parkstände zu Gunsten einer Ausweichfläche entfallen müssten. Durch das Verlagern des Parkens auf die Fahrbahn ist zudem eine Senkung der Fahrtgeschwindigkeiten zu erwarten.
Gegenüber der Häuser Nr. 43 – 45 könnten fünf zusätzliche Parkstände angeboten werden. Insgesamt würde durch die Umsetzung der verschlagenen Maßnahmen das Angebot für den ruhenden Kfz-Verkehr sogar um drei Parkstände erweitert. Anders als in der Beratung im Bürgerforum angenommen, ist somit für das Freihalten des stadteinwärtigen Radweges in diesem Abschnitt keine Reduzierung des Parkplatzangebotes im öffentlichen Raum erforderlich.
Auch in diesem Abschnitt sind Fahrrad-Sinnbilder in regelmäßigen Abständen vorgesehen.
Stellungnahme der Polizei
Im Rahmen der Beteiligung der Polizei wurde eine negative Stellungnahme zur Planung abgegeben. Seitens der Polizei wird das Angebot eines nicht benutzungspflichtigen Radweges im Soerser Weg innerhalb der Tempo-30-Zone als nicht erforderlich bewertet. Das dies zudem dem Wiedererkennungsprinzip von Tempo-30-Zonen widerspreche, wird daher aus polizeilicher Sicht empfohlen, auf das Angebot zu verzichten.
Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass Mischverkehr in Tempo-30-Zonen den Regelfall darstellt. Im Fall des Soerser Wegs liegen jedoch aus Sicht der Verwaltung besondere örtliche Voraussetzungen vor, um ein ergänzendes, nicht benutzungspflichtiges Angebot für ungeübte Radfahrende zu schaffen: Der Soerser Weg weist in Richtung Krefelder Straße eine zunehmende Steigung, sodass sich die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Rad- und Kfz-Verkehr erhöht. Dieser Aspekt spielt auch und vor allem in Bezug auf den vorhandenen Linienverkehr eine Rolle. Darüber hinaus ist der Soerser Weg - wie in Abschnitt 2 beschrieben - Teil der zu planenden Rad-Vorrang-Route Aachen – Berensberg und weist damit eine besonders hohe Bedeutung für den Radverkehr auf.
6Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme werden auf 18.000 € geschätzt. Im PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 / 4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ sind im Haushaltsplanentwurf 2026 ausreichende Mittel für die Umsetzung eingeplant. Der Ausführungsbeschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechtskraft dieses Haushalts.
7Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an den Beschluss könnte die Anpassung der Beschilderung und Markierung nach Freigabe des städtischen Haushalts erfolgen.
Die grundsätzliche Betrachtung des Soerser Wegs im Kontext der RVR Berensberg wird weiter vorangetrieben. Die Planungsvarianten sollen nach heutigem Stand noch 2026 politisch beraten werden.
Anlagen
Anlage 1 – Antrag Bürgerforum geschwärzt
Anlage 2 – Parken auf stadteinwärtigem Radweg (Bestand)
Anlage 3 – Geplante Anpassung der Markierung und Beschilderung
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026* | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff.* | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 350.000 | 350.000 | 1.050.000 | 1.050.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 350.000 | 350.000 | 1.050.000 | 1.050.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026* | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff.* | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 40.000 | 40.000 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 100.000 | 100.000 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 140.000 | 140.000 | 420.000 | 420.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
* gemäß Haushaltsplanentwurf 2026, in den Rat eingebracht am 17.12.2025
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1023766
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023766
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-03-02 FB 68_0070_WP19 Soerser Weg_ Durchgae SAO.pdf
9.4.2026
4.9 MB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 14
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV Beirats der Stadt Aachen
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 11.06.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 12.6.2026
- Inhalt abgerufen
- 24. Juli 2026 um 01:19