TOP 18Öffentlich

Umbau Krakaustraße nach Regionetz hier: Ausführungsbeschluss

FB 68/0084/WP19 · Entscheidungsvorlage

Umbau Krakaustraße nach Regionetz hier: Ausführungsbeschluss

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Weilandt spricht ihren Dank aus und zeigt sich erfreut über die aus ihrer Sicht sehr schönen und deutlich grüneren Planungen. Diese seien ein Gewinn für alle.

Diese Ansicht teilt Herr Pabst nicht. Die Straße sei zwar für Radfahrende und Fußgänger schöner, für die Anwohner aber sicher nicht, da zu viele Parkplätze weg fielen. Der Vorrang für Radfahrer sei aus seiner Sicht völlig in Ordnung, die Notwendigkeit der durchgehenden Roteinfärbung sehe er hingegen nicht, was auch die Meinung der Bürger widerspiegele.

Er erkundigt sich bei der Verwaltung nach deren Auffassung zur Novelle der Verwaltungsvorschriften die vorsehe, dass Fahrradstraßen künftig automatisch zur Anliegerstraße würden. Sollte die Verwaltung zu der gleichen Auffassung kommen, sei dies wichtig zu wissen für den Ausschuss und für die Planung weiterer Straßen.

Herr Baal weist darauf hin, dass manheute einen Ausführungsbeschluss fälle, der ohnehin nur auf Grund der Fördermittel realisierbar sei. Allerdings hieße dies auch, dass hier nicht mehr alles geändert werden könne. Man wolle sich jedoch auch anschließen und die Verwaltung ermuntern, alles weg zu lassen an Roteinfärbung was nicht notwendig sei.

Das sieht auch Frau Wolf so. Eine Roteinfärbung solle nur dort vorgenommen werden, wo sie aus Sicherheitsgründen notwendig sei, so Herr Baal.

Frau Strack dankt für die Planung und Vorstellung der Straße in der Kommission und bittet darum zu prüfen, inwieweit die Querungsstelle auch als geteilte Querung möglich sei.

Außerdem solle geprüft werden, ob die Beleuchtung an der Querung ausreichend Abstand zum Leitsystem habe. Bezüglich der wegfallenden Parkplätze hätten die anderen schon alles gesagt.

Herr Müller bezieht sich zunächst auf das Thema Anliegerstraße. Die Veränderung in den Verwaltungsvorschriften sei von 2025, also noch recht neu und es gebe noch wenig Erfahrungen. Die Vorgaben formulieren ein „in der Regel Anliegerstraßen“. Was dies genau bedeute, eruiere man derzeit noch im Austausch.

Das Ziel sei dabei ganz klar eine funktionierende Straße für alle.

Bezüglich der roten Farbe werde verwaltungsintern derzeit eh eine Diskussion geführt, die durch den Haushalt verschärft würde, so dass man den Vorschlag für alle kommenden Maßnahmen aufgreifen werde.

Die Beleuchtung werde man sich noch einmal anschauen, so Frau Roder. Auch das Thema geteilte Querung nehme sie gerne noch einmal mit.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss auf Grundlage der Pläne 2023_015_L1 und AQ1.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss auf Grundlage der Pläne 2023_015_L1 und AQ1 zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss auf Grundlage der Pläne 2023_015_L1 und AQ1.

Erläuterungen

Anlass

Die Krakaustraße bildet einen Abschnitt des Premiumfußweges 6 zwischen dem Pfalzbezirk und dem Naherholungsgebiet Hangeweiher. Damit ist sie Bestandteil der neunten Förderstufe des Innenstadtkonzeptes 2022, mit welchem die Förderung der Gestaltung von 10 Premiumfußwegen beantragt und bewilligt wurde. Ebenso führt die Rad-Vorrang-Route Preuswald (FB 61/1263/WP17) vom Grabenring in Richtung Preuswald über die Krakaustraße. Die Rad-Vorrang-Routen sind zudem Teil des 2023 beschlossenen Radhauptnetzes der Stadt Aachen (FB 61/0701/WP18).

Im Hinblick auf die Klimaanpassungsstrategie für die Stadt Aachen sollten außerdem so viele hochstämmige Bäume und entwässernde Grünflächen wie möglich in der Innenstadt realisiert werden, um ein besseres Regenwassermanagement zu erreichen und die Temperaturen in den heißen Monaten zu mildern (FB 36/0316/WP17 und FB 36/0316/WP17-1).

Als Resultat einer Variantendiskussion in der auch die Ergebnisse einer Bürger*innenbeteiligung eingeflossen sind, wurde dieVariante „Grüner Premiumfußweg“ im Planungsbeschluss (FB 68/0009/WP18) beschlossen.

Zustand

Die Krakaustraße ist eine Wohnstraße in einer Tempo-30-Zone. Sie ist ausgebaut nach dem Separationsprinzip. Die asphaltierte Fahrbahn hat eine Breite von ca. 9,25 m und wird durch Hochbordsteine zu den beidseitigen Gehwegen begrenzt. Auf der Fahrbahn wird beidseitig längs vor dem Hochbordstein geparkt. Die Gehwege haben unterschiedliche Breiten von ca. 2,15 m bis ca. 2,55 m und einen Belag aus Betonplatten 30/30 im Längsverband. Die Kreuzung der Krakaustraße mit dem Boxgraben/Südstraße ist signalisiert. Im Knoten mit der Hubertusstraße / Mörgensstraße biegt die Asphaltfahrbahn von der Krakaustraße in die Hubertusstraße und schließt im Außenradius der abbiegenden Fahrbahn an die gepflasterte Fahrbahn der Mörgensstraße an.

Durch das beidseitige Längsparken auf der Fahrbahn in der Krakaustraße und den drei Parkplätzen vor Haus Nr. 1 ergaben sich im Bestand ca. 55 Parkplätze. Für den Radverkehr gibt es bisher 8 Abstellplätze.

Die Regionetz hat in der Krakaustraße bis Ende 2025 umfangreiche Maßnahmen zur Kanal- und Leitungserneuerung durchgeführt und die Baugruben provisorisch geschlossen.

Planung

Der Umbau der Krakaustraße führt zu einer Umgestaltung und Neuaufteilung der Verkehrsflächen. Die geplante Asphalt-Fahrbahn hat eine Breite von 5,40 m, die entsprechend der Aachener Gestaltungsstandards für Fahrradstraßen ausgewiesen wird. Die Fahrgasse hat eine Breite von 4,20 m und einen Sicherheitsraum von 75 cm zum Längsparkstreifen und 45 cm zum Grünstreifen. Zum Kreuzungsbereich Boxgraben weitet sich die Fahrbahn bis auf 6,90 m auf. Hier gibt es eine Aufstellfläche für den Radverkehr vor der Haltelinie des motorisierten Individualverkehrs. Daneben gibt es einen 2,95 m breiten Streifen für die Einfahrt in die Krakaustraße.

Die östliche Gehwegseite gehört zum Premiumfußweg 6 und erhält eine Breite von mindestens 2,50 m. Dieser Gehweg wird durch einen 1,50 m breiten Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Der Grünstreifen dient auch als Mulitfunktionsstreifen für weitere Nutzungen: Sitzgelegenheiten, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie Querungsstellen. Die Querungsstellen über die Baumrigolen sind an den Tagen der Müllabfuhr, auch Abstellfläche für die Mülltonnen.

An der westlichen Seite der Krakaustraße wird nahe der Kreuzung Boxgraben eine Fläche für eine mögliche Sondernutzung als Außengastronomie zur Verfügung stehen. Im Anschluss gibt es einen Kfz-Längsparkstreifen mit einer Breite von 2,0 m, der auch Parkflächen für Fahrräder, einer Überquerungsstelle und Zufahrten enthält. Im Längsparkstreifen sind zwei E-Ladeparkplätze vorgesehen und zwei Liefer- und Ladebereiche.

Im Kreuzungsbereich mit der Mörgensstraße / Hubertusstraße wird die Einmündung der Hubertusstraße aufgepflastert und setzt sich durch einen Rundbordstein von der Krakaustraße ab. Bis zum Ende des Bauabschnitts wird die gepflasterte Fahrbahn der Mörgensstraße zurückgebaut und neu asphaltiert. Die finale straßenverkehrsrechtliche Ausweisung der Fahrradstraße (Beschilderung und Markierung) ist derzeit in der Abstimmung und erfolgt unter Beachtung der notwendigen Anliegerbelange und -verkehre.

Baumbilanz und Ökologie

Entsprechend des Planungsbeschlusses sieht die Neugestaltung der Krakaustraße die Einführung eines fast durchgehenden Grünstreifens auf der Seite der ungeraden Hausnummern vor. Dies wird nicht nur die Aufenthaltsqualität entlang des Premiumfußwegs erheblich steigern, sondern auch eine entscheidende Rolle für das Mikroklima spielen und die ökologische Vielfalt der Nachbarschaft fördern.

Es sind 12 neue Bäume im Grünstreifen an der östlichen Seite der Fahrbahn geplant. Dies ergibt eine Entsiegelung von ca. 160 m². Es werden kleine-mittelgroße Bäume mit einer lichtdurchlässigen Krone gepflanzt. Das Substrat im Untergrund des Grünstreifens verläuft durchgängig, nicht nur unter den Baumbereichen, sondern auch unter den Bereichen für die Fahrradbügel und Abstellplätze für die Mülltonnen sowie den Zufahrten. Der östliche Gehweg entwässert in den Grünstreifen. Der Grünstreifen bekommt eine Muldenform und die Bepflanzung orientiert sich an den Staudenmodulen des Aachener Stadtbetriebs. Dieser Streifen wird zudem als Wasserrückhaltezone dienen, indem er das Wasser vom angrenzenden Gehweg auffängt und es dank der hydraulischen Kontinuität des Substrates den dortigen Bäumen zur Verfügung stellt.

Der deutlich höhere Pflegeaufwand des Grünstreifens für den Stadtbetrieb ist im Haushalt zu berücksichtigen.

Parkraumbilanz

Durch das beidseitige Längsparken auf der Fahrbahn in der Krakaustraße und den drei Parkplätzen vor Haus Nr. 1 ergaben sich im Bestand ca. 55 Parkplätze. In der Planung werden 18 Parkplätze inklusive zwei E-Ladeparkplätze realisiert. Zwei weitere Flächen werden für Liefern & Laden vorgesehen. Diese können von 21 bis 7 Uhr von vier Kfz zum Parken genutzt werden.

Zusätzlich ist eine E-Tretroller-Abstellfläche zwischen der Fläche für Liefern und Laden und des E-Ladens geplant.

Für den Radverkehr werden zukünftig 32 Abstellplätze sowie 3 Lastenradabstellplätze angeboten.

Barrierefreiheit

Die Planung der Krakaustraße wurde am 16.1.2026 in der Sitzung der Kommission Barrierefreies Bauen vorgestellt. Die Kommission wünscht sich einen Parkplatz für Menschen mit Behinderung. Die anschließende Prüfung zeigte, dass es nicht möglich ist, einen Sonderparkplatz für Menschen mit Behinderung in der Krakaustraße einzurichten, wenn dieser nicht personenbezogen ist. Wie bereits beschrieben ist dies noch in der Prüfung.

Anlieger*inneninformation

Am 4.März 2026 hat eine Anlieger*inneninformation in Präsenz stattgefunden. Es waren 9 Bürger*innen anwesend. Im Anschluss stand die Präsentation im Netz zur Verfügung und der Lageplan hing im Foyer der Lagerhausstraße 20 aus. Bis zum 18. März gab es die Möglichkeit Eingaben zu machen. Es sind 5 Eingaben eingegangen. Die Bearbeitung der Eingaben findet sich in der Anlage 1.

Kosten

Für die Umsetzung der Maßnahme werden Gesamtkosten i. H. v. 1.300.000 € ermittelt. Mittel stehen unter dem PSP-Element 5-120102-000-14400-300-1 / 4-120102-013-1 zur Verfügung.

Die Umsetzung des Premiumfußweges ist eine Maßnahme der Städtebauförderung, Programm Lebendige Zentren Innenstadtkonzept 2022.

Es liegt ein Förderbescheid vom 11.09.2023 über 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ca.900.000 € vor.

Weiteres Vorgehen

Im Anschluss an den Ausführungsbeschluss wird die Vergabe der Bauleistungen vorbereitet und veröffentlicht. Die Beauftragung der Baufirma ist für September 2026 avisiert. Daraus ergibt sich ein Baubeginn im Oktober 2026. Die Bauzeit beträgt ca. 10 Monate.

Detailfragen zur Ausweisung der Fahrradstraße (Freigabe für Anlieger) werden begleitend zur Baumaßnahme geklärt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

PSP-Element5-120102-000-14400-300-1 Krakaustraße

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

945.000

945.000

945.000

945.000

0

0

Ergebnis

945.000

945.000

945.000

945.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-013-1 Krakaustraße

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

24.000

24.000

24.000

24.000

0

0

Abschreibungen

75.000

75.000

75.000

75.000

0

0

Ergebnis

99.000

99.000

99.000

99.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 5-120102-900-10800-300-1 Umsetzung Premiumwege

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

882.629,82

882.629,82

0

0

0

0

Ergebnis

882.629,82

882.629,82

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Die Umgestaltung der Krakaustraße zur Fahrradstraße und der Ausbau des Premiumfußweges sowie die Reduktion von Kfz-Parkplätzen führen dazu, dass sich mehr Menschen ohne ein Kfz fortbewegen und dadurch zu einer Einsparung von CO2-Emissionen beitragen.

Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 - Emissionen. Eine Abmilderung erfolgt jedoch beispielsweise durch den Einsatz recycelter Materialien als Tragschicht (sofern im Straßenaufbau vorgesehen). Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.

Zusätzlich sind neue Baumpflanzungen und Grünflächen vorgesehen. Dadurch wird an dieser Stelle ein Beitrag zur Klimafolgenanpassung geleistet, da durch die Pflanzung von Bäumen einer Aufheizung des Bereiches entgegengewirkt wird. Zudem entstehen ortsnah Versickerungsmöglichkeiten in Form einer großen vernetzen Rigole. Es werden ca. 160 m² entsiegelt.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 2 Gegenstimmen

Weitere Dokumente (3)

Anlage 1
87.3 KB · PDF
2023_015_E_AQ1
952.9 KB · PDF
2023_015_E_L1
1.0 MB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-31 FB 68_0084_WP19 Umbau Krakaustrasse n SAO.pdf

8.6.2026

1.7 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV Beirats der Stadt Aachen
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 11.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
12.6.2026
Inhalt abgerufen
24. Juli 2026 um 01:19