Sandhäuschen, Endausbau hier: Bau- und Ausführungsbeschluss
FB 68/0085/WP19 · Entscheidungsvorlage
Sandhäuschen, Endausbau hier: Bau- und Ausführungsbeschluss
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Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg fasst den Ausführungsbeschluss für den Endausbau im Neubaugebiet Sandhäus-chen, B-Plan 940, und die sich daraus ergebenen punktuellen Anpassungen in den Nebenanlagen an der Laurentiusstraße auf der Grundlage der Pläne 2011_024-A_L1 und 2011_024_A_AQ1.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Bau- und Ausführungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Laurensberg Kirche - vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel - zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Bau- und Ausführungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Lauren-sberg Kirche - vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel.
Erläuterungen
Anlass
Endausbau Am Sandhäuschen und Laurentiusstraße
Ein erster Ausführungsbeschluss für den Endausbau des B-Plangebietes Sandhäuschen ist bereits im November 2014 gefasst worden (FB61/0025/WP17). Die Anwohnerschaft hat in den vergangenen Jahren wiederholt Wünsche und Anregungen für diesen Endausbau des B-Plangebietes Sandhäuschen gegenüber dem Bezirksamt und der Fachverwaltung geäußert. In der Fragestunde am 29.01.2025 wurden die Anliegen der Bürger*innen der Bezirksvertretung vorgetragen.
In einem Folgetermin, einer Bürger*inneninformationsveranstaltung am 08.05.2025, ist die Verwaltung auf die Fragen der Bürger*innenschaft eingegangen und stellte die Erkenntnisse aus diversen Prüfaufträgen vor. Am 02.07.2025 erging der Beschluss zur Überarbeitung der Ausführungsplanung durch die Bezirksvertretung (FB 68/0223/WP18).
Diese Vorlage dient entsprechend dazu, die Ergebnisse aus den Prüfaufträgen und die sich daraus ergebende angepasste Ausführungsplanung darzustellen, sowie einen entsprechend angepassten Ausführungsbeschluss einzuholen. Die Ziele und die Festsetzungen des B-Plans Laurentiusstraße / Sandhäuschen werden durch die Änderungswünsche aus der Bürger*innenschaft für den Endausbau nicht tangiert.
Bushaltestelle Laurensberg Kirche stadteinwärts
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) schreibt die Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätseinschränkung bei der Ausgestaltung öffentlicher Infrastruktur fest. Des Weiteren wird im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) §8 Abs.3 verlangt, dass der Nahverkehrsplan des ÖPNV-Aufgabenträgers die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen hat, und die Nutzung des ÖPNV bis zum 1.Januar 2022 vollständig barrierefrei möglich ist. Von dieser Frist kann gemäß §8 Abs.3 S.4 PBefG nur abgewichen werden, wenn im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.
Der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen wird durch go.Rheinland gefördert. Es handelt sich dabei um ein zweistufiges Förderverfahren. Die Stadt als Antragstellerin meldet zuerst mit einem Einplanungsantrag die zu fördernden Haltestellen beim Fördergeber an. Im zweiten Schritt wird, nachdem die Planung der Haltestellen beschlossen wurde (Bau- und/oder Ausführungsbeschluss), zu jedem Einplanungsantrag ein Finanzierungsantrag beim Fördergeber eingereicht. Nach der Bearbeitung und Bewilligung des Finanzierungsantrags durch den Fördergeber kann mit dem geförderten Umbau der im Finanzierungsantrag dargestellten Haltestellen gestartet werden.
Die hier vorgestellte Haltestelle gehört zum Einplanungsantrag 2018 des Programms "Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen". Ein Teil der Haltestellen ist bereits mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn umgebaut worden, jetzt werden die fehlenden Unterlagen der übrigen Haltestellen zusammengetragen und eingereicht, um eine Bewilligung bekommen zu können. Der Baubeschluss ist ein notwendiger Bestandteil dieser Unterlagen. Eine Beauftragung der Baufirma darf erst nach Erhalt der Bewilligung erfolgen oder in Ausnahmefällen nach Genehmigung eines „vorzeitigen Maßnahmenbeginns“. Die Haltestelle Laurensberg Kirche wird im Rahmen des Endausbaus Sandhäuschen mit umgebaut.
Bestand
Am Sandhäuschen
In der Straße „Am Sandhäuschen“ wurde 2016 eine Baustraße in Asphaltbauweise hergestellt. Die provisorische Beleuchtung an der Baustraße „Am Sandhäuschen“ wurde 2019 errichtet. Im Dezember 2020 wurde die Straße „Am Sandhäuschen“ öffentlich gewidmet und im Dezember 2021 als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert. In diesem Zuge wurde der Verbindungsweg zwischen der Straße „Am Sandhäuschen“ und der Laurentiusstraße mit Absperrpfosten gesichert, um die Nutzung des Fußweges durch motorisierten Verkehr zu unterbinden. Auch der andere Verbindungsweg zur Vetschauer Straße ist mit Absperrpfosten gesperrt.
Laurentiusstraße
Die Laurentiusstraße ist als Verkehrsanlage mit asphaltierter Fahrbahn, Parkstreifen (Rechteckpflaster, Doppel-T-Verbundpflaster) sowie Gehwegen (Asphalt, Betonplatten, in Zufahrten Doppel-T-Verbundpflaster) ausgebildet. Die Fahrbahnbreite beträgt ca. 5,50 bis 6,00m.
Im westlichen Abschnitt im Bereich des Familienzentrums bestehen beidseitige Parkmöglichkeiten (Westseite: ca. 4,30m tiefe Senkrechtparkstände, Ostseite: ca. 3,00m überbreiter Längsparkstreifen) sowie beidseitige Gehwege mit Breiten von ca. 2,00 bis 3,40m.
Im südlichen Abschnitt der Laurentiusstraße verläuft an der Südseite ein ca. 1,40 bis 1,65m breiter, durch Hochbordsteine abgetrennter Gehweg. An der Nordseite befinden sich ein ca. 5,00m tiefer Parkstreifen mit Senkrechtparkständen sowie ein daran anschließender, ebenfalls durch Hochbordsteine abgetrennter Gehweg mit Breiten von ca. 2,50 bis 2,65m. An der Straße befinden sich die beiden Bushaltestellen Laurensberg Kirche, wobei die stadtauswärts führende Haltestelle bereits 2017 barrierefrei ausgebaut wurde.
Bushaltestelle Laurensberg Kirche stadteinwärts
Die Haltestelle „Laurensberg Kirche“ befindet sich auf der Laurentiusstraße hinter der Einmündung der Straße Auf der Maar. Die Haltestelle liegt am Fahrbahnrand und wird werktäglich von den Buslinien 27 und 37 rd.45 mal angefahren, dazu kommen einige Verstärkerfahrten für den Schulverkehr und den Netliner. Die Haltestelle hat eine Länge von ca. 20m mit einer Bordsteinhöhe von 15cm.
Der Wartebereich hat eine Breite von 6,50m und eine gepflasterte Oberfläche (Natursteinpflaster). An der Haltestelle steht ein 3-feldriger Fahrgastunterstand. Werktags wird die Haltestelle von ca. 55 Ein- und Aussteigenden genutzt. In dieser Summe sind die Fahrgäste aus Schul- und anderen Verstärkerfahrten nicht berücksichtigt.
Bushaltestelle Laurensberg Kirche stadtauswärts
Die Haltestelle „Laurensberg Kirche“ wurde im Jahr 2018 bereits barrierefrei ausgebaut. Sie befindet sich auf der Laurentiusstraße vor der Einmündung der Vetschauer Straße. Der anliegende Gehweg, der von den Fahrgästen als Wartebereich genutzt wird, ist etwa 2,50m breit. Es ist kein Fahrgastunterstand vorhanden.
Ausführungsplanungsänderungen und -ergänzungen
Am Sandhäuschen
Hinsichtlich der Ausführungsplanung von 2014 gibt es folgende Änderungen, die aus den eingangs dargestellten Bürger*inneninformationsveranstaltungen resultieren:
- Vergrößerung der Grünflächen durch Reduzierung um zehn geplante Parkplätze auf 25 neue Parkplätze
- Änderung Wendeanlage „Am Sandhäuschen“ im Bereich Spielplatz
Die vorhandene Baustraße wurde bereits mit dem geplanten Oberbau für den Endausbau hergestellt. Für den Endausbau ist nun insbesondere die 2cm starke asphaltierte Deckschicht abzufräsen und die geplante Pflasterung herzustellen.
Laurentiusstraße
Die Laurentiusstraße wird im Rahmen der Planungen im Bereich zwischen dem Familienzentrum und der Vetschauer Straße mit betrachtet und in Teilbereichen umgeplant. Im Folgenden werden die Planungsänderungen und -ergänzungen bezogen auf den Ausführungsbeschluss vom November 2014 (FB61/0025/WP17) beschrieben.
Der vorhandene, stadtauswärts führende Gehweg an der Laurentiusstraße wird im Abschnitt zwischen den Hausnummern 66 und 72 mit taktilen Elementen ausgestattet. Zudem wird die vorhandene Baumscheibe an der Laurentiusstraße an der Einmündung des Fußwegs „Am Sandhäuschen“ vergrößert, um dem Baum mehr Entwicklungsraum zu bieten.
Im Bereich der Einmündung Auf der Maar ist die Einrichtung von zwei zusätzlichen Querungsstellen vorgesehen. Im Bereich zwischen dem Fußweg „Am Sandhäuschen“ und der Hausnummer 60 wird ein etwa 2,85 m breiter Gehweg mit taktilen Elementen zur Herstellung der Barrierefreiheit angelegt. Zwischen Gehweg und Fahrbahn entsteht ein 4,50 m tiefer Parkstreifen mit insgesamt neun senkrechten Parkplätzen. Innerhalb dieser Parkreihe werden zwei Baumbeete mit Baumpflanzungen vorgesehen.
Auf der gegenüberliegenden, stadteinwärts führenden Seite wird die bestehende Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut (s.o.). Nordöstlich der Haltestelle werden drei Längsparkstände geplant. Südlich daran anschließend wird ein 2,30 m breiter, barrierefreier Gehweg hergestellt. Der taktile Leitstreifen wird bis zur Treppe zur Pannhauser Straße fortgeführt und beidseitig durch ebene Begleitsteine eingefasst.
Die Fläche zwischen dem geplanten Gehweg und den angrenzenden Privatgrundstücken (Nr. 79 - 83) wird als wassergebundene Decke unter Erhalt und Integration der vorhandenen Bäume ausgeführt.
Auf der mit Natursteinpflaster befestigten Fläche vor dem Pfarrhaus werden drei zusätzliche Baumscheiben angelegt.
Im Bereich der Einmündung Laurentiusstraße / Vetschauer Straße wird der Gehweg zur Verlegung taktiler Elemente aufgeweitet und um eine Querungsstelle über die Vetschauer Straße ergänzt. Im rückwärtigen Gehwegbereich wird zudem eine Sitzbank mit Rücken- und Armlehnen aufgestellt.
Die notwendigen Arbeitsräume zur Herstellung der neuen Bordsteinführung werden als Fahrbahn-Vollausbau in Asphaltbauweise verfüllt.
Verbindungswege
Beide Verbindungswege sind widmungsrechtlich auf zu Fuß gehende und Radfahrende beschränkt. Aufgrund des Erlasses des Verkehrsministeriums NRW „Mehr Sicherheit auf Radwegen“ vom März 2024 sind in Flächen für Radfahrende keine Absperrpfosten mehr einzubauen. Die widmungsrechtliche Beschränkung ist durch Verkehrszeichen auszuweisen. Im Rahmen des Endausbaus werden daher die Absperrpfosten entfernt und die Fläche durch entsprechende Verkehrszeichen auf zu Fuß gehende und Radfahrende beschränkt.
Bushaltestelle Laurensberg Kirche stadteinwärts
Die Planung sieht vor, die Haltestelle an ihrem heutigen Standort umzubauen. Hierzu wird sie auf einer Länge von 20m mit einem Busbordstein (H = 18cm) ausgestattet. Im Bereich der vorhandenen Zufahrt wird der Busbordstein auf einer Länge von 3,60m durch einen Einfahrtsschwellenstein unterbrochen. Zudem sind Leitelemente vorgesehen.
Der Wartebereich erhält einen Belag aus Betonplatten im Format 30/30 und wird ebenfalls mit taktilen Leitelementen ausgestattet. Darüber hinaus werden jeweils eine barrierefreie Überquerungsstelle über die Laurentiusstraße sowie über die Straße Auf der Maar hergestellt.
Baumbilanz und Ökologie
Um die Maßnahmen zu realisieren, müssen drei nicht geschützte Bäume (zwei Ahornbäume vor Hausnummer 62 an der Nordseite und ein Kirschbaum vor Hausnummer 83 an der Südseite) und ein geschützter Baum (Eberesche, vor Hausnummer 78 an der Südseite) an der Laurentiusstraße gefällt werden. Die Fällanträge wurden gestellt und bewilligt. Für die vier gefällten Bäume sind im Plangebiet Ersatzpflanzungen vorgesehen (siehe Lageplan), insgesamt werden 19 neue Bäume gepflanzt.
Parkraumbilanz
Pkw-Parkplätze
In der Straße „Am Sandhäuschen“ werden elf Parkplätze geplant, hierbei wurde dem Wunsch der Bürger*innenschaft zur Reduzierung der Parkplätze gegenüber dem Ausführungsbeschluss von 2014 (21 Parkplätze geplant) entsprochen. Zehn geplante Parkplätze entfallen in der Straße „Am Sandhäuschen“ im Bereich der Häuser mit den Nr. 4-12 an der Nordseite. An der Laurentiusstraße werden 14 neue Parkplätze entstehen.
Auf Grundlage der im Jahr 2025 durchgeführten Erhebungen (Dienstag, 20.05.2025 bis Sonntag, 25.05.2025) wäre eine Reduzierung des Parkplatzangebotes auch an der Laurentiusstraße möglich, jedoch ist die Nachfrage zu bestimmten Zeiten während verschiedener Veranstaltungen in der Kirche oder im Laurentiushaus vor allem in der Nähe dieser Einrichtungen sehr hoch, so dass die geplanten Parkplätze in der Nähe der vorgenannten Einrichtungen erforderlich sind.
Insgesamt stehen nach Abschluss der Baumaßnahme im Plangebiet 112 Parkplätze, davon vier mit E-Ladestationen, zur Verfügung.
Abstellplätze für Fahrräder
An der Laurentiusstraße vor dem Pfarrhaus befinden sich derzeit vier Fahrradbügel. Diese werden im Rahmen der Planung versetzt und neben den geplanten Baumscheiben vor dem Pfarrhaus aufgestellt.
Barrierefreiheit
Die Planungen sind am 09.02.2026 der Kommission für Barrierefreies Bauen vorgestellt worden.
Im Plangebiet wird ein durchgängiger Leitstreifen aus kontrastierenden Rippenplatten vorgesehen. Dieser bindet im Osten an die vorhandenen Leitstreifen an. Die von der Kommission im Termin geforderte Überquerungsstelle an der Laurentiusstraße im Kreuzungsbereich Auf der Maar wurde in der Planung ergänzt, so dass vier barrierefreie getrennte Überquerungsstellen an der Laurentiusstraße und eine Überquerungsstelle an der Straße Auf der Maar vorgesehen werden.
Im Bereich Sandhäuschen wird ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken dort grundsätzlich nur innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig (Anlage 3 zu § 42, Zeichen 325.1). Inhaber*innen eines blauen EU-Parkausweises für schwerbehinderte Menschen (insbesondere mit Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind)) können aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO hiervon abweichen. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist ihnen das Parken auch außerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt, sofern der übrige Verkehr nicht behindert wird. Damit wird durch die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs bereits eine Parkerleichterung für diesen Personenkreis geschaffen, die zusätzliche Ausweisung eines separaten/ortsfesten Schwerbehindertenparkplatzes ist daher nicht erforderlich.
An der Laurentiusstraße, östlich des Familienzentrums, befindet sich bereits im Bestand ein Behindertenparkplatz. Es wurde geprüft und verwaltungsintern abgestimmt, inwieweit die Einrichtung weiterer barrierefreier Parkplätze realisierbar ist. Die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes setzt einen nachgewiesenen besonderen Bedarf voraus, der für den Standort mit bspw. Kirche, Friedhof und Pfarrbüro derzeit nicht belegt ist. Ein geeigneter Standort im unmittelbaren Eingangsbereich der Kirche liegt außerhalb der städtischen Zuständigkeit, zudem sind der dortige Wendehammer sowie die Feuerwehraufstellfläche freizuhalten. Am Friedhofszugang an der Pannhauser Straße besteht im Bereich des eingeschränkten Haltverbots bereits eine Parkmöglichkeit von bis zu drei Stunden für den oben genannten berechtigten Personenkreis (Inhaber*innen eines Parkausweises für schwerbehinderte Menschen gemäß § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)).
Eine zusätzliche Ausweisung ist daher nicht erforderlich. Aufgrund dieser vorgenannten rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten sind aktuell keine zusätzlichen Behindertenparkplätze vorgesehen.
Die stadteinwärts führende Bushaltestelle Laurensberg Kirche wird mit einem Einstiegsfeld ausgestattet und das vorhandene Natursteinpflaster wird durch ebene Gehwegplatten ersetzt.
Zur Berücksichtigung der Belange mobilitätseingeschränkter Personengruppen wird die Querneigung der geplanten Gehwege auf maximal 2,0% begrenzt.
Entwässerung
Mulde
Südlich der Zufahrt der Straße „Am Sandhäuschen“, westlich von Hausnummer 2, befindet sich eine Mulde in der Grünfläche. Im Juli 2021 kam es hier bei einem Starkregenereignis zu einem Überlaufen der Mulde. Um vergleichbare Situationen künftig zu vermeiden, wird vom Fachbereich Klima und Umwelt in Abstimmung mit der Regionetz die Herstellung eines Überlaufs in den Regenwasserkanal mit Tierschutzklappe vorgesehen. Die Rückstauhöhe in der Mulde beträgt 30 cm. Der Rohreinlauf wird mit Bachsteinen gesichert und das Rohrende wird an den Böschungsverlauf angepasst. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt im Rahmen der geplanten Straßenbaumaßnahme.
Beleuchtung
Am Sandhäuschen
Eine provisorische Beleuchtung wurde bereits aufgestellt. Im Rahmen des Endausbaus wird die Straßenbeleuchtung an den im Ausführungsplan dargestellten Standorten in der Straße „Am Sandhäuschen“ ergänzt.
Weitere Anliegen aus der Fragestunde und der Bürger*inneninformationsveranstaltung
Am 29.01.2025 sowie am 08.05.2025 fanden eine Fragestunde bzw. eine Bürger*inneninformationsveranstaltung statt (s.o.). Neben den bereits dargestellten Belangen und Anpassungen gab es weitere Fragen aus der Bürger*innenschaft, die sich auf die Abfallentsorgung in der Straße „Am Sandhäuschen“, auf den möglichen Erhalt von Grünflächen und zweier Bäume an der Laurentiusstraße Nr. 62, auf die Anzahl der geplanten Parkplätze und auf die Einrichtung einer Elternhaltestelle bezogen. Auch diese Anliegen aus der Bürger*innenschaft wurden intensiv geprüft und abgestimmt. Zusammenfassend ergibt sich folgender Umgang mit den vorgebrachten Fragen und Anliegen:
- Die Planung „Am Sandhäuschen“ wurde zugunsten des Erhalts der Grünfläche geändert. Es entfallen in diesem Bereich zehn geplante Pkw-Parkplätze. Die geplante Parkplatzanzahl wird an der Laurentiusstraße um zwei Parkplätze reduziert (vgl. Kapitel Parkraumbilanz).
- Ein Erhalt der Grünfläche entlang der Laurentiusstraße zwischen Hausnummer 79 und 83 ist aufgrund des barrierefreien Ausbaus des Gehwegs nicht möglich.
- Der Erhalt der Grünfläche und der Bäume vor Laurentiusstraße Hausnummer 60 und 62 ist insbesondere aufgrund der funktionalen und baulichen Rahmenbedingungen nicht möglich: Die Höhenlage der Baumwurzeln liegt mit ca. 60–90cm deutlich über dem geplanten Gehwegniveau und ist damit nicht in den Gehweg integrierbar. So schränkt die Lage der Bäume die verfügbare Gehwegbreite erheblich ein. Es verbliebe lediglich ein knapp 1,00m breiter, nicht barrierefreier Gehweg. Darüber hinaus ist die vorhandene Stützmauer stark beschädigt. Für einen Erhalt der Bäume wären daher eine Sanierung der Mauer sowie die Herstellung einer zusätzlichen Betoneinfassung erforderlich. Die Baumstämme befinden sich im öffentlichen Raum, die Bäume unterliegen nicht der Baumschutzsatzung und sind gemäß Bebauungsplan nicht zu erhalten.
- Zur Sicherstellung der Müllabfuhr erfolgte eine Abstimmung mit dem Stadtbetrieb (Abfallwirtschaft und Stadtreinigung). Im Rahmen von Fahrversuchen mit Mikrofahrzeugen wurde bestätigt, dass die ca. 12,50 x 12,75 m große Wendefläche nördlich des Spielplatzes ausreichend dimensioniert ist.
- Entsprechend den Vorgaben des Stadtbetriebes haben einzelne Grundstückseigentümer*innen ihre Abfallbehälter zur Leerung an der Wendefläche bereitzustellen und anschließend zurückzuführen. Die Erschließung des Spielplatzes ist ausschließlich über den östlichen Fußweg vorgesehen, um die Befahrbarkeit für Mikro-Abfallsammelfahrzeuge zu gewährleisten.
- Zwei Elternhaltestellen werden/wurden auf Wunsch der Schule versuchsweise provisorisch eingerichtet. Nach den Sommerferien startet das Mobilitätsprojekt "sicher zur Schule & sicher zurück". Mit diesem Projekt soll u.a. die Verkehrssicherheit an der Schule und im Schulumfeld erhöht werden, der schulbezogene Hol-/ Bringverkehr reduziert bzw. durch die Einrichtung von Elternhaltestellen verträglicher gestaltet werden. Die dann ermittelten Elternhaltestellen werden fest installiert.
- Die Überplanung des Spielplatzes erfolgt durch den Fachbereich Klima und Umwelt. Eine Bürgerbeteiligung wird zu einem späteren Zeitpunkt initiiert.
- Zur Verbesserung der räumlichen Qualität wird an der Kreuzung Laurentiusstraße / Vetschauer Straße eine Sitzbank mit Rücken- und Armlehnen vorgesehen.
Nachträglich eingegangene Bürgerfrage zur Errichtung eines Fahrgastunterstandes:
- Die Errichtung eines Fahrgastunterstandes (FGU) an der stadtauswärtigen Haltestelle wurde geprüft. Die vorhandene Gehwegbreite von ca. 2,50m ist für eine Aufstellung nicht ausreichend, erforderlich wären etwa 4,0m, um eine sichere Durchgangsbreite zu gewährleisten. Zudem sind die im bestehenden Vertrag vorgesehenen Kontingente für weitere Aufstellungen nahezu ausgeschöpft. Aufgrund des vergleichsweise geringen Fahrgastaufkommens (derzeit ca. zehn Einsteigende täglich) und der daraus resultierenden niedrigen Priorität kann die Maßnahme unter den gegebenen Rahmenbedingungen derzeit nicht umgesetzt werden.
Archäologie
Die südöstlichen Bereiche des Plangebiets, die Laurentiusstraße ab der Einmündung Auf der Maar nach Osten sowie die Ecke Vetschauer Straße-Laurentiusstraße, liegen im historischen Zentrum von Laurensberg. Schon die älteste historische Kartierung des Gebiets von 1777 zeigt diesen Trassenbereich mit einer historischen Randbebauung. Aus dem Umfeld sind Funde der römischen Zeit sowie des Mittelalters und der Neuzeit bekannt.
Dementsprechend werden auch im Plangebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit archäologisch bedeutsame Funde und Befunde (Bodendenkmäler) vermutet. Daher bedarf es vorab einer Grabungsgenehmigung nach §15Absatz1 Denkmalschutzgesetz NRW seitens der Oberen Denkmalbehörde. Für das Grabungskonzept und die Umsetzung der archäologischen Untersuchung ist die Beauftragung einer archäologischen Fachfirma erforderlich.
Beim Auftreten besonders bedeutender Bodendenkmäler, an denen ein überwiegendes öffentlichen Interesse besteht, ist mit deren Unterschutzstellung und damit einhergehend Erhalt in situ zu rechnen. In diesem Fall könnten Umplanungen notwendig werden.
Weiteres Vorgehen
Nach Fassung des Ausführungsbeschlusses kann die Baumaßnahme ausgeschrieben und vergeben werden. Es ist geplant, die Maßnahme in den Jahren 2026 - 2027 umzusetzen. Die Bauzeit für den Endausbau des B-Plangebiets Sandhäuschen und die Maßnahmen an der Laurentiusstraße wird – abhängig vom Zeitbedarf zur Sicherung möglicher archäologischer Funde – mit etwa sechs Monaten kalkuliert.
Zudem kann nach dem Beschluss für die Haltestelle Laurensberg Kirche der Finanzierungsantrag vorbereitet und eingereicht werden. Eine Beauftragung der Baufirma darf erst nach Bewilligung der Fördermittel vom Fördergeber erfolgen oder sobald mindestens der vorzeitige Maßnahmenbeginn durch den Fördermittelgeber genehmigt wurde.
Kosten, Finanzierung
Am Sandhäuschen und Laurentiusstraße
Die Baukosten für die gesamte verkehrliche Erschließung betragen nach der aktuellen Kostenberechnung ca.1.521.200 €.
Die benötigten Mittel stehen unter dem PSP-Element 5-120102-500-006600-300-1 / 4-120102-502-6 „Sandhäuschen, Erschließung“ in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Bushaltestelle Laurensberg Kirche stadteinwärts
Mittel stehen beim PSP-Element 5-120102-800-000800-300-1 "Verbesserung ÖPNV (Barrierefreiheit)" in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Die Maßnahmen sollen zur Finanzierung gemäß§ 12 ÖPNVG NRW (Investitionsmaßnahmen ÖPNV) angemeldet werden. Die Förderquote beträgt aktuell 100 % der förderfähigen Kosten. Die Maßnahme steht unter Vorbehalt der Fördermittelbewilligung.
Die Umsetzung der Maßnahme bedarf des Weiteren der Freigabe durch die Kämmerei unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Haushaltssperre.
Erschließungsbeiträge
Es handelt sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage i. S. der §§ 123 ff BauGB. Demnach sind gemäß §§ 127 ff BauGB Erschließungsbeiträge bezogen auf den beitragsfähigen Herstellungsaufwand der Erschließungsanlage von den Eigentümer*innen der erschlossenen Grundstücke zu erheben. Einem Teil der Grundstückskäufer*innen wurden im Rahmen der Vermarktung bereits Erschließungsbeiträge auferlegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element 5-120102-500-00600-300-1 Sandhäuschen, Erschließung | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026* | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1.046.500** | 1.046.500 | 454.100 | 454.100 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 1.046.500** | 1.046.500 | 454.100 | 454.100 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-502-6 Sandhäuschen, Erschließung | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026* | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 20.700** | 20.700 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 246.500** | 246.500 | 100.000 | 100.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 267.200** | 267.200 | 100.000 | 100.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
`* gemäß Ratsbeschluss vom 11.03.2026
** einschließlich Ermächtigungsübertragungen aus 2026 in Höhe von 746.500 Euro investiv und 167.200 Euro konsumtiv
PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 Verbesserung ÖPNV (Barrierefreiheit) | ||||||
investive | Ansatz 2026`* | Fortgeschriebener | Ansatz | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Gesamt- | Gesamt- |
Einzahlungen | -500.000 | -500.000 | -5.600.000 | -5.600.000 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 749.887** | 749.887 | 6.000.000 | 6.000.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 249.887** | 249.887 | 400.000 | 400.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung/ | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
`* gemäß Ratsbeschluss vom 11.03.2026
** einschließlich Ermächtigungsübertragungen aus 2026 in Höhe von 249.887€
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | X | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Die geplante Maßnahme Sandhäuschen, Endausbau, ist mit Bezug auf die Klimarelevanz als voraussichtlich negativ zu betrach-ten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 - Emissionen. Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.
Durch den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle sieht die Verwaltung eine Möglichkeit zur CO2 – Einsparung durch „Umstei-gende“ vom Pkw auf den Bus, die aber hier nicht weiter quantifiziert werden kann.
Die zusätzlich geplanten Baumbeete tragen zu einer Verbesserung des Stadtklimas bei. Die Relevanz bezüglich der Klimaanpas-sung wird daher positiv bewertet. Durch die Neupflanzung von 19 Bäumen ist ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2 - Emissionen zu erwarten. Es werden durch die neuen Bäume Verschattungsbereiche geschaffen und durch die Baum-scheiben ca. 120 m² bisher versiegelte Flächen entsiegelt. Dies mindert die sommerliche Aufheizung von Verkehrsflächen und schafft örtliche Versickerungsmöglichkeiten für Regenwasser. Außerdem werden etwa 100 m² bisher versiegelte Fläche als was-sergebundene Decke hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1023773
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023773
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-04-07 FB 68_0085_WP19 Sandhaeuschen_ Endaus SAO.pdf
13.5.2026
2.3 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 19
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV Beirats der Stadt Aachen
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 11.06.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 12.6.2026
- Inhalt abgerufen
- 24. Juli 2026 um 01:19