TOP 7Öffentlich

Trinkwasserspender auf Spielplätzen Ratsantrag der FDP-Fraktion vom 11.8.2023 Nebelduschen auf Brander Spielplätzen Antrag der CDU-Fraktion in der BV Aachen-Brand vom 23.1.2025

FB 36/0040/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, dass über TOP 7 und 8 gemeinsam beraten wird.

Herr Beigeordneter Thomas erläutert, dass die Verwaltung einen geänderten Beschluss vorschlagen wolle.

Man wolle verwaltungsseitig zukünftig klarere Formulierungen in den Beschlussvorschlägen.

Der geänderte Beschlussvorschlag wird vorgelesen, bevor die Aussprache erfolgt.

„Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass derzeit auf öffentlichen Spielplätzen, die in seine Zuständigkeit fallen, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu Planung, Bau und Unterhaltung öffentlicher Anlagen, auf die Installation von Trinkwasserspendern verzichtet wird.“

Ratsherr Auler führt aus, dass er auch Mitglied in der Bezirksvertretung Brand sei.

Man sei mit den Ausführungen und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht einverstanden.

Er führt eine Reihe von rechtlichen Zusammenhängen aus. So dienten Trinkwasserspender / Trinkbrunnen der Daseinsvorsorge. Die Kommune habe die Pflichtaufgabe Wasser im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Aachen habe die Aufgabe der Wasserversorgung auf die STAWAG übertragen. Dies gelt insoweit auch für Trinkbrunnen. Er geht weiter auf Details eines aktuellen Rechtsgutachten des Bundesumweltamtes ein, welches sich mit der Thematik befasse. Weiterhin führt er anhand beispielhafter Berechnungen aus, in welchem geringen Umfang sich die zur Verfügungstellung von Trinkbrunnen auf die Wasserebühren auswirken würden.

Er appeliert daher an die Verwaltung, sich erneut mit dem Thema zu befassen.

Der Ausschussvorsitzende Stettner führt ebenfalls aus, dass bisher jede Fraktion ähnliche Anträge gestellt habe.

Herr Beigeordneter Thomas erläutert, dass es im Landesumweltministerium Vorschlägebzw. Entwürfe für Regelwerke gebe, die aber dort noch nicht verabschiedet seien. Das erwähnte Gutachten kenne er bisher noch nicht.Sobald der Beschluss aus dem Landtag da sei, werde man das Thema neu aufbereiten.

Derzeit gebe es 4 Trinkbrunnen und in allen größeren stadteigenen Verwaltungsgebäuden die Möglichkeit, Trinkwasser aufzufüllen.

Bei einer erneuten Aufbereitung des Themas müssten die von der Verwaltung erarbeiteten Vorschläge dann durch die Politik auch unter Kostengesichtspunkten entschieden werden.

Herr Kern bewertet Trinkbrunnen als wünschenswert aber im Hinblick auf die jetzige Haushaltssituation halte er Nachrüstungen nicht für sinnvoll. Bei Sanierungen und Neugestaltungen hält er es für sinnvoll, Einrichtungen mitzudenken.

Ratsfrau Brinner regt an, den Beschluss nicht auf Spielplätze zu begrenzen. Sie schlägt vor, den von der Verwaltung benannten Beschlussvorschlag abzuändern.

Die Politik müsse auch ihrer Verantwortung gegenüber dem Gebührenzahler gerecht werden.

Nach einer kurzen Unterbrechung der Beratung führt Frau Haupts aus, dass es im Bürgerforum einen Vortrag gegeben habe, der auch auf dieses Thema eingegangen sei.

Ratsherr Kiemes geht auf Diskussionen im Bürgerforum ein, in denen sich das Jugendforum mit den Themen zum Hitzeaktionsplan, Hitzeinseln usw. befasst hätten. Er halte die Vorlage der Verwaltung nicht für transparent.

Konkret bei dem Spielplatz in Brand gäbe es in der Infrastrukutur Wasser und auch ein Abführen sei dort sicherlich nicht problematisch.

Er wünsche sich daher, dass man die in vielen Bereichen gestellten Anträge Ernst nehmen solle.

Die Mitglieder des Ausschusses legen einen geänderten Beschlussvorschlag zur Entscheidung vor, über den wie folgtabgestimmt wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz verfolgt weiterhin das Ziel, bedarfsgerecht im Bereich von Hitzeinseln Trinkwasserspender einzurichten.Er beauftragt daher die Verwaltung, in einer der kommenden Sitzungen darzustellen, wie die Kosten für Trinkwasserspender auf den Gebührenhaushalt umgelegt werden können mit dem Ziel, Trinkwasserspender im öffentlichen Raum zu errichten, ohne den städt. Haushalt damit zu belasten. In diesem Rahmen sollen kostengünstige und pragmatische Lösungen gefunden und detailliert dargestellt werden.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Anträge gelten als behandelt.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ratsantrag der FDP-Fraktion vom 11.08.2023 „Trinkwasserspender auf Spielplätzen“ gilt hiermit als behandelt.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen – Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragte, die Installation von Trinkwasserspendern auf Spielplätzen der Stadt Aachen zu prüfen. Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beantragte, die Errichtung sogenannter 'Nebelduschen' in Brand, insbesondere auf Spielplätzen, zu prüfen und umzusetzen. Dabei sollten auch mögliche Förderungen wie das EFRE-Programm 'Klimaanpassung.Kommunen.NRW' einbezogen werden.

Da beide Anträge das Ziel verfolgen, auf Spielplätzen Trinkwasser zur Verfügung zu stellen bzw. mit Leitungswasser Abkühlung zu ermöglichen und es bei dieser Thematik große technische, organisatorische und finanzielle Überschneidungen gibt, werden sie im Rahmen dieser Vorlage gemeinsam beantwortet.

Die Beschlussfassung zum Ratsantrag der FDP-Fraktion erfolgt mit dieser Vorlage im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.

Die Beschlussfassung zum Antrag der CDU in der Bezirksvertretung Aachen - Brand erfolgt mit einer Ergänzungsvorlage in der Bezirksvertretung Aachen - Brand.

Anlass und Zielsetzung

Vor dem Hintergrund zunehmender sommerlicher Hitzeperioden ist der Wunsch aus Politik und Bürgerschaft nach niedrigschwelligen Möglichkeiten zur Abkühlung und zur Trinkwasserversorgung nachvollziehbar. Dieser Wunsch wird auch in Beteiligungsveranstaltungen für Planungsprojekte immer wieder geäußert.

Für die Prüfung der Umsetzbarkeit entsprechender Anlagen auf Spielplätzen sind technische, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.

Technische Voraussetzungen

Die Installation von Trinkwasserspendern setzt grundsätzlich einen dauerhaften Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz voraus. Viele Spielplätze im Stadtgebiet verfügen bislang weder über einen Wasser- noch über einen Abwasseranschluss. Die Herstellung entsprechender Anschlüsse würde in der Regel umfangreiche Tiefbaumaßnahmen erfordern, die mit teilweise erheblichen Eingriffen in bestehende Grün- und Spielanlagen verbunden wären.

Auch Wasser zerstäubende Installationen ('Nebelduschen') benötigen neben dem Wasseranschluss zusätzlich eine funktionierende Ableitung des anfallenden Wassers, um Staunässe und Verschlammung von Flächen zu vermeiden. Für beide Vorrichtungen ist eine frostsichere Ausführung notwendig, was den Einbau unterirdischer Technik, Absperr- und Entleerungseinrichtungen erfordert. Diese technischen Anforderungen führen zu einem hohen Investitionsaufwand.

Besondere Anforderungen für Trinkbrunnen

Unabhängig von der Ausführungsform unterliegen alle Anlagen, die Trinkwasser abgeben, den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Dies gilt auch dann, wenn die Anlagen nur saisonal bzw. temporär betrieben werden.

Investitions-, Unterhaltungs- und Betriebskosten

Neben den einmaligen Investitionskosten sind insbesondere die dauerhaft anfallenden Unterhaltungs- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Trinkwasserspender und Nebelduschen müssen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Zu den kontinuierlichen Arbeitsvorgängen zählen unter anderem

  • regelmäßige Spülungen der Leitungen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene,
  • wiederkehrende mikrobiologische Wasseruntersuchungen,
  • Dokumentation und Nachweis gegenüber dem Gesundheitsamt,
  • saisonale Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme,
  • sowie Reparaturen bei technischen Defekten oder Beschädigungen.

Auch Vandalismus stellt einen relevanten Faktor dar. Diese Fälle führen nicht nur zu zusätzlichen Kosten, sondern auch zu Ausfallzeiten, da betroffene Anlagen aus Sicherheits- oder Hygienegründen außer Betrieb genommen werden müssen.

Nebelduschen verursachen demgegenüber einen vergleichsweise hohen Wasserverbrauch. Auch diese Kosten müssten dauerhaft gedeckt werden.

In der Vorlage zur Errichtung von netzgebundenen Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum von 2022 (FB 61/0343/WP18) wurden – bei vorhandener Leitungsinfrastruktur - für Beschaffung, Einbau und Anschluss Kosten in Höhe von ca. 13.500 € pro Trinkwasserspender genannt. Die jährlichen Kosten für die technische Betriebsführung und den Wasserverbrauch beliefen sich für jeden Trinkwasserspender auf 11.500 € pro Jahr.

Diese Beträge wären aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung mittlerweile nicht mehr ausreichend. Sie wurden jedoch bei der seinerzeitigen Beratung in den politischen Gremien als sehr kritisch gesehen, weshalb in der Folgezeit weder investive noch konsumtive Haushaltsmittel eingeplant wurden.

Inanspruchnahme von Förderprogrammen

In den vergangenen Jahren wurden auf Landes- und Bundesebene verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die unter anderem die Einrichtung von Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum unterstützen.

In den jeweiligen Richtlinien ist grundsätzlich verankert, dass über die Förderung Teile der Investitionskosten, nicht jedoch die Folgekosten abgedeckt werden. Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten,
  • Kosten für Wartung, Hygieneüberwachung und Reparaturen,
  • sowie die Folgekosten infolge von Vandalismus oder notwendiger Erneuerungen.

Dieser auf lange Sicht deutlich höhere Kostenanteil würde demnach bei der Stadt Aachen verbleiben. Bei einer Ausweitung von Trinkbrunnen u.a. auf Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet würden sich die langfristigen finanziellen Verpflichtungen damit maßgeblich erhöhen.

Bestehende Beschlusslage

Das Thema Trinkwasserspender wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach beraten (siehe auch oben). In den entsprechenden Beschlussvorlagen wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Einrichtung von Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum grundsätzlich sinnvoll sein kann, jedoch einer sorgfältigen Standortauswahl sowie einer gesicherten Finanzierung bedarf.

Die bisherigen Beschlüsse folgen dem Grundsatz, Trinkwasserspender vorrangig an zentralen, stark frequentierten Standorten mit bestehender technischer Infrastruktur zu prüfen. Eine flächendeckende Ausstattung, insbesondere an Standorten ohne vorhandene Infrastruktur, wurde aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen bislang nicht weiterverfolgt.

Aufenthalts- und Nutzungsqualität von Spielplätzen

Bei der Bewertung des zusätzlichen Nutzens von Trinkwasserspendern und Nebelduschen in den Sommermonaten ist zu berücksichtigen, dass die mikroklimatischen Rahmenbedingungen auf Spielplätzen in der Regel schon vergleichsweise günstig sind. Zur Ausstattung von Spielplätzen gehören fast immer Bäume, Strauchpflanzungen und weitere Vegetationsstrukturen, die gezielt zur Verschattung und zur ökologischen Aufwertung beitragen.

Diese Grünstrukturen sorgen für eine Reduzierung direkter Sonneneinstrahlung und bewirken durch Verdunstung einen natürlichen Kühleffekt. Im Vergleich zu stark versiegelten Flächen sind Spielplätze daher meistens weniger stark von Hitze betroffen. Im Übrigen verfügen einige Spielplätze über Wasserspiele, die Kindern vielfältige Möglichkeiten der Abkühlung bieten.

Darüber hinaus werden Spielplätze überwiegend im wohnortnahen Umfeld und oft von Kindern in Begleitung von Erziehungsberechtigten aufgesucht. Es ist daher in vielen Fällen davon auszugehen, dass Besucherinnen und Besucher ihren Aufenthalt auf Spielplätzen entsprechend vorbereiten, auch im Hinblick auf das Mitführen von Trinkwasser. Die Bedarfslage unterscheidet sich somit von hoch frequentierten innerstädtischen Aufenthaltsorten wie Elisenbrunnen, Münsterplatz oder Hotmannspief, die bereits mit Trinkbrunnen ausgestattet sind.

Temporäre Installationen

Ergänzend zu dauerhaft installierten Anlagen wurden auch temporäre Lösungen zur Abkühlung im öffentlichen Raum geprüft. Betrachtet wurde hierbei insbesondere der Einsatz perforierter Wasserschläuche, die zeitlich begrenzt als Nebelduschen eingesetzt werden können.

Grundsätzlich ist eine solche Lösung technisch möglich. Die Schläuche können an bestehende Wasserentnahmestellen angeschlossen und oberirdisch verlegt werden. Vorteile dieser Systeme liegen in der geringeren Investitionshöhe sowie der flexiblen, saisonalen Einsetzbarkeit.

Auch bei solchen temporären Lösungen sind verschiedene Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, darunter:

  • das Vorhandensein geeigneter Wasseranschlüsse,
  • die Einhaltung hygienischer Mindestanforderungen,
  • die Gewährleistung der Verkehrssicherheit,
  • der personelle Aufwand für Auf- und Abbau,
  • die engmaschige Betreuung des Betriebs
  • und der zusätzliche Wasserverbrauch während der Nutzungszeiten.

Aus fachlicher Sicht können solche temporären Nebelduschen insbesondere für dicht bebaute, stark versiegelte Stadträume mit hoher Frequentierung sinnvoll sein, etwa innerstädtische Plätze. Für Spielplätze, auch zum Beispiel in der Parkanlage Eschenallee, ist der Bedarf in der Regel nicht in diesem Maß gegeben, sodass auch temporäre Lösungen dort in keinem angemessenen Aufwand-Nutzen-Verhältnis stehen.

Fazit

Zusammenfassend kommt die Fachverwaltung zu dem Ergebnis, dass auf Spielplätzen die Installation von Trinkwasserspendern und Nebelduschen, die einer größeren Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stünden, derzeit nicht in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen umsetzbar ist. Sowohl die hohen Investitionskosten als auch die dauerhaft anfallenden Unterhaltungs- und Betriebskosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur erwartbaren Verbesserung der Aufenthaltsqualität.

Die Verwaltung wird bei Projekten zur Umgestaltung des öffentlichen Raums auch weiterhin Angebote für das Erleben und Nutzen von Wasser für alle Altersgruppen prüfen und bei entsprechender Eignung realisieren, wie dies z.B. mit der Neugestaltung des Wasserlaufs am Lindenplatz oder mit dem Wassertisch am Brander Marktplatz bereits erfolgt ist und am Theaterplatz, am Büchel oder in der Klappergasse aktuell geplant ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-04-30 FB 36_0040_WP19 Trinkwasserspender a SAO.pdf

11.5.2026

957.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 09.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
10.6.2026
Inhalt abgerufen
31. August 2026 um 01:28