Neumarkierung der Roermonder Straße zwischen Schurzelter Straße und Rathausstraße in Laurensberg nach einer Regionetzmaßnahme
FB 68/0079/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 19:25 Uhr für 8 Minuten.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung begrüßt der Vorsitzende Herrn Larscheid vom Fachbereich Mobilität und Verkehr und übergibt ihm das Wort.
Herr Larscheid trägt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation zur Neumarkierung der Roermonder Straße zwischen Schurzelter Straße und Rathausstraße vor. Einleitend führt er aus, dass er insbesondere auf die in der vergangenen Sitzung aufgeworfenen Fragen / Prüfaufträge eingehen wolle.
Er stellt zunächst die drei betroffenen Abschnitte dar und erläutert, dass der erste Abschnitt von der Kackertstraße aus kommend bereits fertiggestellt sei. Zur Frage der entfallenden Parkplätze führt er aus, dass ein Parkplatz im Bereich der Bushaltestelle entfalle, um die Anfahrbarkeit der Busse sicherzustellen. Insgesamt entfielen nach der Planung 15 Parkplätze. Eine Parkraumerhebung habe ergeben, dass im Umkreis von 500 Metern Parkraum verfügbar sei.
Mit Blick auf den Querschnitt auf Höhe der Tankstelle erläutert Herr Larscheid, dass die erforderlichen Fahrbahnbreiten rechtlich vorgegeben seien. Aufgrund der vorhandenen Breitenverhältnisse sei nicht ausreichend Platz vorhanden, um zusätzlich eine Linksabbiegespur vorzusehen.
Er führt aus, dass geradeausfahrende Fahrzeuge hinter einem linksabbiegenden Fahrzeug warten müssten, da der Fahrradschutzstreifen an dieser Stelle nicht befahren werden dürfe. Da nach fachlicher Einschätzung davon auszugehen sei, dass sich Kraftfahrzeugführende hieran nicht durchgehend halten und den Fahrradschutzstreifen gleichwohl befahren würden, sei eine Linksabbiegespur nicht Bestandteil der Planung.
Zur rechtlichen Verpflichtung hinsichtlich des Schutzstreifens führt Herr Larscheid aus, dass insoweit kein Spielraum bestehe. Eine Neumarkierung wie im früheren Zustand sei nicht möglich; die Markierung müsse dem aktuellen Stand entsprechen. Zur Frage, weshalb in Richterich anders verfahren worden sei, erläutert er, dass die weiße Markierung dort bereits vor Jahren erfolgt sei und lediglich die Rotmarkierung später ergänzt worden sei.
Zum Gesamtkonzept und zur Frage, weshalb die Radverkehrsanlage an der Bushaltestelle ende, führt Herr Larscheid aus, dass an dieser Stelle keine Möglichkeit zur Verschwenkung bestehe. Daher müsse die Radverkehrsanlage dort enden.
Zur Roteinfärbung erläutert Herr Larscheid, dass eine vollständige Roteinfärbung Kosten in Höhe von etwa 30.000 Euro verursachen würde. Ohne Roteinfärbung lägen die Kosten bei etwa 9.000 Euro. Eine Roteinfärbung lediglich in Konfliktbereichen würde Kosten von etwa 15.000 Euro verursachen.
Weiter geht Herr Larscheid auf den zeitlichen Ablauf der Umsetzung, die Taxistände sowie die Frage der Beteiligung der Kommission Barrierefreies Bauen, des ADFC und der ASEAG ein. Hinsichtlich der Taxistände führt er aus, dass die Regelbreiten zwar unterschritten würden, die Breiten jedoch für mobilitätseingeschränkte Personen und Menschen im Rollstuhl ausreichend seien. Die Kommission Barrierefreies Bauen sei nicht beteiligt worden, da es sich im Schwerpunkt um eine Maßnahme auf der Fahrbahn handele.
Der Vorsitzende erläutert, dass ein Beschluss grundsätzlich in der heutigen Sitzung gefasst werden könne. Zwingend erforderlich sei dies jedoch nicht, da auch eine Befassung in der nächsten Sitzung möglich sei und der Mobilitätsausschuss erst am 08.07.2026 tage.
Herr Bezirksvertreter Dr. Peters (CDU-Fraktion) bedankt sich für die Ausführungen und erinnert an die intensive Diskussion in der vergangenen Sitzung. Zur Roteinfärbung führt er aus, dass diese vor dem Hintergrund der Haushaltslage und des in absehbarer Zeit geplanten Ausbaus der Fernwärmeleitung auf dieser Strecke kritisch zu betrachten sei. Aus seiner Sicht sei es den Bürger*innen schwer zu vermitteln, wenn hierfür nun erhebliche Kosten entstünden. Zudem spricht er die Anzahl der entfallenden Stellplätze an, die insbesondere Anwohnende, Geschäfte und Arztpraxen beschäftige. Er fragt, wann ein Beschluss zum Wegfall der Parkplätze im Bereich bis zur Einmündung Schurzelter Straße gefasst worden sei, da er einen entsprechenden Beschluss nicht habe finden können.
Herr Bezirksvertreter Triebels (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Stellungnahme der Verwaltung erst am Vortag mitsamt Anlagen vorgelegt worden sei. Die vorherige Vorlage sei aus seiner Sicht nicht in gleicher Weise aussagekräftig gewesen. Weiter erkundigt er sich nach der Barrierefreiheit im Bereich der Tankstelle. Er zieht einen Vergleich zu den Niederlanden und äußert den Wunsch nach flexibleren Lösungen. In Deutschland bestünden zahlreiche Regelwerke; diese böten nach seiner Einschätzung aber auch Spielräume. Er fragt, ob schmalere Radstreifen, eine Tempo-30-Regelung oder der Verzicht auf die Roteinfärbung in Betracht kämen. Zudem erkundigt er sich, ob durch eine Reduzierung der Breite auf 50 cm oder durch Tempo 30 alle Parkplätze erhalten werden könnten.
Frau Bezirksvertreterin Perschon-Adamy (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob die offenen Fragen bis zur Sitzung am 01.07.2026 geklärt werden könnten. Sie führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltungsvorlage aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der Vielzahl der Verkehrsteilnehmenden vor Ort grundsätzlich unterstütze. Die Verkehrssicherheit müsse Vorrang haben. Über die Roteinfärbung könne diskutiert werden; zugleich lasse die Aufmerksamkeit der Autofahrenden ohne Rotmarkierung nach. Sie erkundigt sich ferner nach dem Kreuzungsbereich in Richtung Richterich und fragt, ob dort eine Lösung nur im Rahmen baulicher Maßnahmen möglich sei. Zudem fragt sie, ob eine Verschwenkung im Bereich der Bushaltestelle möglich sei.
Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) betont die hohe Gefährdung für Radfahrende und die Bedeutung einer sicheren Verkehrsführung. Sie erkundigt sich nach dem zeitlichen Horizont für einen späteren Umbau und danach, welche Maßnahmen erforderlich seien, um Gefährdungen zu verhindern. Ihre Fraktion halte eine Verschwenkung für wichtig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach der Parkraumerhebung kein grundsätzlicher Parkplatznotstand festgestellt worden sei.
Der Vorsitzende ergänzt, dass insbesondere die derzeitige Gefahrensituation im Bereich der Hausnummer 312 nochmals betrachtet werden sollte, falls der Tagesordnungspunkt vertagt werde.
Frau Bezirksvertreterin Epstein (Fraktion Die Linke) hält die Ausführungen zur Barrierefreiheit für nachvollziehbar. Sie regt an, den Taxistand auf die Seite des Ärztehauses zu verlegen.
Herr Larscheid nimmt zu den Fragen Stellung.
Zur Frage von Herrn Bezirksvertreter Dr. Peters (CDU-Fraktion) führt er aus, dass bereits im März 2024 in der Bezirksvertretung Laurensberg über die Maßnahme berichtet worden sei. Es habe eine Bürger*innenbeteiligung gegeben. Es treffe zu, dass kein gesonderter Beschluss der Bezirksvertretung zum Wegfall einzelner Stellplätze gefasst worden sei. Es habe sich um eine Kenntnisnahme bzw. Konsultation zwischen Bezirksvertretung und Ausschuss gehandelt. Dies ergebe sich aus den Niederschriften. Zugleich seien Geschäfte der laufenden Verwaltung von solchen Maßnahmen zu unterscheiden, die eines politischen Beschlusses bedürften.
Zur späten Nachreichung der Unterlagen erläutert Herr Larscheid, dass dies dem Umstand geschuldet sei, dass erst am Vortag der Sitzung eine abschließende Abstimmung mit dem Vorsitzenden, dem Bezirksamt Laurensberg und der Verwaltung möglich gewesen sei.
Zum Bereich der Tankstelle führt Herr Larscheid aus, dass durch einen weiteren Kantenstein etwa 20 cm Breite entfallen seien. Der Taxistand sei an der vorgesehenen Stelle praktikabel. Eine Verlegung würde Anwohnende belasten und ebenfalls zum Entfall weiterer Parkplätze führen.
Zur Verringerung der Breite des Radstreifens erläutert Herr Larscheid, dass 75 cm das rechtlich notwendige Maß darstellen. Eine Reduzierung auf 50 cm würde das Problem nicht lösen, da die Einsparung nicht ausreichend sei. Eine Tempo-30-Regelung sei aufgrund der Klassifizierung als Landesstraße mit hohen rechtlichen Hürden verbunden und vor dem Hintergrund des hohen Verkehrsaufkommens auch nicht naheliegend.
Zur Frage von Frau Bezirksvertreterin Perschon-Adamy führt Herr Larscheid aus, dass der zeitliche Ablauf des Fernwärmeausbaus schwer absehbar sei. Eine Umsetzung sei mittelfristig, womöglich innerhalb von zwei bis vier Jahren, denkbar. Eine Verschwenkung im Haltestellenbereich sei grundsätzlich möglich, würde jedoch weitere Stellplätze entfallen lassen. Da dort keine Unfallhäufung vorliege, sei dies nach derzeitiger Bewertung nicht erforderlich.
Herr Bezirksvertreter Kusch (CDU-Fraktion) führt aus, dass es um den Beschluss zur Fahrbahnneumarkierung gehe. Sollte in der heutigen Sitzung kein Beschluss gefasst werden, könne der Punkt auf die Sitzung am 01.07.2026 vertagt werden. Falls der Fernwärmeausbau erst in zwei bis vier Jahren erfolge, sollten aus seiner Sicht alle baulichen Aspekte bereits jetzt mitgedacht werden, damit sie im Zuge dieser Maßnahme umgesetzt werden könnten.
Zur Frage der Parkplätze im Bereich der Hausnummer 312 von Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wird von Herrn Larscheid erörtert, dass eine Verschwenkung zwar möglich wäre, wenn sich alle Verkehrsteilnehmenden an die Verkehrsregeln hielten. Es sei jedoch davon auszugehen, dass dies nicht in jedem Fall geschehe. Gleichwohl müsse die Planung auf Grundlage der rechtlichen und fachlichen Anforderungen erfolgen.
Der Vorsitzende regt an, sich im Falle einer Vertagung nochmals interfraktionell abzustimmen, um die offenen Aspekte vor der nächsten Sitzung zu besprechen.
Herr Larscheid bietet an, dass über Frau Bezirksamtsleiterin Roosen etwaige Fragen aus der interfraktionellen Abstimmung an ihn übermitteln werden könnten, damit diese in der Sitzung am 01.07.2026 auch abschließend beantwortet werden könnten.
Herr Bezirksvertreter Triebels (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion eine Vertagung mittragen könne. Zwar bestehe möglicherweise keine dauerhafte Parkplatznotsituation, es gebe jedoch Spitzenzeiten. Zudem weist er darauf hin, dass die Stellplatzsatzung nach seiner Kenntnis nicht auf einen Umkreis von 500 Metern, sondern auf 300 Meter abstelle. Die in der Vorlage genannten Alternativen wirkten aus seiner Sicht nicht ausreichend; es werde der Eindruck einer Alternativlosigkeit vermittelt.
Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich nach der Widmung der Roermonder Straße. Zudem fragt sie, weshalb die Verlegung von Parkplätzen und Taxistand sehr teuer sei. Außerdem hinterfragt sie, weshalb wohnungsnahe Parkplätze bzw. Parkplätze für Arztbesucher*innen in jedem Fall erhalten bleiben müssten.
Herr Larscheid erläutert, dass es sich bei der Roermonder Straße um eine Landesstraße handele.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass insbesondere die Stellplatzsituation im Bereich der Hausnummer 312 sowie die am Vortag nachgereichten Informationen nochmals in Ruhe betrachtet werden sollten. Er schlägt vor, in dieser Angelegenheit zu einem interfraktionellen Gespräch vor der nächsten Sitzung am 01.07.2026 einzuladen.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Larscheid für die Ausführungen.
Der Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am 01.07.2026 vertagt.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Planungs- und Ausführungsbeschluss auf Grundlage der vorgelegten Planung gemäß dem Plan der Anlage 2 zu fassen und die Verwaltung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026 mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung gemäß dem Plan der Anlage 2 den Planungs- und Ausführungsbeschluss und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026 mit der Umsetzung der Maßnahme.
Erläuterungen
Hintergrund
Im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK 2.0) wurde im Handlungsfeld Mobilität die infrastrukturelle Maßnahme „Ausbau des Umweltverbundes“ beschlossen. Dieser wird im Rahmen der vorliegenden Planungen durch die richtlinienkonforme Anpassung einer Radverkehrsanlage an einer Hauptstraße und durch die Verbesserung der Zuverlässigkeit des Busverkehrs berücksichtigt.
Die Regionetz hat in 2025 auf der Roermonder Straße im Abschnitt zwischen Schurzelter Straße und Rathausstraße einen Lamellenklärer eingebaut. Hierzu waren auch großflächige Leitungsumlegungen erforderlich. Im Zuge der Arbeiten wurde die Fahrbahn aufgebrochen, hierdurch Markierungen entfernt und eine neue Fahrbahndecke eingebracht.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und der Mobilitätsausschuss haben sich bereits früher mit der Optimierung der vorhandenen Radverkehrsanlagen im Zuge einer Straßenunterhaltungsmaßnahme des Stadtbetriebes auseinandergesetzt (vgl. Vorlage FB61/0352/WP18). Eine Bürger*innenbeteiligung wurde im Frühjahr 2024 durchgeführt (vgl. Vorlage FB 61/0794/WP18) und darauf aufbauend wurde eine Beschlussfassung für eine Straßenraumanpassung eingeholt!
Auf dieser Grundlage wurden wirksame Verbesserungen in der Radverkehrsinfrastruktur und insbesondere für die Verkehrssicherheit der Radfahrenden bis Höhe der Hausnummer 294 bereits umgesetzt. Aufgrund der Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung im Kontext der Baumaßnahme „Lamellenklärer“ konnte die Markierung noch nicht vollständig bis zur Schurzelter Straße neu aufgebracht werden. Diese Arbeiten sollen dieses Jahr beendet werden.
Im Abschnitt Schurzelter Straße bis Rathausstraße müssen die fehlenden Markierungen, die aus der Baumaßnahme „Lamellenklärer“ resultieren, zusätzlich mit aufgebracht werden. Da hier im Bestand (vgl. Fotos in Anlage 1) nicht mehr regelkonforme und die Verkehrssicherheit gefährdende Markierungen vorhanden waren, sind neue, richtlinienkonforme Markierungen aufzubringen. Diese werden im Rahmen dieser Vorlage erläutert und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Planung
Im Abschnitt Kohlscheider Straße bis in Höhe Hausnummer 274 wurde regelkonform Radfahr- bzw. Schutzstreifenmarkierung in Fahrtrichtung Richterich im Bereich der Asphaltmaßnahme aus 2022 umgesetzt.
Für den restlichen Abschnitt bis zur Rathausstraße im Anschluss der Baumaßnahme „Lamellenklärer“ wird die richtlinienkonforme Wiederherstellung der Fahrbahnmarkierung zwischen Schurzelter Straße und Bushaltestelle Laurensberg in gleicher Weise empfohlen (vgl. Lageplan in Anlage 2). Zur Berücksichtigung der breiteren Fahrzeugmaße werden die Parkstände in Fahrtrichtung Innenstadt auf ca. 2,15 m verbreitert, sodass die Reifen einer Fahrzeugseite vollständig auf der Fahrbahn neben dem Flachbord stehen können. In diesem Zuge muss gemäß der aktuellen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung in Fahrtrichtung stadteinwärts zwischen dem Radfahrstreifen und dem Parkständen ein 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen ergänzt werden. Die Fahrbahn der Hauptverkehrsstraße ist in einer Breite von 6,50 m zu markieren. Im restlichen zur Verfügung stehenden Fahrbahnraum wird in Fahrtrichtung Richterich der Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen wieder hergestellt und entsprechend markiert. Die Parkstände in Fahrtrichtung Richterich können infolge der Zielsetzung einer richtlinienkonformen Fahrbahnmarkierung nicht länger aufrechterhalten werden, sodass eine Reduktion von ca. 7 Parkständen hieraus resultiert. In Fahrtrichtung Aachen-Zentrum bleibt die Anzahl der Park- und Taxistände erhalten. Der Taxistandbereich ist im Bestand ca.19 m lang. Da hier nur 3 vollwertige Parkstände möglich sind, kann die Länge auf ca. 16,50 m begrenzt werden, so dass die Sichtverhältnisse aus der Zufahrt Walkmühlenweg bzw. von der Tankstelle verbessert werden können. Zur Verdeutlichung der Situation werden 3 Fahrradbügel im Zufahrtsbereich entsprechend platziert werden.
Parken
Für den Abschnitt zwischen der Schurzelter Straße und Rathausstraße wurde folgende Anzahl an öffentlichen Parkständen und privaten Stellplätze im Bestand festgestellt:
- etwa 21 öffentliche Parkstände, davon 3 für Taxen
- etwa 121 private offene Stellplätze
- etwa 21 private Garagen
Hierzu wurde am 2.2.2026 eine Stichprobenerhebung zwischen 11 und 12 Uhr im fußläufigen Umfeld von ca. 500 m durchgeführt. Dies entspricht der zumutbaren Entfernung für notwendige Stellplätze für Nichtwohngebäude in Analogie zur Aachener Stellplatzsatzung. Es wurden noch ca. 40 freie öffentliche Parkplätze festgestellt. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund von Bauarbeiten auf der Roermonder Straße und im Bereich der Schlossparkstraße / Adele-Weidtmann-Straße ca. 55 Parkstände im öffentlichen Raum nicht zur Verfügung standen.
Zusätzlich sieht die Planung vor, nach Abstimmung mit der ASEAG, die Haltestelle für den Netliner mittels des Verkehrszeichens 299 StVO deutlicher zu kennzeichnen, da dieser Bereich regelmäßig widerrechtlich beparkt wird. Darüber bietet sich in diesem Zusammenhang die Gelegenheit, einen Ladebereich neu herzustellen. Aufgrund der erforderlichen Längenmaße und des vorhandenen Bereichs ohne Zufahrten wird im Bereich der heutigen Haltestelle der Ladebereich installiert und die Betriebshaltestelle des Netliners vorgelagert. Der Radverkehr muss (im Rahmen dieser reinen Markierungsmaßnahme) aufgrund der baulich vorgezogenen Bushaltestelle (Haltestellenkap) in die Mischverkehrsführung mit dem Kfz geleitet werden. Dazu wird die Radverkehrsanlage im Vorlauf auf die Netliner-Haltestelle als Schutzstreifen ausgeführt und die weitere Fortsetzung der Radverkehrsführung soll hier über eine Piktogrammkette gekennzeichnet werden.
In Fahrtrichtung Aachen-Zentrum bleibt die Beibehaltung und der Übergang in den nichtbenutzungspflichtigen Radweg im Seitenraum zwischen Schurzelter Straße und Kohlscheider Straße erhalten.
Für die Markierung ist der Einsatz von weißer Kaltplastikmarkierung mit Roteinfärbung vorgesehen, um eine möglichst gut sichtbare Markierung herzustellen. Die Umsetzung kann entsprechend der Witterung und der Dispositionen über den Rahmenvertrag des Aachener Stadtbetriebes, möglichst zeitnah im Frühjahr | Sommer 2026 erfolgen.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Herstellung der Markierung an der Roermonder Straße inklusive Roteinfärbung gemäß Anlage 2 belaufen sich auf ca. 30.000 €.
Im PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/ 4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ sind im Haushaltsplanentwurf 2026 ausreichende Mittel für die Umsetzung eingeplant. Der Ausführungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft dieses Haushalts.
Fazit
Im Kontext der Wiederherstellung nach einer Regionetzmaßnahmen sieht die Verwaltung vor, die Radverkehrsanlagen in einem ersten Schritt als regelkonforme Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen wiederherzustellen. Hierbei sind aufgrund der veränderten gesetzlichen Vorgaben zwingend Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr herzustellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 350.000 | 350.000 | 1.050.000 | 1.050.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 350.000 | 350.000 | 1.050.000 | 1.050.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026* | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 40.000 | 40.000 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 100.000 | 100.000 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 140.000 | 140.000 | 420.000 | 420.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* gemäß dem am 07.12.2025 in den Rat der Stadt eingebrachten Haushaltsplanentwurf
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Ziel der Vorlage ist die Umsetzung einer StVO-konformen Straßenraumaufteilung im Anschluss einer Regionetzmaßnahme unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Bürger*innenbeteiligung aus 2022.
Die Markierungen dienen vorwiegend der Verkehrssicherheit. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz lassen sich nicht qualifizieren.
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 1023846
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023846
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-03-25 FB 68_0079_WP19 Neumarkierung der Ro SAO.pdf
31.3.2026
5.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 27.05.2026
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Zusätze
- Die Vorlage wird nachgereicht.
- Geändert
- 15.6.2026
- Inhalt abgerufen
- 16. Juli 2026 um 01:22