Bebauungsplan - Oberforstbacher Straße / Auf dem Anger -; hier: Aufstellungsbeschluss
FB 61/0052/WP19 · Entscheidungsvorlage
Bebauungsplan - Oberforstbacher Straße / Auf dem Anger -; hier:Aufstellungsbeschluss
im Ratsinformationssystem anzeigenBeschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Unterbringung einer Feuer- und Rettungswache
die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Planbereich zwischen Oberforstbacher Straße, Auf der Gallich und Auf dem Anger im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim zu beschließen.
Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Unterbringung einer Feuer- und Rettungswache
die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Planbereich zwischen Oberforstbacher Straße, Auf der Gallich und Auf dem Anger im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim.
Erläuterungen
Bebauungsplan - Oberforstbacher Straße / Auf dem Anger - zwischen Oberforstbacher Straße, Auf der Gallich und Auf dem Anger
hier:Aufstellungsbeschluss
1.Ausgangslage
Das Plangebiet liegt in Aachen-Kornelimünster, zwischen Oberforstbacher Straße, Auf der Gallich und Auf dem Anger. Es umfasst die Flurstücke 909, 911, 912 (teilweise), 1673, 1674 und 1764 (teilweise) mit einer Gesamtgröße von etwa 5.930 m². Die Fläche ist eine Grünfläche mit altem Gehölzbestand. Die Grenzen des Grundstücks sind teilweise mit Hecken eingefasst. Südlich grenzt die Oberforstbacher Straße an, östlich die Straße „Auf der Gallich“, nördlich die Gärten der Wohnbebauung der Straße „Auf dem Anger“ und westlich ein Grünflächengrundstück mit Gehölzbestand und einem einzeln stehendem Gebäude an der Oberforstbacher Straße (Hausnummer 82).
2.Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Der Anlass der Planung ist der im Mai 2018 aufgestellte Brandschutzbedarfsplan. Dieser hat für die Feuerwache 2 (Süd) sowohl strukturelle Defizite in der Abdeckung des Stadtgebietes mit Leistungen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung als auch erhebliche bauliche Defizite mit einem umfangreichen Sanierungsbedarf festgestellt. Durch den Brandschutzbedarfsplan 2025 wurden diese Feststellungen nochmals bestätigt. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind im Bestand insbesondere aufgrund des mangelnden Platzes nicht mehr möglich.
Darüber hinaus ist im Rettungsdienstbedarfsplan 2019 ermittelt worden, dass neben dem ursprünglichen Rettungswagen auf der Wache 2 (Süd) mindestens ein weiterer Rettungswagen (RTW) erforderlich ist, um die rettungsdienstliche Abdeckung zu gewährleisten.
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Brandschutzbedarfsplans sind in den vergangenen Jahren umfangreiche Prüfungen und Machbarkeitsstudien für die Optionen „Sanierung und Neubau“ auf der Bestandsfläche unter Beachtung konkreter Vorgaben und Rahmenbedingungen durchgeführt worden. Zusätzlich wurden alternative Flächen für einen Neubau untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen und Analysen wurden in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim am 10.12.2025, im Personal- und Verwaltungsausschuss am 18.12.2025 und abschließend im Planungsausschuss am 22.01.2026 öffentlich vorgestellt (FB 37/0002/WP19).
Das Zwischenfazit lautete:
„In der Zusammenschau ist die Bestandsfläche für die zukünftige Nutzung durch die Feuerwehr nicht geeignet, da weder eine Sanierung noch ein Neubau, unter Einhaltung der erforderlichen Anforderungen und Vorgaben, machbar ist. Eine Deckung der Feuerwehrbedarfe bei gleichzeitiger Einhaltung aktueller Normen und Gesetze ist somit auf der Bestandsfläche nicht möglich“.
Das Ergebnis nach Prüfung der Neubauflächen lautete:
„Unter Berücksichtigung aller genannten Kriterien ist damit die Fläche „Abtei Variante 2“ am geeignetsten für den neuen Standort der Feuerwache Süd“.
Die Verwaltung hat daher vorgeschlagen, dass für die Fläche an der Oberforstbacher Straße in einer Größenordnung von ca. 5.850 m² ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Unterbringung einer Feuer- und Rettungswache.
Es ist ein Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB aufzustellen und parallel dazu der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 (FNP) zu ändern, da die Fläche im rechtsgültigen FNP als Wohnbaufläche dargestellt ist, aber eine Darstellung als Fläche für Gemeinbedarf erforderlich ist. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung ist jeweils ein Umweltbericht zu erstellen. Im Rahmen der Standortsuche wurde festgestellt, dass eine Bebauung der Fläche mit z.T. erheblichen Umwelteinwirkungen verbunden ist. Dabei sind insbesondere die Schutzgüter Tiere (Steinkauz), Boden, Mensch (Lärm) sowie Biotoptypen/Baumschutz erheblich betroffen. Diese Belange sind im Rahmen der Umweltprüfung vertieft zu betrachten.
Im rechtsgültigen Landschaftsplan (LP) ist die Fläche als „Fläche ohne besonderen Schutz“ festgesetzt.
Im Entwurf des neuen LP liegt die Fläche ebenso im Geltungsbereich des LP, ist jedoch mit der höherwertigeren Schutzkategorie „Landschaftsschutzgebiet“ festgesetzt und mit dem Entwicklungsziel 7 dargestellt (Temporäre Erhaltung). Der Schutzstatus würde gemäß § 20 Abs. 3 LNatSchG NRW mit Rechtskraft eines Bebauungsplans entfallen.
3.Klimanotstand
Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um die Gremien bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Die Prüfung anhand der Klimacheckliste ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Dies erfolgt zur Programmberatung des Bebauungsplanes.
4.Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für den Bereich zwischen Oberforstbacher Straße, der Straße „Auf der Gallich“ und der Straße „Auf dem Anger“ zu fassen, um das Bebauungsplanverfahren für die Unterbringung einer neuen Feuer- und Rettungswache einzuleiten. Durch den Aufstellungsbeschluss können die Sicherungsinstrumente des Baugesetzbuches angewendet werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 1023898
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023898
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-05-05 FB 61_0052_WP19 Bebauungsplan - Ober SAO.pdf
22.5.2026
2.6 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- Sondersitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Mi., 03.06.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 11.6.2026
- Inhalt abgerufen
- 31. August 2026 um 01:29