3. Juni 2026 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 16Öffentlich

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 133 - Schmithof, Ardennenstraße - im Bereich zwischen Ardennenstraße und Frennetstraße; hier: Aufhebungsbeschluss

FB 61/0058/WP19 · Entscheidungsvorlage

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 133 - Schmithof, Ardennenstraße - im Bereich zwischen Ardennenstraße und Frennetstraße; hier: Aufhebungsbeschluss

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der Planungsausschuss beschließt unter Vorbehalt der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Wahlheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 133 - Schmithof, Ardennenstraße - im Bereich zwischen Ardennenstraße und Frennetstraße im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 133 - Schmithof, Ardennenstraße - im Bereich zwischen Ardennenstraße und Frennetstraße im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim zu beschließen.

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A133-Schmithof, Ardennenstraße - im Bereich zwischen Ardennenstraße und Frennetstraße

im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim.

Erläuterungen

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 133 - Schmithof, Ardennenstraße - im Bereich zwischen Ardennenstraße und Frennetstraße im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim

  1. Einleitung

Am 26.08.2021 beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, die Aufhebung der nicht mehr für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten (siehe Vorlage FB 61/0147/WP18). Anlass war, dass in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, die inzwischen nicht mehr aktuell oder obsolet sind. Diese sollen nun aufgehoben werden.

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Am 18.08.1999 wurde der Aufstellungsbeschluss A 133 für den Innenbereich zwischen Ardennenstraße und Frennetstraße gefasst mit dem Ziel, die inneren Freiflächen zu sichern und zu arrondieren. Anlass war die Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 1980 von Wohnbauflächen zu Grünflächen für diesen Bereich. In einem Teilbereich des Plangebiets
A 133 existierte bereits der seit dem 19.11.1998 rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 14, der auf Grundlage des damaligen gültigen Flächennutzungsplans ein Allgemeines Wohngebiet festsetzt und dadurch eine bauliche Nutzung ermöglicht. Zudem überlagert der Geltungsbereich des A 133 den seit dem 21.06.1990 rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr. 768, der einen Kinderspielplatz festsetzt.

Mittlerweile wird ein Großteil des Geltungsbereichs des A 133 vom Aufstellungsbeschluss A 196 aus dem Jahr 2006 mit derselben Zielsetzung unter Berücksichtigung der aktuellen Situation überlagert. Somit kann der inzwischen 27 Jahre alte Aufstellungsbeschluss A 133 aufgehoben werden.

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Die Checkliste findet in diesem Fall keine Anwendung, da es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses geht. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 133 - Schmithof, Ardennenstraße - im Bereich zwischen Ardennenstraße und Frennetstraße zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

Weitere Dokumente (3)

2_Luftbild (1)
1.7 MB · PDF
3_A-Plan (1)
3.9 MB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-06 FB 61_0058_WP19 Aufhebung des Aufste SAO.pdf

27.5.2026

7.0 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 16
Sitzung
Sondersitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Mi., 03.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
11.6.2026
Inhalt abgerufen
31. August 2026 um 01:29