Beratung
Frau Burgdorff berichtet zur Verordnung der Europäischen Union über die Wiederherstellung der Natur. Hierzu liegt eine Tischvorlage vor.
Die Europäische Union verpflichte ihre Mitgliedstaaten demnach nicht nur zum Schutz von Ökosystemen, sondern auch zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme. Die sogenannte Wiederherstellungsverordnung (W-VO) solle einen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Anpassungsziele der EU leisten. Konkret sei vorgesehen, bis zum Jahr 2030 auf 20 % der Land- und Meeresflächen der Europäischen Union Maßnahmen zur Wiederherstellung einzuleiten.
Aufgrund des bereits hohen Bestands an Grünflächen und Baumüberschirmung falle die Stadt Aachen unter die Ausnahmeregelung des Artikels 8 der W-VO. Die Aachener Grünflächen und die Baumüberschirmung würden daher erst ab dem Jahr 2031 auf die nationale Gesamtfläche angerechnet. Zudem müsse das Stadtgebiet ab diesem Zeitpunkt in Sechsjahresintervallen eine steigende Baumüberschirmung nachweisen.
Die Fachbereiche Stadtentwicklung und Stadtplanung sowie Klima und Umwelt arbeiteten in dieser Angelegenheit eng zusammen. Derzeit erfolge die Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Aachen, dessen Zielsetzungen die Wiederherstellungsziele im Außenbereich unterstützten. Diese Aufgabe verursache zusätzliche Arbeit in den Teams.
Technische Details
ID: 1023908
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023908
Grunddaten
- TOP
- Ö 20
- Sitzung
- Sondersitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Mi., 03.06.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- gemischt