Projekt Revierbahn West, Projektvorstellung und Stellungnahme zu den Grobtrassierungsvarianten
FB 68/0094/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der TOP wird vertagt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme zum Projekt Revierbahn West entsprechend der in der Vorlage dargestellten Formulierung abzugeben und die schnelle Variante S_1 als Vorzugsvariante zu benennen.
Erläuterungen
Anlass und Ziel
Im Rahmen des Projekts Revierbahn West wird derzeit unter Federführung von go.Rheinland eine Machbarkeitsstudie für eine neue SPNV-Verbindung von Aachen über Jülich bis zur Erftachse (Bedburg/Bergheim) erarbeitet. Ziel des laufenden Verfahrens ist es, innerhalb des Suchraums tragfähige Grobtrassenvarianten zu bewerten, regional abzustimmen und anschließend auf Ebene des Zweckverbandes go.Rheinland eine Vorzugsvariante für das weitere Planungsverfahren festzulegen.
Das Projekt Revierbahn West ist im Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) als strukturpolitisch bedeutsames SPNV-Vorhaben verankert und dient der Verbesserung der Schienenanbindung im Rheinischen Revier. Auf Grundlage eines Beschlusses des Zweckverbandes go.Rheinland wurde die nun vorliegende Machbarkeitsstudie ausgeschrieben; im April 2025 erfolgte die Beauftragung der Bietergemeinschaft aus DB Engineering & Consulting, inno2grid und PTV.
Die Verwaltungen der betroffenen Gebietskörperschaften wurden frühzeitig in den Bearbeitungsprozess eingebunden. Am 8. Juli 2025 fand das Auftaktforum zum Projekt „Reaktivierung und Neubau der Revierbahn West“ mit den relevanten Akteuren in Bergheim statt; ergänzend wurden zur fachlichen Begleitung und Abstimmung Lenkungs- und Arbeitskreise mit den Kommunen und weiteren Stakeholdern eingerichtet.
Im Frühjahr 2026 wurden die bis dahin vorliegenden Ergebnisse den politischen Vertreter*innen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen in einem Termin erläutert. Mit der vorliegenden Ausschussvorlage werden der Bearbeitungsprozess und die bisherigen Ergebnisse zusammenfassend dargestellt; zugleich dient sie der politischen Vorbereitung einer Positionierung der Stadt Aachen zu einer Vorzugsvariante.
Bearbeitungsprozess
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde der Untersuchungsraum „Aachen – Jülich – Erftachse“ in zwei sogenannte Lupenräume unterteilt. Der Lupenraum 1 umfasst den Abschnitt Aachen bis Jülich, der Lupenraum 2 den Abschnitt Jülich bis zur Erftachse bzw. Bedburg. Je Lupenraum wurden sechs Grobtrassenvarianten untersucht, darunter sowohl regionale als auch schnelle Varianten.
Die regionalen Varianten verfolgen das Ziel, einen möglichst großen Teil der Siedlungsstruktur und Bevölkerung zu erschließen; dies geht in der Regel mit geringeren Fahrgeschwindigkeiten einher, da bei kleinräumiger Erschließung engere Kurvenradien erforderlich werden. Für die schnellen Varianten wird demgegenüber eine Geschwindigkeit von mindestens 140 km/h zugrunde gelegt.
Der bisherige Bearbeitungsprozess umfasst mehrere aufeinander aufbauende Arbeitsschritte: Zunächst erfolgten Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung, daran anschließend eine Raumwiderstandsanalyse und die Verortung potenzieller Haltepunkte. Auf dieser Grundlage wurden die Grobtrassenvarianten entwickelt und einer ersten technischen sowie betrieblichen Machbarkeitsprüfung unterzogen.
Bewertungsgrundlagen
Die als Anlage 1 beigefügte Bewertungsmatrix bildet das zentrale Instrument zur Bewertung der Trassenverläufe der Revierbahn West und dient als Grundlage für die fachliche und politische Abwägung der Varianten.
Die Bewertung erfolgt anhand von Kriterien aus den drei Kategorien „Raumwiderstände“, „Attraktivität“ sowie „Technik und Betrieb“. Dabei dient die Bewertungsmatrix ausdrücklich nicht der rechnerischen Ermittlung einer „besten“ Variante, sondern einer strukturierten und nachvollziehbaren Gegenüberstellung der jeweiligen Stärken, Schwächen und möglicher Zielkonflikte.
Das Dokument in Anlage 1 enthält auf den Seiten 8 bis 15 eine detaillierte Erläuterung der Bewertungsmethodik und der einzelnen Kriterien. Darüber hinaus werden ab Seite 16 in Form von Steckbriefen die einzelnen Trassenvarianten mit ihrer jeweiligen Bewertung im Detail dargestellt.
Kurzbeschreibung Varianten
Im Lupenraum 1 können die untersuchten Grobtrassenvarianten aus Aachener Perspektive nach ihrem Trassenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Aachen unterschieden werden.
Die regionalen Varianten R_1, R_2 und R_3 verlassen Aachen Hbf nach Westen auf der Bahnstrecke in Richtung Herzogenrath/Kohlscheid und werden bis Alsdorf über den heutigen Fahrweg der RB20 euregiobahn geführt. Die Varianten R_1 und R_2 verlaufen von dort weiter über Neubau- und Reaktivierungsstrecken über Baesweiler und Setterich nach Jülich. Die Variante R_3 wird von Alsdorf ebenfalls über Neubau- und Reaktivierungsstrecken auf direkterem Weg über Siersdorf und Aldenhoven nach Jülich geführt.
Die regionale Variante R_4 und die schnellen Varianten S_1 und S_2 verlassen Aachen Hbf nach Osten auf der Bahnstrecke in Richtung Stolberg und werden vor Stolberg über ein neues Überführungsbauwerk von der Hauptstrecke auf die Bahnstrecke in Richtung Merzbrück geführt. Die regionale Variante R_4 verlässt den Verlauf der Ringbahn im Bereich Alsdorf-Kellersberg und folgt dem oben beschriebenen Streckenverlauf der regionalen Varianten R_1 und R_2 über Baesweiler und Setterich nach Jülich. Die schnelle Variante S_1 erschließt weitere Haltepunkte in Alsdorf sowie Siersdorf und Aldenhoven auf dem Weg nach Jülich, während die schnelle Variante S_2 nach dem Haltepunkt Eschweiler Sankt Jöris auf direktem Weg südlich der Ortslage Aldenhoven nach Jülich geführt wird.
Kommunale Stellungnahme im Projekt Revierbahn
Auf Basis der vorliegenden Unterlagen sind die Kommunen innerhalb des Untersuchungsgebietes aufgefordert, bis zum 20. Juli 2026 eine Stellungnahme zum Projekt Revierbahn zu verfassen. Die Stellungnahme dient der Positionierung der Kommune zu ihrer präferierten Grobtrasse innerhalb des jeweils relevanten Lupenraums (Lupenraum 1 für Stadt Aachen). Pro Lupenraum können maximal zwei Varianten als Favorit benannt und in der Stellungnahme berücksichtigt werden. Sofern mehr als eine Variante benannt wird, wird seitens go.Rheinland eine klare Priorisierung (1. Favorit / 2. Alternative) gewünscht.
Stellungnahme der Stadt Aachen
Die Stadt Aachen bekräftigt die hohe verkehrs- und strukturpolitische Bedeutung des Projekts Revierbahn West als neue schienengebundene Verbindung im Korridor Aachen – Jülich – Erftachse mit Perspektive in Richtung Düsseldorf. Das Vorhaben kann einen wichtigen Beitrag zur besseren Anbindung der Hochschul-, Forschungs- und Arbeitsstandorte im Rheinischen Revier leisten und soll deshalb im weiteren Verfahren weiterverfolgt werden.
Aus Sicht der Stadt Aachen ist wesentlich, dass die Revierbahn West als eigenständiges, netzwirksames Ergänzungsprojekt entwickelt wird und nicht in Konkurrenz zu bereits weit fortgeschrittenen regional bedeutsamen Vorhaben tritt. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zum Projekt Regiotram Aachen, für dessen Anbindung von Aachen über Würselen und Alsdorf nach Baesweiler derzeit die Vorplanung läuft und im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits eine positive Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt wurde.
Da alle Trassierungsvarianten auf dem Gebiet der Stadt Aachen bestehende Bahnanlagen nutzen, sind die Raumwiderstandskriterien aus Aachener Sicht nicht in dem Maße bewertungsrelevant wie die Kategorien Attraktivität, Technik und Betrieb.
Die über Herzogenrath geführten Varianten bieten aus Sicht der Stadt Aachen nur einen eingeschränkten zusätzlichen Mehrwert, wenn ihre betriebliche Einbindung im Wesentlichen nur unter Nutzung bestehender Fahrplanlagen der RB20 möglich ist. Da in den Unterlagen für die regionalen Varianten R_1, R_2 und R_3 über Herzogenrath ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine konfliktfreie und kapazitiv verträgliche Führung zwischen Aachen und Herzogenrath nur mit Nutzung der Trassenlagen der RB20 umsetzbar ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass kein qualitativ neuer Verkehr geschaffen, sondern vorrangig bestehender Verkehr umorganisiert wird. Hinzu kommt, dass hier insb. bei den regionalen Varianten R_1 und R_2 eine Konkurrenzsituation zum Projekt Regiotram auf der Strecke zwischen Alsdorf und Baesweiler entstehen könnte.
Demgegenüber stellen Führungen über Stolberg aus Sicht der Verwaltung einen höheren Mehrwert dar, auch wenn sie mit deutlich höherem baulichem Aufwand verbunden sind. Die Unterlagen zeigen, dass bei einer Ausfädelung aus der Strecke Aachen – Köln in Richtung Stolberg ein neues, aufwändiges Überwerfungsbauwerk erforderlich wird; zugleich könnte ein solcher Netzknoten aus Aachener Sicht zusätzliche Perspektiven und betriebliche Optimierungen etwa im Kontext einer Weiterentwicklung der RB20 und der Ringbahnfunktion bieten. Für die regionale Variante R_4, die nach Osten über Stolberg geführt wird, gilt wie bereits oben zu den regionalen Varianten R_1 und R_2 ausgeführt, dass die potenzielle Konkurrenzsituation zur Regiotram zu beachten wäre.
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung die Weiterverfolgung einer der schnellen Varianten. Im Vergleich der beiden schnellen Varianten untereinander wird die Variante S_1 seitens der Verwaltung als Favorit empfohlen, da sie im Vergleich zur Variante S_2 eine vergleichsweise hohe Erschließungswirkung zwischen Aachen und Jülich aufweist und somit auf einen höheren verkehrlichen Nutzen ausgerichtet ist.
Weiteres Vorgehen
Auf Basis der kommunalen Stellungnahmen wird seitens go.Rheinland ein Beschlussvorschlag erarbeitet, der der Verbandsversammlung des Zweckverbands go.Rheinland im 2. Hj. 2026 zur Entscheidung vorgelegt wird. Nach der politischen Entscheidung wird die Vorzugsvariante vertieft auf ihre technische und betriebliche Machbarkeit untersucht, ebenfalls können weitere Gunsthaltepunkte entlang der Vorzugsvarianten geprüft werden. Im Rahmen dieser Machbarkeitsanalysen wird eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) durchgeführt; der daraus abgeleitete Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) kann – sofern er größer als 1 ist – einen zusätzlichen Förderzugang über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) eröffnen. Der Bedarf der Revierbahn West ist bereits durch das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) anerkannt; für die weitere Umsetzung ist jedoch eine belastbare Finanzierungs- und Förderperspektive maßgeblich. Die Raumanalyse und die Machbarkeitsstudie zur Revierbahn West sollen Anfang 2027 abgeschlossen vorliegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 1023958
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023958
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-05-11 FB 68_0094_WP19 Projekt Revierbahn W SAO.pdf
16.6.2026
13.9 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV Beirats der Stadt Aachen
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 11.06.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 12.6.2026
- Inhalt abgerufen
- 24. Juli 2026 um 01:18