TOP 15.1Öffentlich

B 264 Lütticher Straße - 2. Bauabschnitt zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring Hier: Sachstandsbericht

FB 68/0072/WP19-1 · Entscheidungsvorlage

B 264 Lütticher Straße - 2. Bauabschnitt zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring Hier: Sachstandsbericht

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Der TOP wird vertagt.

Beschlussvorschlag

Erläuterungen

1. Anlass

Am 22.04.2021 hat der Mobilitätsausschuss die Verwaltung mit der Erstellung von Lageplänen zur Umgestaltung der Lütticher Straße auf Grundlage der Querschnittsvarianten 2 und 5 beauftragt und um eine zusätzliche Variante gebeten, die die Bewegungsräume aller Verkehrsarten und eine optimale Baumbilanz im Sinne einer zukunftsfähigen Gestaltung beachtet (vgl. Vorlage FB 61/0086/WP18).

Um die Auswirkungen der Planung auf die Parksituation bewerten zu können, sollte die Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) sowie deren Nacherhebung abgewartet werden.

Die Vorlage FB 68/0072/WP19 dient der Zusammenstellung des Sachstands, um in die vertiefende Planung der Lageplänehinsichtlich der Varianten 2 und 5 einzusteigen.

In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 30.04.2026 wurde weiterer Beratungs- und Informationsbedarf zur Lütticher Straße angemeldet. Um die Vergleichbarkeit der Varianten 2 und 5 mit der zusätzlichen Variante zu verbessern, sollen weitere Informationen zu den Bäumen und zur Prüfvariante bereitgestellt werden. Diese Variante betrachtet den Straßenraum gemäß der aktuell gültigen Regelwerke für alle Verkehrsarten, ohne Berücksichtigung des Baumbestands sowie der Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen. Daraus ergibt sich - hinsichtlich der Bewegungsräume aller Verkehrsarten - ein Idealquerschnitt unter Berücksichtigung der verfügbaren Straßenraumbreiten.

2. Erläuterungen

Bäume:

Die städtischen Bäume in Aachen werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert und ihr Zustand erfasst. Auf Grundlage der Baumkontrolle aus dem Jahr 2017 und einer projektbezogenen Begehung mit FB 36 in 2021 wurde die bisherige Planung aus dem Jahr 2021 entwickelt.

etrachtet wurden für den Ausbau die 86 Bestandsbäume auf der stadteinwärtigen Straßenseite im Abschnitt zwischen Limburger Straße und Hohenstaufenallee (vgl. Anlage 1). In 2017 lag die durchschnittliche Vitalität dieser Bäume auf einer Skala von 0-3 (0 = vital, 1=schwach geschädigt, 2= geschädigt, 3 = stark geschädigt/abgestorben) bei 1,47-1,50. Zugleich wurde in der Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Klima für 62 der 86 Bäume eine geringe restliche Lebenserwartung ausgewiesen. Die übrigen 24 Bäume wurden als vital eingestuft (vgl. die gelb markierten Bäume in Anlage 1). In Abwägung der vielfältigen Ziele und Anforderungen sollten vier weitere Bäume im Abschnitt zwischen Limburger Straße und Klemensstraße ergänzend gefällt werden dürfen, um den gesamten Abschnitt zwischen Limburger Straße und Klemensstraße zukunftsweisend und wirtschaftlich neu zu gestalten. Die restlichen 20 vitalen (gelb markierten) Bäume sollten dagegen erhalten bleiben.

Nach der Begehung in 2021 wurde seitens FB 36 wegen zweier Dürrejahre eine geringe Reststandzeit prognostiziert.

Die letzte Baumkontrolle des E 18 an der Lütticher Straße aus 2024 hat dann erfreulicherweise ergeben, dass die durchschnittliche Vitalität auch aufgrund günstiger Niederschlagsbedingungen in 2023 und 2024 annähernd gleichgeblieben ist. Jedoch mussten einige ohnehin stark geschädigte Bäume zwischenzeitlich entfernt werden, so dass nur noch 73 Bäume vorhanden sind.

In Vorbereitung auf die politische Beratung in 2026 wurde durch den Fachbereich Klima und Umwelt daher mitgeteilt, dass die Stellungnahmen zum Baumschutz aus 2017/21 weiter Bestand haben, sofern die Varianten 2 und 5 weiterverfolgt werden.

Vergleich der Varianten:

In Anlage 2 wird der Vergleich der Varianten 2 und 5 sowie der Prüfvariante hinsichtlich der Dimensionierung der Straßenraums sowie der Anzahl der Parkplätze und Bäume in Tabellenform dargelegt.

Die tatsächlich mögliche Anzahl an Parklätzen und Bäumen bedarf jedoch einer genaueren Prüfung nachKonkretisierung der Planung undErstellung des Lageplans. Die Lage und Anzahl der Bäume ist erfahrungsgemäß dann aber auch noch von der Lage der Leitungen abhängig.

Die zusätzliche Prüfvariante würde aufgrund der notwendigen Querschnittsaufteilung voraussichtlich den Entfall aller Bäume bedeuten. Im Detail wird sich dies bei der Konkretisierung der Planung bzw. der Erstellung des Lageplan ergeben.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-13 FB 68_0072_WP19-1 B 264 Luetticher Stra SAO.pdf

9.6.2026

6.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 15.1
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV Beirats der Stadt Aachen
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 11.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
12.6.2026
Inhalt abgerufen
24. Juli 2026 um 01:19