Sachstand Deutschlandticket
AVV/0008/WP19 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Geulen präsentiert zum Thema.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.
Beschluss
Erläuterungen
Finanzierungssituation zum Deutschlandticket
Nach der Beschlussfassung von Bundestag und Bundesrat im November 2025 ist die Finanzierung des Deutschlandtickets durch Bund und Länder bis einschließlich 2030 gesetzlich abgesichert. Bund und Länder stellen weiterhin jeweils 1,5 Mrd. Euro pro Jahr zur Verfügung, sodass das jährliche Finanzierungsvolumen von insgesamt 3,0 Mrd. Euro unverändert verbleibt. Gleichzeitig wurde der monatliche Preis des Deutschlandtickets zum 1. Januar 2026 auf 63 Euro angehoben.
Ab 2027 erfolgt die Preisfortschreibung des Deutschlandtickets auf Basis eines bundesweit einheitlichen, indexbasierten Verfahrens, das von der Verkehrsministerkonferenz am 25./26.03.2026 beschlossen wurde. Das Verfahren kommt erstmals zum 1. Januar 2027 zur Anwendung.
Der Preisindex setzt sich aus einem Kostenindex und einem Wertfaktor zusammen; ab 2028 ergänzt ein Dämpfungsfaktor das Verfahren. Der Kostenindex bildet insbesondere die Entwicklung von Personal-, Energie- und sonstigen Betriebskosten im ÖPNV anhand offizieller statistischer Indizes ab. Der Wertfaktor berücksichtigt die fehlende Dynamisierung der bis 2030 festgeschriebenen Ausgleichsmittel von Bund und Ländern und macht die daraus resultierende Finanzierungslücke preiswirksam. Ab 2028 wird bei nachgewiesenem bundesweitem Mengenwachstum zusätzlich ein Dämpfungsfaktor angewendet: 25 % der Mehrerlöse aus höheren Verkaufszahlen werden zur Begrenzung des Preisanstiegs eingesetzt, begrenzt auf zwei Drittel des Wertfaktors. Darüberhinausgehende Dämpfungsanteile werden auf das Folgejahr übertragen. Der jeweils ermittelte Preisindex und der daraus abgeleitete Ticketpreis werden den Verkehrsunternehmen, Aufgabenträgern sowie Bund und Ländern bis spätestens 30. September eines Jahres mitgeteilt. Die Preisanpassung tritt jeweils zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft. Negative Preisindizes führen nicht zu Preissenkungen, sondern zu einem Aussetzen der Anpassung.
An dieser Stelle sei erläutert, dass der bisher im klassischen Tarifumfeld eingesetzte Aufwandsfortschreibungsfaktor maßgeblich dazu diente, kommunale Defizite im Rahmen der Tarifentwicklung abzubilden und auszugleichen. Dieser Mechanismus ist im System des Deutschlandtickets nicht mehr enthalten, sodass ein entsprechender finanzieller Ausgleichs- bzw. Steuerungshebel entfällt. Dies hat unmittelbare Auswirkungen, da Kostenentwicklungen künftig ausschließlich über den bundesweiten Indexmechanismus abgebildet werden.
Im Kontext des Rheinlandtarifs wird ein vergleichbarer Faktor im Rahmen des Indexverfahrens weiterhin berücksichtigt, jedoch hat dieser aufgrund der Einnahmenverschiebungen zum Deutschlandticket nur noch eine eingeschränkte Wirkung.
Einnahmensituation im AVV
Basierend auf den aktuellen Verkaufszahlen ergibt sich die in Anlage 1 dargestellte Einnahmesituation im AVV zum Deutschlandticket und AVV-Tarif (Stand: Februar 2026). Im Februar 2026 wurden im AVV knapp 155.200 Deutschlandtickets verkauft – rund 1.500 mehr als im Vorjahresmonat. Insgesamt bewegt sich die Zahl der Deutschlandtickets weiterhin auf konstantem Niveau; negative Auswirkungen der Preiserhöhung zum 01.01.2026 von 58 Euro auf 63 Euro sind bislang nicht festzustellen. Seit Einführung des Deutschlandtickets im Mai 2023 wurden im AVV insgesamt knapp 4,3 Millionen Tickets verkauft. Rund 39 Prozent entfallen auf Deutschlandsemestertickets, etwa 32 Prozent auf Deutschlandticket Schule. Die Einnahmen im AVV-Tarif lagen im Februar 2026 bei rund 2 Mio. Euro und damit etwa 5 Prozent unter dem Vorjahreswert. Ihr Anteil an den gesamten Verbundeinnahmen betrug rund 20 Prozent, während die Deutschlandticketeinnahmen weiterhin knapp 80 Prozent ausmachen. Insgesamt ergaben sich im Februar 2026 Gesamteinnahmen von rund 10,2 Mio. Euro.
Die AVV-Partnerunternehmen behaupten insbesondere im Schüler- und Semesterticketbereich eine starke Marktposition im Verbundgebiet, während im Jobticket-Segment noch Potenziale bestehen und konzeptionelle Ansätze entwickelt werden, um hier – auch vor dem Hintergrund bestehender Vertriebsanreize – künftig eine aktivere und präsente Rolle in der Region einzunehmen.
Deutschlandticket Schule
Mit dem inzwischen vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein‑Westfalen (MUNV NRW) veröffentlichten Runderlass „Hinweise zum Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein‑Westfalen“ vom 27. Februar 2026 wird der landesweite Modellansatz des MUNV NRW („Deutschlandticket Schule“) auch im Schuljahr 2026/2027 sowie darüber hinaus im Schuljahr 2027/2028 fortgeführt.
Vor dem Hintergrund der zum Schuljahreswechsel 2026/2027 vorgesehenen Tarifreform im Rheinland und der damit verbundenen grundlegenden Änderungen im Schülerticketsegment befinden sich die Verkehrsunternehmen im intensiven Austausch mit den Schulträgern, um angesichts der erforderlichen vertrieblichen Vorlaufzeiten rechtzeitig Klarheit über das vom jeweiligen Schulträger präferierte Vorgehen zu erlangen. Die Verbundgesellschaft wird im Rahmen der Sitzungen über die jeweils aktuellen Entwicklungen berichten.
Deutschland-Jobticket
Die Anzahl der Unternehmen, die das Deutschland-Jobticket anbieten, nimmt insgesamt weiter zu. Seit der Einführung des Deutschland-Jobtickets im Mai 2023 haben mittlerweile ca. 300 Unternehmen (Stand April 2026) einen Vertrag über das Deutschland-Jobticket abgeschlossen. 14 dieser Unternehmen haben diesen Vertrag zusätzlich zu ihrem bereits bestehenden AVV-Jobticket-Vertrag abgeschlossen, sodass sie ihren Mitarbeitenden beide Jobticket-Varianten anbieten können. Derzeit verbleiben noch 30 Unternehmen ausschließlich im AVV-Jobticket.
Deutschlandticket Sozial
Insgesamt bewegten sich die Verkaufszahlen des Deutschlandticket Sozial im vergangenen Jahr auf einem stabilen, zum Jahresende hin sogar leicht ansteigendem Niveau. Den bisherigen Höchstwert seit Produkteinführung des Deutschlandticket Sozial markierte der Dezember 2025 mit 6.482 verkauften Tickets.
Mit der Fortschreibung des regulären Deutschlandtickets wurde der daran gekoppelte Preis des Deutschlandticket Sozial zum 01.01.2026 überproportional von 48 Euro auf 53 Euro angehoben (+10,4 %). Dies führte erstmals zu einem Rückgang der Verkäufe im Deutschlandticket Sozial. Der Anteil verkaufter Tickets im Bereich der regionalen Mobil-Ticket-Angebote liegt aufgrund des Preisvorteils im AVV mit ca. 62 % auch im Jahr 2026 weiterhin oberhalb des Anteils verkaufter Deutschlandticket Sozial, wobei im Januar 2026 ein Zuwachs der Verkaufszahlen in Höhe von 2 Prozent zu verzeichnen war.
Deutschlandticket für Auszubildende
Vor dem Hintergrund einer tarifvertraglichen Verpflichtung des Elektrohandwerks NRW, wonach den Auszubildenden ein vergünstigtes Deutschlandticket zur Verfügung gestellt werden soll, wurde gemeinschaftlich in NRW eine befristete Interimslösung umgesetzt, um Auszubildenden seit dem 01.02.2026 ein vergünstigtes Deutschlandticket Job bereitzustellen. Die Vergünstigung wird landesseitig gefördert und ist ausdrücklich als Übergangslösung angelegt. Der Anteil an abgenommenen Tickets, im Vergleich zur theoretisch abzunehmenden solidarischen Anzahl von Tickets bzw. Unternehmen, die gemäß des Fachverbands Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen unter den entsprechenden Tarifantrag fallen, ist sehr gering, sowohl im AVV als auch in den übrigen NRW-Verbünden.
Vor dem Hintergrund der bundesweiten Arbeiten an der Ausgestaltung eines bundesweiten solidarischen Deutschlandtickets für Auszubildende ist das Deutschlandticket Job für Auszubildende im Elektrohandwerk NRW ausdrücklich als befristete Übergangslösung konzipiert. Ziel ist die Entwicklung eines dauerhaften bundesweiten Solidarmodells für Auszubildende. Zur weiteren Konkretisierung des Solidarmodells finden unter Federführung des VRR und Einbeziehung der anderen Verbundräume weitere Abstimmungen auf Landesebene statt.
Sachstand Einnahmenaufteilung Deutschlandticket
Wie zuletzt im berichtet, ist mit der Monatsabrechnung September 2025 die Stufe 2 der bundesweiten Einnahmenaufteilung des Deutschlandtickets im November 2025 in die Umsetzung überführt worden. Für den AVV wurden im Rahmen der PLZ-basierten Einnahmenaufteilung im Oktober 2025 rund 2,8 Mio. Euro, im November 2025 rund 2,5 Mio. Euro und im Dezember rund 0,9 Mio. Euro zugewiesen. Die Fortführung der Einnahmenaufteilung erfolgt auch für das Jahr 2026 auf Basis der bundesweiten sowie landesweiten Verträge.
Auch im weiteren Verlauf bis einschließlich Februar 2026 war der AVV in allen Monaten Zahlungsempfänger. Die zugewiesenen Einnahmen beliefen sich im Januar 2026 auf rund 4,3 Mio. Euro, im Februar 2026 auf rund 2,6 Mio.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 1023965
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023965
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-05-18 AVV_0008_WP19 Sachstand Deutschlan SAO.pdf
22.5.2026
244.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV Beirats der Stadt Aachen
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 11.06.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 12.6.2026
- Inhalt abgerufen
- 24. Juli 2026 um 01:18