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Ergänzungsvorlage - AACHEN Kompass I Erprobungsphase: Betrachtungsraum Jülicher Straße / Wurm (3. Fläche – Abschlussbericht)

FB 61/0041/WP19-1 · Entscheidungsvorlage

Ergänzungsvorlage - AACHEN Kompass I Erprobungsphase: Betrachtungsraum Jülicher Straße / Wurm (3. Fläche – Abschlussbericht)

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Die Beratung erfolgte gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt Ö9. Der Beschluss werde nach Beratung der Bezirksvertretung gefasst.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, das Szenario 2 „Aachen-Nord: Leben und Arbeiten am Wasser, Wohnen im Grünen“ in den nachgelagerten Arbeitsphasen vertiefend zu bearbeiten.

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Empfehlungsbeschlusses der Bezirksvertretung Aachen-Mitte das Szenario 2 „Aachen-Nord: Leben und Arbeiten am Wasser, Wohnen im Grünen“ in den nachgelagerten Arbeitsphasen vertiefend zu bearbeiten.

Erläuterungen

Nach Auswertung der Ergebnisse des Kompass-Prozesses sowie der Anregungen der beteiligten Fachabteilungen der Stadt Aachen und der Flächeneigentümer empfiehlt die Abteilung Stadtentwicklung (FB 61/300), das zweite Szenario „Aachen-Nord: Leben und Arbeiten am Wasser, Wohnen im Grünen“ vertieft weiterzuverfolgen.

Für die fachliche Bewertung der Szenarien wurden die bestehenden gesamtstädtischen Entwicklungsziele, die Ergebnisse der Beteiligungsformate sowie die räumlichen Potenziale des Fokusraums berücksichtigt. Im Nutzungs- und Vermarktungskonzept „Aachen-Nord. Die zweite Gründung“ (cima 2020) wird der Bereich des Fokusraums als Hybridquartier an der Wurm dargestellt. Es wird vorgeschlagen, die untergenutzten Grundstücke zu einem gemischt genutzten Quartier mit Wohn- und Gewerbeflächen zu entwickeln. Der Standort ergänzt in diesem Konzept den gewerblichen Kernbereich Aachen-Nord. Entsprechend dieser Zielsetzung ist der dritte Erprobungsraum im Flächennutzungsplan AACHEN*2030 als gemischte Baufläche ausgewiesen. Das zweite Kompass-Szenario greift sowohl die Zielvorstellungen der cima-Studie als auch die Darstellungen des Flächennutzungsplans auf und schafft eine räumliche Ordnung der Nutzungsmischung. Die vorgeschlagene Struktur wurde in Abstimmung mit den Fachabteilungen der Stadtverwaltung sowie mit den betroffenen Flächeneigentümern entwickelt. Das Szenario stellt eine realistische Entwicklungsmöglichkeit für den Fokusraum dar.

Im Rahmen der Beteiligungsformate gab es die größte Zustimmung innerhalb der Stadtverwaltung für das zweite Nutzungsszenario aus. Die übrigen Stimmen haben sich gleichmäßig auf das erste und dritte Kompass-Szenario verteilt. Aus der Befragung der Flächeneigentümer lässt sich keine eindeutige Präferenz für oder gegen ein bestimmtes Szenario ableiten, die Haltungen hierzu fallen unterschiedlich aus. Insgesamt wurden sowohl zustimmende als auch kritische Einschätzungen hinsichtlich einer zusätzlichen Wohnnutzung im gewerblich geprägten Fokusraum geäußert.

Der Standort verfügt über eine attraktive Lage mit sehr guter verkehrlicher Anbindung - unter anderem an die Autobahn. Die Aachener Innenstadt befindet sich in der Nähe, der Landschaftsraum entlang der Wurm grenzt unmittelbar an den Fokusraum an. Künftig wird die Radvorrangroute entlang des Gebiets verlaufen. In Verbindung mit dem geplanten Ausbau der Regiotram wird die Standortattraktivität zusätzlich gestärkt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Umsetzung des zweiten Szenarios insbesondere im Hinblick auf die Mischung von Wohnen und Gewerbe mit Herausforderungen verbunden ist. Zusätzliche Wohngebäude dürfen bestehende gewerbliche Nutzungen im Gebiet nicht beeinträchtigen. Erste Gespräche mit dem Fachbereich 36 (Immissionsschutz) haben ergeben, dass bei einer ergänzenden Wohnnutzung sowohl potenzielle aktive als auch passive Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden müssen. Es wird empfohlen, ein Lärmgutachten zu beauftragen. Dabei ist der ausgelöste Verkehrslärm der Jülicher Straße und des Berliner Rings einzubeziehen. Voraussetzung für eine solche Prüfung ist eine Konkretisierung der zukünftigen Anordnung der Flächennutzungen. Hierbei kann das Kompass-Szenario als Grundlage dienen. Eine grundsätzliche Ablehnung gegenüber einer hinzukommenden Wohnnutzung wurde aus Sicht des Immissionsschutzes im Rahmen des Kompass-Prozesses nicht geäußert. Es wurde geäußert, dass es tragfähiger Lösungen im Detail bedarf.

Das zweite Szenario bietet das Potenzial, eine neue städtebauliche Entwicklung im Fokusraum anzustoßen, die sich positiv auf die Umgebung auswirken. Vor dem Hintergrund des hohen Wohnraumbedarfs eröffnet sich mit dem zweiten Szenario die Möglichkeit, brachliegende und mindergenutzte Flächen sinnvoll zu entwickeln. Im Vergleich zum ersten Szenario ermöglicht das zweite Szenario eine stärkere Öffnung des Fokusraums zum Landschaftsraum der Wurm sowie die Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Gegenüber dem dritten Szenario weist es zugleich ein geringeres Konfliktpotenzial zwischen Wohnen und Gewerbe auf. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Fachverwaltung der Abteilung Stadtentwicklung (FB 61/300), das zweite Szenario hinsichtlich seiner Realisierbarkeit vertieft zu prüfen. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Umsetzung gegebenenfalls eine Anpassung des bestehenden Planungsrechts erfordert. Weitere Informationen sind dem Abschlussbericht (Vorlage FB 61/0041/WP19) zu entnehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-18 FB 61_0041_WP19-1 Ergaenzungsvorlage - SAO.pdf

22.5.2026

135.3 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sondersitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Mi., 03.06.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
11.6.2026
Inhalt abgerufen
31. August 2026 um 01:29