Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke vom 08. Mai 2026 - Zwangsräumungen in Aachen
FB 56/0069/WP19 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Heuser bedankt sich für die Vorlage und bittet die Verwaltung um Auskunft, wie oft Leistungen der Wohnungssicherungshilfe für Umzüge und Einlagerungen in Anspruch genommen werden. Viele Menschen wüssten nicht um die Angebote und sollten besser informiert werden. Sie empfehle die Informationen möglichst niedrigschwellig in einfacher Sprache zu gestalten. Ihrer Meinung nach könne man die Personen auch telefonisch über die Angebote der Wohnungssicherungshilfe informieren.
Herr Frankenberger erläutert, dass Betroffene oft auf städtische Anschreiben nicht reagieren und sich nicht beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration melden würden. Von Zwangsräumung betroffene Personen isolierten sich bewusst, sodass sich die letzte Kontaktaufnahme vor einer potenziellen Räumung als schwierig erweise. Dieses Problem sei bekannt. Ihm werde durch Öffentlichkeitsarbeit, einem gemeinsamen Konzept mit der Gewoge sowie mit dem Einsatz von sozialer Arbeit begegnet.
Herr Wende erkundigt sich, ob die betroffenen Personen durch die Verwaltung telefonisch kontaktiert werden.
Nach Auskunft von Herrn Frankenberger werde in diesen Fällen der allgemeine soziale Dienst persönlich bei den von einer Zwangsräumung betroffenen Personen vorstellig. Oft werde die Unterstützungsleistung von den betroffenen Personen jedoch nicht angenommen, weil den Sozialarbeiter*innen die Tür nicht geöffnet werde.
Erläuterungen
Die Gründe für die Zwangsräumung einer Wohnung sind vielfältig. Neben den Kündigungen von Seiten der Vermieter*innen z.B. auf Grund von Eigenbedarf oder von Fehlverhalten der Mietparteien, erfolgen viele Kündigungen auf Grund bestehender Mietrückstände der Mieter*innen. Die Gründe für das Aufkommen/Entstehen von Mietrückständen können sowohl finanzieller, als auch persönlicher Natur sein. Die Probleme haben unterschiedlichste Ursachen z.B. Trennung, Suchterkrankungen oder Überschuldung. Häufig entstehen Schwierigkeiten, wenn Einkommen wegfällt oder sich verringert und Transferleistungen notwendig werden.
Kommt es zu einer Kündigung der Wohnung und im weiteren Verlauf des Verfahrens zu einer Zwangsräumung, so gibt es die Möglichkeit, beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) einen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen bei der Wohnungssicherungshilfe zu stellen. Hier wird geprüft, ob durch die zuschussweise oder darlehensweise Übernahme der Mietrückstände eine Zwangsräumung verhindert werden kann. In der Regel kann die Wohnungssicherungshilfe nur bei Kündigungen auf Grund von Mietschulden helfen. Aber auch bei anderen Kündigungsgründen kann evtl. Hilfe möglich sein, so z.B. beim Messie-Syndrom.
Die Wohnungssicherungshilfe kann nicht erst bei einer erfolgten Kündigung bzw. anstehenden Zwangsräumung tätig werden, die Wohnungssicherungshilfe kann bereits tätig werden, wenn die Wohnungslosigkeit droht.
Damit die Wohnungssicherungshilfe frühzeitig tätig werden kann, ist es wichtig, dass sie Informationen über eine Zwangsräumung bzw. eine drohende Zwangsräumung erhält. Das Amtsgericht soll die Wohnungssicherungshilfe über jede eingehende Räumungsklage informieren. Gehen diese Information bei der Wohnungssicherungshilfe ein, werden die Mieter*innen über die Möglichkeit der Antragstellung informiert.
Mit der gewoge AG wurde zwischenzeitlich eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Danach werden bereits im Rahmen des Mahnverfahrens Informationen an den FB 56 weitergeleitet. Es sei denn, der Mieter widerspricht dieser Weiterleitung aktiv. Durch diese frühzeitige Information können bereits vor der ausgesprochenen Kündigung Maßnahmen im Rahmen der Wohnungssicherungshilfe geprüft werden. Es wird derzeit versucht eine entsprechende Kooperationsvereinbarung auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften abzuschließen.
Partner in der o.g. Kooperationsvereinbarung ist auch das JobCenter der StädteRegion. Die Wohnungssicherungshilfe des FB 56 ist nur für die Personen zuständig, die im laufenden Bezug von Leistungen nach dem SGB XII stehen oder die keine Transferleistungen erhalten. Zuständig für die Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, ist das JobCenter der StädteRegion Aachen. Zur Vermeidung von Informationsverlusten und zur Erreichung einer einheitlichen Verfahrensweise findet daher ein laufender Austausch von Informationen statt.
Außerdem ist durch interne Regelungen sichergestellt, dass auch das Team der Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine (FB 56/410) über die Erhebung der Räumungsklage informiert wird. Voraussetzung für eine Vermittlung sind jedoch die Wohnberechtigung, also der Erhalt oder Besitz eines Wohnberechtigungsscheines, und die Verfügbarkeit von öffentlich gefördertem oder städtischem freiem Wohnraum. Im Fall der Zwangsräumung kümmern sich die Mitarbeitenden um den wohnungssuchenden Haushalt und versuchen, diesen schnellstmöglich in eine freie Wohnung zu vermitteln. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist dies jedoch oftmals erst mit einem zeitlichen Versatz möglich und kann durch Umstände, die in den wohnungssuchenden Personen liegen, oder durch Vorbehalte eines möglichen Vermieters erschwert werden.
Im Jahr 2025 wurden der Wohnungssicherungshilfe das FB 56 insgesamt 350 Fälle bekannt, in denen Wohnungslosigkeit drohte. Dies sind nicht nur Fälle von Räumungsklagen, die durch das Amtsgericht mitgeteilt werden, sondern auch Mieter*innen im Mahnverfahren bei der gewoge AG oder andere Mieter*innen, die mit Mahnungen oder Kündigung selbstständig bei der Wohnungssicherstelle vorsprechen.Gehen diese Information bei der Wohnungssicherungshilfe ein, werden alle Mieter*innen über die Möglichkeit der Antragstellung informiert. Tatsächliche Anträge wurden jedoch nur von 50 Mieter*innen im Jahr 2025 gestellt. Es ist zu vermuten, dass in vielen Fällen eine Lösung durch Umzug, Zahlung der Rückstände oder auf andere Weise gefunden wurde. Informationen hierzu liegen dem FB 56 jedoch nicht vor. In einigen Fällen wird die fehlende Rückmeldung auch auf psychische Probleme der Mieter*innen zurückzuführen sein oder die Mieter*innen sind mit der aktuellen Lebenssituation überfordert. Eine Unterstützung durch FB 56 ist jedoch nur möglich, wenn uns diese Probleme bekannt werden. FB 56 ist auf die Mitwirkung der Mieter*innen angewiesen.
Kann der Verlust der Wohnung nicht verhindert werden und entstehen dadurch Umzugskosten, können Leistungsberechtigte nach dem SGB II und dem SGB XII vor dem Umzug einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten stellen. Im Einzelfall werden die Notwendigkeit und die Angemessenheit der Umzugskosten geprüft. Auch die Übernahme von Einlagerungskosten ist im Einzelfall möglich, wenn dies sinnvoll ist und die Kosten angemessen sind.
Ergänzend zu den behördlichen Unterstützungsmöglichkeiten bieten auch die Fachberatungsstellen von Caritas und WABe e.V. Beratung und Unterstützung für Menschen an, die wohnungslos sind bzw. von Wohnungsverlust bedroht sind oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. Zu diesen Hilfen zählen (präventive) Informations- und Interventionsmaßnahmen bei drohender Wohnungskündigung, Räumungsklage oder Zwangsräumungen, um nach Möglichkeit bisherige Wohnungen zu erhalten. Zudem beraten die Fachberatungsstellen bei bereits entstandenen Mietrückständen, klären Möglichkeiten der Mietschuldenübernahme und unterstützen auch im Kontakt mit Vermietenden und Behörden, mit dem Ziel, Wohnungslosigkeit zu verhindern.
Auch in den Wärmestuben bzw. Tagestreffs in der Frère-Roger-Str. bzw. Reumontstr. (mit der dort angegliederten städtisch finanzierten Notschlafstelle) stehen Ansprechpartner*innen zur Unterstützung der Betroffenen zur Verfügung. Neben der sozialen Beratung erfolgt auch die aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Liegt bereits unfreiwillige Wohnungslosigkeit vor bzw. tritt diese absehbar z. B. aufgrund einer Zwangsräumung ein, erfolgt eine Unterbringung durch den FB 56. Derzeit werden insgesamt neun Übergangsheime zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen vorgehalten. Aktuell sind darüber hinaus rund 20 Einzelwohnungen mit dieser Personengruppe belegt. Insgesamt stehen rund 500 Plätze zur Verfügung, von denen aufgrund von Sanierungsmaßnahmen, Herrichtungsarbeiten im Rahmen von Um- oder Auszügen oder individueller Belegungserfordernisse erfahrungsgemäß ca. 85 % unmittelbar belegbar sind.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 1024005
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1024005
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-05-28 FB 56_0069_WP19 Tagesordnungsantrag SAO.pdf
29.5.2026
365.8 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 17
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales und Demographie
- Datum
- Do., 18.06.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 19.6.2026
- Inhalt abgerufen
- 29. Juli 2026 um 01:18